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Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich
Das Abkommen trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft, nachdem die Präsidenten der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats das Abkommen unterzeichnet …
Inhalt5 Abschnitte
Gegenstand und Bedeutung
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (EU–UK Trade and Cooperation Agreement) regelt die langfristigen Beziehungen nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs. Es ist hauptsächlich ein Freihandelsabkommen über Waren und Dienstleistungen, umfasst aber auch Zusammenarbeit in Strafverfolgung, Justiz, Forschung, Gesundheit und Cybersicherheit. Zusätzlich wurden gesonderte Abkommen zur Zusammenarbeit bei Sicherheitsfragen und mit Euratom geschlossen.
Das Abkommen wurde am 30. Dezember 2020 unterzeichnet. Es wurde ab dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet und trat regulär am 1. Mai 2021 in Kraft. Die formelle Ratifizierung durch das Europäische Parlament erfolgte am 28. April 2021. Der Vertragstext erschien am 31. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L, Nr. 444, S. 14–1462.
Entstehung und Übergangsphase
Das Vereinigte Königreich trat am 1. Januar 1973 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bei, die sich später zur Europäischen Union weiterentwickelte. Beim britischen EU-Mitgliedschaftsreferendum 2016 stimmten knapp 52 % der Wähler für den Austritt.
Mit Ablauf des 31. Januar 2020 verließ das Vereinigte Königreich die EU. Nach dem Austrittsabkommen galt bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase. In dieser Zeit sollten die langfristigen Beziehungen neu geregelt werden. Die Verhandlungen waren schwierig; eine Einigung zwischen der Europäischen Kommission und der britischen Regierung wurde erst am 24. Dezember 2020 erzielt.
Eine vollständige Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament war bis zum Jahresende nicht mehr möglich. Deshalb vereinbarten die EU-Regierungen eine vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar 2021. Eine ursprünglich zugesagte Konsultation der EU-Abgeordneten vor dieser vorläufigen Anwendung konnte wegen des Zeitmangels nicht stattfinden.
Am 30. Dezember 2020 stimmte das britische Unterhaus dem Ratifizierungsgesetz mit deutlicher Mehrheit zu. Elisabeth II. unterzeichnete es in der Nacht zum 31. Dezember. Zuvor hatten Ursula von der Leyen und Charles Michel das Abkommen als Präsidenten der EU-Kommission beziehungsweise des Europäischen Rates unterschrieben.
Aufbau des Abkommens
Der Vertragstext ist in sieben Teile gegliedert:
- Teil 1 enthält Grundbestimmungen für alle Bereiche sowie institutionelle Regelungen.
- Teil 2 regelt Handel und weitere wirtschaftliche Aspekte, darunter Fischerei, Luftfahrt, Straßentransport und soziale Sicherheit.
- Teil 3 behandelt die Zusammenarbeit bei Strafverfolgung und Justiz in Strafsachen.
- Teil 4 enthält Regelungen zur Zusammenarbeit in Gesundheit und Cybersicherheit.
- Teil 5 nennt EU-Programme, an denen das Vereinigte Königreich vorläufig weiter teilnimmt.
- Teil 6 regelt die Beilegung von Streitigkeiten.
- Teil 7 enthält abschließende Bestimmungen.
Dem Hauptabkommen wurden zahlreiche Protokolle und Erklärungen beigefügt. Außerdem wurden ein Abkommen über Sicherheitsprozesse für den Austausch und Schutz geheimer Informationen sowie ein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Euratom über die sichere und friedliche Nutzung der Kernenergie geschlossen.
Wesentliche Regelungen
Für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich oder in der EU gelten im bilateralen Handel keine Einfuhrzölle und keine mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen. Ein- und Ausfuhrformalitäten bestehen jedoch weiterhin. Sie sollen insbesondere für Autos, Medikamente, Chemikalien und Wein möglichst einfach gestaltet werden.
Für die Fischerei wurde eine Übergangsphase von fünfeinhalb Jahren vereinbart. Während dieser Zeit werden die Fangrechte von Fischern aus der EU in britischen Gewässern um 25 % gekürzt. Ab Juni 2026 sollen die Fangquoten jährlich neu verhandelt werden. Bei den Finanzdienstleistungen blieben zunächst Fragen offen, die in den folgenden Monaten geklärt werden sollten.
Das Vereinigte Königreich nimmt nicht mehr am Erasmus-Programm teil. Es beteiligt sich jedoch weiterhin an fünf anderen EU-Programmen: Horizont Europa, dem Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom, dem Kernfusionsreaktorprojekt ITER, dem Erdbeobachtungssystem Copernicus und dem Satellitenüberwachungssystem SST. Dafür muss es sich weiterhin an deren Finanzierung beteiligen.
Das Abkommen regelt außerdem Investitionen, Wettbewerb, staatliche Subventionen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Datenschutz sowie die Koordinierung der sozialen Sicherheit. Die EU wollte verhindern, dass bisherige Standards unterlaufen werden. Sie konnte jedoch nicht durchsetzen, dass das Vereinigte Königreich auch künftige Änderungen von EU-Standards übernehmen muss.
Die bisherige Freizügigkeit entfällt. EU-Bürger benötigen ab Oktober 2021 einen Pass für die Einreise nach Großbritannien. EU-Bürger, die bereits im Vereinigten Königreich leben, konnten bis zum 30. Juni 2021 einen Aufenthaltsstatus beantragen. Wer ab dem 1. Januar 2021 einwandern wollte, musste dagegen bestimmte Kriterien erfüllen; unter anderem sollte eine Einkommensschwelle die Zuwanderung Geringqualifizierter begrenzen. Briten verloren zum Jahreswechsel das Recht, in allen EU-Staaten zu leben und zu arbeiten.
Zur Umsetzung des Abkommens wurde unter anderem ein Gemeinsamer Partnerschaftsrat eingerichtet. Außerdem enthält es verbindliche Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Außenpolitik, äußere Sicherheit und Verteidigung sind nicht Gegenstand des Abkommens, weil das Vereinigte Königreich darüber nicht verhandeln wollte.
Sonderfälle und erste Konflikte
Gibraltar, ein britisches Überseegebiet, gehört nicht unmittelbar zum Vereinigten Königreich und wurde deshalb aus dem Abkommen ausgeklammert. Ende Dezember 2020 einigten sich Spanien und das Vereinigte Königreich darauf, dass Gibraltar zum 1. Januar 2021 dem Schengen-Raum beitritt. Dadurch sollte sich die EU-Außengrenze zu den Häfen und zum internationalen Flughafen Gibraltars verlagern; Spanien sollte die Kontrolle dieser Außengrenze übernehmen.
Für Nordirland bestand ein besonderes Problem: Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtung Irlands mit Großbritannien und Nordirland sowie wegen des Friedensprozesses wäre eine Zollgrenze zwischen Nordirland und Irland problematisch gewesen. Eine offene Grenze stellte aus Sicht der EU jedoch eine Gefahr für den Binnenmarkt dar, weil das Vereinigte Königreich und Drittstaaten wie die USA sie zur Umgehung von Zöllen nutzen könnten.
Anfang 2021 kam es zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zu gegenseitigen Vorwürfen. Gründe waren unter anderem die Kontroverse über de-facto-Ausfuhrbeschränkungen für in Großbritannien hergestellte SARS-CoV-2-Impfstoffdosen von AstraZeneca sowie die noch unzureichende praktische Umsetzung der komplizierten Nordirland-Regelungen.