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Folketing
Das Folketing [ˈfɔlkə.tɪŋ] (deutsch etwa „Volksversammlung“, wörtlich Volks-Thing) ist das Parlament Dänemarks. Seit 1953 besteht es aus einer Kammer mit …
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Aufgabe und Aufbau
Das Folketing ist das Parlament Dänemarks und hat seinen Sitz im Schloss Christiansborg in Kopenhagen. Es trat erstmals 1849 zusammen. Bis 1953 war es neben dem Landsting eine von zwei Kammern des Dänischen Reichstages; seit 1953 ist es ein Einkammerparlament mit 179 Abgeordneten. Die Legislaturperiode dauert höchstens vier Jahre.
Vier Mitglieder vertreten die beiden anderen Länder des Königreichs Dänemark: Je zwei Abgeordnete werden auf den Färöer-Inseln und in Grönland gewählt. Die letzte im Artikel genannte Wahl fand am 24. März 2026 statt; die nächste Wahl muss spätestens 2030 erfolgen.
Dänemark nahm 1915 gemeinsam mit Island das Frauenwahlrecht in die Verfassung auf. Bei einer Folketingswahl wurde es 1918 erstmals angewendet. Dänemark war damit nach Neuseeland, Australien, Finnland und Norwegen der fünfte Staat der Erde mit Frauenwahlrecht.
Wahlen und Mandatsverteilung
Das Folketing wird frei, direkt und geheim nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Verhältniswahlrecht bedeutet, dass die Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil möglichst proportional Sitze erhalten. Wahlberechtigt sind alle dänischen Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Von den 179 Sitzen entfallen je zwei auf die Färöer und Grönland. Die übrigen 175 Mandate bestehen aus 135 Kreismandaten und 40 Ausgleichsmandaten. Dänemark ist dafür in drei Regionen gegliedert: Hovedstaden, Sjælland-Syddanmark und Midtjylland-Nordjylland. Diese umfassen insgesamt zehn Mehrpersonenwahlkreise. Daneben gibt es landesweit 92 Nominierungsbezirke, die keinen Einfluss auf die Sitzverteilung haben.
Die 175 Mandate werden anhand der Bevölkerungs- und Wählerverteilung sowie der Fläche zunächst auf die Regionen und dann auf die Wahlkreise verteilt. Jeder Wahlkreis erhält mindestens zwei Kreismandate. Innerhalb der zehn Wahlkreise werden diese Mandate nach dem D’Hondt-Verfahren auf die Parteien verteilt. Danach sorgen 40 Ausgleichsmandate dafür, dass die Zusammensetzung des Folketing möglichst genau der landesweiten Stimmenverteilung entspricht.
Eine Partei kann an der Verteilung der Ausgleichsmandate teilnehmen, wenn sie mindestens eine von drei Bedingungen erfüllt: Sie erhält mindestens zwei Prozent der Stimmen, gewinnt ein Kreismandat oder erzielt in wenigstens zwei der drei Landesteile mindestens so viele Stimmen, wie dort durchschnittlich für ein Kreismandat erforderlich waren.
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin kann jederzeit Neuwahlen ansetzen. Erhält die Regierung bei einer als bedeutsam angesehenen Frage keine Mehrheit im Folketing, muss sie entweder zurücktreten oder Neuwahlen ausrufen.
Parteien und Mehrheiten
Nach der Wahl vom 24. März 2026 verteilten sich die 179 Sitze laut Artikel aktuell auf zahlreiche Parteien. Die Socialdemokratiet stellte 38 Abgeordnete, die Socialistisk Folkeparti 20, Venstre 18, die Dansk Folkeparti 16, die Liberal Alliance 15, die Moderaterne 14 und Det Konservative Folkeparti 13. Es folgten Enhedslisten mit 11, Radikale Venstre und Danmarksdemokraterne mit jeweils 10 sowie Alternativet mit 5 Sitzen. Borgernes Parti verfügte aktuell über einen Sitz, während vier Abgeordnete als unabhängig beziehungsweise fraktionslos geführt wurden.
Hinzu kamen die vier nordatlantischen Mandate: Sambandsflokkurin und Javnaðarflokkurin von den Färöern sowie Inuit Ataqatigiit und Naleraq aus Grönland stellten jeweils einen Abgeordneten. Die Übersicht ordnet 82 Sitze den Regierungsparteien, 20 der parlamentarischen Unterstützung und 77 der Opposition zu.
Regierungsbildung
Der König ernennt den Ministerpräsidenten. Anders als beim deutschen Bundeskanzler schreibt die dänische Verfassung keine Wahl mit einer ausdrücklichen Parlamentsmehrheit vor. Das Staatsoberhaupt darf jedoch niemanden gegen den informellen Willen des Folketing ernennen. Dieses parlamentarische Prinzip entstand 1901 und wurde während einer schweren Verfassungskrise 1920 endgültig durchgesetzt.
Ein Ministerpräsident benötigt daher keine formal nachgewiesene Mehrheit, darf aber keine offensichtliche Mehrheit gegen sich haben. Dieses sogenannte negative parlamentarische Prinzip begünstigt Minderheitsregierungen. Solche Regierungen suchen entweder je nach Sachfrage wechselnde Mehrheiten oder stützen sich dauerhaft auf feste Kooperationspartner.
Seit dem Ende der nationalen Sammlungsregierung 1945 verfügten Koalitionen insgesamt nur sieben Jahre lang über eine eigene Mehrheit. Eine einzelne Partei besaß seit Einführung des Parlamentarismus nur zwischen 1901 und 1906 eine absolute Mehrheit im Folketing.
Nordatlantische Abgeordnete
Die vier Abgeordneten aus Grönland und von den Färöern sind vollwertige Mitglieder des Folketing. Gewöhnlich treten sie jedoch keiner dänischen Regierung bei und beteiligen sich vor allem an Abstimmungen, die ihre Herkunftsländer betreffen. Dadurch sind rechnerische Mehrheiten seit der Verfassungsreform von 1953 schwieriger zu bestimmen.
Eine frühe Ausnahme war der grönländische Abgeordnete Mikael Gam. Als Grönlandminister von 1960 bis 1964 verschaffte er den Regierungen Kampmann II und Krag I eine Mehrheit von einer Stimme. Weil er entgegen den ungeschriebenen Verfahrensregeln auch an wichtigen Abstimmungen teilnahm, protestierte die konservative Opposition heftig.
Danach wurden nordatlantische Mandate mehrfach in die Grundlage einer Regierung einbezogen. Genannt werden unter anderem die Unterstützung des Sozialdemokraten Krag durch Moses Olsen und Knud Hertling 1971, Poul Schlüters durch Óli Breckmann in den 1980er Jahren, Poul Nyrup Rasmussens durch Jóannes Eidesgaard 1998 und Anders Fogh Rasmussens durch Edmund Joensen 2007. Auch die Regierungen Thorning-Schmidt I und II sowie Frederiksen I stützten sich auf Abgeordnete aus dem Nordatlantik.
Leitung des Parlaments
Das Präsidium leitet die Sitzungen und führt die täglichen Geschäfte des Folketing. Es besteht aus dem Parlamentspräsidenten und vier Stellvertretern und wird jeweils im Herbst zu Beginn eines Sitzungsjahres gewählt.
Seit dem 16. November 2022 ist Søren Gade von Venstre Parlamentspräsident. Seit April 2026 sind Leif Lahn Jensen von Socialdemokratiet, Karsten Hønge von Socialistisk Folkeparti, Morten Messerschmidt von Dansk Folkeparti und Lars-Christian Brask von Liberal Alliance seine Stellvertreter.
Im Folketing muss nicht stets die größte Fraktion den Präsidenten stellen; mehrfach wurde ein Mitglied einer kleineren Fraktion gewählt. Die vier Stellvertreterposten werden dagegen immer unter den vier größten Fraktionen verteilt, die nicht den Parlamentspräsidenten stellen.