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Geschäftsbericht
Ein Geschäftsbericht (englisch annual report) hat die Aufgabe, Informationen über den Geschäftsverlauf des vergangenen Geschäftsjahres eines Unternehmens zu …
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Zweck und heutige Bedeutung
Ein Geschäftsbericht (englisch annual report) informiert über den Geschäftsverlauf eines vergangenen Geschäftsjahres. Er soll besonders den Jahresabschluss erklären und ergänzen. Zum Jahresabschluss gehören Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang; hinzu kommt der Lagebericht. Damit vermittelt der Bericht ein Bild der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung eines Unternehmens.
Der Begriff Geschäftsbericht ist im deutschen Handels- und Aktienrecht seit Dezember 1985 nicht mehr verwendet, wird in der Unternehmenspraxis jedoch weiterhin benutzt, besonders bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Aufgaben des früheren Geschäftsberichts liegen heute vor allem beim Anhang und beim Lagebericht: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang bilden nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Einheit; der Lagebericht steht ihnen gegenüber. Der Anhang ist in § 284 HGB, der Lagebericht in § 289 HGB geregelt.
Nach § 289 Abs. 1 HGB müssen Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild entsteht. Früher erklärte ein Erläuterungsbericht einzelne Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, etwa durch Anlage-, Eigenkapital- und Verbindlichkeitenspiegel. Der Lagebericht sollte die wirtschaftliche Situation und zukünftige Entwicklung zeigen; freiwillig konnten außerdem Sozial-, Risiko- und Umweltberichte enthalten sein.
Pflichtangaben und zusätzliche Inhalte
Da der Inhalt eines Geschäftsberichts nicht eigenständig gesetzlich festgelegt ist, gilt er als freiwillige Publizität nach § 328 Abs. 2 HGB. Meist verbindet er jedoch einen Pflichtteil zur Erfüllung der Offenlegungsvorschriften nach §§ 325 bis 329 HGB mit freiwilligen Informationen.
Zum Pflichtteil gehören regelmäßig Lagebericht, Jahresabschluss, Gewinnverwendungsvorschlag, soweit er nicht schon aus dem Jahresabschluss hervorgeht, Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zu Jahresabschluss und Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex. Genannt werden dabei unter anderem Lagebericht (§ 286 AktG), Jahresabschluss (§ 149 AktG), Bericht des Aufsichtsrats (§ 171 Abs. 2 AktG), Gewinnverwendungsvorschlag (§ 170 Abs. 2 AktG) und Entsprechenserklärung (§ 161 AktG). Der Bestätigungsvermerk nach § 167 AktG ist weggefallen; verwiesen wird auf § 325 HGB.
Freiwillige, nicht prüfungspflichtige Inhalte können ein Brief des Vorstands an die Aktionäre, Angaben zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage und zur Branche, weitere Angaben zum Geschäftsverlauf sowie Sozial-, Umwelt-, Risiko- und Forschungsberichte sein. Segmentberichterstattung ist nur verpflichtend, wenn Unternehmen nach IFRS bilanzieren; maßgeblich ist IFRS 8 seit Januar 2009. Nach Eingang des Aufsichtsratsberichts muss der Vorstand die Hauptversammlung einberufen; sie muss in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfinden.
Ab 1. Januar 2020 soll das European Single Electronic Format (ESEF) für Unternehmen mit innerhalb der EU emittierten Wertpapieren das Berichtsformat vereinheitlichen. Es verwendet XHTML für Bilanzen, Gesamtergebnisrechnungen, Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen. Die ESMA veröffentlichte dazu im Dezember 2017 einen finalen Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS).
Quartalsberichte als Zwischenberichterstattung
Ein Quartalsbericht ist eine unterjährige Berichterstattung von Aktiengesellschaften im Dreimonatsrhythmus zwischen zwei Bilanzstichtagen. Die Veröffentlichungspflicht ergibt sich für zugelassene Unternehmen des Börsensegments Prime Standard aus § 63 Abs. 8 BörsO der Deutschen Börse AG. Der Prime Standard ist Voraussetzung für die Aufnahme in DAX, MDAX, TecDAX und SDAX. Die Porsche AG lehnte Quartalsberichte aus Kostengründen ab und erscheint deshalb nicht im DAX.
Mindestens enthalten sein müssen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sowie weitere Angaben zur Geschäftstätigkeit und zum Unternehmen. Die Unterlagen müssen nach denselben Rechnungslegungsgrundsätzen wie der Jahresabschluss erstellt werden. Das vierte Quartal kann durch den Jahresabschluss ersetzt werden. Die veröffentlichten Werte heißen häufig Quartalszahlen. Auch Gesellschaften außerhalb des Prime Standard veröffentlichen solche Berichte, deren Umfang und Aussagekraft aber stark unterschiedlich sein können.
Entwicklung der Quartalsberichterstattung
Quartalsberichte sind bereits in der Frühgeschichte der Industrialisierung nachweisbar. Georgius Agricola berichtete 1556 über Anteilseigner im Bergbau, die als Gewerken organisiert waren und vom Bergverwalter viermal im Jahr Rechenschaft über Ausgaben für die Grube und deren Ertrag verlangten. Fehlverhalten des Bergverwalters konnte damals mit Amtsenthebung, Schadenersatz, Geldbuße, Gefängnis oder Tod bestraft werden.
Der Quartalsbericht in heutiger Form wurde 1970 in den Vereinigten Staaten erstmals von der SEC gefordert. Sie entwickelte das einheitliche Formblatt Form 10-Q auf Grundlage der §§ 13 und 15 (d) des Securities Exchange Acts von 1934. In Österreich müssen amtlich notierte Aktiengesellschaften nach § 126 BörsG Zwischenberichte über die ersten drei, sechs und neun Monate eines Geschäftsjahres veröffentlichen.
Adressaten, Darstellung und Kosten
Geschäftsberichte richten sich an Anteilseigner und weitere Interessenten: Gesellschafter, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Wettbewerber, Kreditgeber, Analysten, Ratingagenturen und Medien. Weil diese Gruppen sehr unterschiedliche betriebswirtschaftliche und technische Kenntnisse haben, sollen Sprache und optische Darstellung adressatengerecht sein. Der vor der Hauptversammlung veröffentlichte Bericht bereitet Aktionäre zudem auf diese Versammlung vor.
In der Textlinguistik ist der Geschäftsbericht eine Textsorte. Er soll relevante oder neue Sachverhalte sachlich und möglichst objektiv darstellen und komplexe, abstrakte Inhalte verständlich vermitteln. Neben gesetzlichen Pflichten dienen Geschäftsberichte auch der Öffentlichkeitsarbeit und enthalten daher oft Angaben über das Unternehmen und seine Produkte.
Als zentrales Mittel der Selbstdarstellung werden Geschäftsberichte oft aufwendig gestaltet: Typografie, Grafik und Bilder werden häufig Werbeagenturen überlassen; manchmal gestalten Kunstfotografen oder Künstler den Bericht. Wettbewerbe bewerten unter anderem Inhalt, Design und Sprache. Die LACP vergibt jährlich 36 Preise in neun Kategorien jeweils in Platin, Gold, Silber und Bronze. manager magazin lässt etwa 200 Berichte prüfen; die Gesamtsieger erhalten die Plastik „Der Rufer“ von Vadim Sidur.
Nach einer Recherche des Medienhauses Theodor Gruda aus Meerbusch lagen die Kosten nicht selten über 100.000 Euro. Die Kostenverteilung von 2012 betrug 28 % Druck, 23 % Fotos einschließlich Rechte, 22 % Prepress, 12 % Agenturleistung, 07 % Logistik, 05 % Papier und 03 % Beratung.
Regelungen in anderen Ländern
In der Schweiz erfolgt die Rechnungslegung im Geschäftsbericht nach Art. 958 Satz 2 OR. Er enthält die Jahresrechnung als Einzelabschluss aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Der Bericht muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Art. 810 OR erstellen die Geschäftsführer den Geschäftsbericht aus Jahresrechnung, Jahresbericht und gegebenenfalls Konzernrechnung. Aktionäre müssen ihn spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung erhalten und ihn nach Art. 689 OR abnehmen.
In Österreich müssen die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft nach § 222 UGB innerhalb der ersten fünf Monate des Geschäftsjahres für das vorangegangene Jahr den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss, den Lagebericht und gegebenenfalls den Corporate-Governance-Bericht nach § 243b UGB aufstellen und dem Aufsichtsrat vorlegen. Alle gesetzlichen Vertreter müssen diese Unterlagen unterzeichnen.
In Frankreich heißt der Geschäftsbericht rapport annuel. Er ist in den Artikeln 8 bis 17 des Code de commerce erläutert und hat einen hohen Stellenwert in der Unternehmenskommunikation. Nach Artikel 8 umfasst der Jahresabschluss Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang.