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Fördern und Fordern

Pädagogik und Schulpolitik · helfen soll, dass Lehrkräfte sich stärker den einzelnen Schülern widmen können; · bei Schülern und Eltern und in der Gesellschaft zu …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee des aktivierenden Staates
  2. 2. Entwicklung und Sozialpolitik in Deutschland
  3. 3. Schule und Jugendstrafrecht
  4. 4. Integration in Deutschland, Schweiz und Österreich
  5. 5. Kritik

Grundidee des aktivierenden Staates

„Fördern und Fordern“ bezeichnet ein Konzept des aktivierenden Staates in der Sozial-, Arbeitsmarkt-, Integrations- und Bildungspolitik. Menschen, die staatliche Leistungen erhalten, sowie Schüler sollen einerseits aktiviert und zu Eigenverantwortung angehalten werden („gefordert“), andererseits Unterstützung für Erfolg und Selbstständigkeit erhalten („gefördert“). Zur Förderung zählt auch Hilfe für nicht oder nicht mehr Leistungsfähige, allerdings nach dem Subsidiaritätsprinzip: Staatliche Hilfe greift erst, wenn Betroffene sich nicht selbst helfen können und keine anderen Personen oder Stellen vorrangig helfen müssen.

Das Konzept verbindet Rechte und Pflichten. Der Staat soll nicht bloß Nachteile ausgleichen, sondern Bedingungen schaffen, unter denen Menschen wieder Erwerbsarbeit aufnehmen oder Eigeninitiative entwickeln können. Sozialleistungen werden dabei als Investition verstanden, die einen Wiedereintritt in finanzielle Selbstständigkeit ermöglichen soll. Als Erfolg gelten eingesparte Sozialausgaben und höhere Steuereinnahmen.

Entwicklung und Sozialpolitik in Deutschland

In Deutschland wurde die Diskussion über den aktivierenden Staat zur Bundestagswahl 1998 von der SPD unter dem Stichwort „Neue Mitte“ geführt. Nach Widerstand gegen das Schröder-Blair-Papier wurden entsprechende Reformen zurückhaltender vertreten; das Motto „Fordern und Fördern“ diente jedoch zur Legitimation von Arbeitsmarktreformen bis zu den Hartz-Gesetzen. Im Lauf der Zeit setzte sich eher die Reihenfolge „Fördern und Fordern“ durch.

Aktivierende Sozialpolitik deutet soziale Gerechtigkeit stärker als Verfahrensgerechtigkeit, also als gerechte Regeln und Chancen, und weniger als Ergebnisgerechtigkeit. Soziale Sicherheit wird vor allem als Grundsicherung verstanden, nicht als Sicherung des bisherigen relativen sozialen Status. Hilfe nach dem Fürsorgeprinzip soll die Existenz der hilfebedürftigen Person und ihrer Angehörigen sichern.

Für erwerbsfähige Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeit Suchende ist Kapitel 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) einschlägig. § 2 SGB II in der Fassung vom 24. März 2011 enthält den „Grundsatz des Forderns“: Leistungsberechtigte und Personen in ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen Möglichkeiten zur Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen, an Eingliederungsmaßnahmen mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, und zumutbare Arbeitsgelegenheiten übernehmen, wenn eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht absehbar ist. Sie müssen ihre Arbeitskraft und eigene Mittel für den Lebensunterhalt einsetzen.

§ 3 SGB II regelt erst danach die Förderung. Leistungen zur Eingliederung können erbracht werden, wenn sie zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich sind. Sie entfallen etwa bei eigenen Ersparnissen, unterhaltspflichtigen Angehörigen, vorrangigen Leistungen anderer Stellen oder einer zumutbaren Arbeit. Das IAB unterscheidet vier Aktivierungsstrategien für „fähige und arbeitswillige“, „fähige aber unwillige“, „willige aber unfähige“ sowie „unfähige und unwillige“ Arbeitslose. „Fähigkeit“ meint dabei Beschäftigungsfähigkeit, nicht die allgemeine Erwerbsfähigkeit.

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige können im Alter oder bei Erwerbsminderung Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten. Sie müssen keine zumutbare Erwerbstätigkeit aufnehmen; das Fordern beschränkt sich weitgehend auf den Einsatz vorhandenen Vermögens.

Schule und Jugendstrafrecht

In der Bildungspolitik verwendeten Bildungs- und Lehrergewerkschaften sowie Kultusministerkonferenz das Prinzip 2006 in ihrer Erklärung „Fördern und Fordern – eine Herausforderung für Bildungspolitik, Eltern, Schule und Lehrkräfte“. Es soll Lehrkräften eine stärkere Orientierung am einzelnen Schüler ermöglichen, das Verständnis von Lernen und Leistung verbessern, Evaluation für Schulentwicklung und individuelle Förderung nutzbar machen und Bildungsphasen besser verbinden.

Förderung setzt eine Erhebung des aktuellen Lernstandes und der Lernvoraussetzungen jedes einzelnen Schülers voraus. Darauf sollen Förderpläne und die nächsten Lernschritte aufbauen. In einer Schule mit jahrgangsgleichen, weitgehend leistungshomogenen Lerngruppen bedeutet Förderung häufig den Ausgleich von Leistungsdefiziten gegenüber der Bezugsgruppe; besonders leistungsstarke Schüler werden zusätzlich gefordert. Nach einer anderen Auffassung ist auch das Fordern Hochbegabter selbst eine Form der Förderung, weil alle Kinder ihre Leistungspotenziale durch optimale individuelle Förderung entfalten sollen.

Im Jugendstrafrecht fasste Bernd-Rüdeger Sonnen 2007 mögliche Reaktionen als „Fördern Fordern Fallenlassen“ zusammen. Grundsätzlich soll der Staat auf jugendliche Delinquenten pädagogisch einwirken und ihre Fähigkeit zu einem gesetzestreuen, an gesellschaftlichen Normen orientierten Leben stärken. Richter können neben Jugendstrafen Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel anordnen. „Fallenlassen“ bedeutet, die Hoffnung auf Resozialisierung aufzugeben; bei bereits im Jugendalter Verurteilten kann dann etwa Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Integration in Deutschland, Schweiz und Österreich

Das deutsche Integrationsgesetz vom 6. August 2016 folgt dem Grundsatz für Zugewanderte mit Bleibeperspektive: Der Staat bietet unter anderem mehr Sprach- und Orientierungskurse sowie schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt; Zugewanderte sollen diese Chancen durch eigene Anstrengung nutzen, mitarbeiten und Regeln einhalten. Vorgeschlagen werden Sprachkurse mit Arbeitserfahrung nach dem dänischen „Stepmodel“ und verbindliche Integrationsvereinbarungen. Personen ohne Bleibeperspektive werden dagegen auf die Abschiebung vorbereitet.

In der Schweiz wird das Motto etwa im Basler Integrationsmodell verwendet. Integration gilt dort als gegenseitiger Prozess: Ausländische Personen sollen sich einfügen, die Gemeinschaft soll sie offen aufnehmen. Art. 4 des Schweizer Ausländergesetzes (AuG) verlangt zugleich, dass Ausländerinnen und Ausländer sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen.

Österreich verwendete den Ansatz in der Schule bereits 2005 im Rundschreiben „Besser Fördern. Schülerinnen und Schüler individuell fördern und fordern“. Der Ministerrat beschloss am 28. März 2017 ein Integrationsgesetz mit verpflichtender Integrationserklärung, Deutsch- und Wertekursen, einheitlicher Integrationsprüfung und Qualitätsstandards. Das ab September 2017 vorgesehene „Integrationsjahr“ verpflichtet Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zu gemeinnütziger Tätigkeit und umfasst Kompetenzfeststellung sowie Deutsch- und Wertekurse. Ab 2018 können Asylwerbende mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit teilnehmen; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kritik

Kritiker in Deutschland sprechen von „Fordern ohne Fördern“. Die Fördermittel für berufliche Weiterbildung seien von 7,9 Mrd. Euro 1996 um circa 84 % auf 1,3 Mrd. Euro 2006 gesunken. Sie bestreiten, dass Arbeitslosigkeit in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit hauptsächlich aus mangelndem Bemühen entstehe. Ein Niedriglohnsektor schaffe zwar Nachfrage nach wenig qualifizierter Arbeit, könne aber „working poor“ und Altersarmut hervorbringen. Jürgen Borchert kritisiert zudem, Hartz IV mache Opfer zu Tätern.

Weitere Kritik betrifft Kinder in Bedarfsgemeinschaften. Die Teilhabe nach § 28 Abs. 7 SGB II fördere vor allem institutionalisierte Angebote wie Musikunterricht, Sportvereine und Ferienfreizeiten, nicht aber familiäre oder selbstbestimmte Aktivitäten. Die PISA-Studie 2000 habe außerdem gezeigt, dass Deutschland sowohl schwache als auch besonders begabte Schüler unzureichend fördere.

Bei Deutschkursen für Flüchtlinge besuchten in Westmecklenburg 2015 und 2016 nur 716 von 1.497 angemeldeten Personen den Kurs bis zum Ende. Der Bundesrechnungshof beanstandete im März 2017, dass bundesweit ungefähr bis zur Kursmitte nur noch 43 Prozent der angemeldeten Teilnehmer anwesend gewesen seien. Dem steht die Auffassung gegenüber, Migranten seien aus eigenem Interesse an Sprachunterricht und Ausbildung bemüht.

In der Schweiz wird kritisiert, dass Förderung, Offenheit und Toleranz nicht klar von Ausgrenzung und Repression getrennt seien. Weite Integrationsbegriffe und Ermessenskriterien könnten für die ausländische Bevölkerung schwer kalkulierbare und verunsichernde Erwartungen schaffen.

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