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Deutsch-polnischer Nichtangriffspakt
Die deutsch-polnische Erklärung – auch Piłsudski-Hitler-Pakt – wurde zwischen der nationalsozialistischen Reichsregierung unter Adolf Hitler und der …
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Kern des Vertrags
Die deutsch-polnische Erklärung vom 26. Januar 1934, auch Deutsch-polnischer Nichtangriffsvertrag oder Piłsudski-Hitler-Pakt genannt, war ein bilateraler Nichtangriffspakt zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und Polen. Unterzeichnet wurde sie in Berlin vom deutschen Außenminister Konstantin Freiherr von Neurath und dem polnischen Botschafter Józef Lipski. Auf deutscher Seite stand die Reichsregierung unter Adolf Hitler; auf polnischer Seite war die Regierung stark von Marschall Józef Piłsudski geprägt, der kein staatliches Amt bekleidete, aber faktisch großen Einfluss hatte.
Der Vertrag trat am 26. Januar 1934 in Kraft. Die ratifizierten Urkunden wurden am 24. Februar 1934 ausgetauscht. Der Vertrag war auf zehn Jahre befristet, wurde aber nicht bis zum Ende dieser Laufzeit eingehalten: Hitler kündigte ihn am 28. April 1939 einseitig auf.
Zweck und Inhalt
Der Nichtangriffspakt sollte festlegen, dass Deutschland und Polen künftige Streitfragen friedlich lösen. Ein Nichtangriffspakt ist ein Vertrag, in dem Staaten zusagen, einander nicht militärisch anzugreifen und Konflikte ohne Krieg zu behandeln.
Besonders wichtig war die schwierige Lage der Gebiete, die das Deutsche Reich nach dem Ersten Weltkrieg durch den Friedensvertrag von Versailles hatte abtreten müssen. Das Deutsche Reich erhob Ansprüche auf Danzig und den Polnischen Korridor. Außerdem forderte es eine Korrektur der Grenze in Oberschlesien. Der Vertrag sollte diese Konfliktlage nicht durch Gewalt, sondern durch friedliche Verfahren entschärfen.
Polens Lage vor dem Vertrag
Polen befand sich Anfang der 1930er Jahre in einer unsicheren außenpolitischen Lage. Es war mit Frankreich verbündet und hatte 1932 einen Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion geschlossen. Gleichzeitig sah die polnische Führung neue Gefahren durch die europäische Diplomatie.
Eine Bedrohung war der von Benito Mussolini 1933 betriebene Viererpakt zwischen Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Italien. Dieser sollte die Grundlage für die Lösung großer politischer Probleme in Europa bilden. Polen fürchtete jedoch, dass die Großmächte politische Fragen wie schon im 19. Jahrhundert auf Kosten kleinerer Staaten regeln könnten. Obwohl Frankreich dabei polnische Interessen vertrat, befürchteten Piłsudski und Außenminister Józef Beck, dass der Viererpakt eine Überprüfung von Grenzen zulasten Polens auslösen könnte. Der Viererpakt wurde am 7. Juni 1933 paraphiert, aber nie ratifiziert.
Eine zweite Gefahr sah Polen in der deutschen Politik gegenüber der Sowjetunion. Diese knüpfte an den Vertrag von Rapallo an. Am 5. Mai 1933 beschloss der bereits gleichgeschaltete Deutsche Reichstag einstimmig, den Berliner Vertrag von 1926, den Nachfolgevertrag zu Rapallo, zu verlängern. Aus polnischer Sicht konnte eine enge deutsch-sowjetische Verständigung im schlimmsten Fall auf eine neue Teilung Polens hinauslaufen. Die polnische Führung hoffte, beiden Gefahren durch den Nichtangriffspakt mit Deutschland zu entgehen. Vor der Unterzeichnung hatte Polen Deutschland mit Krieg gedroht, falls es den Viererpakt ratifizieren würde. Frankreich hielt diese Drohung für „nicht wirklich ernst gemeint“; sie zeigt aber die gespannte nationale Stimmung in Warschau.
Hitlers Interessen und Folgen bis 1938
Auch Hitler hatte Gründe, sich auf den Vertrag einzulassen. Er fürchtete, Frankreich könne zusammen mit seinen Verbündeten Polen und Tschechoslowakei gegen Deutschland vorgehen. In der Freien Stadt Danzig und im Polnischen Korridor kam es häufig zu Zwischenfällen. Eine polnische Intervention in Danzig, aus der ein Krieg entstehen könnte, erschien möglich. Pläne für einen Krieg mit Polen hatten im Reichswehrministerium und im Auswärtigen Amt bereits Tradition.
Hitler sprach öffentlich von Entspannung an den deutschen Ostgrenzen, betrieb zugleich aber die Aufrüstung der Wehrmacht. 1934 sah er Deutschland noch als verwundbar an; die Reichswehr war der polnischen Armee damals kräftemäßig noch unterlegen. Schon im Mai 1933, wenige Monate nach der Machtübernahme, hatte Hitler diplomatische Schritte in Richtung Polen unternommen.
Der Pakt bedeutete eine Wende in der deutschen Ostpolitik. Nach Darstellung des Artikels ging es nun nicht mehr nur um die Revision des Versailler Vertrages, sondern um eine expansive Politik zur Schaffung von „neuem Lebensraum im Osten“. Hitler wandte sich damit auch von der kooperativen Revisionspolitik mit der Sowjetunion ab. 1935 deutete Hermann Göring als Sonderemissär für Polen an, welche Rolle Hitler Polen zugedacht hatte: Polen sollte als Juniorpartner oder Trabant Deutschlands an einem Eroberungszug gegen die Sowjetunion teilnehmen und sich als Anteil an der Beute im Süden der Sowjetunion, in der Ukraine, nach Osten ausdehnen können.
Diese neue Lage ließ die Sowjetunion einen gemeinsamen deutsch-polnischen Angriff befürchten. Darauf folgte eine „Säuberung“ grenznaher Gebiete der Sowjetrepubliken Ukraine und Belarus. In der ersten Deportationswelle „unzuverlässiger Elemente“ wurden vom 20. Februar bis zum 10. März 1934 36.000 Polen und 9.000 Deutsche nach sowjetisch Zentralasien deportiert. Im Jahr 1938 war ungefähr die Hälfte der polnischen Minderheit in Belarus und der Ukraine von dieser Maßnahme betroffen.
Propaganda, Kündigung und Krieg
Für Hitler war der Pakt propagandistisch einer seiner ersten großen Erfolge. Wenn er in den folgenden Jahren vom Frieden sprach, konnte er darauf verweisen, dass er als deutscher Politiker zur Verständigung mit Polen bereit gewesen sei. Im Artikel wird dazu erwähnt, dass sogar Gustav Stresemann 1925 gegenüber dem polnischen Außenminister hatte erklären lassen, er lehne einen Verzicht auf Krieg ab.
Der Vertrag schwächte außerdem die französische Politik der kollektiven Sicherheit. Kollektive Sicherheit bedeutet, dass Staaten gemeinsam für Frieden und gegen Aggression eintreten sollen. Polen hatte sein verbündetes Frankreich vor dem Vertragsabschluss nicht einmal konsultiert.
Am 28. April 1939 kündigte Hitler den Nichtangriffspakt mit Polen, vier Wochen nach der britisch-französischen Garantieerklärung für Polen. Gleichzeitig kündigte er auch das deutsch-britische Flottenabkommen. Am 31. August 1939 täuschte die SS im Rahmen des Unternehmens Tannenberg den Überfall auf den Sender Gleiwitz vor. Dieser fingierte Angriff diente als Vorwand für den deutschen Überfall auf Polen. Am 1. September 1939 begann dadurch der Zweite Weltkrieg; Großbritannien und Frankreich erklärten dem Deutschen Reich zwei Tage später den Krieg. Kurz darauf besetzte die Sowjetunion nach den Vereinbarungen im deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt Ostpolen, um Gebiete zurückzugewinnen, die nach dem Ersten Weltkrieg und im Friedensvertrag von Riga nach dem Polnisch-Sowjetischen Krieg verloren gegangen waren.
Historische Einordnung
Die historische Bewertung des Vertrags ist unterschiedlich. Der Freiburger Historiker Gottfried Schramm sieht ihn als „einzige dramatische und folgenreiche Wende, die Deutschlands Ostpolitik zwischen der Kapitulation des kaiserlichen Deutschlands und dem Hitler-Stalin-Pakt durchlaufen hat“.
Andere Historikerinnen und Historiker betonen dagegen stärker die Kontinuität der Ziele. Sie sehen im Vorgehen der neuen Reichsregierung eher eine Änderung der Methode als eine Änderung der Absichten. Beate Kosmala spricht von einer „taktischen Verständigungsbereitschaft“, durch die „Polen zum variablen Instrument in einem ostpolitischen Programm der Eroberung von ‚Lebensraum‘“ geworden sei. Auch Klaus Hildebrand urteilt, Polen sei in Hitlers Augen schon damals der „Erzfeind“ gewesen, der diese stigmatisierende Qualität auch später nicht verlor.