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Fristenkongruenz
Fristenkongruenz ist in der Betriebswirtschaftslehre die Übereinstimmung der Fristen von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung von Aktiva und Passiva in der …
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Begriff und Bedeutung
Fristenkongruenz bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre die Übereinstimmung der Fristen von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung bei den Aktiva und Passiva eines Unternehmens. Die Nutzungsdauer eines Vermögensbestandteils soll also mit der Laufzeit des Kapitals übereinstimmen, das zu seiner Finanzierung dient.
Der Rückzahlungstermin einer Verbindlichkeit darf deshalb nicht vor dem Zeitpunkt liegen, an dem das finanzierte Vermögen Kapital freisetzt. Bei einer Maschine sollte das gebundene Fremdkapital beispielsweise erst fällig werden, wenn die bis zum Ausscheiden der Maschine angesammelten Abschreibungsbeträge für die vollständige Tilgung ausreichen. Entsprechend wird die Laufzeit eines Investitionskredits parallel zur vorgesehenen Nutzungsdauer der Investition festgelegt.
Sind die bilanziellen Vorgänge fristenkongruent gestaltet, sollen langfristige Liquiditätsprobleme vermieden werden. Erich Gutenberg bezeichnete diesen Zustand als finanzielles Gleichgewicht in der Form der goldenen Finanzregel; dieses Gleichgewicht gewährleiste den Bestand des Unternehmens.
Deckungsgrade zur Ermittlung
Der Deckungsgrad A, auch Anlagendeckungsgrad I, setzt das Eigenkapital ins Verhältnis zum Anlagevermögen:
Eigenkapital / Anlagevermögen ≥ 1
Danach soll das langfristig gebundene Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital finanziert sein. Im produzierenden Gewerbe liegt die Zielquote des Deckungsgrads A allerdings zwischen 50 % und 70 %.
Der Deckungsgrad B, auch Anlagendeckungsgrad II oder Vermögensdeckungsgrad, berücksichtigt zusätzlich das langfristige Fremdkapital:
(Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen ≥ 1
Er zeigt, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristig verfügbares Kapital finanziert und damit das Prinzip der fristenkongruenten Investitionsfinanzierung eingehalten wird. Werden beide Deckungsregeln erfüllt, muss entsprechend das Umlaufvermögen durch kurzfristige Verbindlichkeiten gedeckt sein.
Statische und dynamische Betrachtung
Die Deckungsgrade sind horizontale Finanzierungsregeln: Sie setzen Positionen der Aktivseite mit Positionen der Passivseite der Bilanz in Beziehung. Weil dabei Bestandsgrößen zu einem bestimmten Stichtag verglichen werden, besitzen die Kennzahlen nur statische Aussagekraft.
Eine dynamische Betrachtung verwendet dagegen Stromgrößen und stellt langfristige Kapitalbeschaffung und langfristige Vermögensverwendung gegenüber:
langfristige Kapitalbeschaffung / langfristige Vermögensverwendung ≥ 1
Risiken und Grenzen
Das Prinzip muss grundsätzlich bis zum einzelnen Geschäft eingehalten werden. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann ein Risikoausschluss nur angenommen werden, wenn die Restlaufzeiten von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft, etwa einem Derivat, identisch sind. Wird eine Position früher fällig als die andere, besteht keine Fristenkongruenz; daraus können Kursrisiken entstehen.
Liegt der Deckungsgrad B unter 100 %, wird ein Teil des Anlagevermögens mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert. Dann besteht die Gefahr, dass eine notwendige Anschlussrefinanzierung scheitert und auch keine andere Kapitalfreisetzung möglich ist. Die strikte Einhaltung der Regeln sichert die Unternehmensliquidität jedoch nur formal.
In der Realität können die tatsächlichen Kapitalbindungs- und Kapitalüberlassungsfristen von den bilanzierten Fristen abweichen: Maschinen oder Forderungen können unerwartet ausfallen, Vorräte länger als vorgesehen lagern und geplante Anschlussfinanzierungen oder Kreditverlängerungen ausbleiben. Fristenkongruenz garantiert das finanzielle Gleichgewicht daher nicht, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass es auch künftig besteht.