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Absolution
Das Wort Absolution (lat. absolvere „loslösen“, „freisprechen“) steht für Lossprechung und bedeutet die Vergebung einer Sünde nach der Beichte.
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Bedeutung und Grundgedanke
Absolution bedeutet Lossprechung: Nach einer Beichte werden Sünden vergeben. Sie ist in beiden dargestellten kirchlichen Verständnissen der abschließende und zentrale Teil der Beichte. Voraussetzung ist, dass der Beichtende seine Sünden bereut; außerdem gehört die Absicht dazu, künftig anders zu handeln und das Leben zu bessern.
Absolution in der römisch-katholischen Kirche
In der römisch-katholischen Kirche ist die Absolution bei der Einzelbeichte die sakramentale, also zur Feier eines Sakraments gehörende, Lossprechung von Sünden durch einen Priester. Der Priester legt dem Beichtenden dabei die Hand auf oder streckt sie zum Segen aus und spricht die Absolutionsformel:
„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Damit endet die Feier des Bußsakraments. Zuvor muss der Sünder sein Tun bereuen und einen „guten Vorsatz“ haben, also die ernste Absicht zur Besserung.
Bei Todesgefahr darf ein Priester allen Beichtenden auch ohne vorheriges Einzelbekenntnis eine Generalabsolution erteilen. Überlebt ein Gläubiger die Notsituation, muss er die auf diese Weise vergebenen schweren Sünden möglichst bald einzeln beichten (Can. 962 CIC).
Die Priesterweihe allein gibt nicht automatisch die Befugnis zur Lossprechung. Eine Beichtvollmacht beziehungsweise Jurisdiktionserlaubnis wird eigens erteilt, gegebenenfalls beim Antritt eines Amtes wie dem des Pfarrers (can. 970 CIC). Für bestimmte besonders schwer bewertete Sünden kann die Absolution „reserviert“ sein: Dann dürfen nur höherstehende Amtsträger, die Ordinarien, lossprechen, oder der Priester braucht eine besondere Ermächtigung. Die Regelungen können je nach Diözese verschieden sein; genannt werden Apostasie und Häresie.
Ein Priester, der an Ehebruch mitschuldig ist, darf die Person, mit der er Ehebruch begangen hat, von dieser Sünde nicht lossprechen. Außer bei Todesgefahr ist eine solche Absolution ungültig (can. 977); für den Priester folgt daraus die Exkommunikation als Tatstrafe (can. 1378 § 1).
Absolution in evangelisch-lutherischen Kirchen
In der evangelisch-lutherischen Kirche ist die Absolution Abschluss und Höhepunkt der Beichte. Nach Reue und Bußgebet des Pönitenten, also des Beichtenden, werden die Sünden unter Handauflegung im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vergeben. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche geschieht dies ausschließlich durch einen ordinierten Geistlichen.
Die Absolution kann als Privat- oder Einzelbeichte vor einem Pfarrer, etwa in der Sakristei, stattfinden. Sie kann auch Teil einer Allgemeinen Beichte in einem Bußgottesdienst sein. Grundsätzlich nimmt ein ordinierter Geistlicher die Beichte ab. In den Gliedkirchen der VELKD kann sie jedoch jeder getaufte Christ abnehmen; Rechtsschutz haben dabei nur beauftragte Personen.
Lutherische Kirchen verstehen Beichte und Absolution als Rückkehr zur Taufe, auch „Wiederhineinkriechen“ in die Taufe genannt (reditus ad baptismum). Deshalb ist die Taufe eine unabdingbare Voraussetzung: Ungetaufte können keine Absolution empfangen. Als wichtige Grundlagen werden die Confessio Augustana von 1530, ihre Apologie von 1530/1531 und Martin Luthers Kleiner Katechismus genannt. Aus der in der Beichte empfangenen Sündenvergebung soll folgen, die Sünde zu lassen und das Leben zu bessern.