Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Frauen- und Familienpolitik der DDR
Werte wie Recht auf ein umfassendes Netz an Kindergärten und Kinderkrippen, vollbezahlten Schwangerschaftsurlaub, Recht auf Gleichstellung in Beruf und …
Inhalt5 Abschnitte
Grundidee und Ziele der Politik
Die Frauen- und Familienpolitik der DDR zielte darauf, Frauen zugleich als berufstätige und als mütterliche Bürgerinnen in die sozialistische Gesellschaft einzubinden. Berufstätigkeit galt für Frauen als Normalfall und als entscheidender Weg zu Emanzipation, also zu sozialer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Sie war aus drei Gründen wichtig: weltanschaulich im Sinne der Arbeiterbewegung, wirtschaftlich wegen des Arbeitskräftemangels und bevölkerungspolitisch zur Sicherung von Familien und Geburten.
Die Verfassung der DDR von 1949 garantierte die rechtliche und politische Gleichberechtigung von Mann und Frau. Artikel 7 erklärte: „Mann und Frau sind gleichberechtigt.“ Artikel 18 nannte bei gleicher Arbeit das Recht auf gleichen Lohn und verlangte Einrichtungen, welche die Aufgaben als „Bürgerin und Schaffende“ mit den Pflichten als Mutter vereinbaren sollten. Mit dem Gesetz über die Rechte der Frau von 1950 wurde dieser Kurs weitergeführt.
Nach der Theorie der SED war die Frauenfrage der Klassenfrage untergeordnet: Mit der Überwindung des Kapitalismus und der Einbindung von Frauen in Erwerbsarbeit sollten sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern weitgehend von selbst auflösen. Erwerbsarbeit sollte deshalb nicht nur Einkommen bringen, sondern Frauen gesellschaftlich integrieren und ihnen Gleichwertigkeit mit Männern verschaffen. Die SED erwartete zudem, dass sich die Arbeit im Haushalt und in der Familie dadurch gerechter verteile. Das Leitbild war, dass beide Partner Familie und Beruf vereinbaren und sich gesellschaftlich für den Sozialismus engagieren.
Diese Vorstellung grenzte sich von der Rolle der Frau als ausschließlicher Hausfrau und Mutter ab. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD), gegründet am 8. März 1947, war die regierungstreue Massenorganisation für Frauen. Er warb für Berufstätigkeit und entsandte Delegierte in die Volkskammer, hatte aber keinen Einfluss auf die konkreten Probleme der Arbeitsorganisation von Frauen. Unabhängige, staatsferne Frauenorganisationen wurden nicht geduldet.
Berufstätigkeit zwischen Förderung und Belastung
Der Staat förderte Frauenarbeit durch die Öffnung fast aller Berufe, Qualifizierungsmaßnahmen, Kinderkrippen, Kindergärten und Horte, Dienstleistungsangebote sowie soziale Vergünstigungen für Mütter. Zugleich bestand Druck: Wegen der Gehaltsstruktur brauchten Familien meist zwei Einkommen. Außerdem schrieb Artikel 24 Absatz 2 der Verfassung vom 9. April 1968 Frauen und Männern sowohl ein Recht als auch eine Pflicht zur Arbeit zu. Frauen, die sich überwiegend Kindern und Haushalt widmen wollten, wurden teils als „Schmarotzerinnen“ bezeichnet.
Als sozialistisches Ideal galt eine lebenslange Berufstätigkeit: für Männer bis 65, für Frauen bis 60 Jahre. Bei Mutterschaft sollte sie grundsätzlich nur durch das einjährige „Babyjahr“ unterbrochen werden. Hausarbeit wurde von der SED als „Nicht-Arbeit“ bewertet. Eine längere Berufspause wurde ausdrücklich toleriert, wenn mindestens drei minderjährige Kinder zu Hause betreut wurden; dies wurde einer gesellschaftlich nützlichen Tätigkeit gleichgestellt. Hausfrauenschaft war ansonsten nicht verboten und kam vor, genoss jedoch weniger Ansehen.
Der Frauenanteil unter allen Beschäftigten stieg von 40,0 % im Jahr 1950 auf 45,0 % 1960, 48,3 % 1970, 49,9 % 1980 und 49,1 % 1986. 1986 waren rund 80 % der Frauen im arbeitsfähigen Alter von 15 bis 60 Jahren erwerbstätig, ohne Lehrlinge. Eine weitere Angabe nennt für 1989 rund 92 % in den Arbeitsprozess eingegliederte Frauen; die Zahlen beziehen sich offenbar nicht auf dieselbe Messgröße.
Trotz der offiziellen Gleichstellung blieb der Arbeitsmarkt nach Geschlecht getrennt. Frauen arbeiteten besonders häufig im Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Dienstleistungsbereich, im Handel sowie im Post-, Bank- und Fernmeldewesen. In Industrie, Handwerk, Bau und Verkehr waren sie deutlich seltener vertreten. Auch in der Textil- und Elektroindustrie, in der viele Frauen arbeiteten, hatten sie wenige Leitungsfunktionen und waren häufiger in geringer qualifizierten Tätigkeiten mit ungünstigeren Bedingungen tätig. Entgegen der gesetzlichen Gleichlohnformel wurde bei gleicher Arbeit auch nicht stets gleicher Lohn gezahlt.
Die Doppelbelastung blieb ein Kernproblem. Nach einer Befragung des Leipziger Instituts für Bedarfsforschung beanspruchten Kinderbetreuung und Haushalt 1965 durchschnittlich 50 Stunden pro Woche, Ende der 1970er Jahre noch 47 Stunden. 1965 leisteten Frauen 90 % der Haushaltsarbeit. Führungspositionen in Wirtschaft und Politik blieben meist Männern vorbehalten: Im Politbüro der SED gab es in 40 Jahren keine Frau; 1984 waren nur 4 % der entscheidungsbefugten Funktionäre in den SED-Bezirksleitungen Frauen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die DDR schuf umfangreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, richtete sie jedoch fast ausschließlich auf Frauen aus. Staatliche Arbeitsplatzgarantie, Schulpflicht, Ausbildungspflicht und Arbeitspflicht führten zu einem eng geregelten Lebenslauf. Soziale und finanzielle Vergünstigungen bevorzugten Menschen mit Kindern. Wegen Wohnungsmangels war eigene Elternschaft häufig der Weg zur eigenen Wohnung; 1986 bekamen 70 % der Frauen ihr erstes Kind vor dem 25. Lebensjahr.
Kindererziehung sollte teilweise kollektiviert, also von Familie in staatliche Einrichtungen verlagert werden. Damit sollten Frauen vom „Joch der Hausarbeit“ entlastet und für den Arbeitsmarkt verfügbar sein. Wäschereien und „Häuser der Dienste“ spielten wegen Mangelwirtschaft, fehlender Kapazitäten und niedriger Produktivität allerdings nur eine geringe Rolle. Haushaltsgeräte wurden in den 1970er Jahren als „Spielerei“ beurteilt, die nicht in einen „sozialistischen Haushalt“ gehöre.
Besonders stark wurde die Kinderbetreuung ausgebaut. Zuletzt lag die Versorgungsquote bei öffentlichen Krippen landesweit bei 80 %, in Großstädten fast bei 100 %; Kindergartenplätze gab es für 94 % und Hortplätze für 82 % der Kinder. Zum Vergleich: In den alten Bundesländern gab es 1990 Krippenplätze für 2 %, Kindergartenversorgung für 78 % und Hortplätze für 4 % der Schulkinder. Die Betreuung war überwiegend staatlich finanziert. Eltern zahlten nur ein einkommensabhängiges Verpflegungsgeld, etwa 1,40 M für Krippenkinder und 0,35 M für ein Kindergarten-Mittagessen. Die üblichen Öffnungszeiten waren 6:00 bis 19:00 Uhr; Wochenkrippen betreuten Kinder von Montagmorgen bis Freitagabend. Viele Kinder verbrachten zehn und mehr Stunden in Einrichtungen.
Der Ausbau erleichterte die Erwerbsarbeit der Mütter und stärkte zugleich den Einfluss von Staat und SED auf die Sozialisation, also die gesellschaftliche Prägung, der Kinder. Kritik an früher Trennung von der Mutter, an Vernachlässigung oder an Sprach- und Verhaltensstörungen in Wochenkrippen wurde in DDR-Medien häufig verschleiert oder abgeschwächt. Nach der Wende berichteten einige Frauen von Unzufriedenheit, schlechten Versorgungsbedingungen und Schwierigkeiten, trotz Arbeits- und Wegzeiten den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Der Artikel verweist zugleich auf heutige deutsche und amerikanische Forschungen, nach denen Betreuungseinrichtungen besonders für Kinder aus Kleinfamilien zur Sozialisation beitragen.
Studierende mit Kindern erhielten Grundstipendien mit Sozialzuschlag, bevorzugt Wohnheimplätze, Vergünstigungen bei Kinderbetreuung und Verpflegung sowie Kindergeld. Studentinnen mit Kindern konnten längere Prüfungsfristen nutzen.
Entwicklung von Nachkriegszeit bis 1960er Jahre
1945 bestand in der Sowjetischen Besatzungszone wegen Kriegstoten und Gefangenschaft ein Frauenüberschuss von 57,5 %. Frauen wurden daher für Wiederaufbau, Produktion und zunehmend auch für traditionell männlich geprägte Berufe benötigt. In den 1950er Jahren, besonders im ersten Fünfjahresplan 1951–1955, wurden Frauen gezielt in Bauwesen, Elektroindustrie, Feinmechanik und Maschinenbau eingesetzt. Die wichtigste gesetzliche Neuerung war 1950 das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau. Fehlende oder mangelhafte Betreuung erschwerte aber weiterhin die Verbindung von Beruf und Familie.
Von 1949 bis 1961 verließen 2,7 Millionen Menschen die DDR, 14 % der ursprünglichen Bevölkerung. Arbeitskräftemangel und Überalterung machten nun auch die Erwerbstätigkeit verheirateter Frauen und Mütter besonders wichtig. Das Gesetz über die Abschaffung der Lebensmittelkarten vom 28. Mai 1958 erhöhte Lebensmittelpreise; da eine nicht berufstätige Ehefrau im Lohnsteuersystem nicht berücksichtigt wurde, stieg der finanzielle Anreiz zur Erwerbsarbeit.
In den 1960er Jahren gewann berufliche Qualifikation an Bedeutung. Gleichberechtigung sollte nicht mehr allein durch Arbeit, sondern auch durch die erworbene Qualifikation und berufliche Stellung erreicht werden. Mit dem Familiengesetzbuch von 1965 begann eine eigenständige Familienpolitik. Ehe und Familie galten als elementare Form sozialistischer Lebensweise. § 10 Absatz 2 verlangte, die Berufstätigkeit, Weiterbildung oder gesellschaftliche Arbeit des anderen Ehepartners zu unterstützen; formal wurde damit die Hausfrauen-Ehe aufgegeben. Zugleich wurden Kindergeld für kinderreiche Familien, Kinderbetreuung, Wäschereien und technische Haushaltsgeräte ausgebaut. Das Gesetz über das einheitliche Bildungssystem von 1965 sollte Frauen den Zugang zu technischen sowie mittleren und leitenden Tätigkeiten erleichtern.
Familienförderung seit den 1970er Jahren und nach 1990
In den 1970er Jahren reagierte die SED auf Geburtenrückgang, weniger Eheschließungen und mehr Scheidungen. Das Ziel blieb die Kleinfamilie mit zwei bis drei Kindern und voll berufstätigen Eltern. 1972 wurde ein zinsloser Ehekredit von 5000 Mark für erstmals heiratende Paare unter 26 Jahren eingeführt. Pro Kind verringerte sich die Rückzahlung um 1000, 1500 und 2500 Mark; beim dritten Kind war der Kredit vollständig erlassen. Außerdem gab es ab 1972 eine Geburtsbeihilfe von 1000 Mark je Kind, 18 Wochen Schwangerschafts- und Wochenurlaub sowie besondere Hilfen für Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Ebenfalls 1972 legalisierte das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft den Schwangerschaftsabbruch. Sozialversicherte Mädchen und Frauen ab 16 Jahren erhielten Verhütungsmittel kostenlos; die Antibabypille war seit 1965 verfügbar.
1976 verabschiedete die SED ein zweites Sozialpaket. Der Ehekredit stieg auf 7000 Mark und wurde für mehr Personen geöffnet. Die „Vereinbarkeitsregelung“ gewährte zunächst ab dem zweiten Kind ein Jahr Erziehungsurlaub bei voller Lohnfortzahlung. Kindergeld und Mutterschutz wurden erweitert, ebenso die bezahlte Freistellung zur Pflege kranker Kinder.
Ab 1986 war das bezahlte Babyjahr schon beim ersten Kind möglich; beim dritten Kind konnte es um ein halbes Jahr verlängert werden. Auch Väter durften es nutzen. Vollbeschäftigte Frauen mit zwei Kindern erhielten eine 40-Stunden-Woche ohne Lohnminderung. Eingeführt wurden außerdem ein bezahlter monatlicher Hausarbeitstag für vollbeschäftigte unverheiratete Frauen ohne Kinder ab 40 Jahren und ein nach Kinderzahl erhöhter Grundurlaub. Diese „Muttipolitik“ privilegierte berufstätige Mütter, konnte sie aber auch zum wirtschaftlichen Risikofaktor für Betriebe machen: Wegen vorhersehbarer Arbeitspausen und Mehrkosten erhielten Frauen teils weniger anspruchsvolle Aufgaben.
Nach 1990 gab es auf Bundesebene Ministerien mit Zuständigkeiten für Frauen-, Familien-, Jugend- und Gesundheitspolitik. Von 1991 bis 2002 waren zwölf Jahre lang Ministerinnen für Frauenpolitik im Amt, die bis zur Wiedervereinigung in der DDR gelebt hatten.