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Paraphierung

Paraphierung bezeichnet die billigende Zustimmung zu einem Vertragstext durch Anbringen der Initialen (= Paraphen). Es ist sowohl bei völkerrechtlichen …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Verwendung im Geschäftsverkehr
  3. 3. Völkerrechtliche Verträge und Ratifikation

Begriff und Bedeutung

Paraphierung bedeutet, einem Vertragstext durch das Anbringen von Initialen, den Paraphen, billigend zuzustimmen. Sie ist sowohl bei völkerrechtlichen Verträgen als auch im geschäftlichen Rechtsverkehr üblich; im Geschäftsverkehr betrifft sie vor allem Geschäfte zwischen Kaufleuten (B2B-Geschäfte).

Eine Paraphierung ist jedoch nicht mit der rechtsverbindlichen Unterschrift gleichzusetzen. Sie kann einen Text bestätigen oder vorläufig festlegen, führt aber für sich allein weder zum Inkrafttreten eines Vertrags noch zur Gültigkeit einer völkerrechtlichen Vereinbarung.

Verwendung im Geschäftsverkehr

Bei mehrseitigen Dokumenten oder Verträgen werden die einzelnen Seiten meist jeweils rechts unten von den beteiligten Vertragsparteien paraphiert. In der Praxis paraphieren für jede Partei häufig ein bis zwei Personen.

Für die Paraphierung gibt es keine gesetzlichen Regelungen oder gesetzlichen Pflichten. Sie hat deshalb allein keine rechtliche Wirkung: Aus ihr entstehen für die Paraphierenden keine zivilrechtlichen Rechte oder Pflichten, und ein Vertrag tritt durch sie nicht bereits in Kraft. Die Paraphen müssen nicht von den späteren Unterzeichnern stammen. Sie können auch von fachlich verantwortlichen Personen angebracht werden, etwa von Verhandlungsführern, Abteilungsleitern oder der Rechtsabteilung.

Ihr Hauptzweck ist der Schutz mehrseitiger Unterlagen vor Veränderungen oder dem Austausch einzelner Blätter. Bei umfangreichen Vertragswerken erleichtert sie außerdem die Unterscheidung des endgültigen Textes von Entwurfsfassungen, die ebenfalls im Umlauf sein können. In größeren Unternehmen kann die Paraphierung durch fachlich Verantwortliche zudem eine interne Voraussetzung sein, bevor Geschäftsführung oder Prokuristen rechtsverbindlich unterzeichnen.

Völkerrechtliche Verträge und Ratifikation

Bei völkerrechtlichen Verträgen, zum Beispiel Steuer-Abkommen zwischen zwei Staaten, legen die Verhandlungsführer durch die Paraphierung den ausgehandelten Vertragstext vorläufig fest. Der paraphierte Text bleibt in der Regel zunächst vertraulich. Die Paraphierung erfolgt gewöhnlich durch die Verhandlungsführer, beispielsweise durch Außenminister zweier Staaten.

Ein völkerrechtlicher Vertrag ist durch die Paraphierung noch nicht gültig. Sie ist nur der erste Schritt; gültig wird die Vereinbarung erst nach ihrer Ratifikation. Ratifikation bezeichnet hier die erforderliche endgültige Genehmigung, die Voraussetzung für das Inkrafttreten ist. Wann der Vertrag tatsächlich in Kraft tritt, hängt von der getroffenen Vereinbarung ab.

In der Schweiz werden staatliche Abkommen erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht. Der Bundesrat erteilt die Ermächtigung zur Unterzeichnung. Danach müssen Nationalrat und Ständerat die völkerrechtlichen Verträge genehmigen. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, kann es ratifiziert werden.

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