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Freizeitpolitik

Inklusion und Barrierefreiheit sind von grundlegender und aktueller Bedeutung in der Freizeitpolitik. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Legitimation
  2. 2. Aufgaben und Ziele
  3. 3. Politische Handlungsfelder
  4. 4. Struktur und Umsetzung
  5. 5. Akteure auf nationaler und globaler Ebene
  6. 6. Aktuelle Themen und Freizeit-Charta

Begriff und Legitimation

Freizeitpolitik ist ein Politikfeld, das politische Inhalte, Prozesse und Strukturen im Freizeitbereich umfasst. Freizeit bedeutet frei verfügbare Zeit. Sie ist meist keine eigenständige Politik, sondern eine Querschnittsaufgabe: Freizeitpolitische Fragen sind mit Sozial-, Wirtschafts-, Arbeits-, Raumordnungs-, Boden-, Umwelt-, Verkehrs-, Wohnungsbau-, Stadtbau-, Familien- und Jugendpolitik verbunden.

Freizeit muss politisch und staatlich abgesichert werden, weil sie eine Sozialleistung der Gesellschaft und Teil der ökonomischen Umverteilung ist. Sie erfüllt wichtige Funktionen für Einzelne und die Gesellschaft, etwa Erholung, Gesundheit und Ehrenamt. Freizeitpolitik soll auf Freiwilligkeit und Zwangslosigkeit beruhen und die freiheitliche Selbstbestimmung aller Beteiligten gewährleisten.

Eine wichtige rechtliche Grundlage ist Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Er lautet: „Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.“ Daraus ergibt sich grundsätzlich eine Schutzpflicht des Staates.

Politische Eingriffe lassen sich ordnungspolitisch begründen: Der Freiraum einer Person kann den Freiraum einer anderen begrenzen, Menschen können bevorzugt oder benachteiligt sein, und kurzfristige Einzelinteressen können langfristigen Interessen der Gesellschaft widersprechen. Finanzpolitisch geht es vor allem um die Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Sport- und Kulturförderung, Einrichtungen, Infrastruktur und freizeitpolitische Projekte.

Aufgaben und Ziele

Freizeit gilt in allen Staaten als „key component in the quality of life and in urban regeneration (both social and economic)“. Freizeitpolitik soll kein vollständig ausgearbeitetes Programm für jeden politischen und gesellschaftlichen Bereich liefern. Ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, wesentliche Richtlinien für die Politikbereiche zu entwickeln, die für Freizeit besonders wichtig sind.

Die vier grundlegenden Bereiche sind:

  • Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Raumordnung und Strukturpolitik
  • Arbeitspolitik und Sozialpolitik
  • Gesundheit und Sport
  • Bildung und Kultur

Zu den konkreten Aufgaben gehören die Berücksichtigung räumlicher Anforderungen von Freizeit und Erholung, der Umgang mit Problemen des Tourismus, die Erhöhung des Wohn- und Freizeitwertes in umweltbeeinträchtigten Wohnquartieren, die Tourismusförderung wie „Urlaub auf dem Bauernhof“, die Förderung des Breiten- und Freizeitsports, Kulturarbeit und kulturelle Betätigung sowie die Freizeitfürsorge für Jugendliche und ältere Menschen.

Eine gerechte Freizeitpolitik ist schwer eindeutig zu bestimmen, weil Bevölkerungsschichten unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche haben. Gründe sind unter anderem verschiedene Bildungsvoraussetzungen, finanzielle Möglichkeiten und der subjektive Charakter von Freizeit. Besonders wichtig ist politische Unterstützung für gesellschaftlich benachteiligte Menschen, die ihre Ziele häufig nicht selbst verwirklichen können.

Das Leitziel ist deshalb die Humanisierung der Freizeit. Freizeit soll von vielfältigen Zwängen und Einschränkungen befreit werden; dazu gehört insbesondere die Gewährleistung von Barrierefreiheit. Für einzelne Gruppen müssen differenzierte und konkrete Ziele festgelegt werden. Dazu zählen benachteiligte Arbeitnehmer mit zeitlichen und beruflichen Einschränkungen, berufstätige und kinderreiche Mütter mit zeitlichen und häuslichen Verpflichtungen, ältere Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und sozialen Ängsten, Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Freizeit- und Weiterbildungsangebote sowie Randgruppen, denen soziale Komponenten fehlen oder die körperliche und geistige Disbalancen aufweisen.

Politische Handlungsfelder

Aus den besonderen Bedürfnissen benachteiligter Bevölkerungsgruppen ergeben sich mehrere Handlungsfelder der Freizeitpolitik:

  • Raumordnung und Wohnwelt: Die räumliche Trennung von Wohn- und Arbeitsraum soll abgebaut und die Freizeitbedingungen im Wohnbereich sollen verbessert werden.
  • Verkehr und Umwelt: Verkehrsberuhigung soll zu mehr Wohn- und Lebensqualität beitragen.
  • Lebensqualität: Erholungs- und Naturlandschaften sollen schonend genutzt werden.
  • Arbeit und Arbeitszeit: Arbeit soll humanisiert und neu bewertet werden. Außerdem sollen Arbeitsformen mit mehr Zeitautonomie gefördert werden.
  • Bildung und Kultur: Bessere Bildungsvoraussetzungen sollen eine zeitautonomere Lebensgestaltung ermöglichen. Zugleich sollen die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges kulturelles Leben gesichert werden.
  • Selbsthilfe und soziales Leben: Eigeninitiative soll aufgewertet und belebt werden. Freizeitpolitische Maßnahmen sollen Kommunikationsfähigkeit und öffentliches Engagement fördern.
  • Sport und Tourismus: Der gesundheits-, gemeinschafts- und umweltorientierte Sport soll weiterentwickelt werden. Der Tourismus soll sozial- und umweltverantwortlich gestaltet werden.
  • Jugend und Alter: Für Kinder und Jugendliche sollen günstige Bedingungen für eine vielfältige Freizeitgestaltung geschaffen werden. Außerdem soll ein aktives Leben im Alter gefördert werden.

Struktur und Umsetzung

Freizeitpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, weil Freizeit mehrere Politikfelder berührt. Sie muss daher integrierend zwischen verschiedenen politischen Sektoren wirken und unterschiedliche Bedarfe miteinander verknüpfen.

In Deutschland stellen Bund und Länder einen großen Teil der allgemein zugänglichen Freizeitangebote und der Freizeit- und Erholungsinfrastruktur bereit. Durch Gesetze, Bestimmungen und Regelungen schaffen sie neben der materiellen Ausstattung die Rahmenbedingungen, in denen Freizeitverbände, kirchliche Organisationen, Arbeitgeber und private Anbieter tätig werden. Die konkrete materielle und inhaltliche Umsetzung findet jedoch auf kommunaler Ebene statt.

Die Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene sind stark aufgeteilt und überschneiden sich teilweise. Fast alle Bundesministerien bearbeiten Teilbereiche der Freizeitpolitik. Kein Bundesland besitzt eine eigene, umfassende Zuständigkeit für sämtliche Freizeitbelange und Planungen, obwohl die Länder für Freizeit-, Kultur- und Sportpolitik zuständig sind. Zur Landes- und Gebietsentwicklung gehört es, Bedingungen für vielfältige Freizeitaktivitäten herzustellen und Freizeit mit Wirtschaft, Wohnungs- und Städtebau, Verkehr, Landwirtschaft und weiteren Bereichen zu verbinden.

Wertentscheidungen über Freizeit und die Schaffung materieller Rahmenbedingungen sind politisch umstritten und werden politisch entschieden. Auch Entscheidungen in Beschäftigungs-, Technologie-, Bildungs- und Kulturpolitik wirken mittelbar auf Freizeit. Nur in wenigen Ländern gibt es ein freizeitpolitisches Grundkonzept, das Freizeit als Querschnittsaufgabe mit Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitspolitik, Raumordnung, Boden-, Umwelt- und Verkehrspolitik sowie Medien-, Kultur-, Bildungs-, Gesundheits- und Frauenpolitik verbindet. Freizeitpolitik muss Ressortgrenzen überschreiten und Bedarfe durch Verknüpfung statt durch isolierte Einzelmaßnahmen decken. Als freizeitorientierte Ansätze nennt der Artikel Tourismus-, Sport- und Medienpolitik.

Akteure auf nationaler und globaler Ebene

Freizeitpolitische Akteure lassen sich nach ihrer Rechtsform, der politischen Ebene und ihrer berufsständischen Zugehörigkeit unterscheiden. Es gibt öffentlich-rechtliche, privatrechtliche und gemischte Formen sowie Akteure von der globalen bis zur lokalen Ebene, beispielsweise aus Hotellerie, Reisebüros und Verkehrsträgern.

Auf Bundesebene bezog sich die westdeutsche Freizeitpolitik bis Anfang der 1970er Jahre vor allem auf Infrastrukturpolitik. Danach entstanden grundsätzliche Regelungen zur Koordinierung der unterschiedlichen Aufgaben. Heute bearbeiten fast alle Bundesministerien einen Teil des Freizeitbereichs. In einer beispielhaften, veränderlichen Zuständigkeitsverteilung werden genannt:

  • Bundesministerium des Innern (BMI): Förderung des Breitensports und der Sportwissenschaften.
  • Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi): Tourismus und Freizeitwirtschaft.
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Erholungsvorsorge in Natur und Landschaft, natur- und umweltverträgliche Freizeitgestaltung sowie Besuchermanagement in Schutzgebieten.
  • Bundesministerium für Verkehr (BMV): Förderung des Wasser- und Luftsports sowie Freizeit- und Erholungsverkehr.
  • Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW): Bildung in der Freizeit, Freizeitwissenschaft, Hochschulsport und Weiterbildung.
  • Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen, Städtebau (BMbau): raumordnungspolitische Belange von Freizeit und Tourismus.

Die Tabelle des Artikels zeigt eine beispielhafte Zersplitterung und teilweise Überschneidung; Zuständigkeiten können sich in jeder Legislaturperiode ändern.

Auf globaler Ebene wirkt die Weltfreizeitorganisation (World Leisure Organization, WLO). Sie ist eine globale nichtstaatliche Vereinigung von Personen und Organisationen. Die WLO untersucht und fördert Bedingungen, unter denen Freizeit menschliches Wachstum, Entwicklung und Wohlbefinden unterstützen kann. Sie organisiert Kongresse, darunter den World Leisure Congress alle zwei Jahre, sowie Newsletter, Ausbildungen und Arbeitsgruppen etwa zu Freizeitrecht und Freizeitpolitik. Durch Positionspapiere, internationale Erklärungen und Chartas bietet sie sachkundige Beratung, arbeitet unter anderem mit den Vereinten Nationen zusammen und verfolgt das Ziel einer internationalen Freizeit-Gemeinschaft.

Aktuelle Themen und Freizeit-Charta

Zu den aktuellen Themen gehören Inklusion und Barrierefreiheit. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtsverbindlich verankert. Auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist bedeutsam; im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde die Stärkung einer „Willkommens- und Anerkennungskultur“ als wichtiges Vorhaben genannt.

Weitere Herausforderungen sind die Gewährleistung von Erholung als Ökosystemleistung in grüner Infrastruktur, das veränderte Mediennutzungsverhalten seit der Entwicklung des Internets und der demografische Wandel. Die Menschen nutzen ihre Freizeit dem Artikel zufolge größtenteils für Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die WLO veröffentlichte 1970 die „Charter for Leisure“. Ihre acht Artikel formulieren folgende Rahmenbedingungen:

  • Alle Menschen haben ein Recht auf Freizeitaktivitäten; der Staat muss dieses Recht schützen.
  • Der Staat soll den Zugang zu Freizeit und Erholung vorsorgend sichern.
  • Der Einzelne ist seine beste Freizeit- und Erholungsressource; der Staat soll den Erwerb entsprechender Kompetenzen fördern.
  • Freizeitmöglichkeiten sollen selbst erfüllend sein und eine hohe Lebensqualität sichern.
  • Der Staat soll Freizeiterlebnisse auch künftig ermöglichen, indem er die Qualität des sozialen Umfelds und der Umwelt sichert.
  • Der Staat soll die Ausbildung von Fachkräften gewährleisten.
  • Alle Einwohner sollen Zugang zu sämtlichen Formen der Freizeitinformation haben.
  • Die Integration von Art und Bedeutung der Freizeit in den persönlichen Lebensstil soll Bestandteil der formellen Bildung sein.

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