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Kulturlandschaft
Mit dem Begriff Kulturlandschaft wird meist die dauerhaft vom Menschen geprägte Landschaft bezeichnet. Zusammen mit dem gegensätzlichen Begriff „Naturlandschaft …
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Kernbegriff und Bedeutung
Kulturlandschaft bezeichnet meist eine Landschaft, die dauerhaft durch den Menschen geprägt wurde. Zusammen mit dem Begriff „Naturlandschaft“ bildet sie ein Gegensatzpaar. Je nach Definition können Stadtlandschaften, Industrie- und Wirtschaftslandschaften sowie der ländliche Raum dazugehören oder ausgeschlossen werden. Besonders häufig wird der Begriff verwendet, wenn der historische Bezug und die enge Verbindung einer „gewachsenen“ Landschaft mit bäuerlicher Kultur betont werden.
Die Entwicklung einer Kulturlandschaft hängt sowohl von den natürlichen Standortbedingungen einschließlich Fauna und Flora als auch von den Wechselwirkungen zwischen Natur und menschlicher Veränderung ab. In der Volkskunde und in der historischen Kulturraumforschung bezeichnet „Kulturlandschaft“ teilweise eher Kulturräume als materielle Landschaften. In der Wissenschaft wird der Begriff uneinheitlich verwendet. Ein zentraler Grund dafür ist die unterschiedliche Bewertung der Hemerobie, also des gesamten menschlichen Einflusses auf natürliche Ökosysteme.
Drei Begriffsverständnisse
Der quantitative Ansatz fasst jede Umwelt als Kulturlandschaft auf, die in irgendeiner Weise vom Menschen beeinflusst wird. Danach wäre heute die gesamte Landoberfläche der Erde Kulturlandschaft, weil anthropogene Emissionen überall nachweisbar sind. Eine Abgrenzung zur Naturlandschaft wäre dann nicht mehr sinnvoll. Diese weite Auslegung wird besonders von Landschaftsplanern vertreten. Als Beispiel gilt das Amazonasgebiet mit der Terra preta, einem über Jahrhunderte anthropogen veränderten Boden. Umstritten ist unter anderem, wie globale Klimaveränderungen einzuordnen sind, da menschliche Tätigkeiten auch unbeabsichtigte und prozessuale Veränderungen verursachen.
Der wertneutrale Ansatz definiert Kulturlandschaften als Räume, deren Gestalt deutlich durch menschliche Landnutzung geprägt wurde und wird. Sie müssen weder ökologisch besonders wertvoll noch „schön“ sein; entscheidend ist auch die enge Beziehung der Menschen zu ihnen. Die unbewohnbare Anökumene, etwa Inlandeis, Gletscher und vegetationslose Wüsten, sowie nicht dauerhaft besiedelte Teile der Subökumene werden dagegen den Naturlandschaften zugerechnet. Die gesamte Ökumene – vom ländlichen Raum über Siedlungs- und Stadtlandschaften bis zu Industrie- und Wirtschaftslandschaften – gilt als Kulturlandschaft. Das schließt historisch geprägte „verwilderte“ Gebiete und Relikte wie Hutewälder ein. Anfang des 21. Jahrhunderts können je nach Betrachtungsweise rund 50 bis 70 % der Landoberfläche anthropogenen Landschaften zugerechnet werden.
Nach dem Wörterbuch der Allgemeinen Geographie entsteht eine Kulturlandschaft durch die dauerhafte, besonders wirtschaftliche und siedlungsbezogene Nutzung der ursprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Gruppen und Gesellschaften. Ihre regionale Ausprägung wird von der Natur beeinflusst, aber nicht vollständig bestimmt; der Einfluss der Natur ist umso stärker, je geringer die technologische Entwicklung der gestaltenden Gruppe ist. Besonders prägend sind Wohnfunktion, wirtschaftliche Tätigkeit und Verkehrsnetz. Martin Schwind ergänzte, dass Kulturlandschaften auch Ausdruck der jeweiligen menschlichen Geisteshaltung sind.
Der qualitative Ansatz versteht Kulturlandschaft enger als Raum, der durch vor- und frühmoderne bäuerliche Nutzung geprägt wurde und noch entsprechende Pflanzenformationen und Strukturen besitzt. Solche Landschaften gelten als artenreich und daher aus Naturschutzsicht als erhaltenswert. In Mitteleuropa entstanden bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts unter anderem Feuchtwiesen, Heiden und Streuobstwiesen. Viele dieser Biotope verschwanden später durch die Intensivierung der Landwirtschaft. Rund 15 Prozent der weltweiten Landfläche können als „siedlungsnahe Kulturlandschaften“ gelten.
Zum qualitativen Verständnis gehören auch kleinräumige, ökologisch stabilisierende Landschaftselemente: Heckensäume und Gehölzinseln schützen vor Wind und Austrocknung, Einzelbäume wie Obsthochstämme oder Eichen spenden Schatten, Feldraine und Trockenmauern mindern Erosion, und Lesesteinriegel entstanden bei der Urbarmachung steiniger Flächen. Heute können solche Elemente die Bewirtschaftung großer Flächen erschweren und werden deshalb teilweise als Kulturdenkmäler geschützt.
Gliederung der Kulturlandschaften
Eine zusammenfassende Kategorisierung unterscheidet zunächst prozessuale Kulturlandschaften, die den gesamten Erdkreis umfassen, von anthropogenen Landschaften und naturnahen Landschaften. Naturnahe Landschaften sind gering beeinflusste Wildnisgebiete oder Gebiete mit Prozessschutz.
Zu den Kulturlandschaften gehören insbesondere:
- Historische Kulturlandschaften, etwa Heide, Geest, Hutewald, Sekundärwald, Streuobstwiese und Feuchtwiese.
- Wirtschaftslandschaften mit Agrarlandschaften und Wirtschaftswäldern. Agrarlandschaften umfassen beispielsweise Weinberge, Grünland, Ackerland und Brache. Wirtschaftswälder können als Altersklassenwald, Plenterwald, Femelwald, Hochwald oder Schlagflur ausgeprägt sein.
- Industrielandschaften, darunter Industrie- und Gewerbegebiete, Bergbaufolgelandschaften und Industriebrachen.
- Siedlungslandschaften wie der ländliche Raum und Dörfer.
- Urbane Landschaften wie suburbaner Raum, Agglomerationen, Stadtlandschaften und Peripherien.
Historische Elemente und UNESCO-Schutz
Der regionale Charakter einer Kulturlandschaft lässt sich anhand historischer Kulturlandschaftselemente beschreiben. Bauliche Elemente sind beispielsweise Baudenkmäler, Kapellen und Kreuze. Nutzungsbedingte Elemente umfassen unter anderem Hohlwege, Ackerraine, Streuobstwiesen, Alleen, Hecken, Weinberge und historische Flurformen. Sie zeugen häufig von früheren Wirtschaftsweisen. Als historische Kulturlandschaftselemente gelten sie, wenn sie unter den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen nicht erneut entstehen würden.
Das UNESCO-Welterbekomitee versieht seit 1992 bestimmte Welterbestätten mit dem Zusatz „Kulturlandschaft“. UNESCO versteht sie als „gemeinsame Werke von Natur und Mensch“ und als Beispiele für die Entwicklung menschlicher Gesellschaften und Siedlungen unter dem Einfluss natürlicher Bedingungen sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Kräfte. Im deutschsprachigen Raum wurden folgende Kulturlandschaften aufgenommen:
- Deutschland: 1990 Kulturlandschaft der Schloss- und Parkanlagen in Potsdam und Berlin; 2000 Dessau-Wörlitzer Gartenreich; 2002 Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal; 2004 Kulturlandschaft Dresdner Elbtal, 2009 wieder ausgetragen; 2004 Fürst-Pückler-Park Bad Muskau.
- Österreich: 1997 Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut; 2000 Kulturlandschaft Wachau; 2001 Kulturlandschaft Fertő/Neusiedler See, grenzübergreifend mit Ungarn.
- Schweiz: 2007 Weinberg-Terrassen in Lavaux.
Die Aufnahme in die UNESCO-Liste verpflichtet zum besonderen Erhalt dieser Kulturlandschaften.
Wissenschaftliches Studium
Die Kulturlandschaft kann als System der Wechselwirkung zwischen menschlicher Tätigkeit und natürlicher Umwelt untersucht werden. In diesem umfassenderen Sinn ist sie Gegenstand des Studiengangs Master of Cultural Landscapes (MaCLands). Dieser European Master wird gemeinsam von den Universitäten Neapel, St.-Étienne und Stuttgart angeboten.