Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Erbmänner
Die Erbmänner waren der Adel, das Patriziat in der Stadt Münster und im Hochstift Münster. Im Erbmännerstreit verteidigten die Erbmännerfamilien, von denen …
Inhalt4 Abschnitte
Stellung und Bedeutung in Münster
Die Erbmänner waren der Adel und das Patriziat, also die politisch und gesellschaftlich führende Oberschicht, in der Stadt Münster und im Hochstift Münster. Sie bildeten sich seit dem 12. Jahrhundert im Gefolge der Bischöfe von Münster, zunächst parallel zur Stifts-Ministerialität. Als Ministeriale bezeichnet man ursprünglich unfreie Dienstleute eines geistlichen oder weltlichen Herrn, die wichtige Verwaltungs- und Kriegsaufgaben übernehmen konnten.
Über Jahrhunderte traten die Erbmänner als „Bürger erster Klasse“ hervor: Sie beteiligten sich an der Stadtverteidigung und besetzten das Schöffenkollegium, aus dem später der Stadtrat hervorging, sowie Bürgermeister- und Stadtrichterämter. Ein Statut des 14. Jahrhunderts nannte als Voraussetzungen guten Leumund, Erfahrung und Abkömmlichkeit, Verwandtschaft und Vermögen, Gottesfurcht, Weisheit und Beredsamkeit. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert galten sie allgemein als adelig, auch wenn nicht alle ein Adelsprädikat führten.
Der Kreis war exklusiv: Es ist kein Fall nachgewiesen, dass eine Familie aus der Münsterschen Bürgerschaft nachträglich aufgenommen wurde. Die Familie von Drolshagen war im 14. Jahrhundert der einzige „Neuzugang“; zuvor hatte sie zur hessischen Ritterschaft gehört. Die Erbmänner heirateten fast nur untereinander, teilweise auch in Familien des Stiftsadels oder Dynastengeschlechter, aber nicht in „gemeine“ Bürgerfamilien. Diese enge Heiratspolitik trug später zu ihrem Niedergang bei.
Zu den besonders einflussreichen Familien gehörten Bischopinck, Deckenbrock/Droste zu Hülshoff, Kerckerinck, Schenckinck und von der Wieck. Da mittelalterliche Ratslisten beim Täuferreich Münster vernichtet wurden, beruhen Zahlen auf anderen Quellen und geben Mindestwerte an: Bis etwa 1520 stellten die Kerckerinck mindestens 24 Ratsherren, die Bischopinck 17, die Schenckinck 13, die Wieck 12 und Deckenbrock/Droste 11. Unter den Bürgermeistern stammten mindestens 13 aus der Familie Bischopinck, 10 aus der Familie Kerckerinck, 7 aus der Familie Wieck und 5 aus Deckenbrock/Droste.
Handel, Reichtum und Besitz
Erbmänner waren im Rahmen der Hanse im Fernhandel tätig und erwarben dadurch großen Reichtum. Besonders die Familien Warendorp, Kerkring-Tilbeck und Travelmann spielten im Mittelalter bis in die Neuzeit in der gesamten Hanse eine bedeutende Rolle, auch als Patriziat und Bürgermeister von Lübeck. Angehörige von Bischopinck, Steveninck und Deckenbrock/Droste zu Hülshoff wirkten für Münster in Hansekontoren, etwa im Londoner Stalhof. Nur ihre Repräsentanten vertraten Münster als Vorort der westfälischen Hanse auf Hansetagen. Sie gehören damit zur „Kaufmannsoligarchie der hansischen Frühzeit“.
Ihr Vermögen legten die Erbmänner vor allem in Grundbesitz und Renten an. Die Deckenbrock/Droste zu Hülshoff besaßen bereits im 11. Jahrhundert ihren Oberhof in Everswinkel; die Kerckerinck erwarben im 13. Jahrhundert Haus Stapel. Im 14. Jahrhundert gehörten zahlreiche adelige Häuser und Güter den Erbmännern. Fast alle erbmännischen Wasserburgen lagen nur einen Halbtagesritt von Münster entfernt. Die Besitzgeschichte ist jedoch schlecht erforscht; der tatsächliche Immobilienbesitz war vermutlich erheblich größer und übertraf teilweise den von Familien der Ritterschaft.
Gerade der aus Fernhandel entstandene Reichtum wurde den Erbmännern später vorgehalten, weil Handel als nicht mit adeliger Ehre vereinbar galt. In Münster besaßen sie außerdem repräsentative, befestigte Stadthöfe, die Erbmännerhöfe. Ihre Architektur unterschied sich unter anderem durch Vorgärten von den Häusern anderer Kaufleute, Handwerker und Bürger. Während der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden dienten sie Gesandten als Quartiere, etwa den Vertretern Frankreichs, des Hauses Österreich und Pfalz-Neuburgs.
Adelsstatus und Streit um die Stiftsfähigkeit
Die ursprüngliche soziale Herkunft aller Erbmännerfamilien lässt sich nicht vollständig bestimmen. Für mehrere Familien ist aber eine ministeriale und damit uradelige Herkunft gesichert. Bischopinck sind seit dem 11. Jahrhundert, Deckenbrock/Droste und Steveninck seit dem 12. Jahrhundert als Ministeriale des Bischofs oder Domkapitels von Münster belegt. Die Deckenbrock hatten das Hofamt des Drosten des Domkapitels. Erbmänner dienten auch als Ritter und Burgmannen auf Landesfestungen, erschienen Anfang des 16. Jahrhunderts unter der Ritterschaft auf dem Landtag und hatten Zugang zum Domkapitel, dem Machtzentrum des Hochstifts.
Stiftsfähigkeit bedeutete das Recht, Mitglied des Domkapitels und des Landtags sein zu können. Der Zugang zum Domkapitel war wichtig, weil seine Pfründen, also Einkünfte und Versorgungsstellen für Geistliche, hoch dotiert waren. Im Mittelalter konnten Erbmänner ungehindert Domherren werden; Angehörige wurden unter anderem Domherren in Münster, Osnabrück, Hildesheim und Bremen. Kaiserliche Bestätigungen bekräftigten ihren Adel, zum Beispiel 1609 für Johann von Bischopinck zu Nünning und 1641 für die Familien Warendorp und Kerkring.
Erst im Hochstift Münster wurde ihre Adelsqualität am Ende des 16. Jahrhunderts bestritten. Nicht-erbmännische Familien des Landadels wollten den Zugang zum Domkapitel möglichst eng halten, damit ihre eigenen nachgeborenen Söhne bessere Versorgungschancen hatten. Auch auswärtige Adelsfamilien wurden mit dem Hinweis ausgeschlossen, ihre Stiftsfähigkeit sei nicht überprüfbar. Im Erbmännerstreit bestätigte das Reichskammergericht den Erbmännern wiederholt ihre Stiftsfähigkeit und ihre Gleichstellung mit den Ritterbürtigen.
Verlauf und Folgen des Erbmännerstreits
Der Erbmännerstreit war kein Konflikt zwischen Adel und aufsteigenden Handwerkern oder Händlern. Er war der Abwehrkampf uradeliger Patrizierfamilien gegen den Versuch der Ritterschaft, sie sozial herabzustufen. Ausgangspunkt war ein Statut des Domkapitels von 1392: Es ließ den seit mehr als hundert Jahren bestehenden Brauch päpstlich bestätigen, nur Nachkommen adeliger Eltern aufzunehmen. Nach der Entmachtung der Stadt durch den Bischof und der Vernichtung städtischer Archive im Täuferreich Münster nutzte die landadelige Ritterschaft diese Lage, um den Erbmännern den Adel abzusprechen.
1557 erreichte Johann von Schenckinck eine päpstliche Präsentation auf ein Domkanonikat, also die Benennung für eine Domherrenstelle. Das Domkapitel widersprach. 1597 klagten Domkapitel und Stände vor dem Reichskammergericht in Speyer, unterlagen aber schließlich den Erbmännern. Bereits 1573 hatte die römische Rota zu deren Gunsten entschieden. Der Konflikt dauerte mit Revisionen und Gegenklagen rund zwei Jahrhunderte; auch der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 beendete ihn nicht.
Am 30. Oktober 1685 entschied das Reichskammergericht nach 88 Jahren vor dieser Instanz erneut zugunsten der Erbmänner. Um die vorläufige Vollstreckung abzusichern, verpfändeten 1686 zwölf Erbmänner sämtliche Güter für den Fall ihres Unterliegens. Eine Revision blieb 1707/1708 auf dem Reichstag in Regensburg ohne Ergebnis. Kaiser Joseph I. entschied am 10. Januar 1710 in Wien endgültig zugunsten der Erbmänner; am 25. Juni 1710 wurde Jobst Stephan von Kerckerinck zur Borg Reichsfreiherr. Erst als zwei preußische Regimenter in Richtung Münster marschierten, akzeptierte die Ritterschaft die Erbmänner als stiftsfähig und ritterbürtig. Trotz ihres Sieges mussten die Erbmänner die Kosten der Aufschwörung vollständig tragen.
Der Streit gilt in der historischen Rechtsliteratur wegen seines Inhalts und seiner Länge als „einmalig“. Er zeigt sowohl die Rechtswege im Alten Reich als auch Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gerichtlicher Urteile. Von zeitweise etwa 30 Erbmännerfamilien, 13 bei Beginn des Streits, erlebten nur Kerckerinck und Droste zu Hülshoff den Erfolg und konnten bis zum Ende des Hochstifts Münster 1806 jeweils vier Mitglieder ins Domkapitel entsenden. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und dem Ende des Alten Reichs 1806 wurden die Privilegien ohnehin obsolet. Die Stiftung Gottfried von der Tinnen besteht in Münster weiter; sie war zunächst für bedürftige oder geistlich werdende Nachkommen von Erbmännerfamilien bestimmt und wurde im 20. Jahrhundert gemeinnützig.