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EU-Erweiterung 2004
Die EU-Erweiterung 2004 war ebenso wie die nachfolgende Aufnahme von Bulgarien und Rumänien eine Erweiterung der EU nach Osten („EU-Osterweiterung“).
Inhalt6 Abschnitte
Überblick und Bedeutung
Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der Europäischen Union bei. Es handelte sich um die fünfte und bis dahin größte EU-Erweiterung. Die Union hatte danach 25 Mitgliedstaaten und wurde als „EU-25“ bezeichnet. Dieser Zustand dauerte bis zur Aufnahme Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007.
Die Erweiterung wird zusammen mit der späteren Aufnahme Bulgariens und Rumäniens als EU-Osterweiterung eingeordnet. Möglich wurde sie durch den Fall des Eisernen Vorhangs und das Ende des Kalten Krieges. Für die Beitrittsstaaten, besonders in Ostmitteleuropa, waren wirtschaftliche Vorteile sowie historische und kulturelle Verbindungen zu den bisherigen EU-Staaten wichtige Gründe.
Voraussetzungen, Vorbereitung und Verhandlungen
Der Europäische Rat legte im Juni 1993 die Kopenhagener Kriterien fest. Beitrittsländer mussten stabile Institutionen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz besitzen. Außerdem mussten sie eine funktionierende Marktwirtschaft haben und dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU standhalten können. Schließlich mussten sie alle Pflichten der Mitgliedschaft übernehmen, also das gesamte EU-Recht, den „Acquis communautaire“. Dieses Acquis-Kriterium umfasste auch die Zustimmung zu den Zielen der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90 und dem Zerfall des Ostblocks schloss die EU mit mittel- und osteuropäischen Staaten Europaabkommen. Sie sollten Handel liberalisieren, den politischen Dialog regeln und die Zusammenarbeit etwa bei Industrie, Umwelt und Verkehr fördern. Sie enthielten auch Erleichterungen für die Angleichung nationaler Rechtsvorschriften an EU-Recht.
Die EU unterstützte die Vorbereitung finanziell: Von 1990 bis 2000 standen insgesamt 10,6 Mrd. Euro bereit. Für die zehn beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder gab es 2000 bis 2003 jährlich 3,12 Mrd. Euro an Heranführungshilfen. Die Verhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern begannen nach dem Europäischen Rat in Luxemburg am 12./13. Dezember 1997. Mit Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakei, Malta und Rumänien wurden sie am 10./11. Dezember 1999 in Helsinki begonnen. Am 12./13. Dezember 2002 wurden die Verhandlungen mit zehn Ländern abgeschlossen; Bulgarien und Rumänien gehörten noch nicht dazu.
Beschluss, Vertrag und Zustimmung
Die Europäische Kommission empfahl am 9. Oktober 2002 die Aufnahme der zehn Staaten. Die Entscheidung fiel am 13. Dezember 2002 in Kopenhagen, das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Der Beitrittsvertrag 2003 wurde am 16. April 2003 in Athen unterzeichnet und trat am 1. Mai 2004 in Kraft.
Der Vertrag musste von den bisherigen Mitgliedstaaten und allen Beitrittsstaaten ratifiziert werden. Die meisten bisherigen Mitglieder entschieden durch ihre Parlamente. In allen Beitrittsstaaten außer Zypern fanden erfolgreiche Volksabstimmungen statt. Die Ja-Anteile lagen zwischen 54 % in Malta am 8. März 2003 bei 91 % Beteiligung und 94 % in der Slowakei am 16./17. Mai 2003 bei 52 % Beteiligung. Weitere hohe Zustimmungen erreichten Litauen mit 91 % und Slowenien mit 90 %. In Polen und Tschechien stimmten jeweils 77 % zu; Estland und Lettland jeweils 67 %.
Sonderregelungen und Institutionen
Die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten wurden Unionsbürger im Sinne des Art. 18 EGV. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit, also das Recht, in anderen EU-Staaten eine Beschäftigung aufzunehmen, galt jedoch nicht sofort uneingeschränkt für alle neuen Mitgliedstaaten. Für Staatsangehörige Zyperns und Maltas bestand von Beginn an volle Freizügigkeit.
Für die mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten galt ein bis zu siebenjähriges „2+3+2-Modell“. Die 15 alten Mitgliedstaaten durften zunächst zwei Jahre lang ihre nationalen Regeln für den Zugang zum Arbeitsmarkt beibehalten und damit von Art. 1 bis 6 der VO (EWG) Nr. 1612/68 abweichen. Nach Überprüfung auf Grundlage eines Kommissionsberichts konnten sie die Regelung um drei Jahre und bei schweren Arbeitsmarktstörungen oder deren Gefahr um weitere zwei Jahre verlängern.
Bei Zypern bestand eine besondere Lage: Die Republik Zypern erfüllte Antrag und Kriterien nur mit ihrem heutigen De-facto-Territorium. Das 1974 völkerrechtswidrig von der Türkei besetzte und als Türkische Republik Nordzypern geführte Gebiet gilt als besonderes EU-Gebiet, in dem EU-Recht derzeit nicht durchgesetzt werden kann.
Auch die Europäische Kommission wurde größer. Jedes neue Land konnte einen Kommissar ernennen; in der bis November 2004 amtierenden Kommission Prodi erhielten diese aber kein eigenes Ressort. Das Europäische Parlament wuchs bei seiner ersten Sitzungswoche mit den neuen Mitgliedern auf 788 Abgeordnete. Bei der Europawahl vom 13. Juni 2004 wurden in allen 25 Staaten insgesamt 732 Abgeordnete gewählt, weil die 15 alten Mitgliedstaaten ihre Mandatszahl verringert hatten.
Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Deutschland
Der wirtschaftliche Teil des Artikels ist ausdrücklich als überarbeitungsbedürftig markiert; der Abschnitt zur industriellen Abwanderung ist zudem als möglicherweise nicht aktuell, neutral umstritten und unzureichend belegt gekennzeichnet. Seine Angaben sind daher als damalige Einschätzungen und Diskussionen einzuordnen.
Von 2004 bis 2008 wuchs die Wirtschaft der zehn neuen EU-Länder laut Artikel um fast 23 %, die der 15 alten Mitgliedstaaten um rund 8 %. Dadurch verringerte sich das Wohlstandsgefälle; zugleich konnte Westeuropa von der Nachfrage im Osten profitieren. Die Zahl der EU-Mitglieder stieg von 15 auf 25, etwa 75 Millionen Menschen wurden EU-Bürger, während das Bruttoinlandsprodukt Europas um weniger als 5 % zunahm. Als Chancen galten der Nachholbedarf an Gütern und Dienstleistungen, neue Absatzmärkte und die Übernahme einheitlicher EU-Regeln, etwa zum Schutz geistigen Eigentums. Befürchtet wurden Billigkonkurrenz, Belastungen für Grenzregionen und weniger EU-Förderung für bisher stark unterstützte Länder wie Spanien und Portugal. Zur Wirkung auf die Stabilität des Euro waren Fachleute nicht einig; eine Mehrheit erwartete eher eine Stärkung, weil die neuen Länder die Maastricht-Kriterien beachten müssten.
Bei industrieller Abwanderung standen niedrigere Lohnkosten, längere Maschinenlaufzeiten, arbeitsrechtliche Bedingungen und Niedrigsteuern den langfristig erwarteten Kostenangleichungen sowie EU-Regeln zu Umwelt, Produktstandards und Wettbewerb gegenüber. Nach den genannten Instituts-Einschätzungen war eine Massenabwanderung eher unwahrscheinlich. Auslagerungen wurden vor allem als Aufbau einer Marktposition im Osten und nicht nur als Suche nach niedrigen Löhnen beschrieben.
Für den Arbeitsmarkt wurden in Deutschland Zuwanderung und die Verlagerung arbeitsintensiver Produktion befürchtet. Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit minderten mögliche Einwanderung zunächst. Der Artikel nennt außerdem mögliche negative Folgen der Arbeitsmarktflexibilisierung für Frauen in den neu beigetretenen Ländern. Für Deutschland erwartete das DIW keine dramatische Entwicklung, weil Handel und wirtschaftliche Integration bereits weit fortgeschritten seien. Probleme wurden besonders für kleine Handwerksbetriebe in Grenznähe gesehen. Strukturschwache Gebiete in Ostdeutschland könnten Fördergelder verlieren, langfristig aber wegen ihrer Nähe zu neuen östlichen Märkten profitieren.
Feiern und erste Erfahrungen
Wegen der Zeitverschiebung wurden Estland, Lettland, Litauen und Zypern am 30. April 2004 um 23:00 Uhr MESZ aufgenommen; die übrigen sechs Staaten folgten am 1. Mai um 0:00 Uhr. Europaweit gab es Festakte, Fernsehgalas und Feiern. Symbolische Grenzereignisse fanden unter anderem in Frankfurt (Oder)/Słubice und in Görz/Gorizia und Nova Gorica statt. In Dublin wurden bei der offiziellen Zeremonie die Fahnen aller 25 EU-Staaten gehisst. Die Erweiterung wurde außerdem im Europäischen Parlament am 3. Mai 2004 gefeiert.
Zum ersten Jahrestag 2005 erklärte Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner, die Arbeit der größeren Kommission sei nicht schwieriger, aber anders geworden: Vielfalt und Transparenz hätten zugenommen. Eine Nichtregierbarkeit drohe nicht, doch Sitzungen müssten besser vorbereitet und Arbeitsmethoden wirksamer werden. Sie hielt die Erweiterung trotz geringer Akzeptanz und Ängsten in Teilen der Bevölkerung für zeitlich richtig. Diese Ängste führte sie auch auf mangelndes Wissen zurück; Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung seien vertraglich geregelt. Die Erweiterung betrachtete sie zudem als Chance für ein stärkeres Gewicht Europas in der Außenpolitik.