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Kaplan

In den meisten deutschen Diözesen ist es jedoch üblich, diesen Seelsorgern den Titel Pfarrer zu verleihen (beispielsweise Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und kirchenrechtliche Definition
  2. 2. Kaplan als Mitarbeiter eines Pfarrers
  3. 3. Kooperatoren und weitere Bezeichnungen

Bedeutung und kirchenrechtliche Definition

Ein Kaplan ist ein kirchliches Amt in der Römisch-katholischen Kirche und der Anglikanischen Gemeinschaft. Nach den Canones 564–572 des Codex Iuris Canonici (CIC) bezeichnet der Begriff einen Priester mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen bestimmten Personenkreis. Solche Seelsorgebereiche gibt es beispielsweise in Krankenhäusern, Gefängnissen oder militärischen Einrichtungen.

In den meisten deutschen Diözesen tragen diese Seelsorger meist die Bezeichnung Pfarrer, etwa Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer oder Militärpfarrer. Aus diesem Titel entstehen jedoch keine pfarrherrlichen Rechte. Die Wohnung eines Kaplans wird zuweilen Kaplanei genannt.

Kaplan als Mitarbeiter eines Pfarrers

Im deutschen Sprachraum wird Kaplan außerdem häufig als Bezeichnung für einen Pfarrvikar verwendet. Dabei handelt es sich um einen Priester, der in den ersten Jahren nach seiner Priesterweihe einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt. In dieser Zeit soll er praktische Erfahrung sammeln und übernimmt teilweise Aufgaben des Pfarrers.

Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es in den meisten Pfarreien einen Kaplan, in großen Pfarreien auch mehrere. Wegen der gesunkenen Zahl der Neupriester sind Kapläne heute nur noch selten anzutreffen. Je nach örtlicher Gewohnheit heißt ein solcher Mitarbeiter des Pfarrers in manchen Bistümern auch Vikar. Der Codex Iuris Canonici von 1983 sieht für diese Funktion die Bezeichnung „vicarius paroecialis“ vor.

Kooperatoren und weitere Bezeichnungen

Im bairischen Sprachraum und im Bistum Trier wird für einen Mitarbeiter des Pfarrers meist die Bezeichnung Kooperator verwendet. In der Erzdiözese Wien hießen die Hilfsgeistlichen in den Pfarreien bis 1938 Kooperatoren oder Cooperatoren. Durch einen Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz vom 28. September 1938 wurde dort die deutsche Bezeichnung Kaplan übernommen.

Die Bezeichnungen Adjunkt und Supernumerarius sind heute nahezu ungebräuchlich. Gab es in einer Gemeinde mehrere Hilfspriester, wurde früher der dienstjüngste als Adjunkt, ein weiterer als Vikar und der dienstälteste als Kaplan bezeichnet.

Die Kapläne der Diözesanbischöfe sind zugleich Geheimsekretäre, weil sie im Auftrag des Bischofs arbeiten und dabei der Geheimhaltung unterliegen. Anders als in vielen Pfarreien handelt es sich dabei nicht unbedingt um Neupriester, die das Amt zur Ausbildung übernehmen, sondern auch um bereits erfahrene Geistliche.

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