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Rädern
Als besonders qualvolle und entehrende Todesart war das Rädern der Sanktionierung von Kapitalverbrechen vorbehalten. Klassisches Rädern mit Rad und …
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Begriff und Bedeutung
Rädern, auch Radebrechen oder „auf das Rad flechten“ genannt, war vom europäischen Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit eine Hinrichtungsform. Den Verurteilten wurden mit einem großen Wagenrad, dem Richtrad, die Glieder gebrochen. Danach flocht oder band man den Körper in ein Rad und stellte ihn öffentlich zur Abschreckung aus.
Die Strafe galt als besonders qualvoll und entehrend und war Kapitalverbrechen vorbehalten. Sie bestand meist aus zwei Teilen: der Verstümmelung des noch lebenden Körpers und der anschließenden Ausstellung auf dem Rad.
Ablauf der Hinrichtung
Die Verurteilten wurden auf ein Schafott geführt und am Boden festgebunden. Beim gebräuchlicheren und qualvolleren Rädern „von unten“ brach der Scharfrichter zunächst die Knochen der Unterschenkel und arbeitete sich bis zu den Armen hinauf. Das Richtrad, oft mit einer eisernen Kante, wurde auf die Glieder fallen gelassen. Anzahl und Rhythmus der Schläge, teilweise auch die Speichenzahl des Rades, konnten vorgeschrieben sein.
Um die Wirkung zu verstärken, legte man scharfkantige Hölzer unter die Gelenke. Diese hießen Krammen, Krippen oder Brecheln. Später gab es Vorrichtungen, in die ein Verurteilter eingespannt werden konnte. Als Gnadenakt konnte ein Gnadenstoß auf Hals oder Herz den Betroffenen am Ende des ersten Aktes töten.
Beim Rädern „von oben“ oder „vom Kopf herab“ erfolgte eine schnellere Tötung, indem dieser Stoß gleich zu Beginn ausgeführt wurde. Im zweiten Akt flocht man den Leib wegen der gebrochenen Glieder in ein anderes Rad oder band ihn daran fest. Das Rad wurde auf einem Stock oder Pfahl aufgerichtet. Möglich waren danach Enthauptung, Erdrosseln, Verbrennen unter oder auf dem Rad; manchmal wurde auf dem Rad ein kleiner Galgen errichtet. Ohne Tötung durch den Henker konnte ein Mensch noch mehrere Stunden leiden, bis ein Kreislaufkollaps eintrat.
Der Körper blieb gewöhnlich auf dem Rad und wurde Tierfraß und Verwesung überlassen. Nach damaligem Glauben konnte die fehlende Bestattung einer Auferstehung entgegenstehen. Ein misslungener Vollzug oder ein lebendiger Sturz vom Rad wurde als Eingreifen Gottes gedeutet.
Varianten und gemilderte Vollstreckung
Regional gab es Varianten: Knochen konnten mit einer Eisenstange, einer barre de fer, direkt am Rad zerschlagen werden. Teilweise befestigte man den Körper dafür an einem Andreaskreuz.
Nicht jedes Urteil führte zur vollen Grausamkeit. Verurteilte konnten begnadigt und zunächst durch eine schnell wirkende Todesart getötet werden; das Rädern wurde dann erst nach dem Tod am Körper vollzogen. Im Kirchenbuch von Rodewisch ist für 1739 Barbara Löffler genannt, die ihre Mutter vergiftet hatte: Sie wurde enthauptet und ihr Körper anschließend auf das Rad gelegt.
Auch mehrere Strafen konnten verbunden werden. Matthias Klostermayr, der Bayerische Hiasl, wurde 1771 als Bandenführer zum Tod verurteilt: zunächst erdrosselt, dann gerädert, enthauptet und schließlich gevierteilt; seine Körperteile wurden in vier Städten öffentlich aufgesteckt.
Verbreitung, Ende und Rechtsauffassung
Im Mittelalter galt das Rädern zunächst als Spiegelstrafe für Straßendiebe. Der Sachsenspiegel sah es jedoch auch für Mörder, Mordbrenner, Verräter sowie für Täter vor, die einen Pflug, eine Mühle, eine Kirche oder einen Kirchhof beraubten oder eine Vollmacht zum eigenen Nutzen missbrauchten.
Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts wurde die Strafe nur noch selten angewandt. Im Königreich Bayern wurde sie 1813 vollständig abgeschafft, in Kurhessen blieb sie bis 1836 in Gebrauch. Die letzten bekannten Vollstreckungen durch Rädern fanden 1841 in Preußen statt. Rudolf Kühnapfel wurde am 7. Juli 1841 wegen der Ermordung des Ermländer Bischofs Andreas Stanislaus von Hatten hingerichtet. Am 13. August 1841 wurde bei Neiße der 25-jährige Schwiegervatermörder Heida „von oben herunter“ gerädert und „sogleich verscharrt“.
Die damalige Strafjustiz verstand solche Tötungsarten als angemessene Vergeltung, als analoges Talion. Sie sollte die Gesellschaft gegen chaotische Zustände verteidigen. Nach der damaligen Vorstellung sorgte zudem die Gottheit dafür, dass jeder Übeltäter die ihm entsprechende Strafe erhielt.
Archäologische Spuren
Archäologische Nachweise sind selten, weil Geräderte meist lange der Witterung ausgesetzt blieben. Im deutschsprachigen Raum sind nur wenige Funde bekannt.
Im Herbst 2013 wurde an der Bundesstraße 189 zwischen Perleberg und Pritzwalk das Skelett eines Mannes entdeckt. Lage und Verletzungsspuren weisen auf einen Tod durch Rädern hin; eine eiserne Gürtelschnalle datiert den Fund in das 15. bis 17. Jahrhundert. Die Identität ist unbekannt.
Im Juli 2020 wurden bei Allensbach im Kreis Konstanz mehrere Skelette zwischen den Fundamenten eines mächtigen Galgens gefunden. Eines davon gehörte einem Mann, der den Verletzungsspuren zufolge gerädert und enthauptet worden war.