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Deutsche Nationaldenkmäler im Deutschen Kaiserreich
Viele deutsche Nationaldenkmäler des 19. Jahrhunderts entstanden nach der deutschen Reichsgründung 1871. Zum Teil waren sie aber bereits zuvor geplant …
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Bedeutung und Einordnung
Deutsche Nationaldenkmäler des 19. Jahrhunderts sind Bauwerke, die den Anspruch erhoben, die deutsche Nation zu symbolisieren und patriotisch auf die Öffentlichkeit zu wirken. Viele entstanden nach der Reichsgründung von 1871, einige waren schon vorher geplant. Häufig verbinden sie Kriegs- und Herrschererinnerung mit der Vorstellung, die Reichsgründung sei der Endpunkt eines langen historischen Prozesses.
Eine einheitliche nationale Symbolik setzte sich nicht durch. Die Denkmäler sollten zugleich monarchisch-dynastische Repräsentation, also die Stellung des Herrscherhauses, und eine neue nationale Identifikation ausdrücken. Als Symbole nationaler Identität erlauben sie Rückschlüsse auf das partikularstaatliche und gesamtdeutsche Nationalbewusstsein. Viele standen nicht in großen Ballungszentren, sondern an als „typisch deutsch“ angesehenen Orten; dadurch erhielten sie zunehmend eine mythische und geschichtliche Aufladung.
Was als Nationaldenkmal gilt
Die Einordnung ist schwierig, weil Zeitgenossen wegen der großen Zahl von Denkmälern von „Denkmalwut“ oder „Denkmalpest“ sprachen. Nach Michael Klein ist ein deutsches Nationaldenkmal ein Denkmal, das selbst diesen Anspruch erhebt und von der Öffentlichkeit als solches akzeptiert wird. Möglich, aber nicht immer erforderlich, sind außerdem ein förmlicher Finanzierungsbeschluss des Reichstags und ein inhaltlicher Entscheidungsanspruch des Kaisers.
Klein rechnet acht Monumente dazu: das Hermannsdenkmal in Detmold (53,46 m; Arminius; 16. Aug. 1875), das Niederwalddenkmal in Rüdesheim am Rhein (38,18 m; Germania; 28. Sep. 1883), die Kaiser-Wilhelm-Denkmäler auf dem Kyffhäuser (81,00 m; 18. Juni 1896), an der Porta Westfalica (88,00 m; 18. Okt. 1896), in Berlin als Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmal (21,00 m; 22. März 1897), am Deutschen Eck in Koblenz (44,00 m; 31. Aug. 1897) und auf der Hohensyburg in Dortmund (34,00 m; 30. Juni 1902) sowie das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig (91,00 m; 18. Okt. 1913).
Auch Partikulardenkmäler konnten nationale Ansprüche erheben, obwohl sie erkennbar den jeweiligen Territorialstaat ehrten. Ihre Initiatoren wollten damit dem Vorwurf des Partikularismus entgehen. Bismarckdenkmäler bildeten im Kaiserreich die größte Gruppe der Personendenkmäler.
Thomas Nipperdey fasste die Frage zugespitzt zusammen: „Nationaldenkmal ist, was als Nationaldenkmal gilt“. Seine Idealtypen sind das national-monarchische oder national-dynastische Denkmal, der nie erbaute Nationaldom, das historisch-kulturelle Nationaldenkmal, das Denkmal der demokratisch konstituierten Nation und das Denkmal der nationalen Konzentration. Reinhard Alings betont entsprechend: Ein Nationaldenkmal ist zunächst nur national gedacht und wird erst durch öffentliche Auseinandersetzung zu einem solchen.
Politische und gesellschaftliche Voraussetzungen
Der Denkmalbau des 19. Jahrhunderts wurde durch Aufklärung, schwindenden Absolutismus, Französische Revolution, Befreiungskriege gegen Napoleon und das daraus entstehende deutsche Nationalbewusstsein geprägt. Bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert standen Ruhm, Macht und Rang im Mittelpunkt. Die Aufklärung veränderte dies hin zu Patriotisierung und Moralisierung: Geehrt werden sollten geleistete Verdienste und ihre Vorbildfunktion, nicht allein die angeborene Stellung.
Das Fürstenmonument blieb dennoch als Denkmal des Staates bestehen. Neben das herrschaftliche Interesse trat ein bürgerliches und nationales Interesse an gemeinsamer Identifikation. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war Denkmalbau daher nicht mehr nur Sache der adeligen Obrigkeit; breitere Volksschichten, Städte und Gemeinden wollten ihre Zugehörigkeit zum neuen Kaiserreich betonen.
Das Deutsche Reich besaß keine lange nationalstaatliche Geschichte. Deshalb griff der Denkmalbau unterschiedliche Ideen, Kunstformen und Bautraditionen auf und stellte Bezüge zur Vergangenheit her. Damit sollten die gegenwärtigen politischen Verhältnisse stabilisiert und legitimiert werden.
Denkmäler nach der Reichsgründung
Nach 1871 trat das historisch-kulturelle Denkmal der Bildungsnation zurück. Denkmäler, die Einheit von Nation, Geist und Kultur forderten, verloren an Bedeutung. Stattdessen wurden Denkmäler politisch instrumentalisiert; die Reichsgründung wurde zum beherrschenden Thema.
Zur Darstellung des komplexen Reiches verwendete man unter anderem Adler und Eichenlaub. Die Reichsgründung erschien nicht als einmaliges, zeitlich begrenztes Ereignis, sondern als Erfüllung der gesamten deutschen Geschichte. Besonders Antike und Mittelalter dienten als Bezugspunkte, etwa beim Kyffhäuserdenkmal und beim Hermannsdenkmal. Die jüngste Vergangenheit, insbesondere die Deutsche Revolution 1848/1849, blieb völlig ausgespart. Der Rückgriff auf die ferne Vergangenheit sollte Stabilität und Legitimation schaffen.
Denkmalboom im Imperialismus
Die Stimmung im jungen Deutschen Reich verschlechterte sich unter anderem durch die Weltwirtschaftskrise von 1873. Als Gegenreaktion nahm die Zahl der Monumente rasch zu. Unter Kaiser Wilhelm II. entstand ein regelrechter Denkmalboom.
Der Tod Wilhelms I. und die Entlassung Bismarcks unterbrachen die oberflächliche Kontinuität des Reiches. Im Denkmalbau besann man sich deshalb auf Wilhelm I. und Otto von Bismarck als die beiden „Gründer“ des Reiches. Bismarckdenkmäler wurden vom Volk deutlich besser angenommen als Denkmäler Wilhelms I. Kaiser Wilhelm II. nutzte seinen Großvater zur Festigung der eigenen, kritisierten Herrschaft. Dennoch entstand ein Kaiser-Wilhelm-I.-Boom mit besonders großen Bauwerken, beispielsweise dem Kyffhäuserdenkmal in Thüringen.