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Inventarisation
In der Denkmalpflege werden dazu Kulturdenkmale zu Dokumentationszwecken in Verzeichnissen wie Denkmallisten, Denkmaltopographien oder Denkmalinventaren erfasst …
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Begriff und Anwendungsbereiche
Inventarisation, auch Inventarisierung, ist die Bestandsaufnahme von Objekten im Hinblick auf bestimmte Merkmale. Sie dient dazu, Gegenstände systematisch zu erfassen, zu beschreiben und als Vergleichs- oder Dokumentationsgrundlage verfügbar zu machen. Der Begriff wird besonders in der Kunstwissenschaft verwendet.
In der Denkmalpflege werden Kulturdenkmale zu Dokumentationszwecken in Verzeichnissen erfasst, etwa in Denkmallisten, Denkmaltopographien oder Denkmalinventaren. Grundlage sind die Denkmalschutzgesetze des jeweiligen Landes; durchgeführt wird die Erfassung von den zuständigen Denkmalämtern. Im Handelsrecht heißt die Bestandsaufnahme Inventur. In der Informationstechnologie bezeichnet Inventarisierung die Erfassung von Software oder Hardware, unter anderem im Zusammenhang mit Softwareverteilung und Lizenzmanagement.
Inventarisation in der Kunstwissenschaft
Die Kunstwissenschaft arbeitet in hohem Maß vergleichend. Deshalb werden bestimmte Objekte, in der Regel Kulturdenkmäler, durch Analyse in einem beschreibenden Verzeichnis zusammengestellt. Wird ein solches Verzeichnis veröffentlicht, trägt es entsprechend dem Rechtsbegriff des Nachlassinventars die Bezeichnung Inventar. Auch Verzeichnisse, die nicht ausdrücklich so heißen, können zu dieser Gruppe gehören. Ihre Titel beziehen sich oft direkt auf die erfassten Objekte, zum Beispiel auf Inschriften oder Glocken.
Welche Objekte aufgenommen werden, wird anhand wissenschaftlicher Merkmale festgelegt. In der Regel gibt es außerdem eine topografische Beschränkung, also eine Begrenzung auf einen bestimmten Ort, eine Region oder ein Gebiet. Sonderformen der kunstwissenschaftlichen Inventarisation gibt es im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege sowie im Museum.
Aufgaben und Ablauf in der Denkmalpflege
Im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege werden Denkmäler geprüft und erfasst. Da es praktisch unmöglich ist, alle vorhandenen Bauwerke systematisch auf ihren Denkmalwert zu untersuchen, erfolgt die Erfassung nach einer topografischen Auswahl. Ausgangspunkt ist ein historisch bestimmter Ort, etwa eine Siedlung, ein Dorf, eine Stadt oder eine Hofgruppe. Nach Gemeindefusionen können auch Ortsteile berücksichtigt werden, wenn sie in bestimmten Zeiträumen eine eigene Geschichte hatten.
Die Aufnahme eines Objekts als Denkmal beruht auf einer Entscheidung über seinen Denkmalwert. Dafür müssen alle Umstände ermittelt werden, die zur wissenschaftlichen Untersuchung dieses Wertes erforderlich sind. Die Einstufung kann besonders für Eigentümer weitreichende Folgen haben. Deshalb können Eigentümer dagegen klagen. In Deutschland wird die Einstufung gerichtlich auf Grundlage der Denkmalschutzgesetze der Länder überprüft. Die für diese Prüfung wichtigen Merkmale müssen bei der Inventarisation besonders genau berücksichtigt werden.
Die zuständige Denkmalbehörde führt die Inventarisation durch. Sie geht normalerweise der Eintragung in eine Denkmalliste voraus. Für einheitliche Grundsätze hat die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland eine Rahmenrichtlinie erarbeitet. Diese wird in Deutschland durch Richtlinien der Bundesländer ergänzt und näher ausgeführt.
Zu den wesentlichen Arbeitsschritten gehören:
- die Benennung des Denkmals, möglichst mit seiner historischen Bezeichnung;
- die Zusammenstellung aller Quellen und Überlieferungen zum Denkmal und zu seinen Schöpfern, darunter Zeichnungen, Fotografien, Pläne und Karten;
- eine ausführliche Beschreibung des Denkmals mit seinen charakteristischen und künstlerischen Eigenschaften sowie seiner Einordnung in die allgemeine Architektur- und Kunstgeschichte;
- die Anfertigung von Illustrationen, insbesondere Grundrissen, Schnittzeichnungen und grafischen Darstellungen von Einzelheiten;
- die Begründung des Denkmalwertes oder die Begründung seiner Ablehnung;
- die Veröffentlichung in einem Denkmalinventar, meist unter dem Titel Bau- und Kunstdenkmäler, teilweise aber auch unter einem anderen Titel.
Auch bereits zerstörte Denkmäler können aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass ihre Bedeutung dies rechtfertigt und ausreichend Quellen wie Pläne, Abbildungen oder Beschreibungen vorhanden sind, um eine begründete Aussage zu ermöglichen.
Fundamentalinventarisation und Großinventare
Die Fundamentalinventarisation ist die grundlegende und umfassende Erfassung von Bau- und Kunstdenkmälern. Erste Ansätze, Denkmäler in Listen aufzunehmen, gab es bereits im 18. Jahrhundert. Zunächst standen bewegliche Kunstwerke im Mittelpunkt; eine Aufnahme wurde beispielsweise 1756 in einer Verfügung des Kirchenrates der Markgrafschaft Baden gefordert. Intensivere Bemühungen begannen zu Beginn des 19. Jahrhunderts: 1811 wurden in Baden römische Altertümer erfasst, 1815 veranlasste Karl Friedrich Schinkel in Preußen eine Erfassung von Denkmälern allgemein, und 1818 begann Hessen mit der Inventarisation von Baudenkmälern. Auch die seit 1824 erscheinenden Beschreibungen der Oberamtsbezirke des Königreichs Württemberg enthielten zahlreiche Angaben zu Bau- und Kunstdenkmälern.
Nachdem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zentrale Denkmalbehörden eingerichtet worden waren, begann die systematische Inventarisation in vielen deutschen Ländern und Regionen. Wichtige Beginnjahre waren 1870 in Bremen und der Provinz Hessen, 1879 in Sachsen, 1880 in Westfalen, 1881 in Pommern, 1885 in Hessen und Brandenburg, 1886 und 1891 in der Rheinprovinz, 1887 in Baden, Schleswig-Holstein und Thüringen, 1889 in Württemberg, 1893 in Berlin, 1894 in Anhalt, 1895 in Bayern, 1896 in Hohenzollern-Sigmaringen, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg und Braunschweig, 1897 in Schaumburg-Lippe sowie 1899 in Hannover.
Die Arbeiten waren laut Artikel bis 2012 noch nicht abgeschlossen. Die veröffentlichten Ergebnisse heißen Fundamentalinventare oder Großinventare; bis 1975 waren etwa 600 Bände erschienen. Die Bände sind grundsätzlich topografisch geordnet und beschreiben die Kunstdenkmäler eines Kreises oder Ortes. Bei größeren Städten können mehrere Bände entstehen, etwa getrennt nach kirchlichen und profanen Bauten. Besonders bedeutende Denkmäler, zum Beispiel Dome, werden manchmal in eigenen Bänden behandelt.
Ursprünglich konzentrierte sich die umfassend angelegte Erfassung auf Denkmäler des Mittelalters und der Renaissance sowie bevorzugt auf kirchliche Denkmäler. Später kamen Barock und jüngere Baustile hinzu. Die Berücksichtigung von Denkmälern des 19. Jahrhunderts, insbesondere des Historismus, und des 20. Jahrhunderts vergrößerte die Aufgabe erheblich. Deshalb können Jahrzehnte vergehen, bis ein Inventarband fertiggestellt ist. In vielen Bundesländern werden praktisch nur noch Denkmaltopographien erarbeitet. Sie geben einen Überblick über Denkmallandschaften und beschränken sich auf Kurzbeschreibungen noch vorhandener Denkmäler.
In der Schweiz erscheint seit 1927 die von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte herausgegebene Buchreihe Die Kunstdenkmäler der Schweiz. Dieses Großinventar umfasste im November 2011 119 Bände. Für Liechtenstein erarbeitet die Gesellschaft gemeinsam mit dem Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein die Sonderreihe Kunstdenkmäler des Fürstentums Liechtenstein. Nach einer ersten Ausgabe von 1950 wurde seit 1999 eine Zweitinventarisierung durchgeführt, die 2011 abgeschlossen sein sollte.
Schnellinventarisation und Denkmaltopographie
Weil sich bereits Ende des 19. Jahrhunderts zeigte, dass die Fundamentalinventarisation noch viele weitere Jahrzehnte dauern würde, schlug Georg Dehio eine verkürzte und beschleunigte Erfassung ausgewählter Denkmäler vor. Der Tag der Denkmalpflege nahm den Vorschlag 1900 an. Dadurch wurde die Bearbeitung des Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler begonnen, das kurz Dehio oder Dehio-Handbuch genannt wird. Ein auf Grundlage einer Schnellinventarisation veröffentlichtes Inventar heißt Kurzinventar.
Das Dehio-Handbuch bot eine qualitative Auswahl, ließ dadurch aber viele Denkmäler unberücksichtigt. Da auch 100 Jahre nach Beginn der Inventarisation kein Abschluss der Fundamentalinventarisation absehbar war, beschlossen die Leiter der Landesdenkmalbehörden 1980 die Bearbeitung der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Sie soll einen Ausgleich zwischen exakter Bearbeitung, umfassender Auswahl und schneller Veröffentlichung schaffen. Laut Artikel fanden 2012 die meisten Arbeiten der Denkmalinventarisation in diesem Rahmen statt.