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Ausgrabung
Unter einer Ausgrabung (englisch archaeological excavation) beziehungsweise Grabung wird im deutschen Sprachraum die archäologische oder paläontologische …
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Was ist eine Ausgrabung?
Eine Ausgrabung (Grabung) ist die archäologische oder paläontologische Freilegung eines durch Erdboden oder Auftragung verdeckten Befundes (Bodendenkmal), die mit wissenschaftlicher Zuverlässigkeit dokumentiert wird. Sie ist letztlich eine kontrollierte Zerstörung des Befundes, denn wurde ein Erdbefund zerstört, ist er unwiederbringlich verloren. Die Abtragung erfolgt schichtweise und zählt zu den invasiven archäologischen Methoden. Die Größe der Grabungsfläche richtet sich nach dem Befund, den verfügbaren Mitteln, der akuten Notwendigkeit und den Zielen. Bauten und Grabanlagen verbleiben meist in situ (lateinisch „am Platz“). Zentral sind die Fundbergung und die Datierung mit verschiedenen Datierungsmethoden. Fachlich verstanden ist eine Ausgrabung eine nach fachlichen Standards durchgeführte, den Denkmalschutzgesetzen entsprechende, amtlich angemeldete und kontrollierte Freilegung von Befunden und Bergung der Funde aus ungestörten Bodenschichten. Befunde können in ihrem Fundkontext zu historischen Quellen werden; Paul Kirn unterschied dabei „Tradition“ (bewusste Übermittlung an die Nachwelt) und „Überreste“ (absichtslose Quellen).
Geschichtliche Entwicklung
Im deutschsprachigen Raum erstellte bereits Christian Ernst Hanßelmann (1699–1776) erste schriftliche und zeichnerische Grabungsdokumentationen. Als Pioniere der modernen Forschungsgrabung gelten Flinders Petrie, Giacomo Boni sowie Ernst Curtius, Alexander Conze und Wilhelm Dörpfeld. Ihre Bedeutung übertrifft die des bekannteren Heinrich Schliemann, der früher begann, sich aber erst allmählich an wissenschaftliche Methoden heranarbeitete. Für die Grabungstechniken in Deutschland war besonders die Reichs-Limeskommission (u. a. Ernst Fabricius) bedeutend. Adolf Michaelis formulierte 1906 den Anspruch wissenschaftlicher Ausgrabung: die ursprüngliche Gestaltung der Anlage und ihrer Teile zu ermitteln, die Umbildungen durch die Zeiten zu verfolgen und die Ausgrabung so zu einer Rekonstruktion des verlorenen Ganzen zu machen.
Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen
Das Primat jeder Ausgrabung ist die sachgerechte, vollständige Dokumentation durch Vermessung, Zeichnung, Fotografie und schriftliche Erfassung. Unterstützend dienen Probenentnahmen für Archäobotanik, Mikrobiologie, Radiokarbonmessung (14C), aDNA-Bestimmung, Isotopenuntersuchung und Thermolumineszenzdatierung; dabei sind ausreichend große Probenmengen und die Vermeidung moderner Kontamination wichtig. Gesucht werden Zeugnisse menschlichen Handelns (Artefakte im Soziotop), Faunen- und Florenreste (im Ökotop), der Fundplatz in der Landschaft sowie die erhaltenen Überreste menschlicher Körper. Methodische Probleme ergeben sich aus dem fragmentarischen Zustand der Objekte. Das biologische Profil eines Individuums umfasst Individualalter, Geschlecht, Konstitution, pathologische Veränderungen, ethnische Zugehörigkeit und Merkmale wie Augen-, Haar- und Hautfarbe; aus Einzelbefunden lassen sich Rückschlüsse auf ganze Populationen ziehen. Für DNA-Analysen sind Einmalhandschuhe, Kopf- und Mund-Nasen-Schutz, DNA-spurensichere Reinigung und Kühlung (Lagerung bei −20 °C, Bearbeitung bei 4 °C) obligat. Vor einer Grabung stehen non-invasive Methoden: Fernerkundung (Satelliten-, Luftbilder, Laserscans), Geophysik (Geomagnetik, Bodenradar, Leitfähigkeits- und Suszeptibilitätsmessungen) und Feldbegehung; minimal invasiv sind Bohrungen, Rammkernsondierung und Testgrabungen. Bei Bauvorhaben ist eine archäologische Baubegleitung nötig; sie erhöht für den Bauträger meist die Kosten. Rechtsfolgen nach Aufdeckung eines Denkmals sind die denkmalschutzrechtliche Meldepflicht und die Pflicht des Finders, Fundstelle und Fund unverändert zu belassen und Arbeiten einzustellen. Untersuchungen können an private Grabungsunternehmen vergeben werden. Deutschland ratifizierte das revidierte Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes am 9. Oktober 2002 (in Kraft seit 23. Juli 2003); die föderalen Denkmalschutzgesetze weisen Unterschiede in ihrer Konformität damit auf.
Grabungstypen und -techniken
Grabungstypen sind: Forschungsgrabung (Befund hat höchste Priorität, genügend Zeit und Mittel), Rettungs- bzw. Notgrabung (Befund durch Baumaßnahmen akut gefährdet, unter Zeitdruck), Präventivgrabung (Kosten trägt der Bauherr; in einigen EU-Ländern verpflichtend) und Lehrgrabung (Ausbildung von Studierenden, meist Pflicht im Studium). Verfahren der Grabungstechnik: die Sondierungsgrabung (als Punktgrabung oder Sondier-/Suchschnitt, bekanntestes Beispiel der Schliemanngraben in Troja), die eigentliche Ausgrabung (Freilegung des gesamten Befundes), und die Sichtungsgrabung (Fundschichten bleiben unberührt, nur repräsentative Objekte werden geborgen, die Stelle wieder eingedeckt). Fast alle Grabungen richten sich nach der Stratigraphie, der Abfolge der Schichten im Profil; untere Grenze ist idealerweise der gewachsene Boden. Raubgrabungen (archaeological looting) richten verheerende Schäden an. Nach der Abtragung unterscheidet man Planagrabung (willkürliche Schichten, Plana oder Abstiche regelmäßiger Stärke, z. B. 5 cm, zentral die Profile) und stratigraphische Grabung (jede echte Kulturschicht wird einzeln freigelegt, vom jüngsten Befund beginnend; eindeutige Zuweisung der Funde). Nach der horizontalen Ausprägung: Flächengrabung (deutsche Grabung) und Wheeler-Kenyon-Methode (englische Grabung). Größere Flächen werden in Grabungsschnitte mit dazwischenliegenden Stegen unterteilt. Ein geschlossener Fund liegt vor, wenn nach einem bestimmten Zeitpunkt kein weiteres Artefakt mehr in den Befund gelangte. Eine Schürfung ist eine sehr kleine Teilgrabung zur Klärung erster Fragen; Tiefschnitte unterliegen besonderen Sicherheitsbestimmungen.
Harris-Matrix, Wheeler-Kenyon-Methode, Fund und Befund
Die Harris-Matrix (oder Harris-Winchester-Matrix), entwickelt von Edward Cecil Harris zwischen 1969 und Februar 1973, ist ein grafisches Werkzeug zur Prüfung und Interpretation der Stratigraphie, dargestellt als technische Zeichnung mit Kastenraster. Harris betonte, dass die Stratifizierung unabhängig von eingeschlossenen Artefakten zu analysieren ist, da Schichten auch fundleer sein können. Die stratigraphische Methode beruht auf vier von Harris 1979 formulierten Regeln: das Stenosche Lagerungsgesetz (law of superposition), das Gesetz der ursprünglichen Horizontalität, das Gesetz der ursprünglichen Kontinuität (die ersten drei stammen aus der Geologie von Nicolaus Steno) und das Gesetz der stratigraphischen Abfolge (in der Archäologie entwickelt). Die Wheeler-Kenyon-Methode entstand aus den Arbeiten von Mortimer und Tessa Wheeler in Verulamium (1930–1935) und wurde von Kathleen Kenyon in Jericho (1952–1958) verbessert. Das Planum wird in regelmäßige Quadrate (Quadrantenmethode) aufgeteilt, zwischen denen schmale Kontrollstege (balk) stehen bleiben, in denen der Schichtenverlauf überprüfbar bleibt; Vorteil ist die Exaktheit, nachteilig der immense Arbeitsaufwand. Typische Maße: Ausgrabungsquadrat 5 m × 5 m, Stege 4 m × 1 m, Säulen 1 m × 1 m. In der Feldarchäologie werden Funde (bewegliche Gegenstände, Artefakte) und Befunde (unbewegliche Strukturen) unterschieden. Ein Fund gewinnt erst durch seinen Kontext wissenschaftliche Bedeutung, weshalb er eingemessen werden muss. Ein Befund ist ein festgestellter Fundkontext bzw. die Fundumstände – sichtbare Strukturen wie Mauern, Abfallgruben, Gräben, Pfostengruben, Schichten, aber auch nicht sofort sichtbare (Fundkonzentrationen, Muster der Fundverteilung, Phosphatgehalt). Fehlt alles Archäologisch-Relevante, spricht man von einem negativen Befund.
Ablauf, Bergung, Auswertung und Werkzeuge
Zunächst werden behördliche Bestimmungen geklärt und das Grabungsgebiet geodätisch eingemessen (meist per Tachymeter, da GPS zu ungenau ist), inklusive Survey durch geophysikalische Prospektion. Danach hebt ein Bagger die Pflugschicht ab (die auch aus Kriegsschutt bestehen kann), der so entstehende Grabungsschnitt erhält eine Nummer und einen Schnittleiter. Die Schnittkanten werden per Spaten abgestochen, die Fläche glatt geschoben und mit der Archäologenkelle freiputzen. Mit einem elektronischen Tachymeter wird ein Koordinatennetz gelegt (Gauß-Krüger-System, zunehmend auch GPS-gestützte Geräte). Je nach Bundesland werden Schnittrisse (1:100) mit Teilblättern (1:20, bei besonderen Befunden 1:10) gezeichnet; in Bayern arbeitet man mit vorgedruckten Befundblättern. Bei der Befundbearbeitung erhalten Befunde fortlaufende Nummern, werden gezeichnet, nivelliert und erstangesprochen (Form, Ausrichtung, Größe, Lage, Zusammensetzung, vermutliche Funktion). Der Befund wird an einer Profilschnur halbiert, eine Hälfte abgetragen, das Profil abgestochen und fotografiert (1:10), dann das Negativplanum dokumentiert und die Endansprache vorgenommen. Normale Funde (Keramik, Knochen, Kohle) werden mit Befundnummer eingetütet; Sonderfunde (Münzen, Waffen) einzeln eingemessen. Die Dokumentation beginnt schon während der Grabung, wird EDV-gestützt und oft erst Jahre später publiziert; Interpretation von Befunden bedeutet, sie als historisches Ereignis nachvollziehbar zu strukturieren. Zur Auswertung gehören 3D-Rekonstruktionen mittels terrestrischen 3D-Laserscans oder Structure-from-Motion (SfM), Photogrammetrie sowie virtuelle Architekturmodelle (CAAD/CAAM), bei denen Lücken durch Analogieschlüsse geschlossen werden (Beispiel: fotorealistische Rekonstruktion des römischen Kastells Ruffenhofen). Die Fundbergung ist die Verlagerung eines Objekts aus seinem Fundkontext; ein Fundzettel muss vollständig ausgefüllt sein, bewährt sind Plastiktüten mit Klettverschluss und säurefreie Fundkartons. Ist eine Dokumentation im Feld unmöglich, erfolgt eine Blockbergung: Das Fundensemble wird in toto entnommen und im Labor freigelegt, ggf. mit Cyclododecan (CDAN) verfestigt, das verdampft rückstandsfrei ist; Röntgen oder Computertomographie differenzieren die Gegenstände im Block. Archäologisches Nassholz wird seit 1959 mit niedermolekularem Polyethylenglykol (PEG, M = 400) konserviert und gefriergetrocknet. Jeder beschriftbaren Fund erhält eine Fundnummer; der Fundzettel (DIN A6) trägt eine eindeutige Bezeichnung aus Aktivitätsnummer, Stellen-, Positions- und Unternummer. Funddatenbanken (z. B. Excel/CSV) können in Geoinformationssysteme wie QGIS eingebunden werden. Nach der Grabung folgen Auswertung, Restaurierung und Depotlagerung (das meiste Fundmaterial); nur wenige Objekte gelangen in Museen. Es wirken viele Disziplinen mit: historische Bauforschung, Dendrochronologie, Epigraphik, Numismatik, Anthropologie, Paläogenetik, Archäobotanik, Archäozoologie u. a. Seit den 1990er Jahren sind in Deutschland private Grabungsunternehmen in die Bodendenkmalpflege eingebunden; sie bieten Baubegleitung, Vermessung, Geophysik, 3D-Laserscanning u. v. m. an, sind zertifiziert (z. B. CIfA mit den Stufen PCIfA, ACIfA, MCIfA; ISO 9001, BDG), wobei Arbeitsbedingungen teils prekär sind, viele Firmen aber auch wissenschaftlich tätig sind. Wichtige Werkzeuge: Archäologenkelle und Truffel, Schaufeln, Hacken, Spitzkelle, Spatel, Pinsel, Dentalwerkzeuge, Siebe (Stapel-, Rüttelsiebe), Vermessungsgeräte (Tachymeter, Nivellierlatte, GNSS), Magnetometer, Bodenradar, Drohnen, Druckverschlussbeutel, Adhäsionsfolien sowie Zeichen- und Fotoausstattung.