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Geschlechtergerechte Sprache
Geschlechtergerechte Sprache. Sprachgebrauch zur Gleichbehandlung der Geschlechter durch ihre Sichtbarmachung oder durch Neutralisierung von Geschlechtlichem.
Inhalt6 Abschnitte
Begriff und Grundprinzipien
Geschlechtergerechte Sprache bezeichnet einen Sprachgebrauch, der bei Personenbezeichnungen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie darüber hinaus aller Geschlechter anstrebt. Sie soll die Gleichstellung der Geschlechter in gesprochener und geschriebener Sprache ausdrücken. Die Anwendung wird meist „Gendern“ genannt. Personenbezeichnungen sind alle sprachlichen Mittel, die sich auf einzelne Personen, gemischtgeschlechtliche Gruppen oder Menschen im Allgemeinen beziehen können, darunter Namen, Anreden, Nominalgruppen, Pronomen und Kollektivbezeichnungen.
Im Wesentlichen gibt es zwei Strategien:
- Sichtbarmachung: Geschlechter werden ausdrücklich genannt oder typografisch markiert, etwa „Lehrerinnen und Lehrer“ oder „Lehrer*innen“.
- Neutralisierung: Der Geschlechtsbezug wird vermieden, etwa durch „Lehrkräfte“, „Lehrpersonen“ oder „Lehrende“.
Seit der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtskategorie „divers“ in Deutschland 2018 und in Österreich 2019 wird zunehmend von „gendergerechter“, „geschlechtersensibler“, „diskriminierungssensibler“ oder „inklusiver Sprache“ gesprochen. Damit soll auch die sprachliche Einbeziehung nichtbinärer Personen bezeichnet werden.
Genus, Sexus und das generische Maskulinum
Das Deutsche weist Substantiven ein grammatisches Geschlecht, das Genus, zu. Es gibt Maskulinum, Femininum und Neutrum. Artikel, Adjektive und Pronomen müssen sich in ihrer Form häufig an das Genus eines Substantivs anpassen; diese Übereinstimmung heißt Kongruenz. Das Genus ist jedoch grundsätzlich nicht dasselbe wie das natürliche oder soziale Geschlecht einer Person, das als Sexus beziehungsweise Gender bezeichnet wird.
Sexus kann lexikalisch in einem Wort enthalten sein: „Bruder“ umfasst die Bedeutungsmerkmale [Geschwister] und [männlich], „Schwester“ [Geschwister] und [weiblich]. Bei „Geschwister“ fehlt ein sexusbezogenes Bedeutungsmerkmal. Wörter wie „der Mensch“, „die Person“, „das Opfer“ oder „das Mitglied“ heißen Epikoina: Ihr Genus steht in keiner festen Beziehung zum Geschlecht der bezeichneten Person und sie können auf alle Geschlechter verweisen.
Bei vielen Personenbezeichnungen gibt es eine maskuline und eine durch Movierung abgeleitete feminine Form, etwa „Lehrer“ und „Lehrerin“. Maskuline Formen können sexusspezifisch nur Männer oder sexusindifferent Personen aller Geschlechter bezeichnen. Der verallgemeinernde Gebrauch heißt generisches Maskulinum. Beispiele sind „Alle Lehrer sind eingeladen“, „Maria ist Pilot“ oder „Frau Meyer und Herr Müller sind Lehrer“.
Die feministische Sprachkritik seit der Mitte der 1970er Jahre kritisiert diesen Gebrauch als sprachliche Asymmetrie: Die feminine Form bezeichne ausschließlich Frauen, die maskuline Form dagegen manchmal Männer und manchmal alle. In einer Gruppe aus 99 Lehrerinnen und 1 Lehrer würden dann „100 Lehrer“ genannt. Kritikerinnen und Kritiker der Praxis argumentieren, Frauen würden dadurch nur „mitgemeint“ und beim Lesen würden häufiger männliche Vorstellungen hervorgerufen. Der Streit über das generische Maskulinum ist bis heute ein zentraler Punkt der Debatte.
Formen der Sichtbarmachung und Neutralisierung
Für die zweigeschlechtliche Sichtbarmachung werden vollständige Paarformen verwendet: „alle Lehrerinnen und Lehrer“, „die Lehrer oder Lehrerinnen“ oder „eine Lehrerin beziehungsweise ein Lehrer“. Die Konjunktionen haben unterschiedliche Funktionen: „und“ verbindet mindestens zwei Personen, darunter mindestens eine jeden Geschlechts; „oder“ bezeichnet eine Alternative; „beziehungsweise“ wird verwendet, wenn für die verbundenen Personen oder Sachen jeweils eine eigene Aussage gilt. Die Paarform ist eindeutig, benötigt aber mehr Platz und muss bei Artikeln, Pronomen und Adjektiven grammatisch angepasst werden.
Kurzformen sparen in Formularen, Tabellen und knappen Texten Platz. Dazu gehören „Lehrerinnen/Lehrer“, „Lehrer/-innen“, „Lehrer/innen“, „LehrerInnen“ und „Lehrer(innen)“. Amtlich abgedeckt ist bei Paarformen insbesondere der Schrägstrich mit Ergänzungsstrich; die Klammernschreibung ist ebenfalls durch Rechtschreibregeln erfasst, wird aber oft abgelehnt, weil die feminine Endung als zweitrangig erscheinen kann. Das Binnen-I ist „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt“. Genderstern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Gap und Mediopunkt sind ebenfalls nicht Bestandteil der amtlichen Rechtschreibregeln. Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfahl ihre Aufnahme im März 2021 nicht; im Juli 2023 beschrieb er sie lediglich als gesellschaftliches Phänomen.
Kurzformen können grammatisch problematisch sein, wenn beim Weglassen des Zusatzes kein korrektes Wort entsteht, etwa „Kolleg/-in“, „Ärzte/-innen“ oder „Ärztin“. Auch Formen wie „jede/-r Lehrer/-in“ oder „eine guter Schülerin“ können fehlerhafte grammatische Bezüge enthalten. Bei Umlautungen wie „Juden – Jüdinnen“ oder „Franzosen – Französinnen“ sind Kurzformen ebenfalls ungeeignet. Beim Vorlesen werden Kurzformen meist als vollständige Paarform gesprochen; alternativ wird eine kurze Pause, der Glottisschlag, vor der Endung gesprochen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache lehnt solche „Gender-Pausen“ grundsätzlich ab.
Neutralisierung nutzt sexusindifferente Personenbezeichnungen („Mensch“, „Person“, „Gast“, „Leute“), substantivierte Partizipien oder Adjektive („Studierende“, „Lehrende“, „Angestellte“, „Angehörige“), Sachbezeichnungen („Lehrkraft“, „Kollegium“, „Leitung“, „Belegschaft“) und Umformulierungen. Beispiele sind „alle, die unterrichten“, „Folgende Unterlagen sind beizufügen“ statt „Der Antragsteller muss …“ sowie „Ihre Unterschrift“ statt „Unterschrift des Lehrers“. Partizipien sind im Plural meist geschlechtsneutral; im Singular zeigen Artikel und Endungen weiterhin Genus: „die Studierende“, „der Studierende“. Die Ansicht, „Studierende“ dürften nur Personen bezeichnen, die gerade studieren, wird im Artikel zurückgewiesen; auch „Vorsitzende“ bleiben dies, wenn sie schlafen.
Regelungen und Einfluss auf die Praxis
Die ersten deutschsprachigen Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs erschienen 1980. Sie wurden von Senta Trömel-Plötz, Marlis Hellinger, Ingrid Guentherodt und Luise F. Pusch verfasst und richteten sich unter anderem an Schulen, Universitäten, Medien und Verlage. Bis zur Jahrtausendwende übernahmen zahlreiche Behörden und Bundesländer entsprechende Empfehlungen oder Vorgaben.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist seit 2005 für die amtlichen Rechtschreibregeln im deutschen Sprachraum zuständig. Sein Regelwerk gilt für Rechtspflege, Behörden, Schulen und andere Einrichtungen. 2021 formulierte er sieben Anforderungen an geschlechtergerechte Texte: Sie sollen sachlich korrekt, verständlich und lesbar, vorlesbar, rechtssicher und eindeutig, auf verschiedene deutschsprachige Länder übertragbar sowie auf Kerninformationen konzentriert sein. Außerdem darf geschlechtergerechte Schreibung das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren. 2018 hielt der Rat fest, dass die verbreitete Verwendung von Frauen- und Männerformen derzeit der Erwartung geschlechtergerechter Schreibung am ehesten entspreche.
Der Duden erklärt, dass es für das Gendern keine eigene verbindliche Norm gibt. Formulierungen sollen situations- und sachangemessen, inhaltlich korrekt, verständlich und ansprechend sein. Die GfdS empfiehlt Doppelnennungen, Schrägstrichlösungen und neutrale Ersatzformen, lehnt Genderzeichen jedoch aus grammatischen, orthografischen, verständlichkeitsbezogenen und praktischen Gründen ab. Eine Gender-Fußnote, nach der alle folgenden Maskulinformen beide Geschlechter einschließen sollen, wird von vielen Leitfäden abgelehnt. Eine Vergleichsstudie von Jutta Rothmund und Birgit Scheele aus dem Jahr 2004 fand keinen signifikanten Effekt einer solchen Fußnote; tendenziell erhöhte sie sogar die mentale Überrepräsentation von Männern.
In Deutschland wurden unter anderem 1984 in Hessen und 1985 in Bremen generische Maskulinformen in Vordrucken zurückgedrängt. Das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 verlangt, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich auszudrücken. 2018 wurde „divers“ als weitere Geschlechtsoption eingeführt. 2021 verboten Sachsen und Schleswig-Holstein Genderzeichen an Schulen; 2023 erweiterte Sachsen dies auf Kooperationspartner öffentlicher Schulen. 2024 untersagte Bayern wortinterne Sonderzeichen in Schulen und Behörden, während in Hessen Sonderzeichen im Abitur als Fehler gewertet werden können.
Österreich verpflichtete 2001 die Bundesministerien zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch und ermöglicht seit 2003 geschlechtsbezogene Formen von Amtsbezeichnungen, Titeln und Berufsbezeichnungen. In der Schweiz wurde geschlechtergerechte Formulierung 2007 im Sprachengesetz verankert. Die Bundeskanzlei schließt seit 2021 sowohl generisches Maskulinum als auch Genderzeichen in deutschsprachigen Texten des Bundes aus. Hochschulen und andere Institutionen verfügen über zahlreiche Leitfäden; zum 24. Juni 2024 wurden im deutschen Sprachraum mindestens 1.161 Leitfäden gezählt, davon 598 an Hochschulen. Ihre Empfehlungen sind uneinheitlich und meist nicht verbindlich.
Alternative Modelle, Forschung und Kritik
Für nichtbinäre Personen wurden außerhalb der amtlichen Rechtschreibung mehrgeschlechtliche Schreibweisen entwickelt: „Lehrer*innen“, „Lehrer:innen“, „Lehrer_innen“ oder „Lehrer·innen“. Sie sollen neben Frauen und Männern auch weitere Geschlechtsidentitäten sichtbar machen. Die deutsche Sprache besitzt dafür bislang keine allgemein anerkannten passenden Bezeichnungen, Pronomen, Anrede- oder Flexionsformen; das Neutrum gilt für Personen als ungeeignet. Als weitere Vorschläge werden das Inklusivum („de Lehrere“, „alle Lehrerne“, Pronomen „en/ens/em/en“), die X-Endung („einx gutx Lehrx“) und die Y-Endung („das Lesy“, „die Lesys“) genannt. Das generische Femininum („alle Lehrerinnen“) wurde von Luise F. Pusch vorgeschlagen. Die GfdS bewertet es wie das generische Maskulinum als nicht gleichbehandelnd, weil das jeweils andere Geschlecht nur „mitgemeint“ sei. Auch abwechselndes Gendern mit generischen Feminina und Maskulina wird verwendet.
Der Duden verzeichnete 2004 über 5000 weibliche Tätigkeits-, Amts- und Berufsbezeichnungen. 2021 erhielten die Online-Dudenartikel zu rund 12.000 Personen- und Berufsbezeichnungen eigene ausgearbeitete Artikel zur weiblichen Form. Die Verwendung des generischen Maskulinums wird dabei nicht bestritten, aber nicht als Bestandteil der lexikografischen Bedeutung behandelt.
Die im Artikel zusammengefassten Studien ergeben laut Duden-Handbuch tendenziell: Geschlechtergerechte Formulierungen erschweren Lesefreundlichkeit und Textverständlichkeit nicht wesentlich; Frauen werden bei verschiedenen Formen unterschiedlich stark gedanklich einbezogen; beim generischen Maskulinum werden Männer häufig überschätzt. Mehrere Studien von 1993 bis 2010 fanden, dass Doppelnennungen eher mit weiblichen Personen verbunden werden. Gleichzeitig wird die Aussagekraft solcher psycholinguistischer Studien bestritten, weil Kontext und Grundbedeutung eines Wortes nicht ausreichend berücksichtigt würden. Umfragen von Infratest dimap für „Welt am Sonntag“ ergaben 2020 und 2021: 65 % waren ganz oder eher gegen Gendersprache in Medien und Öffentlichkeit, 26 % dafür und 9 % unentschieden; die Ablehnung stieg gegenüber dem Vorjahr um 9 Prozentpunkte.
Kritik richtet sich unter anderem gegen die Vermischung von Genus und Sexus, gegen die Annahme, Sprachwandel bewirke automatisch gesellschaftlichen Wandel, gegen Ablenkung von sozialen Ungleichheiten und gegen eine mögliche Ablenkung von der Kernaussage. Beim substantivierten Partizip I wird semantisch eingewandt, „Fahrende“ bezeichneten eher Personen, die gerade fahren, während „Fahrer“ eine dauerhafte Funktion bezeichnen könne. Außerdem könne die ausdrückliche Sichtbarmachung Geschlecht als soziale Kategorie stärker betonen und damit dem Ziel widersprechen, Geschlechterunterschiede abzubauen. Weitere Einwände betreffen schwierige Aussprache, Barrierefreiheit für Screenreader, Künstlichkeit und den Vorwurf einer schwer verständlichen Elitensprache. Seit 2014 gab es mehrere Aufrufe gegen bestimmte Formen des Genderns, darunter 2019 „Schluss mit Gender-Unfug!“ des Vereins Deutsche Sprache und ein Aufruf von mehr als 200 Sprachwissenschaftlern und anderen Unterzeichnern im Sommer 2022.
Geschlechtergerechte Sprache in anderen Sprachen
Die sprachlichen Lösungen unterscheiden sich je nach Sprachsystem:
- Englisch: Substantive haben kein grammatisches Geschlecht. „Teacher“ kann eine männliche, weibliche oder nichtbinäre Person bezeichnen. Weibliche Berufsbezeichnungen wie „actress“ werden seltener. Das seit dem 14. Jahrhundert belegte singulare „they“ dient als geschlechtsneutrale Alternative zu „he“ und „she“ und verbreitet sich seit Mitte der 2010er-Jahre auch für nichtbinäre Personen. Die Anrede „Mx“ kam seit der Jahrtausendwende auf und wurde 2015 in das Oxford English Dictionary sowie 2016 in Merriam-Webster’s Dictionary aufgenommen.
- Französisch: Bei gemischten Gruppen werden traditionell männliche Pronomen verwendet. Es gibt geschlechtsneutrale „épicènes“ wie „l’architecte“ sowie zunehmend feminine Berufsformen. Im Mai 2021 wurden feminine Berufs- und Funktionsbezeichnungen offiziell erlaubt und empfohlen. Die „écriture inclusive“ mit Mediopunkt, etwa „député·e·s“, ist in Verwaltung und Bildungsbereich wegen Verständlichkeit und Lesbarkeit verboten. Das Neopronomen „iel“ wurde im Oktober 2021 in das Online-Wörterbuch des Robert aufgenommen. Im November 2023 beschloss der französische Senat ein Verbot gendersensibler Sprache in zahlreichen Alltags- und Verwaltungsdokumenten.
- Spanisch und Portugiesisch: Das At-Zeichen verbindet die Endungen „-o“ und „-a“, etwa „aluno(a)“ beziehungsweise „Car@s amig@s“; im Spanischen werden außerdem neutrale Endungen auf „-e“, etwa „bienvenides“, und das Pronomen „elle“ verwendet. In Argentinien wurde diese Praxis in offiziellen Texten durch Präsident Javier Milei verboten. In den USA findet sich „Latinx“.
- Niederländisch: Das generische Maskulinum wird weitgehend als neutral akzeptiert. Dazu tragen unsichere feminine Ableitungssuffixe und der weitgehende Zusammenschluss von Maskulinum und Femininum zum Utrum bei. Doppelnennungen und Partizipformen sind selten.
- Skandinavische Sprachen: Schwedisch verwendet seit 2015 offiziell das geschlechtsneutrale Pronomen „hen“ neben „han“ und „hon“. Isländisch kennt „hán“; Finnisch hat kein grammatisches Geschlecht.
- Thailändisch: Es gibt kein grammatisches Geschlecht. Viele Personenbezeichnungen wie „khru“ für Lehrer oder Lehrerin und „nakrian“ für Schüler oder Schülerin sind neutral. Das Geschlecht wird bei Bedarf durch Zusammensetzungen ergänzt, etwa „nakrian-chai“ für Schüler und „nakrian-ying“ für Schülerin. Für gemischtgeschlechtliche Gruppen wird normalerweise die neutrale Grundform verwendet.