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Frauenpolitik in der Zeit des Nationalsozialismus

Das Frauenbild der NS-Propaganda war von einer völkisch-nationalistischen Ideologie geprägt und betonte u. a. die Rolle der Frau in der Gesellschaft als Mutter.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern der Frauenpolitik
  2. 2. Ideologie und Teilhabe
  3. 3. Widersprüche der Praxis
  4. 4. Organisationen, Politik und Dienste
  5. 5. Bildung, Ehe und Familie
  6. 6. Arbeitsmarkt und Zeitzeugnisse

Kern der Frauenpolitik

Frauenpolitik in der Zeit des Nationalsozialismus bezeichnet die organisatorische Erfassung und politische Einbindung von Frauen in die nationalsozialistisch definierte „Volksgemeinschaft“ zwischen 1933 und 1945. Sie war bevölkerungspolitisch und erbbiologisch ausgerichtet: Frauen sollten vor allem als Mütter „erbgesunden“ und „rassenreinen“ Nachwuchs bekommen und erziehen.

Das NS-Regime blieb eine strikt patriarchalische Ordnung. Frauen wurde ideologisch eine wichtige, aber keine gleichrangige Stellung zugeschrieben. Das Ideal verlangte „arische“ Abstammung sowie Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Leidensfähigkeit und Selbstlosigkeit. Frauen ohne Kinder sollten in „arteigenen Berufen“ etwa in Pflege, Sozialarbeit oder Landwirtschaft tätig sein. Die Politik setzte zunächst Anreize für Mutterschaft und gegen weibliche Erwerbsarbeit; im Zuge von Kriegsvorbereitung und Krieg wurde dies teilweise zurückgenommen, weil Frauen als Arbeitskräfte gebraucht wurden.

Ideologie und Teilhabe

Die soziale Rolle der Frau wurde in der NS-Ideologie stark auf Mutterschaft reduziert. Sie sollte „Quelle der Nation“, „Hüterin der Kraft und der ewigen Größe der Nation“ und „Wegbereiterin des Sieges“ sein. Joseph Goebbels fasste die Programmatik so zusammen: „Den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Volk Kinder zu schenken.“ Emanzipation wurde von Hitler 1934 als angebliche Erfindung des „jüdischen Intellekts“ abgewertet.

Trotz ideologischer Unterordnung bot das NS-System nicht-jüdischen Frauen Handlungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen in Organisationen wie dem Bund Deutscher Mädel, der Nationalsozialistischen Frauenschaft oder der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt. Viele Frauen übernahmen freiwillig Aufgaben und waren damit auch an rassistischer und antisemitischer Politik beteiligt, etwa in der Besatzungsverwaltung in den besetzten Ostgebieten oder im SS-Helferinnenkorps. Zeitzeugin Eva Sternheim-Peters beschrieb, dass die Ungleichwertigkeit von Frauen und Männern nicht sofort klar erkennbar gewesen sei und viele junge Frauen durch Gemeinschaftserlebnisse und ein neues Frauenideal angezogen worden seien.

Widersprüche der Praxis

Zwischen offizieller Ideologie und tatsächlicher Rolle von Frauen bestanden deutliche Zielkonflikte. Die Weimarer Verfassung hatte Männern und Frauen „grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ sowie das aktive Wahlrecht gegeben. Im Nationalsozialismus wurden Berufs- und Bildungschancen zunächst eingeschränkt, später wegen Arbeitskräftemangels aber wieder teilweise geöffnet.

Besonders deutlich war der Widerspruch in Landwirtschaft, Sport und Kriegseinsatz. Bäuerinnen und Landfrauen sollten zugleich als Arbeitskräfte und als Mütter vieler „erbgesunder“ Kinder dienen. Im Sport wurde einerseits die Mutterrolle betont, andererseits zählten Frauenmedaillen bei Olympischen Spielen für die Nationenwertung genauso viel wie Männererfolge, sodass Frauen im Spitzensport intensiv trainierten. Der Reichsarbeitsdienst und die Übernahme männlicher Arbeitsplätze in der Kriegswirtschaft stärkten bei vielen Frauen entgegen der Absicht des Regimes Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit.

Organisationen, Politik und Dienste

Die NSDAP verstand sich als männlich geprägte „Kampfpartei“. Bereits am 21. Januar 1921 beschloss sie, dass Frauen weder Mitglieder der Parteiführung noch eines leitenden Ausschusses werden konnten. Nach der Reichstagswahl März 1933 sank der Frauenanteil im Reichstag von durchschnittlich sechs auf unter vier Prozent. Durch Zerschlagung und Verbot anderer Parteien sowie die Einheitsliste der NSDAP wurde das passive Wahlrecht für Frauen bis 1945 indirekt aufgehoben.

Die wichtigsten zugelassenen Frauenorganisationen waren die NS-Frauenschaft und das Deutsche Frauenwerk; „Reichsfrauenführerin“ war Gertrud Scholtz-Klink. Beide Organisationen hatten vier Millionen Mitglieder sowie weitere vier Millionen inkorporierte Mitglieder, nach 1939 kamen zwei Millionen hinzu. Der Reichsluftschutzbund hatte zwölf Millionen Mitglieder, davon 70 Prozent Frauen. Mädchen wurden ab zehn Jahren in die Hitlerjugend-Struktur einbezogen: 10- bis 14-Jährige im Jungmädelbund, 14- bis 18-Jährige im Bund Deutscher Mädel. Ab 1936 wurde der weibliche Arbeitsdienst in den Reichsarbeitsdienst integriert. 1938 wurde ein Pflichtjahr für ledige Frauen unter 25 Jahren in Land- und Hauswirtschaft eingerichtet. 1938 und 1939 schufen Notdienstregelungen Formen des Kriegseinsatzes, etwa als Wehrmachthelferinnen. 1943 wurde eine Meldepflicht für Frauen von 17 bis 45 Jahren eingeführt, um sie für den Kriegseinsatz zu erfassen.

Bildung, Ehe und Familie

Das Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich vom 6. Juli 1938 sollte die Erziehung der deutschen Jugend „im Geiste des Nationalsozialismus“ sichern. Für Mädchen war nach Hitlers Vorstellung das Ziel „unverrückbar die kommende Mutter“. Koedukation war über die Volksschule hinaus nicht vorgesehen; Mädchen besuchten getrennte höhere Mädchenschulen. In Hochschulen blieb die Politik widersprüchlich: Ab 1933 sollten nur noch zehn Prozent aller Studierenden Frauen sein, am 9. Februar 1935 wurde diese Beschränkung wieder aufgehoben. 1939 lag der Frauenanteil an allen Studierenden bei 12,6 Prozent, 1941 bei 58,8 Prozent. In der Justiz wurden Frauen ab 1934 als Anwältinnen nicht mehr zugelassen.

Die Ehe- und Familienpolitik verband soziale Förderung mit rassistischer Bevölkerungspolitik. Das Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 ermöglichte ein zinsloses Ehestandsdarlehen bis 1000 Reichsmark, wenn die künftige Ehefrau ihre Erwerbsarbeit aufgab. Ab September 1935 gab es Kinderbeihilfen für kinderreiche „arische“ Familien, ab 1936 monatlich ab dem fünften Kind, ab 1938 ab dem dritten. Das Ehegesetz vom 6. Juli 1938 erleichterte Scheidungen und fügte Verweigerung der Fortpflanzung oder Unfruchtbarkeit als Scheidungsgründe hinzu. Es verbot Ehen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sowie aus Gründen der „Volksgesundheit“ unerwünschte Eheschließungen. Abtreibungen bei „erbgesunden deutschen Frauen“ waren verboten, während Sterilisationen „erbkranker“ Personen durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1933 gefördert wurden. Am 21. Mai 1939 wurde erstmals das Mutterkreuz verliehen: Bronze für vier Kinder, Silber ab sechs, Gold ab acht Kindern. Bis September 1941 hatten 4,7 Millionen Frauen diese Auszeichnung erhalten.

Arbeitsmarkt und Zeitzeugnisse

Die nationalsozialistische Politik wollte Frauen zunächst aus bestimmten Erwerbsbereichen verdrängen, konnte aber nicht auf ihre Arbeit verzichten. 1933 waren 11,6 Millionen Frauen erwerbstätig, 1939 14,6 Millionen. Damit arbeiteten 52 Prozent aller Frauen zwischen 15 und 60 Jahren gegen Lohn oder Gehalt. Die meisten waren in Land- und Hauswirtschaft beschäftigt, danach im Dienstleistungssektor, die wenigsten in der Industrie. Bei ledigen Frauen lag die Erwerbsquote bei 88 Prozent, bei verheirateten Frauen bei etwa einem Drittel.

Ab 1936 galt Frauenarbeit wegen des Arbeitskräftemangels, besonders in der Rüstungsindustrie, als „unentbehrlicher Faktor“. Zwischen 1935 und 1939 stieg der Anteil weiblicher Beschäftigter von 32,8 Prozent auf 39 Prozent. 1938 wurde die Regel, dass Frauen bei Eheschließung im Rahmen der „Doppelverdiener-Kampagne“ aus dem Staatsdienst ausscheiden mussten, zu einer Kann-Regelung. Noch 1943 lehnte Hitler aus ideologischen Gründen eine stärkere Einbeziehung von Frauen in die Rüstungsproduktion und gleiche Löhne ab. In einzelnen Bereichen, etwa bei Schaffnerinnen in Verkehrsbetrieben, setzten Frauen gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Vorgänger durch. Als Zeitzeugnisse nennt der Artikel Wolfhilde von Königs Kriegstagebuch einer jungen Nationalsozialistin sowie 1934 verfasste Lebensgeschichten deutscher Frauen, die Katja Kosubek 2017 veröffentlichte.

Lernvideos zu Frauenpolitik in der Zeit des Nationalsozialismus

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