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Gartendenkmalpflege

Gartendenkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen. …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Bedeutung und Gegenstände
  2. 2. Recht, Zuständigkeiten und praktische Probleme
  3. 3. Internationale Regelungen und Entwicklung
  4. 4. Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten
  5. 5. Untersuchung und Planung
  6. 6. Pflege-, Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Begriff, Bedeutung und Gegenstände

Gartendenkmalpflege umfasst alle geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die nötig sind, um Kulturdenkmale der Gartenkunst zu erhalten und zu unterhalten. Dazu gehören auch die Prüfung, ob ein Objekt nach den gesetzlichen Kriterien ein Denkmal ist, und seine kulturhistorische Einordnung.

Historische Gärten bestehen vor allem aus lebenden Pflanzen. Deshalb verändern sie sich durch Jahreszeiten, Wachstum und natürlichen Verfall. Gleichzeitig versucht die fachgerechte Pflege, die künstlerisch gestaltete Form dauerhaft erkennbar zu halten. Nach Art. 2 der Charta von Florenz ist ein historischer Garten daher ein vergängliches und erneuerbares Bauwerk aus vornehmlich lebendem Material.

Gegenstand der Gartendenkmalpflege sind nicht nur bekannte Schlossgärten und feudale Parks. Geschützt werden können alle denkmalwürdigen Freiräume mit Pflanzen oder pflanzlichen Elementen einschließlich ihrer nicht-pflanzlichen Bestandteile. Dazu zählen öffentliche und private Anlagen verschiedener Gestaltungsrichtungen, Nutzungen und Epochen, zunehmend auch Anlagen der Nachkriegszeit. Das Spektrum reicht von einem geschichtlich bedeutenden Einzelbaum, etwa einer Tanzlinde, über Alleen, Barock- und Landschaftsgärten sowie Friedhöfe bis zu großen Kulturlandschaften wie dem Dessau-Wörlitzer Gartenreich.

Recht, Zuständigkeiten und praktische Probleme

In Deutschland liegt der Denkmalschutz aufgrund der Kulturhoheit der Länder bei den Bundesländern. Ihre Denkmalschutzgesetze sind unterschiedlich gestaltet, erfassen inzwischen aber sämtlich auch gärtnerisch gestaltete Anlagen. Manche Gesetze führen Gartenkunstwerke als eigene Kategorie, andere behandeln sie formal als Bauwerke.

Für die Unterschutzstellung bestehen grundsätzlich zwei Systeme: Entweder schützt das Gesetz automatisch alle Objekte, welche die gesetzlichen Merkmale eines Denkmals erfüllen; Denkmallisten dienen dann nur der Information. Oder ausschließlich die in eine Denkmalliste aufgenommenen Objekte stehen unter Schutz. Das zweite System bietet Eigentümern Rechtssicherheit, verlangt aber eine aufwendige, ständig aktualisierte Erfassung. Wegen erheblicher Erfassungslücken ist dies gerade bei Gartendenkmalen problematisch.

In der amtlichen Denkmalpflege sind Fach- und Verwaltungsbehörden zu unterscheiden. Die Fachabteilungen der Denkmalbehörden bringen wissenschaftliches und technisches Wissen ein, beraten die für Recht und Verwaltung zuständigen Denkmalschutzbehörden und unterstützen finanzielle Förderungen. Die Landesdenkmalämter oder entsprechende Unterabteilungen übernehmen die fachlichen Aufgaben. Bei öffentlichen Anlagen kann eine Behörde auch die laufende Pflege und eine langfristige Wiederherstellung des annähernd historischen Bestands übernehmen. Private Eigentümer sind nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ für ihr Denkmal verantwortlich, allerdings nur im Rahmen wirtschaftlicher Zumutbarkeit; öffentliche Zuschüsse sollen sie unterstützen.

Ein zentrales Problem ist das Umsetzungsdefizit. Viele denkmalwürdige Anlagen sind weder vollständig erfasst noch hinsichtlich ihrer Geschichte, ihres Bestands und der nötigen Schutzmaßnahmen untersucht. Ursachen sind zu wenig ausgebildetes Fachpersonal, knappe öffentliche Mittel, ein noch begrenztes öffentliches Bewusstsein und entgegenstehende wirtschaftliche Interessen, beispielsweise Bauvorhaben auf Grünflächen. Interessenkonflikte können entstehen, wenn eine Kommune zugleich Planungsträgerin, Genehmigungs- und Denkmalschutzbehörde ist. Gartendenkmale verursachen jedoch nicht nur Kosten: Sie schaffen Arbeit etwa für Gärtner und Handwerker, fördern den Tourismus und dienen als Erholungsräume und Faktoren der Lebensqualität.

Private Stiftungen und gemeinnützige Vereine ergänzen die staatliche Arbeit. Beispiele sind die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Stiftung DessauWörlitz und die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur. Einige Initiativen verbinden Denkmalpflege ausdrücklich mit touristischer Vermittlung.

Internationale Regelungen und Entwicklung

In England erfasst English Heritage historische Parks und Gärten auf Grundlage des National Heritage Act von 1983 in den Kategorien I, II* und II; in Wales handelt CADW entsprechend. Maßgeblich sind historische Bedeutung, Seltenheit und Qualität der Landschaftsgestaltung. Für Nordirland besteht keine solche Liste. Typische Gärten von Bauern- oder Arbeiterhäusern werden nicht systematisch dokumentiert und erhalten. Manche Freilichtmuseen zeigen Nachgestaltungen, die jedoch keine Originale sind.

In England gibt es keine gesetzliche Grundlage, die Gärten unmittelbar unter Schutz stellt. Gemeinden können Flächen zwar als Grünflächen ausweisen, aber deren Gestaltung nicht bestimmen. Mittel für die Pflege stammen unter anderem vom National Trust, dem Country Stewardship Scheme und für einzelne Projekte aus Lotteriemitteln. 2001 verwaltete der National Trust ungefähr 150 km² in 200 Gärten und 69 Landschaftsparks. Das National Council for the Conservation of Plants and Gardens kümmert sich vor allem um historische Zierpflanzenarten. In den Niederlanden bewahrt die Nederlandse Tuinstichting Werke niederländischer Gartengestalter und führt ein Fotoarchiv sowie eine Datenbank bedeutender Gärten.

Viele historische Anlagen gingen durch Umgestaltung oder mangelnde Pflege verloren. Seit Anfang der 1980er Jahre werden Gärten verstärkt bewahrt, wiederhergestellt oder nachgestaltet. Schwierigkeiten bereiten fehlende Quellen und Pflanzlisten sowie die Frage, welche historische Fassung rekonstruiert werden soll. Deshalb erhalten manchmal nur ausgewählte Bereiche eine historische Form, während der übrige Garten modern bleibt. Manche Gartengestalter, darunter Christopher Lloyd, lehnten ein „Einfrieren“ ihrer Gärten auf einen bestimmten Zustand ab.

Ein wichtiger internationaler Schritt war die am 21. Mai 1981 in Florenz vom Internationalen Komitee für historische Gärten ICOMOS-IFLA beschlossene Charta der historischen Gärten, die Charta von Florenz. Art. 24 betont, dass historische Gärten wegen ihres natürlichen Wandels unablässige Pflege durch qualifizierte Personen brauchen. Dafür sollen Historiker, Architekten, Landschaftsarchitekten, Gärtner und Botaniker entsprechend ausgebildet werden.

In Deutschland reichen die Anfänge der Gartendenkmalpflege zur Heimatschutzbewegung am Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Der Verein Deutscher Gartenkünstler verlangte 1892 den Schutz alter Parks und Gärten als Zeugnisse historischer Epochen. 1910 wurden historischen Gärten auf dem 11. Tag für Denkmalpflege in Danzig erstmals unabhängig von Stil, Größe und Eigentümer die gleiche Bedeutung wie Baudenkmalen zugesprochen. Georg Potente begründete in den 1920er Jahren die wissenschaftliche Gartendenkmalpflege. Nach Kriegs- und Nachkriegsverlusten entstanden weitere Fachstrukturen: 1963 der Arbeitskreis Historische Gärten der DGGL, 1975 eine Fachabteilung am Institut für Denkmalpflege der DDR, 1978 ein Referat in West-Berlin und am 8. April 1992 eine bundesweite Arbeitsgruppe der Landesdenkmalpfleger. Heute ist das Gartendenkmal in allen Landesgesetzen verankert, doch fehlen mancherorts weiterhin Personal, Geld und praktische Institutionen.

Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten

Gartendenkmalpflege überschneidet sich mit Bau- und Kunstdenkmalpflege, Bodendenkmalpflege und Naturschutz. Für Gartenbauten, Brunnen, Wege oder Figurenschmuck ist die Bau- und Kunstdenkmalpflege erforderlich.

Die Gartenarchäologie untersucht besonders Gärten der Vor- und Frühgeschichte mit angepassten Methoden der Bodendenkmalpflege. Pollenanalyse, Dendrochronologie und Radiokohlenstoffmethode helfen, organische Reste, Pflanzen und ihr Alter zu bestimmen. Ausgrabungen können frühere Wege und deren Schichten, Wasserversorgungen, Standorte von Gewächshäusern, Pavillons oder Bäumen nachweisen. Zerstörungsfreie Prospektionsmethoden wie Luftbildarchäologie, Ferro- und Elektromagnetik sowie Georadar machen verschüttete Strukturen sichtbar. Solche Verfahren wurden unter anderem im Mahtab Bagh gegenüber dem Taj Mahal, im Privy Garden von Hampton Court Palace und in den Gärten von Pompeji eingesetzt.

Naturschutz und Gartendenkmalpflege verfolgen unterschiedliche Ziele. Ein historischer Park kann zugleich Kultur- und Naturdenkmal sein, doch der Schutz eines Naturdenkmals gehört in Deutschland rechtlich zum Naturschutz. Beide Anliegen können sich unterstützen, etwa wenn der Naturdenkmalstatus eine Allee vor der Zerstörung bewahrt. Sie können aber auch in Konflikt geraten, wenn für die Wiederherstellung einer historischen Gartenstruktur ökologisch wertvolle Pflanzen entfernt werden müssten. Ein naturschutzrechtlicher Schutzstatus darf eine fachlich begründete denkmalrechtliche Unterschutzstellung nicht ersetzen oder verhindern.

Untersuchung und Planung

Grundlage jeder Pflege ist die Inventarisation, also die Erfassung möglicher Gartendenkmale in Inventaren, Denkmallisten oder Datenbanken. Sie ermöglicht es, Kulturdenkmale zu bestimmen, sofern diese nicht bereits unmittelbar durch eine allgemeine gesetzliche Regelung geschützt sind. Weil Gartenkunst lange vernachlässigt wurde und sehr viele potenziell denkmalwürdige Anlagen existieren, bestehen weiterhin große Erfassungslücken. Einen frühen deutschlandweiten Ansatz bot das Projekt „Erfassung der historischen Gärten und Parks in der Bundesrepublik Deutschland“ des Deutschen Heimatbundes, dessen erste Auflage 1985 erschien.

Das wichtigste planerische Instrument ist das Parkpflegewerk. Es dient der Analyse und Dokumentation sowie der denkmalgerechten Pflege, Erhaltung und Restaurierung eines historischen Gartens. Dafür werden alle verfügbaren Informationen gesammelt und ausgewertet; anschließend werden die zukünftigen Maßnahmen in einem detaillierten fachlichen Konzept festgelegt.

Die historische Forschung wertet Pläne, Ansichten und Beschreibungen aus Archiven aus und verbindet sie mit einem aktuellen Aufmaß. Ergänzend können entzerrte Luftbilder, Falschfarbenaufnahmen und Stereobilder entstehen. Untersuchungen am Objekt bestimmen beispielsweise das Alter von Bäumen, erkennen Veredelungen oder historische Schnittflächen und unterscheiden frühere Umgestaltungsphasen. Kunst- und bauhistorische Vergleiche klären Datierung und Funktion; Materialuntersuchungen helfen, Anlagephasen einzugrenzen. Naturwissenschaftliche Verfahren analysieren Böden, Wege, Pflanzenkrankheiten und Pflanzengesellschaften. Genetische Analysen können Sorten bestimmen, Dendrochronologie und weitere Datierungsverfahren Altersfragen klären. Archäologische Untersuchungen suchen unter anderem nach Samen und Pollen oder erkunden den Untergrund geophysikalisch.

Pflege-, Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Welche Maßnahme angemessen ist, hängt vom jeweiligen Denkmal und Untersuchungsrahmen ab; die Grenzen zwischen den Verfahren sind fließend. Da Pflanzen leben und sich verändern, haben die Maßnahmen eine andere Bedeutung als bei Gebäuden.

• Nutzungen steuern: Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen werden so geregelt oder begrenzt, dass keine Übernutzung und Beschädigung entsteht.

• Altern lassen: Bei „kontrolliertem Verfall“ oder „Sterben in Würde“ erfolgen keine oder nur geringe Eingriffe. Dies kann bei alten, ökologisch wertvollen Bäumen sinnvoll sein.

• Instandhaltung: Regelmäßige Pflege erhält die Anlage, etwa fachgerechter Schnitt – gegebenenfalls nach historischen Methoden – oder das Sauberhalten eines Gewässers.

• Konservierung: Sie soll den vorhandenen Zustand festhalten und Alterung stoppen. Bei lebenden Pflanzen ist ein solches vollständiges „Einfrieren“ nicht möglich.

• Reparatur und Instandsetzung: Verbrauchte oder beschädigte Teile werden erneuert, beispielsweise durch einzelne Nachpflanzungen in Hecken oder Alleen. Renovierung und Restaurierung bezeichnen umfangreichere Erneuerungen.

• Rekonstruktion: Ein verlorenes Erscheinungsbild wird ohne Originalmaterial anhand schriftlicher und bildlicher Quellen sowie von Forschungsergebnissen wiederhergestellt. Eine Rekonstruktion ist zunächst eine Neuschöpfung und besitzt nicht automatisch Denkmalwert; dieser kann ihr erst mit der Zeit zuwachsen. Der Eichstätter Bastionsgarten als Nachfolger des „Hortus Eystettensis“ ist ein Beispiel. Umstritten ist die ab 1970 für die 300-Jahr-Feier von 1984 durchgeführte Rekonstruktion des Gartens von Het Loo, weil dafür ein späterer Landschaftsgarten beseitigt wurde.

• Anastilosis: Eingestürzte Gartenbauwerke werden aus ihrem Originalmaterial wieder zusammengesetzt. Diese Methode gilt nur für Bauwerke.

• Translozierung: Ein Gartendenkmal oder Teile davon werden an einen anderen Ort versetzt. Vor dem Totalverlust gilt dies als zweitschlechteste Lösung. Meist betrifft es Brunnen, Pavillons oder andere bauliche Bestandteile. Ganze Gärten lassen sich kaum versetzen, weil dabei insbesondere wichtige Sichtbeziehungen zur Umgebung verloren gehen. Möglich sind dagegen in bestimmten Fällen die Großbaumverpflanzung eines einzelnen Baums oder einer Allee. Für die Denkmaleigenschaft ist die Erhaltung der konkreten Originalpflanze nur in besonderen Fällen entscheidend, da Pflanzen ohnehin einem ständigen Wandel unterliegen.

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