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Frauenanteil im Deutschen Bundestag seit 1949

Deutsche Bundestag hatte einen Frauenanteil von 36,3 %, im 2017 gewählten 19. Deutschen Bundestag sank dieser auf 31 %. Die nach Fraktionen aufgegliederte …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und rechtlicher Rahmen
  2. 2. Entwicklung im gesamten Bundestag
  3. 3. Unterschiede zwischen Fraktionen und Gruppen
  4. 4. Nichtbinäre Vertretung

Bedeutung und rechtlicher Rahmen

Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag bezeichnet den Anteil der weiblichen Abgeordneten an allen Mitgliedern des Parlaments. Die Daten reichen vom ersten Zusammentreten des Bundestages 1949 bis in die Gegenwart und werden sowohl als Prozentwerte als auch als absolute Zahlen angegeben. Sie zeigen, wie sich die Vertretung von Frauen insgesamt und innerhalb der einzelnen Fraktionen beziehungsweise Gruppen verändert hat.

Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken. Dieser Auftrag wurde 1994 ergänzt. Einige Parteien verwenden Quotenregelungen, um den Frauenanteil zu erhöhen; in anderen Parteien sind solche Regelungen umstritten.

Entwicklung im gesamten Bundestag

In den ersten Jahrzehnten lag der Frauenanteil fast durchgehend unter 10 %. Zu Beginn des 1. Bundestages 1949 waren 28 von 410 Abgeordneten Frauen, also 6,8 %. Bis zum Ende der Wahlperiode stieg ihre Zahl auf 38 von 420 beziehungsweise 9,0 %. Der niedrigste Wert zu Beginn einer Wahlperiode wurde 1972 erreicht: Im 7. Bundestag waren 30 von 518 Mitgliedern Frauen, entsprechend 5,8 %.

Seit den 1980er-Jahren nahm der Anteil deutlich zu. Zu Beginn des 10. Bundestages 1983 betrug er 9,8 % beziehungsweise 51 von 520 Mitgliedern. Im 11. Bundestag waren es anfangs 15,4 % und am Ende 17,8 %. Es folgten 20,5 % zu Beginn des 12. Bundestages 1990, 26,2 % im 13. Bundestag 1994 und 30,9 % im 14. Bundestag 1998.

Danach bewegte sich der Frauenanteil überwiegend zwischen rund 31 und 37 %. Zu Beginn des 15. Bundestages 2002 waren 196 von 603 Mitgliedern Frauen, also 32,5 %. Im 16. Bundestag lag der Anfangswert bei 31,6 %, im 17. bei 32,8 %. Der 18. Bundestag erreichte laut Tabelle 2013 mit 230 Frauen unter 631 Mitgliedern 36,5 % und am Ende mit 235 von 630 Mitgliedern 37,3 %. Im einleitenden Text wird für den 18. Bundestag abweichend ein Wert von 36,3 % genannt.

Mit der Wahl 2017 sank der Anteil deutlich: Die Tabelle nennt zu Beginn des 19. Bundestages 218 Frauen unter 709 Mitgliedern, also 30,7 %, während der einleitende Text den gerundeten beziehungsweise abweichenden Wert 31 % angibt. Am Ende der Wahlperiode waren es 31,6 %. Im 20. Bundestag stieg der Anteil 2021 zunächst auf 34,8 % beziehungsweise 256 von 736 Abgeordneten und bis zum Ende auf 35,6 %. Zu Beginn des 21. Bundestages 2025 waren 204 von 630 Mitgliedern Frauen, entsprechend 32,4 %.

Innerhalb einer Wahlperiode steigt die Zahl der weiblichen Abgeordneten typischerweise leicht. Als mögliche, aber nicht gesicherte Erklärung nennt der Artikel, dass Frauen häufiger auf ungünstigeren hinteren Listenplätzen stehen und beim Ausscheiden anderer Abgeordneter nachrücken. Eine Ausnahme bildet etwa der 6. Bundestag: Dort sank die Zahl von 34 auf 32 Frauen und der Anteil von 6,6 % auf 6,2 %.

Unterschiede zwischen Fraktionen und Gruppen

Die Frauenanteile unterscheiden sich erheblich zwischen den Fraktionen. Die Angaben können je nach Erhebungszeitpunkt voneinander abweichen, weil Abgeordnete ausscheiden, sterben oder nachrücken und sich dadurch die Mandatsstruktur verändert.

Bei CDU/CSU, FDP und SPD blieben die Werte in den ersten Jahrzehnten meist niedrig. Im 1. Bundestag betrugen sie 7,7 % bei CDU/CSU, 0 % bei der FDP und 9,6 % bei der SPD. Die SPD erreichte 1994 erstmals 33,7 % und lag seit 2009 bei ungefähr 39 bis 42 %. Im 21. Bundestag beträgt ihr Anteil 41,7 % beziehungsweise 50 Frauen. Bei CDU/CSU stieg der Anteil langfristig weniger stark: Er lag 2013 bei 24,8 %, fiel 2017 auf 19,9 % und beträgt im 21. Bundestag 23,1 % beziehungsweise 48 Frauen. Die FDP erreichte 2009 25,8 %, lag 2017 bei 22,5 % und 2021 bei 23,9 %; im 21. Bundestag ist sie nicht vertreten.

Die Grünen weisen seit ihrem Einzug 1983 meist besonders hohe Frauenanteile auf. Nach 35,7 % im 10. Bundestag stieg der Wert 1987 auf 56,8 %. Seit 1994 lag er stets über 50 %, mit Ausnahme des 12. Bundestages, in dem drei von acht Abgeordneten Frauen waren, also 37,5 %. Im 21. Bundestag sind 52 von 85 grünen Abgeordneten Frauen, entsprechend 61,2 %.

Bei der PDS beziehungsweise später der Linken lagen die Anteile seit 1990 meist zwischen etwa 43 und 58 %. Im 21. Bundestag beträgt der Frauenanteil 56,2 % beziehungsweise 36 Frauen. Die für den 15. Bundestag angegebenen 100 % beziehen sich nur auf Petra Pau und Gesine Lötzsch. Beide zogen über Direktmandate ein; wegen der lediglich zwei Mandate wurde ihnen kein Gruppenstatus zuerkannt.

Die AfD ist seit dem 19. Bundestag in der Tabelle erfasst und hat den niedrigsten Frauenanteil der aufgeführten Fraktionen: 2017 waren 10 von 92 Mitgliedern Frauen, also 10,8 %; 2021 waren es 13,3 % und im 21. Bundestag 11,8 % beziehungsweise 18 Frauen.

Für 2017 stellt der Artikel außerdem einen Vergleich mit den Parteimitgliedschaften an: Bei Grünen, Linken und SPD lag der Frauenanteil der Bundestagsfraktion deutlich über dem Frauenanteil unter den jeweiligen Parteimitgliedern. Bei der FDP waren beide Werte nahezu gleich. Bei CDU/CSU und AfD lag der Anteil in der Fraktion unter demjenigen in der zugehörigen Partei.

Nichtbinäre Vertretung

Seit August 2025 gehört dem Deutschen Bundestag erstmals eine nichtbinäre Person an. Lisa Schubert rückte für Uwe Foullong nach; beide gehören der Partei Die Linke an.

Im September 2025 bestand der Bundestag aus 630 Mitgliedern: 205 Frauen, eine nichtbinäre Person und 424 Männer. Das entspricht 32,54 % Frauen, 0,16 % nichtbinären Personen und 67,3 % Männern.

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