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Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz (auch: marginaler Steuersatz) ist in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre ein Steuersatz, der die prozentuale Veränderung der …
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Definition und Bedeutung
Der Grenzsteuersatz, auch marginaler Steuersatz, beschreibt die prozentuale Veränderung der Steuerlast, die sich aus einer zusätzlichen Einheit der Steuerbemessungsgrundlage ergibt. Bei der Einkommensteuer ist diese Grundlage das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz zeigt also, welcher Anteil eines zusätzlich verdienten Euro als zusätzliche Steuer anfällt.
Besonders wichtig ist er bei progressiven Einkommensteuertarifen, wie sie unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten. Bei solchen Tarifen hängt der Grenzsteuersatz von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Er betrifft nur den jeweils hinzukommenden Einkommensteil, nicht rückwirkend das gesamte Einkommen.
Steuerbetrag, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz
Für die Bemessungsgrundlage x werden drei Steuermaße unterschieden:
• Steuerbetrag: T = T(x)
• Durchschnittssteuersatz: ∅t = T(x) / x
• Grenzsteuersatz: t′(x) = dT(x) / dx
Der Durchschnittssteuersatz gibt an, welcher Prozentsatz des gesamten zu versteuernden Einkommens als Steuer gezahlt wird. Der Grenzsteuersatz bezieht sich dagegen auf die nächste zusätzliche Einkommenseinheit. Mathematisch ist er die Ableitung beziehungsweise der Differentialquotient der Steuerbetragsfunktion.
Bei einem progressiven Tarif nehmen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz mit der Bemessungsgrundlage zu; dabei gilt: Grenzsteuersatz > Durchschnittssteuersatz. Bei einem proportionalen Tarif bleiben beide konstant und sind gleich. Bei einem degressiven Tarif sinken beide; dabei gilt: Grenzsteuersatz < Durchschnittssteuersatz. Der höchstmögliche Grenzsteuersatz ist mit dem Spitzensteuersatz identisch.
Bis zum Grundfreibetrag ist der Grenzsteuersatz null. Danach steigt er bei einem progressiven Tarif vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz. Der Eingangssteuersatz gilt für den ersten zu versteuernden Einkommensteil oberhalb des Grundfreibetrags. Der Spitzensteuersatz gilt für Einkommensteile oberhalb des höchsten tariflich festgelegten Einkommenseckwerts und bleibt danach konstant.
Bei proportionalen Steuern besitzt der Grenzsteuersatz wenig zusätzliche Aussagekraft. Ein Beispiel ist die deutsche Umsatzsteuer von 19 %: Unabhängig von der Zahl der gekauften Gegenstände bleibt der Steuersatz unverändert. Degressive, regressive oder fixe Tarife gibt es laut Artikel im deutschen Steuerrecht nicht.
Rechenbeispiel
Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer hat zunächst ein monatliches zu versteuerndes Einkommen von 4000 Euro. Der Arbeitgeber behält davon 756 Euro Lohnsteuer ein. Der Durchschnittssteuersatz beträgt somit 18,9 %.
Nach einer Beförderung steigt das zu versteuernde Einkommen auf 4100 Euro, während die Lohnsteuer auf 791 Euro steigt. Von den zusätzlichen 100 Euro entfallen damit 35 Euro auf zusätzliche Lohnsteuer. Der Grenzsteuersatz für diese Einkommenserhöhung beträgt im Mittel 35 %. Das Beispiel zeigt, dass Durchschnitts- und Grenzsteuersatz deutlich voneinander abweichen können.
Tarife in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Deutschland: Für 2018 nennt der Artikel bei einem zu versteuernden Einkommen von 48.000 Euro einen Grenzsteuersatz von 38,94 % bei Einzelveranlagung. Bei einem zusammen veranlagten Ehepaar mit demselben gemeinsamen Einkommen beträgt er 28,34 %. Der deutsche Einkommensteuertarif ist grundsätzlich linear-progressiv, aber in zwei Abschnitte gegliedert. Dadurch entstehen Knicke im Tarifverlauf. Hinzu kommt bei etwa 250.000 Euro eine Tarifstufe mit einem Spitzensteuersatz von 45 %, der häufig auch „Höchststeuersatz“ genannt wird. Eine Verschiebung des Eckwerts am Ende der linearen Progressionszone – 42 % bei etwa 55.000 Euro – wird diskutiert; die konkrete Gestaltung ist umstritten. Bis 2003 wurde das zu versteuernde Einkommen auf volle 36 Euro abgerundet, wodurch kleine Einkommensstufen entstanden. Seit 2004 wird auf einen vollen Euro abgerundet, sodass der Steuerbetrag kontinuierlicher steigt.
Österreich: Die Einkommensteuer wird nach einem Stufengrenzsatztarif berechnet. Die im Artikel aufgeführten jährlichen Einkommensbereiche und Grenzsteuersätze lauten: 0 % von 0 bis 12.948 Euro, 20 % von 12.949 bis 20.950 Euro, 30 % von 20.951 bis 34.645 Euro, 40 % von 34.646 bis 66.744 Euro, 48 % von 66.745 bis 99.398 Euro, 50 % von 99.399 bis 1.000.132 Euro und 55 % für Einkommensteile über 1.000.132 Euro.
Schweiz: Die Einkommensteuer wird gleichzeitig auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben. Deshalb setzen sich die gesamten Grenzsteuersätze aus den Belastungen dieser drei Ebenen zusammen. Als Beispiel nennt der Artikel Zürich ab dem Jahr 2012.
Zu Schweden nennt der Artikel lediglich, dass das Land bis in die 1990er Jahre das Schwedische Modell praktizierte und andere nordische Länder eine ähnliche Politik verfolgten.
Wirtschaftliche Wirkung und Abgrenzung
Der Grenzsteuersatz ist entscheidend für die Frage, wie sich eine Erhöhung oder Verringerung des zu versteuernden Einkommens auswirkt. Eine Verringerung kann beispielsweise durch Betriebsausgaben, Werbungskosten oder weitere Freibeträge entstehen. Weil der Grenzsteuersatz nur das zusätzliche Einkommen betrifft, führt ein höheres Einkommen nicht zwangsläufig zu einem niedrigeren verbleibenden Einkommen. Das wäre nur möglich, wenn der Grenzsteuersatz 100 % überschritte.
Rundungsregeln können dazu führen, dass der tatsächliche Verlauf vom vorgesehenen Tarif abweicht. Bei sehr grob gestuften Steuertabellen sind verzerrende Effekte bis hin zur sogenannten Reihenfolgeumkehr möglich. Bei modernen Formeltarifen, die auf einen vollen Euro runden, ist dieser Effekt praktisch zu vernachlässigen.
Der Grenzsteuersatz ist vom Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Zugleich sind Eingangs- und Spitzensteuersatz besondere Grenzsteuersätze: Der Eingangssteuersatz belastet den ersten Einkommensteil oberhalb des Grundfreibetrags, der Spitzensteuersatz die Einkommensteile oberhalb des höchsten Einkommenseckwerts. Bei einem progressiven Tarif liegt der Grenzsteuersatz über dem Durchschnittssteuersatz; mit wachsendem Einkommen nähert sich der Durchschnittssteuersatz dem Spitzensteuersatz asymptotisch, also immer weiter, an.