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Extremismus in Österreich
Extremismus in der Republik Österreich umfasst Gruppierungen beziehungsweise Ideologien, welche den demokratischen Rechtsstaat, seine Grundwerte und Regeln …
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Begriff und Grundmerkmale
Extremismus in Österreich bezeichnet Gruppierungen oder Ideologien, die den demokratischen Rechtsstaat, seine Grundwerte und Regeln sowie das Pluralismusprinzip ablehnen. Dazu gehört nicht nur die Ablehnung von Wahlen oder anderen Formen politischer Beteiligung, sondern auch die Ablehnung von Grundrechten. Häufige Formen sind Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und Linksextremismus. Terrorismus gilt als besonders wichtige Unterform des gewalttätigen Extremismus.
Der Begriff Extremismus ist in der Wissenschaft umstritten und wird nicht einheitlich definiert. Die Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung von 2018 beschreibt Extremismus als eine „zum Äußersten“ gerichtete politische, religiöse oder weltanschauliche Einstellung, die eine totale Veränderung der gesellschaftlichen Ordnung anstrebt und Gewalt sowie Zwang als legitime Mittel ansieht. Der österreichische Verfassungsschutzbericht 2024 versteht Extremismus als politische Bestrebungen, die sich offen gegen die Normen und Regeln des Verfassungsstaates richten. Extremistinnen und Extremisten beanspruchen demnach eine absolute Wahrheit und halten Gewalt für ein legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele.
Wichtige Merkmale sind der Anspruch auf einen exklusiven Zugang zur historisch-politischen Wahrheit, fanatische Entschlossenheit und das Ziel, die Welt nach eigenen ideologischen Vorstellungen „wieder in Ordnung zu bringen“. Eine weitere zentrale Eigenschaft ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Menschen werden nicht als Individuen bewertet, sondern aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe abgewertet. Grundlage dafür ist eine Ideologie der Ungleichwertigkeit.
Rechtliche Grundlagen
In Österreich regeln das Strafgesetzbuch und mehrere Spezialgesetze den Umgang mit extremistischen und terroristischen Handlungen. Das Strafgesetzbuch enthält Bestimmungen zu terroristischen Vereinigungen, staatsfeindlichen Verbindungen und Bewegungen, gefährlicher Drohung und Verhetzung. Wichtige Spezialgesetze sind das Verbotsgesetz 1947 und das Symbole-Gesetz.
§ 278b StGB stellt die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung unter Strafe. Eine solche Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mindestens drei Personen, der auf terroristische Straftaten (§ 278c StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) ausgerichtet ist. Die Führung einer terroristischen Vereinigung kann mit fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, Mitgliedschaft mit bis zu zehn Jahren. Auch Ausbildung für terroristische Zwecke (§ 278e StGB), Anleitung zu terroristischen Straftaten (§ 278f StGB), öffentliche Aufforderung zu terroristischen Straftaten oder deren Gutheißung (§ 282a StGB) sowie gefährliche Drohung (§ 107 StGB) sind strafbar.
§ 246 StGB betrifft staatsfeindliche Verbindungen, etwa wenn ihr Ziel die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung Österreichs ist. Führende Beteiligung oder finanzielle Unterstützung kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. § 247a StGB richtet sich gegen staatsfeindliche Bewegungen; Gründung oder aktive Teilnahme kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
§ 283 StGB stellt Verhetzung unter Strafe, also etwa öffentliche Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen religiöse, ethnische oder andere gesellschaftlich definierte Gruppen sowie die gröbliche Verharmlosung oder Leugnung von Völkermord. Die Strafdrohungen reichen je nach Tat bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Das Verbotsgesetz 1947 richtet sich gegen nationalsozialistische Betätigung und Ideologie. § 3d bedroht die öffentliche Verherrlichung der NSDAP oder ihrer Maßnahmen mit fünf bis zehn Jahren Freiheitsstrafe, bei besonderer Gefährlichkeit mit bis zu zwanzig Jahren. § 3g erfasst sonstige Betätigungen im nationalsozialistischen Sinn, § 3h das öffentliche Leugnen, Verharmlosen oder Rechtfertigen des Holocaust oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen.
Das Symbole-Gesetz verbietet die öffentliche Verwendung von Symbolen bestimmter extremistischer Organisationen, darunter Islamischer Staat, Al-Qaida, Muslimbruderschaft, Graue Wölfe, PKK, Hisbollah, Hamas, Ustascha, Hizb ut-Tahrir, Kaukasus-Emirat, Revolutionäre Befreiungspartei/-front, Die Österreicher (DO5), Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ) sowie in EU-Rechtsakten genannte terroristische Vereinigungen und deren Teil- oder Nachfolgeorganisationen. Ausnahmen gelten unter anderem für wissenschaftliche, journalistische oder künstlerische Auseinandersetzung, sofern keine Propagierung erfolgt.
Rechtsextremismus
Die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) versteht Rechtsextremismus als Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen, die von fremdenfeindlichen oder rassistischen Positionen bis zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung reichen. Sie lehnen im Namen einer von sozialer Ungleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ab und bekämpfen ihn mit Gewalt, Gutheißung von Gewalt oder Inkaufnahme von Gewalt.
Rechtsextremismus in Österreich hat verschiedene Ausprägungen. Der Artikel nennt vier grobe Milieus: Neue Rechte, einige Burschenschaften, Graue Wölfe und Neo-Nazis einschließlich White Supremacy und Akzelerationismus. Die Grenzen zwischen diesen Teilen sind fließend. Die Szene besteht überwiegend aus Männern. Laut Verfassungsschutzbericht 2020 waren von 731 Angeklagten wegen Rechtsextremismus 62 weiblich, also 8,5 %. Mehr als jede vierte angeklagte Person, 27,4 %, war unter 18 Jahre alt.
Typische Erzählungen der rechtsextremen Szene betreffen „Kulturkriege“ und „Anti-Wokeness“, Anti-Migration, apokalyptische Verschwörungstheorien wie „Great Replacement“ oder „Great Reset“ sowie die Diskreditierung politischer Gegner. Diese Themen werden oft miteinander verbunden.
In den letzten Jahren gab es laut Artikel keinen wesentlichen rechtsextremen Terroranschlag in Österreich. Dennoch wird die Szene als gefährlich beschrieben: Bei Hausdurchsuchungen wurden wiederholt Waffen gefunden, und konkrete Terrorpläne wurden vereitelt. Als Beispiel nennt der Artikel einen Fall aus dem Jahr 2022: Ein 78-jähriger österreichischer Rechtsextremist in Eisenstadt plante laut Bundesministerium für Inneres eine rechtsterroristische Straftat. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Schusswaffen, Munition, Wehrmaterial, Bestandteile für Rohrbomben, NS-Devotionalien, Objekte der IBÖ beziehungsweise DO5 sowie Bauanleitungen für Rohrbomben gefunden. Der Fall führte zu einer Verurteilung.
Islamistischer Extremismus
Islamistischer Extremismus bezeichnet islamistische Bewegungen, Ideologien oder Gruppierungen, die eine „islamische Ordnung“ errichten wollen, also einen religiösen Staat mit Scharia und Moralkodizes. Islamismus ist dabei ein breiterer Begriff und kann unter Umständen auch demokratische Bewegungen umfassen. Die DSN definiert Islamismus als Sammelbegriff für politische Ideologien, die sich vorgeblich auf Ideen oder eine bestimmte Interpretation des Islam stützen. Gemeinsam ist diesen Strömungen die Vorstellung, der Islam müsse nicht nur Religion, sondern ein ganzheitliches System mit sozialen, juristischen, politischen und wissenschaftlichen Dimensionen sein und die Grundlage politischer Ordnung bilden.
Zur Größe der österreichischen Szene und zu Verhaftungen oder Anklagen gibt es laut Artikel keine genauen Zahlen. Das Gefahrenpotenzial wurde im Verfassungsschutzbericht 2020 als „konstant erhöht“ bezeichnet. 2023 verschärfte sich die Risikostufe, und 2024 blieb sie wegen abstrakter Gefahren und konkreter Bedrohungen erhöht. Der deutsche Experte Guido Steinberg schätzte 2021 die Zahl dschihadistischer Gefährderinnen und Gefährder in Österreich auf etwa 70 bis 150.
Laut Verfassungsschutzbericht 2024 sind die wichtigsten islamistischen Bewegungen in Österreich vor allem dschihadistisch, in kleineren Teilen salafistisch und legalistisch ausgerichtet. Salafismus orientiert sich an angeblichen oder tatsächlichen Gesellschafts- und Religionsvorstellungen der Frühgeschichte des Islam und lässt Abweichungen oder Neuerungen kaum oder nicht zu. Koran und Sunna sollen wortwörtlich und ahistorisch verstanden werden. Üblicherweise werden Puristen, Politicos und Dschihadisten unterschieden, wobei diese Einteilung umstritten ist, weil Salafismus auch als fließendes Spektrum gesehen wird.
Dschihadismus ist ein modernes, fundamentalistisches und transnationales Phänomen, in dem Dschihad als bewaffneter Kampf verstanden wird und Gewalt zentral ist. Takfirismus bezeichnet die religiöse Rechtfertigung, andere Muslime, die nicht der eigenen Interpretation folgen, zu Nichtmuslimen zu erklären. Legalistischer Islamismus meint Formen, die ideologisch als extremistisch gelten, aber nicht gewaltorientiert sind und sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen; genannt werden Millî Görüş, IMAN und Fitrah.
Die Szene verändert sich laufend. Einerseits bleiben Predigerinnen, Prediger sowie Influencerinnen und Influencer wichtig, andererseits gewinnt ein dezentrales Online-Netzwerk an Bedeutung. Die Strukturen sind stark internationalisiert und reichen unter anderem in die Türkei, nach Belgien, Südosteuropa und in den Nahen Osten. Am 2. November 2020 verübte ein dschihadistischer Attentäter in der Wiener Innenstadt einen Anschlag, bei dem vier Personen getötet und 17 weitere schwer verletzt wurden.
Linksextremismus
Die DSN versteht Linksextremismus als Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen von marxistisch bis autonom, die im Namen einer von sozialer Gleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen und ihn mit Gewalt, Gutheißung von Gewalt oder Inkaufnahme von Gewalt bekämpfen.
Die linksextreme Szene in Österreich ist im Vergleich zu anderen extremistischen Strömungen relativ klein. 2024 wurden den Sicherheitsbehörden 214 Tathandlungen mit erwiesenen oder vermuteten linksextremen Tatmotiven bekannt. Das war ein Anstieg um 120,6 % gegenüber 2023 mit 97 Tathandlungen. Dazu wurden 297 Delikte angezeigt, 2023 waren es 240. Insgesamt wurden 52 Personen angezeigt, darunter 39 Männer und 13 Frauen; 11 Beschuldigte waren Jugendliche. Zusätzlich gab es 212 Anzeigen gegen unbekannte Täter.
Die Szene wird in vier Milieus unterteilt: marxistische, leninistische und trotzkistische Fraktionen sowie das autonom-anarchistische Spektrum. Gemeinsam ist ihnen das Ziel, das bestehende kapitalistische System abzuschaffen und durch einen sozialistischen Staat oder eine anarchistische Gesellschaft zu ersetzen sowie demokratische und rechtsstaatliche Regeln einzuschränken. Marxistisch-leninistische Gruppen setzen auf Revolution und gesellschaftliche Mobilisierung und sind oft hierarchisch als Kaderpartei organisiert. Trotzkistische Gruppen sehen sich in einer permanenten Revolution und versuchen, demokratische Institutionen wie Parteien oder Gewerkschaften zu infiltrieren. Diese Fraktionen wenden nicht zwingend Gewalt an, lehnen sie aber auch nicht strikt ab.
Das autonom-anarchistische Spektrum will Herrschaft über Menschen abschaffen, besonders staatliche Herrschaft. Es ist locker, oft spontan und kaum hierarchisch organisiert. Aktionen entstehen häufig aus „Bezugsgruppen“. Gewalt wird teilweise als Selbstverteidigung gegen das als repressiv verstandene staatliche Gewaltmonopol akzeptiert. Wichtige Themen der gesamten Szene sind Antifaschismus, Flüchtlings-, Asyl- und Migrationspolitik, Anti-Repression, Antikapitalismus, Klima und Umwelt, Black Lives Matter, Kurden, Feminismus und die Schaffung von „Freiräumen“. Die österreichische Szene ist lose vernetzt und hat intensive Kontakte nach Deutschland sowie in geringerem Ausmaß nach Griechenland, Italien und Polen.
Bekämpfung und Prävention
Für Extremismusbekämpfung in Österreich ist derzeit die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zuständig. Sie gehört zum Bundesministerium für Inneres und ist Nachfolgeorganisation des früheren Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, das nach dem dschihadistischen Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien grundlegend reformiert wurde. Die DSN arbeitet sowohl als polizeiliche Staatsschutzbehörde als auch als ziviler Inlandsnachrichtendienst. Sie führt bei terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität Überwachungen und Ermittlungen durch. Unterstützt wird sie von den neun Landesämtern für Verfassungsschutz.
Seit 2018 gibt es die Österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung. Sie wurde vom Bundesweiten Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung erstellt, in dem unter anderem staatliche Stellen, Wissenschaft und Praxis vertreten sind. Die Strategie nennt als Handlungsfelder Sicherheit, Politik und Demokratiekultur, Kooperation und Ressourcen, Bildung, Arbeitsmarkt und Resilienz, soziale Verantwortung und Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Internet und Medien sowie Gender. Zusätzlich existiert ein Aktionsplan. Strategie und Aktionsplan konzentrieren sich derzeit überwiegend auf dschihadistischen Terrorismus und Extremismus allgemein.
Wichtige nichtstaatliche oder staatlich unterstützte Akteure sind das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, die Beratungsstelle Extremismus des Bundesweiten Netzwerks offene Jugendarbeit und das Ausstiegsprogramm „Kompass“. Das Dokumentationsarchiv erforscht unter anderem Widerstand und Verfolgung, Holocaust, Roma und Sinti, Exil, NS- und Nachkriegsjustiz, Rechtsextremismus nach 1945 sowie Restitution und Entschädigung. Die Beratungsstelle Extremismus ist eine Anlaufstelle für Angehörige und Bezugspersonen bei Fragen zu Radikalisierung und Extremismus. „Kompass“ wird seit 2019 von der österreichischen Regierung finanziert und derzeit vom Verein NEUSTART umgesetzt.