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Helmut Ridder
Helmut Karl Johannes Ridder (* 18. Juli 1919 in Bocholt; † 15. April 2007 in Biebertal) war ein deutscher Verfassungsrechtler und Professor für Öffentliches …
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Kernprofil
Helmut Karl Johannes Ridder (* 18. Juli 1919 in Bocholt; † 15. April 2007 in Biebertal) war ein deutscher Verfassungsrechtler. Er war Professor für Öffentliches Recht und die Wissenschaft von der Politik an der Universität Gießen und gehörte dort zu den Gründungsprofessoren der 1965 wieder eröffneten rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die Fakultät war 1946 wegen kriegsbedingter Zerstörungen geschlossen worden.
Ridder galt als undogmatisch linksgerichteter „politischer Professor“. Wichtig war er für die Verbindung von Rechtswissenschaft und politischer Wissenschaft. Er trug zur Entwicklung des sogenannten „Gießener Modells“ der Juristenausbildung bei, in dem Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Politikwissenschaft miteinander verzahnt werden.
Akademischer Weg
Ridder wurde als Sohn des Bürgermeisters Johannes Ridder und dessen Ehefrau, einer geborenen Tenbrock, in Bocholt geboren. Er studierte in Marburg, Freiburg im Breisgau, Köln und Jena. 1947 bestand er das Assessorexamen in Düsseldorf. An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wurde er mit einer Dissertation über Wesen und Friedensaufgabe des Waffenstillstandes zum Dr. jur. promoviert. Seine Habilitationsschrift von 1950 trug den Titel Die verfassungsrechtliche Stellung der englischen Verwaltung.
Von 1950 bis 1952 lehrte Ridder als Privatdozent an der Universität Münster. 1951 vertrat er Lehrstühle an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und an der FU Berlin. 1952 wurde er Ordinarius an der Universität Frankfurt, 1959 an der Universität Bonn. Dort verfasste er unter anderem Arbeiten über „Kirche – Staat – Rundfunk“, „die verfassungsrechtliche Stellung der Gewerkschaften“ (1960) und „Enteignung oder Sozialisierung“.
1965 wurde Ridder ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und Wissenschaft von der Politik an der Universität Gießen. Der Gießener Rechtswissenschaftler Gerhard Köbler würdigte ihn 1982 als erfahrenen und profilierten Ordinarius, der zu vielen verfassungspolitischen Streitfragen entschieden Stellung bezogen habe.
Forschung und politisches Engagement
Ridders Lehr- und Forschungstätigkeit lag vor allem an den Grenzen zwischen Verfassungsrecht und politischer Wissenschaft. Er beschäftigte sich mit Demokratietheorie und Grundrechten, außerdem mit Medienrecht, Presserecht, Urheberrecht, Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungszeitgeschichte. Seine Arbeiten hatten auch eine rechtsvergleichende Perspektive, das heißt: Er verglich rechtliche Fragen verschiedener Staaten oder Rechtssysteme.
Von 1957 bis 1969 war Ridder Mitglied der rechts- und staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft und der Redaktion der 6. Auflage des Staatslexikons der Görres-Gesellschaft, für das er zahlreiche Beiträge schrieb. In den 1960er-Jahren war er unter anderem Vorsitzender des Kuratoriums Notstand der Demokratie, das gegen die deutschen Notstandsgesetze argumentierte.
Über Jahrzehnte war Ridder Mitherausgeber der Blätter für deutsche und internationale Politik. Er war auch an der Herausgabe von Demokratie und Recht und Neue Politische Literatur beteiligt. In den 1970er-Jahren war er unter anderem Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Für seine Bemühungen um die deutsch-polnische Verständigung erhielt er 1983 die Ehrendoktorwürde der Universität Łódź. 1988, im Jahr seiner Emeritierung, erhielt er die Ehrendoktorwürde der Universität Jena.
1980 gehörte Ridder zu den acht Erstunterzeichnern des Krefelder Appells gegen den NATO-Doppelbeschluss. 1997 kam es unter den Herausgebern der Blätter zu einem Streit über die Vergabe des Demokratiepreises an Daniel Goldhagen. Im Zuge dieser Auseinandersetzung legte Ridder seine Mitarbeit im Herausgeberkreis der Zeitschrift nieder.
Grundrechte und Pressefreiheit
Nach der Darstellung Karl-Heinz Ladeurs verstand Ridder die Grundrechte nicht in erster Linie als klassische Abwehrrechte. Abwehrrechte sind Rechte, mit denen Bürgerinnen und Bürger staatliche Eingriffe abwehren können. Ridders Grundkonzeption war die einer eigenständigen Sphäre des Öffentlichen.
Diese öffentliche Sphäre steht nach dieser Sicht nicht einfach in Harmonie mit dem Staat und unterliegt auch nicht der staatlichen Entscheidung. Zentral ist der Gedanke, dass Konflikte zwischen einer Meinung, besonders in der Presse, und staatlichen Interessen grundsätzlich ausgehalten werden müssen. Sie dürfen nicht einfach durch staatliche Entscheidung beseitigt werden. Eine Ausnahme nennt der Artikel: das Verfahren der Aberkennung von Grundrechten nach Art. 18 GG.
Schriften und Umfeld
Die Auswahl seiner Schriften zeigt Ridders zentrale Themen: Demokratie, Grundrechte, Rechtsstaat, Presse- und Medienrecht, Eigentumsschutz, Meinungsfreiheit und deutsche Verfassungsfragen. Genannt werden unter anderem Kommunikation in der Demokratie. Kleine Schriften und Vorträge (2019), Gesammelte Schriften (2010) und Helmut Ridder (1919–2007). Das Gesamtwerk als Werkausgabe in 6 Bänden auf CD-ROM (4. Auflage, 2013).
Weitere genannte Arbeiten behandeln etwa das Zensurverbot, aktuelle Rechtsfragen des KPD-Verbots, den Grundrechtsschutz des Eigentums, die Meinungsäußerungsfreiheit, den Rechtsstaat in Art. 20 Abs. 1–3 des Grundgesetzes sowie die deutsch-deutsche Spionage in der westdeutschen Deutschland-Jurisprudenz.
Zu Ridders Schülern gehörten Brigitte Zypries, Frank-Walter Steinmeier und Dieter Deiseroth. Persönlich wird er im Artikel als katholisch beschrieben. Ab 1945 war er mit Maria Ridder, geborener von Münchow, verheiratet. Er lebte und starb in Biebertal im Landkreis Gießen und hatte vier Kinder.