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Forward (Wirtschaft)
Forwards (deutsch „Termin(geschäfte)“) sind im Finanzwesen der Anglizismus für nicht börsengehandelte, unbedingte Termingeschäfte, die zur Gruppe der …
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Grundprinzip und Bedeutung
Forwards, auf Deutsch Termingeschäfte, sind nicht börsengehandelte, unbedingte Termingeschäfte und gehören zu den Derivaten. Ein Derivat ist ein Finanzkontrakt, dessen Wert sich von einem Basiswert ableitet. Bei Forwards wird vereinbart, einen bestimmten Vermögenswert zu einem heute festgelegten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen.
Beteiligt sind der Käufer und sein Kontrahent, der Verkäufer. Als Basiswerte kommen Finanzprodukte wie Aktien, Anleihen, Bankeinlagen, Devisen und Kredite sowie Commodities, also Waren wie Agrarprodukte, Energieprodukte oder Metalle, infrage. Forwards werden vor allem als Sicherungsgeschäfte eingesetzt. Sie sollen gegen Zinsänderungsrisiken oder Kursrisiken absichern.
Forwards sind das außerbörsliche Gegenstück zu Futures. Futures werden an Terminbörsen, etwa Waren- oder Energiebörsen, gehandelt. Forwards werden dagegen individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart und sind nicht standardisiert. Dadurch sind sie meist flexibler, aber im Allgemeinen weniger liquide als Futures.
Arten nach dem abgesicherten Risiko
Die wichtigsten Forward-Arten werden danach unterschieden, welches Risiko abgesichert werden soll:
- Beim Zinsrisiko kommen unter anderem Forward Rate Agreements, Forward-Darlehen, Forward-Deposits und Anleihen-Termingeschäfte zum Einsatz.
- Beim Fremdwährungsrisiko gehören Devisentermingeschäfte und Devisenswaps dazu.
- Beim Aktienkursrisiko gibt es Aktien-Termingeschäfte.
- Beim Rohstoffpreisrisiko gibt es Warentermingeschäfte.
Ein Forward Freight Agreement ermöglicht es Schiffseignern und Charterern, eine Frachtrate für eine bestimmte Ladung auf einer bestimmten Route im Voraus festzulegen.
Außerdem gibt es Kreditderivate auf der Grundlage von Forward-Strukturen, insbesondere den Credit Forward und den Credit Spread Forward.
Vertragsmerkmale und Erfüllung
Ein Forward legt jeweils vier zentrale Merkmale fest: eine bestimmte Menge, den Basiswert, den Preis und den zukünftigen Erfüllungszeitpunkt. Die Menge wird auch Nominalwert genannt. Der vereinbarte Preis heißt Ausübungspreis oder Terminkurs, der Zeitpunkt heißt Ausübungszeitpunkt beziehungsweise Fälligkeit.
Rechtlich verpflichten sich die Parteien, einen bestimmten Basiswert zu einem Festpreis an einem späteren, über zwei Arbeitstage hinausgehenden Zeitpunkt zu liefern oder abzunehmen. Der Terminkurs wird bei Geschäftsabschluss vereinbart und verändert sich während der Laufzeit nicht. Ein Forward ist damit der Kauf einer bestimmten Menge eines bestimmten Basiswerts zu einem bestimmten Ausübungspreis an einem bestimmten zukünftigen Ausübungszeitpunkt.
Nach dem Basiswert kann zwischen Forwards auf Waren, zum Beispiel Metalle, und Forwards auf Finanzinstrumente, zum Beispiel Aktien, unterschieden werden. Außerdem gibt es lagerfähige Basiswerte, darunter Agrarprodukte, und nicht lagerfähige Basiswerte, zum Beispiel Elektrizität.
Bei der Erfüllung gibt es zwei Grundformen:
- Bei Zahlung und physischer Lieferung, englisch physical delivery, wird der Basiswert bei Fälligkeit tatsächlich gegen Zahlung des vereinbarten Terminpreises geliefert. Bei bestimmten, zum Beispiel nicht frei handelbaren Währungen können rechtliche oder praktische Restriktionen die Durchführung einschränken.
- Beim Barausgleich, englisch cash settlement, wird nur die Differenz zwischen dem vereinbarten Terminpreis und dem bei Fälligkeit geltenden Kassakurs des Basiswerts gezahlt.
Nach § 1 Abs. 11 Nr. 8 KWG sind Forwards Finanzinstrumente. Sie stellen Käufe, Tauschgeschäfte oder anders ausgestaltete Festgeschäfte beziehungsweise Optionsgeschäfte dar, die zeitlich verzögert erfüllt werden und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet (§ 1 Abs. 11 Satz 6 KWG).
Beispiele für die Abwicklung
Verkäufer A und Käufer B vereinbaren heute, dass A in drei Monaten 100 Anleihen einer bestimmten Bundesanleihe zum Kurs von 105 EUR an B verkauft. Es handelt sich um ein Wertpapiertermingeschäft. Bei Fälligkeit liefert A die 100 Anleihen physisch an B; B zahlt dafür 10.500 EUR. Bis zur Erfüllung ist das Geschäft für beide Parteien ein schwebendes Geschäft.
A trägt dabei eine Short-Position, B eine Long-Position. Muss mindestens ein Kreditinstitut als Kontrahent berücksichtigt werden, müssen auf Bankseite sowohl das Kontrahentenausfallrisiko als auch ein mögliches Wiedereindeckungsrisiko im Risikomanagement berücksichtigt werden.
Beim Barausgleich wird angenommen, dass der Marktpreis der Anleihe bei Fälligkeit 107 EUR beträgt. Da der Marktpreis über dem vereinbarten Preis von 105 EUR liegt, zahlt A an B pro Anleihe 2 EUR. Für 100 Anleihen ergibt sich eine Ausgleichszahlung von 200 EUR. B kann die Anleihen am Kassamarkt für insgesamt 10.700 EUR kaufen. Nach Abzug der Ausgleichszahlung hat B netto 10.500 EUR gezahlt, also pro Anleihe den im Forward vereinbarten Preis von 105 EUR.
Bewertung und Sonderfall LME
Wird ein Forward zum fairen Terminkurs abgeschlossen, hat er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Wert von Null. In der Praxis muss der vereinbarte Kurs jedoch nicht dem fairen Terminkurs entsprechen, etwa wegen eines Angebots- oder Nachfrageüberhangs am Terminmarkt oder wegen Geld-Brief-Spannen. Außerdem verändert sich der faire Terminkurs im weiteren Zeitverlauf.
Aus Sicht des Terminverkäufers wird der Wert eines Forwards mit Fälligkeitszeitpunkt T und Ausübungspreis K nach der Formel
W = (F − K) × 1 / (1 + z_T)^(T − t₀)
bestimmt. Dabei ist F der faire Terminpreis. Der Wert entspricht damit der auf den aktuellen Zeitpunkt abgezinsten Differenz zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis K und dem aktuellen fairen Terminpreis F; das Vorzeichen richtet sich nach der betrachteten Vertragsposition.
Die London Metal Exchange (LME) ist eine Warenbörse für Metalle. Das London Clearing House bezeichnet die dort abgeschlossenen Kontrakte als „Forwards“, während die LME selbst sie „Futures“ nennt. Diese LME-„Forwards“ sind weniger fungibel, also weniger leicht durch gleichartige Kontrakte ersetzbar, als Futures. Das ist erwünscht, weil bei ihnen die physische Lieferung und Abnahme der Metalle im Vordergrund stehen.