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Hexenprozesse in der Grafschaft Werdenfels
Durch die Hexenprozesse in der Grafschaft Werdenfels von 1589 bis 1596 starben 51 Menschen (50 Frauen und 1 Mann) in der ehemaligen Grafschaft Werdenfels im …
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Ausmaß und Bedeutung der Verfolgung
Die Hexenprozesse in der Grafschaft Werdenfels fanden von 1589 bis 1596 im Gebiet des heutigen Landkreises Garmisch-Partenkirchen statt. 51 Menschen starben: 50 Frauen und ein Mann. 48 Frauen und der Mann wurden wegen angeblicher Hexerei zum Tode verurteilt und in Garmisch hingerichtet; zwei weitere Frauen starben während der Haft, eine davon durch Suizid. 33 Todesopfer stammten aus Garmisch, 11 aus Partenkirchen und 7 aus Mittenwald. Außerdem wurden etwa 127 weitere Menschen beschuldigt und teilweise monatelang eingesperrt. Insgesamt waren damit ungefähr 178 Personen unmittelbar von der Verfolgung betroffen.
Die erhaltenen Prozessakten nennen neben den 51 Verurteilten und den weiteren 127 Beschuldigten auch 124 angeblich durch Hexerei geschädigte Personen sowie 650 Menschen, die auf unterschiedliche Weise in die Verfahren verwickelt waren. Die meisten Todesurteile wurden 1590 vollstreckt: Nach der Übersicht starben 1589 eine Person in Haft, 1590 insgesamt 47 Menschen und 1591 drei Menschen. Die Hinrichtungen verteilten sich auf sieben sogenannte Malefizrechtstage, also Gerichtstage für schwere, mit dem Tod bedrohte Verbrechen.
Herrschaft, Gesellschaft und Rechtsordnung
Die Grafschaft Werdenfels gehörte zum Hochstift Freising. 1249 kaufte Bischof Konrad von Freising von Ritter Schweiker von Mindelberg unter anderem die Burg Werdenfels, die Feste Falkenstein sowie Besitzungen im oberen Loisachtal für 250 Pfund Augsburger Münzen. 1294 erweiterte Bischof Emicho das Gebiet um Partenkirchen, Mittenwald, das Isartal und das Karwendelgebirge. Die zusammengefassten Besitzungen bildeten danach die Grafschaft Werdenfels, das größte Teilterritorium des Hochstifts.
Am Ende des 16. Jahrhunderts waren viele einheimische Bauern verarmt. Kaufleute erreichten wegen der Lage an der Handelsstraße zwischen Venedig und Augsburg einen bescheidenen Wohlstand. Hinzu kamen Handwerker, Knechte und Mägde. Das Land konnte bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts nur etwa 4500 bis 5500 Menschen ernähren.
Für kleinere Rechtsfälle waren die örtlichen Gerichte zuständig. Malefizsachen waren dagegen Straftaten, auf denen die Todesstrafe stehen konnte; sie wurden vor dem Landgericht verhandelt. Bei wichtigen Verfahren konnten alle 72 nebenberuflichen Richter, die sogenannten Urteiler, aus Garmisch, Partenkirchen und Mittenwald teilnehmen. Die Hexenprozesse wurden jedoch abweichend von der üblichen Ordnung nicht vom gewählten Richter, sondern vom Pfleger geleitet. Dieser war ein Beamter und vertrat den Landesherrn. Zudem fiel das bewegliche Vermögen Verurteilter nicht an ihre Erben, sondern an den Landesherrn.
In der Bevölkerung war der Glaube an Dämonen und schädliche Zauberei verbreitet. Naturereignisse wie der Föhnwind wurden mitunter als Wirken des Teufels gedeutet. Auch sogenannte Blaser, die Warzen beseitigen oder kranke Tiere heilen sollten, konnten verdächtigt werden, Menschen und Vieh mithilfe böser Mächte zu schädigen. Bei einer Verurteilung wegen Hexerei sah das damalige Recht nur die Todesstrafe vor.
Beginn der Verfahren und erste Todesurteile
Pest, Krankheiten, Hagel und verendete Tiere hatten die Bevölkerung verängstigt. Unter dem früheren Pfleger Herwart von Hohenburg wurden Hexereivorwürfe noch gebremst. So verdächtigte man 1581 die etwa 80-jährige Elisabeth Schlamp, eine Krankheit und einen Hagelschlag verursacht zu haben. Die Regierung in Freising ordnete an, kein Verfahren gegen sie zu eröffnen, verlangte aber heimliche Nachforschungen. Teile der Bevölkerung forderten dennoch ihre Festnahme.
1583 wurde Caspar Poißl von Atzenzell Pfleger. Unter ihm entwickelte sich die Verfolgung. Der Eibseefischer Hans Ostler beschuldigte die 55-jährige Ursula Klöck, weil sein Vieh krank war und sich der Rahm seiner Kühe nicht buttern ließ. Nach einem abergläubischen Versuch mit einem kochenden Tontopf erschien Klöck zufällig an seinem Haus, was Ostler als Beweis deutete. Poißl ließ sie am 28. September 1589 festnehmen. Am 8. Oktober folgten Elisabeth Schlamp und deren Tochter Apollonia.
Der Schongauer Scharfrichter und sogenannte Hexenfinder Jörg Abriel behauptete, bei den Frauen ein „Teufelszeichen“ entdeckt zu haben. Nachdem Verhöre ohne Folter kein Geständnis erbracht hatten, genehmigte die Freisinger Regierung am 20. und erneut am 30. Oktober die „peinliche Befragung“, also die Folter. Unter den Qualen legten die Frauen Geständnisse ab und beschuldigten weitere Personen. Dadurch entstanden Ketten von Denunziationen. Barbara Achrainer und Margarethe Gattinger wurden ebenfalls eingesperrt. Gattinger wurde ohne Genehmigung der Regierung gefoltert und nahm sich am 21. Dezember 1589 im Kerker das Leben; ihre Leiche wurde später verbrannt.
Am 5. Februar 1590 wurden Ursula Klöck, Elisabeth und Apollonia Schlamp sowie Barbara Achrainer vor Gericht gestellt. Als Belege wurden nur die unter Folter erpressten Geständnisse vorgelesen. Obwohl Poißl um eine mildere Vollstreckung durch Erwürgen vor der Verbrennung gebeten hatte, wurden alle vier Frauen bei lebendigem Leib verbrannt.
Höhepunkt der Hinrichtungen
Im Frühjahr und Sommer 1590 weitete sich die Verfolgung rasch aus. Neun Frauen wurden nach gleichförmigen Verhören am 21. Mai hingerichtet. Die Ähnlichkeit der Protokolle legt nach dem Artikel nahe, dass die Scharfrichter den Beschuldigten die Aussagen vorgaben. Weil ein Gewitter den Scheiterhaufen durchnässt hatte, wurden diese neun Frauen vor der Verbrennung erdrosselt.
Bereits am 23. Mai kamen neun neue Beschuldigte in den Kerker; später waren es zwölf. Drei waren schwanger und wurden zunächst nicht hingerichtet. Die übrigen neun Frauen wurden am 18. Juni 1590 erdrosselt und anschließend verbrannt. Am 23. Juli folgten zehn weitere Frauen. Poißl schrieb inzwischen selbst, die Sache scheine kein Ende zu nehmen. Auch in der Bevölkerung entstanden Zweifel. Eine Verurteilte warnte auf der Richtstätte, jede Frau könne unter strenger Folter zum Tod gebracht werden.
Am 20. August 1590 starben vier Frauen und Simon Kembscher, der einzige verurteilte Mann. Unter Folter hatte er neben einem Teufelsbund auch Morde und Raubüberfälle gestanden. Er wurde zunächst gerädert und dann verbrannt; die vier Frauen verbrannte man lebendig. Zu ihnen gehörten die 94-jährige Ursula Prandner und die 84-jährige Bettlerin Anna Widemann. Die zuvor gefolterte 80-jährige Anna Schlamp war bereits am 28. Juli im Gefängnis gestorben.
Trotz Geld- und Getreidemangels wurden neun weitere Frauen eingesperrt, gefoltert und am 1. Oktober 1590 lebendig verbrannt. Eine letzte größere Hinrichtung war zunächst für Dezember vorgesehen, wurde aber wegen der Schwangerschaft Anna Windeggers verschoben. Sie brachte Ende Februar 1591 im Kerker einen Sohn zur Welt, der einige Wochen später starb. Auch Maria Schlamp gebar während der Haft Zwillinge, die kurz darauf starben. Nach erneuter Folter wurden am 5. November 1591 drei Frauen lebendig verbrannt. Unter ihnen war die etwa 30-jährige Maria Windegger aus Farchant, die jüngste der wegen Hexerei hingerichteten Frauen.
Widerstand und Ende der Verfolgung
Mit der wachsenden Angst vor Denunziationen und dem Übergreifen der Verfahren auf angesehene Familien nahm der Widerstand gegen Pfleger Poißl zu. Er erhielt Morddrohungen. Im November 1590 wurde sogar seine Ehefrau Benigna von Gumppenberg unter Folter als Hexe bezeichnet, ohne dass daraus eine Anklage entstand. Brigitta Kätzler, die diese Beschuldigung ausgesprochen hatte, widerrief vor ihrer Hinrichtung am 5. November 1591 ihr Geständnis und beschimpfte Poißl als „Puhl-Teufel“. Ehemänner inhaftierter Frauen beschwerten sich bei der Freisinger Regierung und verlangten deren Freilassung.
Im Januar 1592 erklärte Poißl selbst, bei der Verfolgung aller Denunziationen könnte ein großer Teil der Frauen in der Grafschaft unter Hexereiverdacht geraten. Er setzte sich nun für Freilassungen ein. Dennoch blieben Maria Schorn, Maria Schlamp, Anna Arnold, Felicitas Frelich und Margarethe Rösch zunächst in Haft und wurden weiter gefoltert. Im Juli 1592 kamen Maria Schlamp nach eineinhalb Jahren sowie Felicitas Frelich und Margarethe Rösch frei, da sie selbst unter Folter keine Schuld gestanden hatten. Die schwangere und an Epilepsie leidende Anna Arnold wurde zunächst entlassen, im November erneut eingesperrt und gefoltert und schließlich hochschwanger zu Hause festgehalten.
Maria Schorn war seit 1590 inhaftiert, dreimal zum Tod verurteilt worden und hatte zweimal ihr Geständnis öffentlich widerrufen. Beim dritten vorgesehenen Hinrichtungstermin war sie schwanger. Sie erhielt lebenslange Kerkerhaft, wurde aber nach einem erfolgreichen Gnadengesuch ihres Mannes im Sommer 1596 nach sechs Jahren freigelassen. Damit endete die Verfolgung. 1607 kamen in Garmisch nochmals zwei mögliche Hexereifälle auf; die Freisinger Regierung ordnete jedoch an, sie nicht weiterzuverfolgen.