Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Ethikunterricht in Deutschland
Vermitteln von Wissen über Religionen und Weltanschauungen. Religionsunterricht soll der Ethik-Unterricht religiös-weltanschaulich neutral gehalten sein.
Inhalt6 Abschnitte
Aufgabe und Grundformen
Ethikunterricht in Deutschland vermittelt Werte und regt zur Diskussion über sie an. Außerdem behandelt er Religionen, Weltanschauungen und philosophische Fragestellungen. Im Unterschied zum konfessionell gebundenen Religionsunterricht soll er religiös und weltanschaulich neutral sein.
Für die Einrichtung und Ausgestaltung sind die Bundesländer zuständig. Deshalb unterscheiden sich Namen, Inhalte, Schwerpunkte und rechtlicher Status. Ethik wird je nach Landesrecht als Ersatzfach, Wahlpflichtfach oder ordentliches Lehrfach angeboten. Meist betrifft dies die Sekundarstufe I, also die Klassen 7–10, und die Sekundarstufe II, also die Klassen 11–13. Abweichend davon beginnt das Fach in Bayern ab Klasse 5, in Rheinland-Pfalz ab Klasse 4 sowie in Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ab Klasse 1.
Entstehung und rechtlicher Hintergrund
Bis in die 1970er Jahre ließen sich in der alten Bundesrepublik nur wenige Schüler vom evangelischen oder katholischen Religionsunterricht befreien. Danach stieg ihre Zahl, weil mehr Schüler anderen Religionen angehörten und die Säkularisierung, also die abnehmende Bindung an Kirchen und Religion, voranschritt. Mehrere Länder führten deshalb verpflichtenden Ethikunterricht als Ersatz ein. Das hatte auch organisatorische Gründe: Minderjährige, die nicht am Religionsunterricht teilnahmen, unterlagen weiterhin der schulischen Aufsicht. Die Kirchen unterstützten den Ersatzunterricht, weil sie sich davon wieder mehr Teilnahmen am Religionsunterricht erhofften.
Die Katholische Kirche forderte einen solchen Ersatzunterricht mit einem Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer vom 22. November 1974. Die Evangelische Kirche folgte mit einem Beschluss des Ausschusses Bildung und Erziehung der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 22./23. August 1975. Grundsatzentscheidungen trafen Baden-Württemberg 1976, Hamburg 1977 sowie Hessen, Niedersachsen und das Saarland 1978. In Baden-Württemberg erfolgte die Regeleinführung 1983. In der ersten Hälfte der 1980er Jahre traten in den meisten Ländern Lehrpläne in Kraft; Berlin und Bremen wiesen erst ab 1993 entsprechende Lehrpläne aus. Danach gingen die Abmeldungen vom Religionsunterricht tatsächlich zurück.
Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 gilt Artikel 7 des Grundgesetzes für ganz Deutschland. Wegen der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Bremer Klausel gilt Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 jedoch nicht in einem Land, in dem am 1. Januar 1949 bereits eine andere landesrechtliche Regelung bestand.
Bezeichnungen und rechtlicher Status
Die Namen des Faches unterscheiden sich nach Bundesland:
• Ethik: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen • Ethikunterricht: Sachsen-Anhalt • Allgemeine Ethik: Saarland • Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER): Brandenburg • Philosophie: Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein • Philosophieren mit Kindern: Mecklenburg-Vorpommern • Praktische Philosophie: Nordrhein-Westfalen • Werte und Normen: Niedersachsen
Als Ersatzfach ist Ethik in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein eingerichtet. Es ist dort Pflichtunterricht für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 1998, dass Ethik als Ersatz-Pflichtfach zulässig ist.
In Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist Ethik ein Wahlpflichtfach. Schüler der betreffenden Jahrgangsstufen können faktisch zwischen Religion und Ethik als gleichrangigen Möglichkeiten wählen. Wer Ethik belegen möchte, muss sich wegen der grundgesetzlichen Stellung des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach dennoch förmlich vom Religionsunterricht abmelden. Für Nordrhein-Westfalen war zudem vorgesehen, Praktische Philosophie zu einem Pflichtfach für alle Schüler auszubauen.
In Berlin ist Ethik seit dem 23. März 2006 für die Klassen 7–10 ordentliches Lehrfach und damit Pflichtfach. Religionsunterricht und Humanistischer Lebenskundeunterricht können zusätzlich freiwillig besucht werden und sind nicht versetzungsrelevant. Ein Volksentscheid, der Ethik und Religion zu Wahlpflichtfächern machen sollte, wurde im April 2009 mehrheitlich abgelehnt.
Besondere Regelungen
In Brandenburg wurde LER nach einem Modellversuch von 1992 bis 1995 im Jahr 1996 zum Pflichtfach. Seit dem Schuljahr 2004/05 wird es flächendeckend in den Klassen 7–10 erteilt. Grundlage war ein im April 1996 verabschiedetes Schulgesetz. Schüler dürfen sich von LER abmelden und haben drei Möglichkeiten: ausschließlich LER zu besuchen; zusätzlich zu LER Religionsunterricht oder Humanistische Lebenskunde zu belegen; oder ausschließlich Religionsunterricht beziehungsweise Lebenskundeunterricht zu besuchen.
In Bremen gibt es keinen Religionsunterricht in kirchlicher Verantwortung. Stattdessen wird das überkonfessionelle Fach Biblische Geschichte/Religionskunde angeboten. Philosophie/Ethik übernimmt ab der Sekundarstufe I die Funktion eines Ersatz- beziehungsweise Wahlpflichtfachs; in der Sekundarstufe II heißt das entsprechende Fach Philosophie.
Probleme der Unterrichtsversorgung
Obwohl Philosophie, Ethik und verwandte Fächer in allen Bundesländern politisch als Wahlpflicht- oder Pflichtfächer vorgesehen und teilweise seit Jahrzehnten eingeführt sind, wurden sie laut Artikel in mehr als der Hälfte der Fälle wegen Stellenmangels nicht erteilt. Unterricht fand häufig fachfremd statt, also durch Lehrkräfte ohne reguläres Studium des betreffenden Faches. Viele Lehrkräfte hatten ihre Fakultas, die Lehrbefähigung für ein Fach, lediglich durch Fortbildungen erworben.
Für Nordrhein-Westfalen zeigen Zahlen aus dem Jahr 2006, wie häufig Praktische Philosophie in den Klassen 9 und 10 tatsächlich angeboten wurde: an 27,0 % der Hauptschulen, 46,7 % der Realschulen, 48,6 % der Gymnasien, 51,6 % der Gesamtschulen, 8,8 % der Förderschulen und 14,5 % der Weiterbildungskollegs.
Eine Studie der Universität Koblenz bezeichnete die Lage bereits 1997 als „bildungspolitischen Skandal“: In 15 von 16 Bundesländern sei ein Fach eingeführt worden, ohne seine qualifizierte Erteilung ausreichend zu sichern. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland durften grundsätzlich alle interessierten Lehrkräfte das Fach erteilen. Im Saarland unterrichteten vor allem Religionslehrer Ethik, in Rheinland-Pfalz etwa zu einem Drittel. Hamburg und Niedersachsen verlangten im Regelfall eine Lehrbefugnis in Philosophie oder Sozialwissenschaften; Niedersachsen ließ außerdem Religionswissenschaftler zu. In Berlin, Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein waren im Wesentlichen Philosophielehrer zuständig. Diese Fachlehrer wurden jedoch fast nur in der Oberstufe eingesetzt. Zu Sachsen und Sachsen-Anhalt lagen keine Angaben vor.
Auch 2013 bestand das Problem fort. Zwar boten inzwischen alle Länder außer dem Saarland eigene grundständige Studiengänge für Ethik, Philosophie beziehungsweise Werte und Normen an; in Bayern gab es solche Angebote seit 2002, in Brandenburg seit 2003 und in Rheinland-Pfalz seit 2007. Außerdem qualifizierten alle Länder außer dem Saarland Lehrkräfte durch Fortbildungen. Dennoch fehlten weiterhin ausreichend ausgebildete Fachkräfte. In Bayern konnte Ethik von angehenden Lehrern nur als Drittfach gewählt werden.
Berlin bildete 2006 Lehrkräfte für Ethik in der Sekundarstufe I über drei Semester hinweg jeweils an einem Tag pro Woche fort oder weiter. Wegen fehlender Absolventen wurden mit Stand 2010 trotzdem häufig Klassenlehrer ohne diese Qualifikation eingesetzt. Gleichzeitig wurde eine dreistellige Zahl von Absolventen des Studiengangs Philosophie/Ethik nicht im Referendariat weitergebildet.
Zusammenarbeit mit Religion und Weltanschauungen
Bevor eigenständiger Ethikunterricht stärker verbreitet war, behandelten evangelischer und römisch-katholischer Religionsunterricht häufig auch allgemeine Religionskunde und ethische Fragen. Seit der Einführung nicht religiöser Wertefächer arbeiten deren Lehrkräfte zunehmend mit Religionslehrkräften zusammen.
In Berlin ist eine solche Kooperation ausdrücklich im Landesschulgesetz vorgesehen. Nach § 12 Absatz 6 sollen Schulen einzelne Themenbereiche des Ethikunterrichts gemeinsam mit Trägern des Religions- und Weltanschauungsunterrichts gestalten. Die Zusammenarbeit ändert nichts daran, dass Ethikunterricht selbst religiös-weltanschaulich neutral ausgerichtet sein soll.