Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Herrenstand (Böhmen)
Der Herrenstand (tschechisch Panský stav) war ein Teil der böhmischen Ständeordnung. Wegen seiner staatsrechtlichen Stellung unterschied sich der …
Inhalt6 Abschnitte
Definition und gesellschaftliche Bedeutung
Der Herrenstand (tschechisch Panský stav) war der höhere Teil des Adels innerhalb der böhmischen Ständeordnung. Seine besondere staatsrechtliche Stellung unterschied ihn vom sonstigen titulierten Adel des Heiligen Römischen Reichs. Seine Angehörigen wirkten an der Landesregierung mit, saßen im Landtag, unterstanden einer privilegierten Gerichtsbarkeit und genossen persönliche Steuerfreiheit.
Bis in die ersten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts waren neun der dreizehn höchsten Staatsämter im Königreich Böhmen Mitgliedern des Herrenstandes vorbehalten. Dazu gehörten die Ämter des Oberstburggrafen von Prag, des Oberstlandhofmeisters und des Oberstlandmarschalls. Noch das k. k. Hofdekret Leopolds II. vom 12. August 1791 erkannte die Zugehörigkeit zum alten böhmischen Herrenstand als verfassungsmäßige Voraussetzung für diese neun obersten Landesämter an.
Grundlage der Macht des Herrenstandes waren politische Vorrechte, hohe Landesämter und umfangreicher Grundbesitz. Der adlige Großgrundbesitz prägte die gesellschaftliche Ordnung Böhmens bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Die besondere Stellung endete 1849 mit der Auflösung der Ständeordnung und der Landesverfassung für das Königreich Böhmen; ehemalige Mitglieder verstanden sich jedoch noch bis 1918 als Bewahrer der Rechte Böhmens.
Entstehung aus der Magnatenaristokratie
Bereits im 9. und 10. Jahrhundert gab es in Böhmen und Mähren eine wohlhabende Führungsschicht, die heute als Magnatenaristokratie bezeichnet wird. Die vornehmste Sippe stellte den Fürsten, doch dieser musste auf die Anführer anderer mächtiger Sippen Rücksicht nehmen. Die Magnaten übertrafen die übrige Bevölkerung an Besitz und versuchten ihre exklusive Stellung unter anderem durch Heiratsbeschränkungen zu sichern.
Seit dem 11. Jahrhundert entstand aus dem Umfeld der Přemyslidenherrscher allmählich ein Adel. Seine Mitglieder standen teilweise in erblichen Dienstverhältnissen zum Landesherrn und stiegen zunächst vor allem durch Militärdienst, Tätigkeiten am Hof oder die Verwaltung fürstlicher Burgen auf. Ab der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert überließ der Herrscher seinen Gefolgsleuten für ihre Dienste auch Grundbesitz zur persönlichen Nutzung.
Im Frühmittelalter waren Treue zum Landesherrn, nützlicher Dienst, Tapferkeit, Reichtum und Macht wichtiger als eine lückenlose Abstammung von adeligen Vorfahren. Auch wohlhabende Männer ohne alte Ahnenreihe konnten den Adelsrang erreichen. Einflussreiche Adelige unterhielten ihrerseits kleine Gefolgschaften weniger vermögender Personen. Aus dieser untergeordneten Gruppe entwickelte sich später der Niedere Adel.
Machtgewinn unter den Přemysliden
Bei den Kämpfen um den Prager Fürstenthron im 11. und 12. Jahrhundert spielte eine kleine Gruppe böhmischer Magnaten eine Schlüsselrolle. Obwohl innerhalb der Přemyslidendynastie seit der Mitte des 11. Jahrhunderts eine Erbfolgeordnung galt, verfügten diese Magnaten über ein Wahlrecht. Als Kandidaten kamen nur Angehörige der Přemysliden in Betracht; häufig waren die Wahlen lediglich Akklamationen, also öffentliche Zustimmungen zu einer bereits getroffenen Entscheidung.
Die führenden Mitglieder der fürstlichen Gefolgschaft, tschechisch družina, wurden seit dem 10. Jahrhundert Beamte des Fürsten und erhielten Teile der staatlichen Einnahmen. Nach einer in der Forschung vertretenen Auffassung hatten diese „Großen“ oder Benefiziarier anfangs kaum eigenen politischen Einfluss und keinen umfangreichen freien Grundbesitz. Ein Benefizium war ein zur Versorgung eines Amtsträgers überlassenes Gut. Vom späten 12. Jahrhundert an eigneten sich Amtsträger jedoch zunehmend Herrscherland an und wurden aus Verwaltern zu Eigentümern. Der Amtsadel wandelte sich so zum grundbesitzenden Adel.
Die Thronkämpfe, die Binnenkolonisation, die Ansammlung von Allodialgut und die Entfremdung von Königsgut verstärkten diesen Prozess. Allodialgut war freies Eigentum, das nicht als Lehen gehalten wurde. Kirchliche Immunitäten und die fortschreitende Urbanisierung begrenzten die weitere Ausdehnung des Adels. Herzog Konrad III. Otto, der seit 1189 regierte, gestattete den Adeligen schließlich die vollständige Vererbung ihrer Benefizien.
Ausbildung von Herren- und Ritterstand
Erst die Vererbbarkeit von Besitz und die dauerhafte Zugehörigkeit zum Umfeld des Herrschers machten die böhmische und mährische Elite des 10. bis 13. Jahrhunderts zu einem Erbadel. Im 13. Jahrhundert wurde ihre Herrschaft stärker territorial gebunden. Zugleich übernahm sie Formen der Ritterkultur, besonders den Bau eigener Burgen.
Nach dem Tod König Přemysl Otakars II. im Jahr 1278 trat der Adel erstmals deutlich als eigenständiger politischer Faktor hervor. Er gewann die Kontrolle über das Landesgericht und setzte die Landtafeln als dauerhafte Sicherung seines freien Eigentums durch. Die Landtafeln waren nach 1260 entstandene öffentliche Bücher des Landgerichts. Im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts konnte jeder Adelige mit einem dort nachgewiesenen Allodialgut vollberechtigtes Mitglied der adeligen Landesgemeinde werden. Besitzer von Lehngütern unterstanden dagegen nicht dem Landgericht.
Nach dem Aussterben der Přemysliden 1306 setzten die Führer der Landesgemeinde eine echte Königswahl und Wahlkapitulationen durch, also Verpflichtungen, die ein neuer König vor Amtsantritt anerkennen musste. König Johann von Luxemburg musste 1311 zugestehen, dass Landesämter nur mit Böhmen und Mährern besetzt wurden. Er entließ Berater aus den Rheinlanden und übertrug dem böhmischen Hochadel weitreichende Aufgaben. Die mit seinem Regierungsantritt verbundenen „Inauguraldiplome“ waren Privilegien für den böhmischen und mährischen Adel. Diese starke Stellung blieb unter Karl IV. bestehen.
Im 14. und 15. Jahrhundert wurde die adelige Geburt zunehmend zum entscheidenden Merkmal. Nach der hussitischen Revolution schloss sich der Herrenstand weitgehend gegenüber dem Niederen Adel ab, musste aber aus demografischen und politischen Gründen weiterhin einzelne Personen und Familien aufnehmen. Die rechtliche Trennung in den höheren Herrenstand und den niederen Ritterstand verstärkte sich nach den Hussitenkriegen. Seit 1435 wirkten auch Angehörige des weniger vornehmen Kriegeradels am erneuerten Landesgericht mit; zugleich entstanden zwischen beiden Gruppen langfristige rechtliche und politische Schranken.
Für die Aufnahme in den Herrenstand reichten im 15. Jahrhundert weder Reichtum noch Macht aus. Bewerber mussten möglichst eine Zugehörigkeit ihrer Vorfahren zum Herrenstand nachweisen. Dabei beriefen sie sich etwa auf alte Titel oder ähnliche Wappen; mitunter wurden sogar Urkunden gefälscht. Während der Hussitenkriege begrenzte der Hochadel die Herrschermacht, eignete sich große Teile des Kirchen- und Kronguts an und bereitete damit die spätere Ständemonarchie vor. Der Niedere Adel umfasste zu Beginn der Kriege in Böhmen und Mähren etwa 3000 Geschlechter, die sich stark nach Besitz, militärischer Stärke und Einfluss unterschieden.
Noch vor Ende des 15. Jahrhunderts erreichten die Herren, dass sie auf dem Landtag über Neuaufnahmen entschieden, nachdem der König grundsätzlich zugestimmt hatte. In Mähren regelten 1479–1480 Vertreter von 15 alten und acht jüngeren Herrenstandsgeschlechtern den Aufstieg aus dem Niederen Adel. Ihre Namen wurden im Tobischauer Rechtsbuch, einer Sammlung des traditionellen mährischen Landrechts, festgehalten.
Ordnung, Wandel und Ende in der Neuzeit
1497 beschlossen die böhmischen Herren, über jede Neuaufnahme auf dem Landtag abzustimmen. Ein Bewerber musste die vornehme Herkunft seiner Familie belegen und seinen freien Besitz in die Landtafeln eintragen lassen. Die Wladislawsche Landesordnung von 1500 verankerte diese Regeln, nannte 47 für die höchsten Landesämter vorgesehene Herrengeschlechter und legte ihre Rangfolge fest. Unmittelbar hinter dem König stand der Regent der Herren von Rosenberg. Ulrich II. von Rosenberg hatte diesen Vorrang und dazugehörige Ländereien allerdings durch gefälschte Urkunden und einen falschen Landtafeleintrag erlangt. Die Herrenstandsordnung vom 18. März 1500 verlangte den Nachweis des Ritterstandes einer Familie über vier Generationen sowie die Zustimmung des Königs und der alten Herrenfamilien. Damals bestanden in Böhmen nur 30 solcher alten Familien.
Unter dem meist in Buda beziehungsweise Ofen lebenden König Vladislav II. nahm der Einfluss des Adels in den Landesinstitutionen zu. 1502 verteilten die Herren die Landesämter untereinander und baten den König erst danach um Zustimmung. 1512 wurde berichtet, nicht der König, sondern der Königliche Rat herrsche im Land. Ferdinand I. (1526–1564) versuchte die Adelsmacht zu begrenzen. Nach der Niederschlagung des Ständeaufstands von 1547 mussten die Stände praktisch auf das Widerstandsrecht verzichten, einen königlichen Appellationshof anerkennen und dem dynastischen Erbrecht der Habsburger zustimmen. Die Herren verloren jedoch weniger Macht und Vermögen als die Städte. Einzelne Familien stiegen zu Grafen oder Fürsten auf, erwarben eingezogene Rebellengüter und übernahmen wichtige Ämter am Wiener Hof und in Böhmen.
Nach der Schlacht am Weißen Berg 1620 schwächte der König den Einfluss der alten Geschlechter. Die Verneuerte Landesordnung vom 10. Mai 1627 schuf eine neue Rangordnung: An der Spitze stand die hohe Geistlichkeit, danach folgten der Herrenstand mit Fürsten, Herzögen, Grafen und Freiherren, der grundbesitzende Ritterstand und schließlich die Königlichen Städte. Für die Aufnahme in den Herrenstand genügte nun die Verleihung eines entsprechenden Titels durch den böhmischen König oder das Inkolat, also die rechtliche Aufnahme einer ausländischen Familie in die böhmische Landesgemeinschaft. Das frühere Mitspracherecht der Herrenfamilien entfiel; Standeserhebungen und Inkolatserteilungen wurden königliche Rechte und über die Böhmische Hofkanzlei vollzogen.
Ein großer Teil des neuen böhmischen und mährischen Adels kam aus Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien, ein kleinerer Teil aus Polen und Ungarn; später folgten vereinzelt irische und schottische Familien sowie jüdischer Adel. 1622 wurde Jacob Bassevi von Treuenberg als erster Jude in den Adelsstand erhoben. Der nun multinationale Adel war keine einheitliche soziale Gruppe mehr. Artikel Aa 7 der Verneuerten Landesordnung bestimmte, dass der Herrenstand aus Fürsten, Grafen und Herren bestand, wobei höhere Titel Vorrang hatten. Die nun als Freiherren bezeichneten Herren bildeten die unterste Gruppe. Einen böhmischen Fürstentitel gab es nicht; die in Böhmen ansässigen Fürsten gehörten dem Reichsfürstenstand an.
Wer zunächst nur dem Ritterstand angehörte, wurde zuerst in den böhmischen Freiherrenstand aufgenommen. Erst nach drei Generationen konnte die Verleihung des Alten Herrenstandes beziehungsweise des Titels Alter böhmischer Freiherr erfolgen. Familien, die bereits eine freiherrliche oder gräfliche Stammlinie belegen konnten, waren von dieser Wartezeit befreit. Trotz der politischen Umgestaltung blieb der Hochadel im 17. und 18. Jahrhundert wirtschaftlich und gesellschaftlich außerordentlich einflussreich.
Gemeinsames Banner
Als gemeinsames Zeremonial- und Ehrenzeichen führte der böhmische Herrenstand ein eigenes Banner. Bei Königskrönungen trug es der Oberst-Erbpanier des Herrenstandes zu Fuß oder zu Pferde vor dem König; bei Erbhuldigungen und Belehnungen stand es rechts neben dem Thron.
Das Banner besaß eine weiß-rot quergestreifte Stange und eine vergoldete Bronzespitze, in die Name des Königs und Krönungsjahr eingraviert wurden. Deshalb musste zu jeder Krönung eine neue Spitze hergestellt werden. Das rote, seidene Fahnenblatt war geschlitzt, lief in zwei ungleiche Wimpel aus und war mit Golddrahtstickerei und goldenen Fransen eingefasst. Eine Seite zeigte den heiligen Wenzel mit Fürstenkrone, Heiligenschein, Lanze, Adlerfahne und einem Schild mit dem schwarzen Wenzelsadler. Die andere zeigte den großen böhmischen Wappenschild unter der Wenzelskrone, flankiert von den Wappen Mährens und Schlesiens.