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Fremdarbeiter
Fremdarbeiter ist eine Bezeichnung für Arbeitskräfte, die insbesondere seit Beginn der Industrialisierung aus dem Ausland zur Arbeit in ein Land gekommen …
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Bedeutung und Abgrenzung
„Fremdarbeiter“ bezeichnet Arbeitskräfte, die besonders seit Beginn der Industrialisierung aus dem Ausland in ein Land gekommen sind, um dort zu arbeiten. Der Begriff kann zwei unterschiedliche Gruppen meinen: freiwillige Arbeitsmigranten und Zwangsarbeiter, die im Krieg oder infolge eines Krieges zur Arbeit in einem fremden Land gezwungen werden.
Nicht darunter fallen Einwanderer, die dauerhaft in ein anderes Land übersiedeln, sowie Sklaven, die zur Arbeit dorthin verschleppt wurden. In der Regel zählen auch Personen nicht dazu, die nur für einen einzelnen, kurzfristigen Auftrag im Ausland tätig sind, beispielsweise für die Montage einer Industrieanlage.
Begriff im Nationalsozialismus
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts war „Fremdarbeiter“ in Deutschland eine übliche Bezeichnung für ausländische Arbeitskräfte. Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden im Zweiten Weltkrieg jedoch Millionen Ausländer gewaltsam zur Arbeit in und für Deutschland gezwungen und als sogenannte „Zivilarbeiter“ aus ihren Heimatstaaten deportiert. Für Zwangsarbeiter aus Osteuropa, insbesondere aus der Sowjetunion, verwendete das nationalsozialistische Regime meist die Bezeichnung „Ostarbeiter“. Nach dem Sturz Mussolinis und dem Übertritt Italiens zu den Alliierten kamen die sogenannten italienischen Militärinternierten hinzu.
Durch diese Verbindung mit Deportation und Zwangsarbeit erhielt das Wort „Fremdarbeiter“ in Deutschland eine negative Bedeutung. In der Schweiz wird es dagegen weiterhin neutral gebraucht.
Spätere Verwendung in Deutschland und Österreich
In der Bundesrepublik Deutschland verwendeten Behörden und Medien den Begriff noch bis in die 1970er Jahre. Das galt besonders seit der verstärkten Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer in den 1960er Jahren. In der Umgangssprache wurde er nach dem Zweiten Weltkrieg zunehmend durch „Gastarbeiter“ ersetzt. Heute wird auch „Gastarbeiter“ nur noch selten oder für den historischen Zusammenhang des Nachkriegsdeutschlands verwendet. Obwohl die Bundesrepublik ihre Anwerbepolitik mit dem Anwerbestopp von 1973 beendete, ließen sich viele ehemalige Gastarbeiter dauerhaft in Deutschland nieder. Üblicher sind heute die Bezeichnungen „Arbeitsmigranten“ oder „Wanderarbeiter“.
Auch in Österreich wurde der Ausdruck nach dem Krieg zunächst unkritisch übernommen. Anfang der 1970er Jahre ersetzte man ihn durch „Gastarbeiter“ und später durch „ausländischer Arbeitnehmer“. Österreich beteiligte sich erst spät an der internationalen Anwerbung von Arbeitskräften: 1962 schloss es einen Vertrag mit Spanien, 1964 mit der Türkei und 1965/66 mit Jugoslawien. Zuvor hatten die Sozialpartner im Raab-Olah-Abkommen stabile Preise und Löhne, begrenzte Kontingente für die Arbeitsmigration und eine zeitliche Befristung nach dem Rotationsprinzip vereinbart. Dieses Modell orientierte sich an den Erfahrungen mit Saisonarbeit.
Saisonarbeit in der Schweiz
In der Schweiz war offiziell die Bezeichnung „Saisonniers“ üblich. Damit waren ausländische Arbeitskräfte gemeint, die nur während bestimmter Jahreszeiten in der Schweiz beschäftigt wurden. Im Sommer arbeiteten sie überwiegend im Bauwesen, im Winter an Ski- und Sesselliften in Wintersportorten. Ihre erleichterte Einstellung regelte das Saisonnierstatut von 1934.