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Institutioneller Rassismus
Institutionellen Rassismus erfahren Menschen durch Ausgrenzung, Benachteiligung oder Herabsetzung in gesellschaftlich relevanten Einrichtungen wie …
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Begriff und Bedeutung
Institutioneller Rassismus, auch struktureller oder systemischer Rassismus genannt, bezeichnet Rassismus, der von gesellschaftlichen Institutionen, ihren Gesetzen, Normen und internen Abläufen ausgeht. Entscheidend ist nicht, ob einzelne Beschäftigte oder Verantwortliche absichtlich rassistisch handeln. Benachteiligungen können auch dadurch entstehen, dass scheinbar gewöhnliche Regeln und Verfahren bestimmte Gruppen regelmäßig schlechterstellen.
Davon wird personeller Rassismus unterschieden. Dieser zeigt sich in den Vorurteilen oder Gewalttaten einzelner Menschen, beispielsweise im alltäglichen Rassismus oder im Rechtsextremismus. Institutioneller Rassismus betrifft dagegen gesellschaftlich wichtige Bereiche wie politische Beteiligung und Repräsentation, Bildung, Gesundheitsversorgung, Gerichte, Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt. Betroffene erleben dort Ausgrenzung, Benachteiligung oder Herabsetzung.
Der Begriff wurde 1967 von Stokely Carmichael und Charles V. Hamilton in ihrem Buch „Black Power“ verwendet, einem grundlegenden Werk des Black Power Movement. Da institutioneller Rassismus nicht unbedingt auf einem ausdrücklichen Begriff von „Rasse“ beruht, wird auch von einem „Rassismus ohne Rassen“ gesprochen. Nach der Psychologin Ute Osterkamp liegen rassistische Denk- und Handlungsweisen nicht allein in persönlichen Einstellungen, sondern auch in der gesellschaftlichen Organisation, die Mitglieder der eigenen Gruppe gegenüber Nicht-Dazugehörigen systematisch privilegiert.
Ergebnisse aus Bildung und Forschung
Mechthild Gomolla und Frank-Olaf Radtke untersuchten institutionelle Diskriminierung im deutschen Bildungssystem. Sie stellten fest, dass schlechtere Deutschkenntnisse bei Kindern aus Migrantenfamilien häufiger zu einer unangemessenen Einweisung in Sonderschulen führen. Diese Schulform bietet in der Regel schlechtere Voraussetzungen für das spätere Leben. Auch bei Schullaufbahnempfehlungen, die den Übergang in die Sekundarschule beeinflussen, werden diese Kinder aufgrund der institutionellen Logik tendenziell schlechtergestellt.
Eine Studie von Meike Bonefeld und Oliver Dickhäuser von der Universität Mannheim aus dem Jahr 2018 zeigte zudem einen signifikanten Zusammenhang zwischen einem türkischen Vornamen und einer schlechteren Benotung trotz gleicher Leistung. Die zugeschriebene Herkunft konnte somit die Bewertung beeinflussen, obwohl die erbrachte Leistung unverändert war.
Bei der Untersuchung von Intersektionen, also Überschneidungen verschiedener Merkmale und Diskriminierungsformen, weist Cátia Candeias auf Unterschiede zwischen Rassismus und Geschlecht hin: Männer erführen eher institutionalisierte Diskriminierung, Frauen dagegen eher interpersonelle, also zwischen einzelnen Menschen auftretende Diskriminierung.
Befunde für Deutschland
Nach einem Deutschlandbesuch im Jahr 2009 kritisierte der UN-Sonderberichterstatter zu Rassismus, Githu Muigai, Defizite im Umgang mit Alltagsrassismus in Politik und Gesellschaft. Rassismus werde in Deutschland noch häufig mit Rechtsextremismus gleichgesetzt und deshalb nicht umfassend wahrgenommen. Muigai sah darin einen Bestandteil institutioneller Diskriminierung und forderte Verbesserungen bei Polizei, Behörden und Gerichten. Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bewertete er als Schritt in die richtige Richtung, hielt das Gesetz aber für reformbedürftig. Außerdem verlangte er mehr Personal für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Kritisiert wurden auch die geringe Präsenz von People of Colour im öffentlichen Leben und ihre geringe politische Teilhabe. Sein ausführlicher Bericht erschien im Februar 2010.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellte 2013 einen latenten Rassismus bei deutschen Polizeibehörden fest, unter anderem anhand von Racial Profiling. Damit sind Kontrollen gemeint, bei denen Menschen aufgrund zugeschriebener äußerer oder ethnischer Merkmale besonders überprüft werden. Mindestens ein Paragraf lege verbotenerweise nahe, bestimmte Personengruppen einer besonderen Beobachtung und Kontrolle zu unterziehen.
Amnesty International bescheinigte dem deutschen Staat und seinen Sicherheitsbehörden im Juni 2016 institutionellen Rassismus gegenüber Ausländern sowie deutschen Bürgern mit ausländischen Wurzeln. Amnesty-Generalsekretärin Selmin Çalışkan beschrieb damit das Unvermögen von Behörden, alle Menschen unabhängig von Hautfarbe, kulturellem Hintergrund oder ethnischer Herkunft angemessen und professionell zu behandeln. Rassistische Hintergründe von Straftaten würden häufig nicht erkannt. Amnesty-Referent Alexander Bosch verwies auf Studien, nach denen Nichtweiße deutlich häufiger von der Polizei kontrolliert würden als weiße Menschen. Im Februar 2017 urteilte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) kritisch, in Deutschland existiere institutioneller Rassismus und die Polizei betreibe Racial Profiling.
Auch die Ermittlungen zur NSU-Mordserie werden in diesem Zusammenhang kritisiert. Die Taten blieben jahrelang unter der Bezeichnung „Dönermorde“ unaufgeklärt. Nach dieser Kritik müsse die Mordserie als komplexes Geflecht aus Morden, neonazistischen Strukturen, strukturellem Rassismus und behördlichem Versagen betrachtet werden und nicht nur als Tat dreier Einzelpersonen.
In der Forschung wird auch Antislawismus als strukturelle Form rassistischer Diskriminierung beschrieben. Prokopkin und Brodnjak verstehen darunter eine historisch fortwirkende Unterdrückung von Menschen, die der gesellschaftlich konstruierten Gruppe der „Slawinnen“ beziehungsweise „Osteuropäerinnen“ zugerechnet werden. Für das Jahr 2022 kritisierte Amnesty International, dass institutioneller und systemischer Rassismus im Aktionsplan des Bundesinnenministeriums gegen Rechtsextremismus nicht behandelt werde. Im Mai 2022 stellte der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor fest, dass Rassismus in Deutschland zum Alltag gehöre.
Internationale Beispiele
Ein Bericht des UN-Menschenrechtsrats vom Oktober 2022 stellte fest, dass in der Schweiz zwar ein Bewusstsein für strukturellen Rassismus vorhanden sei, dieser aber weiterhin bestehe. Kinder afrikanischer Abstammung erführen beispielsweise bei Polizei und Justiz systemischen Rassismus, unter anderem durch Racial Profiling.
Human Rights Watch kritisierte in Israel Kürzungen beim Kindergeld für Eltern, die keinen Wehrdienst geleistet haben. Diese Regelung diskriminiere arabische Kinder. Zwar seien auch Kinder ultraorthodoxer Juden betroffen, deren Eltern keinen Wehrdienst leisten; sie hätten jedoch Anspruch auf zusätzliche Unterstützungen wie Bildungszuschüsse, die palästinensisch-arabischen Kindern nicht zur Verfügung stünden.
Für Kanada berichtet die Aktionsgruppe Indianer und Menschenrechte über systemischen Rassismus im Justizsystem, bei der Polizei, in Gerichten und Gefängnissen. Als Indiz bei der Royal Canadian Mounted Police (RCMP) wird angeführt, dass 36 % ihrer tödlichen Schüsse Angehörige indigener Gruppen trafen, obwohl Indianer und Inuit nur 4 % der Bevölkerung ausmachen.
Die gesetzlich festgeschriebene Apartheid in Südafrika gilt als Extremform institutionellen Rassismus. Seit dem 30. November 1973 wird sie gemäß der Internationalen Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ eingeordnet.
Kritik am Konzept
Der Historiker Vojin Saša Vukadinović kritisiert die Verwendung des Begriffs „struktureller Rassismus“ in identitätspolitischen Debatten. Seiner Ansicht nach werde statt konkret benennbarer Ungerechtigkeiten eine allumfassende Sphäre der Ungleichheit angenommen. Rassismus erscheine dabei als grundlegendes Merkmal der gesamten Gesellschaft, was deren Einteilung nach rassistischen Kategorien weiter fördern könne.
Vukadinović wendet sich außerdem gegen eine unreflektierte Übertragung des Konzepts aus den USA, wo Menschen staatlich nach „race“ eingeordnet werden, auf moderne europäische Staaten. Dort sei es – anders als im nationalsozialistischen Staat oder im südafrikanischen Apartheidsystem – schwieriger, von rassistischen Institutionen oder Strukturen zu sprechen. Er wirft der Critical Race Theory vor, nicht im Einzelnen zu zeigen, wie solche Strukturen konkrete Personen privilegieren oder diskriminieren.
Zudem kritisiert er, dass Gruppenbezeichnungen wie „Weiße“ oder „People of Colour“ als unveränderliche Wesensmerkmale behandelt würden. Weißen werde höchstens die Rolle von Verbündeten im Kampf gegen Rassismus zugestanden, während sie ständig ihre Verantwortung innerhalb rassistischer Strukturen prüfen sollten. Dadurch würden Menschen nach dieser Kritik weniger als selbstständig handelnde Individuen in einem universalistischen Einsatz für Menschenrechte betrachtet, sondern vor allem als Vertreter einer bereits bestehenden rassistischen Ordnung.