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Aktivierender Sozialstaat
Aktivierender Sozialstaat ist die Bezeichnung für einen Staat, dessen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dem Leitmotiv von Fördern und Fordern folgen und …
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Grundidee und Ziel
Der aktivierende Sozialstaat bezeichnet einen Staat, dessen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dem Leitmotiv „Fördern und Fordern“ folgt. Leistungsfähige Menschen sollen sowohl „in Bewegung gesetzt“ als auch dazu befähigt werden, die von ihnen erwarteten Leistungen tatsächlich zu erbringen. Damit wird das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft neu bestimmt: Aufgaben und Verantwortung sollen wechselseitig anders verteilt und wahrgenommen werden.
Im Mittelpunkt steht nicht mehr vor allem ein Anspruch auf soziale Leistungen, sondern die soziale Investition. Der Staat soll Menschen durch Unterstützung, besonders durch Bildung und andere Hilfen, wieder zu sozialer Selbstständigkeit befähigen. Wenn eine solche Sozialinvestition nicht gelingt, ist eine Kompensation auf verhältnismäßig niedrigem Niveau vorgesehen.
Entwicklung des Konzepts
Das Konzept wurde in Deutschland Anfang der 1990er Jahre entwickelt und schnell in politischen sowie wissenschaftlichen Diskussionen aufgegriffen. Es sollte die Sozialstaatsreform in Deutschland richtungsweisend beeinflussen und an die damalige internationale Diskussion anschließen. Die staatstheoretischen Debatten, auf die diese Ansätze zurückgreifen, reichen bis in die 1970er Jahre zurück.
Nach Ansgar Willenborg wechselten die politischen Akzentsetzungen: Von 1945 bis 1965 stand der demokratische Rechtsstaat im Vordergrund, von 1965 bis 1979 der aktive Staat und von 1980 bis 1995 der schlanke Staat. Seit den 1990er Jahren betont die Bezeichnung besonders das „Aktivierende“.
Instrumente und Folgen für Arbeitslose
Grundidee ist, staatliches Handeln auf die Mobilisierung und Unterstützung von Selbsthilfepotenzialen auszurichten. Aktivierung soll präventiv und befähigend wirken, also Probleme möglichst früh vermeiden und Menschen in die Lage versetzen, eigenverantwortlich zu handeln. Langfristig kann diese Aktivierungspolitik ein zentrales Konzept sozialstaatlichen Handelns bleiben und den Charakter der Sozialen Marktwirtschaft verändern.
Der Ansatz richtet sich auch an arbeitsmarktferne Personen, etwa Wohnungslose, aggressive Jugendliche sowie Menschen mit psychischen und physischen Erkrankungen. In Deutschland wurden dafür niederschwellige Maßnahmen entwickelt. Durch die 2005 ausgeweitete Definition von Erwerbsfähigkeit auf drei Stunden am Tag wurde der Kreis der zu Aktivierenden auf fast eine Million Personen ausgedehnt.
Zu den Merkmalen zählen eine (Mindest-)Sicherung und zugleich Freiheit zu Selbstmanagement. Mit (Re-)Kommodifizierung ist gemeint, dass Menschen stärker auf den Arbeitsmarkt und den Verkauf ihrer Arbeitskraft verwiesen werden. Angestrebt werden gleiche Teilhabemöglichkeiten in Arbeitsmarkt und Bildung, Teilhaberechte sowie individualisierte und an Bedingungen gebundene Leistungen. Als Bedingung gilt Ko-Produktion: Leistungsberechtigte wirken an der Leistungserbringung mit; Leistungen können qua Vertrag erfolgen.
Der Staat soll kooperativ handeln, als Vermittler und Initiator auftreten und Gewährleistungsverantwortung übernehmen. Dazu gehören diskursive und kooperative Verfahren. Weitere Ziele sind Beschäftigungsfähigkeit für „alle“, die flexible Anpassung von Arbeitnehmern an den Arbeitsmarkt sowie Angebotssteuerung: Transferleistungen sollen durch Arbeitsanreize reduziert, Qualifizierung und Dienstleistungen ausgebaut und Individuen aktiviert werden. Das egalitäre Zweiverdienermodell und Defamiliarisierung werden durch öffentliche Betreuungs- und Pflegedienstleistungen gestützt.
Für Arbeitslose bedeutet dies Selbstverantwortung und Differenzierung; Aktivierung gilt als Recht und Pflicht, verbunden mit dem Satz „Kein Recht auf Faulheit“. Vorausgesetzt wird der Glaube, dass Arbeit „da ist“. Erwartet werden Verhaltensänderungen und die Haltung: „Ich finde Arbeit und nehme Hilfe in Anspruch“. Arbeitsförderung wird als Dienstleistung in Koproduktion verstanden. Erwartet werden weniger Arbeitslosigkeit durch Entlastung des Marktes und mehr, auch kurzfristige, Übergänge aus Arbeitslosigkeit in Arbeit.
Rahmenkonzept und Kritik
Der aktivierende Sozialstaat konkretisiert das Modell des aktivierenden Staates. Dieses setzt auf Dialog statt Dekret, um Prioritäten zu entwickeln, und auf zielklare Kooperation statt gegenseitiger Schuldzuweisung und Domänendenken. Es strebt Produkt- und Prozessoptimierung an, beispielsweise durch Purchaser-provider-split, One stop shop, dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, Quasi-Märkte und Leistungsvergleiche. Zentral ist auch hier die Ko-Produktion von öffentlichen Leistungserbringern mit aktiven und selbstverantwortlichen Bürgern oder Klienten.
Michael Opielka kritisiert die Aktivierungsstrategie als „Sozialpädagogisierung der Sozialpolitik“. Sie unterwerfe individuelle Einstellungen und habituelle Orientierungen einer umfassenden Marktorientierung. Die Zentralfunktion des modernen Wohlfahrtsstaates, die Arbeitsmarktabhängigkeit der Arbeitskraft durch arbeitsmarktexterne Existenzsicherungsoptionen zu verringern, werde durch die Aktivierungs-Agenda in Re-Kommodifizierung „verdreht“.
Befürworter eines Niedriglohnsektors argumentieren dagegen, er sei nötig, um Menschen, die dauerhaft von Lohnersatzleistungen leben wollten, zum Arbeiten zu bringen. Niedrige Löhne seien oft nur vorübergehend; im Ersten Arbeitsmarkt könnten Betroffene Qualifikationen zeigen oder erwerben und später höhere Einkommen erzielen. Stefan Sell stellte im Januar 2017 jedoch fest, die Aktivierung Langzeitarbeitsloser sei teilweise gescheitert. Es gebe knapp drei Millionen Langzeitbezieher von Hartz-IV-Leistungen; eine Million sei seit Langem von jeder Arbeit abgekoppelt. Angebote seien oft gar nicht vorhanden oder kurzfristige, „höchst diskussionswürdige“ Maßnahmen gewesen.