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Grabenwahlsystem
Meistens wird beim Grabenwahlsystem ein Teil der Sitze per Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen vergeben und der andere nach dem Prinzip des …
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Grundprinzip
Das Grabenwahlsystem ist ein Wahlsystem, bei dem mehrere Wahlverfahren nebeneinander angewandt werden, ohne dass ihre Ergebnisse miteinander verrechnet werden. Es handelt sich also um eine Parallelwahl ohne Ausgleich; auf Englisch wird es parallel voting genannt. Typisch ist, dass ein Teil der Sitze durch Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen vergeben wird und ein anderer Teil nach dem Verhältniswahlrecht. Entscheidend ist nicht, ob die Wählerinnen und Wähler eine oder zwei Stimmen haben, sondern dass es zwei vollständig getrennte Verfahren zur Sitzzuteilung gibt.
Der wichtigste Unterschied zur personalisierten Verhältniswahl, wie sie in Deutschland lange prägend war, liegt darin, dass Direktmandate nicht auf Listenmandate angerechnet werden. Dadurch entsteht zwischen den beiden Wegen ins Parlament ein „Graben“. Die endgültige Sitzverteilung muss deshalb nicht proportional zur Stimmenverteilung sein. Größere Parteien können dadurch stärker profitieren, während kleinere Parteien oft weniger Sitze erhalten als bei reiner Verhältniswahl.
Politische Bedeutung in Deutschland
In Deutschland wurde ein Grabenwahlsystem mehrfach politisch diskutiert. 1956 legte die CDU/CSU unter Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Gesetzentwurf für ein solches System vor. Dieses hätte dem damaligen Koalitionspartner FDP viele Mandate kosten können. Die FDP im nordrhein-westfälischen Landtag wechselte deshalb „aus Notwehr“ aus der Koalition mit der CDU zur SPD. Dadurch verlor Adenauer seine Mehrheit im Bundesrat.
Der Vorgang führte zu einer Spaltung der FDP, zu ihrem Austritt aus der Regierung Adenauer und zur Gründung der Freien Volkspartei. Langfristig war wichtig, dass die FDP dadurch grundsätzlich auch als Koalitionspartnerin der SPD denkbar wurde. Dies führte später zur ersten sozialliberalen Bundesregierung 1969.
Im Frühjahr 2019 schlug der CDU-Politiker Günter Krings erneut ein Grabenwahlsystem vor. Ziel war es, ein weiteres Anwachsen des Deutschen Bundestages zu vermeiden. Ende 2019 griffen 24 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Idee wieder auf. Die anderen Parteien lehnten den Vorschlag ab. FDP-Chef Christian Lindner verwies darauf, dass bereits Adenauer mit dieser Idee gescheitert sei.
Wirkung auf Sitzverteilungen
Am Beispiel der Bundestagswahl 2025 zeigt der Artikel, dass ein Grabenwahlsystem oder ein reines Mehrheitswahlsystem den Anteil großer Parteien an den Sitzen erhöht hätte. Dieser Effekt wird mit Duvergers Gesetz verbunden: Mehrheitswahlsysteme begünstigen tendenziell größere Parteien und verringern die Zersplitterung eines Parlaments. Gleichzeitig weicht die Sitzverteilung stärker vom Stimmenanteil der Parteien ab.
Bei einer personalisierten Verhältniswahl lag der Ist-Zustand bei 630 Sitzen: Linke 64, SPD 120, Grüne 85, SSW 1, Union 208 und AfD 152. Bei einem Grabenwahlsystem mit einer 50:50-Aufteilung wären es insgesamt 598 Sitze gewesen: Linke 32, SPD 110, Grüne 48, Union 295 und AfD 113. Bei reiner Mehrheitswahl mit 299 Sitzen wären es Linke 6, SPD 45, Grüne 12, Union 190 und AfD 46 gewesen.
Die Prozentanteile verdeutlichen die Verschiebung: Im Ist-Zustand mit 630 Sitzen hätte die Union 33,0 % der Sitze gehabt, im 50:50-Grabenwahlsystem 49,3 % und bei Mehrheitswahl 63,5 %. Die AfD hätte 24,1 %, 18,9 % beziehungsweise 15,4 % erreicht. Die Linke wäre von 10,2 % auf 5,4 % beziehungsweise 2,0 % gefallen, die Grünen von 13,5 % auf 8,0 % beziehungsweise 4,0 %. Solche Abweichungen zwischen Stimmen- und Mandatsverteilung können ähnlich wie bei der Fünf-Prozent-Hürde damit begründet werden, die Regierungsbildung und Regierungsführung zu erleichtern. Die Wahlgleichheit kann mit dem Gallagher-Index gemessen werden.
Anwendung in Europa und Afrika
Das Grabenwahlsystem wird in mehreren Ländern verwendet, meistens als Kombination aus Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen und Verhältniswahl. In Europa wurde es 1990 und 2009 in Bulgarien angewandt, außerdem 1992 und 1995 in Kroatien bei der Wahl des Abgeordnetenhauses. In Litauen wird es bei der Wahl des Parlaments genutzt, dort mit Mehrheitswahl mit Stichwahl und Verhältniswahl.
In der Russischen Föderation galt das System von 1993 bis 2003 und wieder seit 2016 bei den Wahlen zur Duma. In der Ukraine wurde es von 2012 bis 2020 bei der Parlamentswahl verwendet, dort mit Mehrheitswahl ohne Stichwahl und Verhältniswahl. In Ungarn gilt es seit 1990, in Italien seit 2017.
In Afrika nennt der Artikel Guinea bei der Wahl der Nationalversammlung, Libyen seit 2014 bei der Wahl des Abgeordnetenrats, Niger bei der Wahl der Nationalversammlung und die Seychellen bei der Wahl der Nationalversammlung.
Anwendung in Amerika und Asien
In Amerika wird das Grabenwahlsystem in Guatemala bei der Wahl des Kongresses verwendet, in Mexiko bei der Wahl beider Kammern des Kongresses und in Panama bei der Wahl der Nationalversammlung.
In Asien nennt der Artikel eine größere Zahl von Beispielen. Dazu gehören Armenien bei der Wahl der Nationalversammlung, Aserbaidschan bei der Wahl der Nationalversammlung mit Mehrheitswahl mit Stichwahl und Verhältniswahl, Taiwan bei der Wahl des Legislativ-Yuans und Georgien bei der Wahl des Parlaments. Für Taiwan wird ergänzt, dass dort bis 2004 eine nicht übertragbare Einzelstimmgebung mit Verhältniswahl kombiniert wurde.
Weitere Beispiele sind Hong Kong bei der Wahl des Legislative Council, Japan bei der Wahl von Unterhaus und Oberhaus mit nicht übertragbarer Einzelstimmgebung und Verhältniswahl, Macau bei der Wahl der Gesetzgebenden Versammlung, Palästina bei der Wahl des Palästinensischen Legislativrats, zuletzt 2006, die Philippinen bei der Wahl des Repräsentantenhauses und Südkorea bei der Wahl der Nationalversammlung. In Nepal kam ein Grabenwahlsystem erstmals bei der Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung 2008 zur Anwendung. In Thailand gilt es seit 2007 bei der Wahl zum Repräsentantenhaus, mit 375 Sitzen per Mehrheitswahl und 125 Sitzen per Verhältniswahl.