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Der lange Schatten der Vergangenheit
Erinnerungskultur und Geschichtspolitik aus dem Jahr 2006 untersucht Aleida Assmann die letztlich europapolitischen Auswirkungen der zivilgesellschaftlichen …
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Gegenstand und Ziel der Studie
Aleida Assmanns Studie „Der lange Schatten der Vergangenheit. Erinnerungskultur und Geschichtspolitik“ von 2006 untersucht nicht den Holocaust oder den Zweiten Weltkrieg selbst, sondern „ausschließlich die nachträgliche Rezeption dieser Ereignisse“. Im Mittelpunkt stehen zwei Kräfte: die zivilgesellschaftliche Erinnerungskultur „von unten“ und die institutionell gestützte Geschichtspolitik „von oben“. Assmann fragt, wie beide zur europäischen Integration beitragen können.
Die Studie versteht Geschichtsschreibung wieder als eine Tätigkeit mit moralischer Funktion. Sie wendet sich gegen wiederbelebte nationale Geschichtsmythen, die frühere Konflikte erneut verschärfen können. Als Gegenmodell entwirft Assmann eine europäische, möglicherweise globale Erinnerungsgemeinschaft, deren universal-negatives Paradigma der Holocaust ist. Ein negatives Paradigma ist hier ein gemeinsamer historischer Bezugspunkt dafür, was sich nicht wiederholen darf.
Untersucht wird besonders, wie persönliche Erinnerungen an Schuld und Leid in ein kollektives Gedächtnis übergehen und durch Auswahl, Vereinheitlichung und politische Nutzung zu einem offiziellen Gedächtnis werden. Weitere Leitfragen betreffen das Verhältnis von Authentizität und Wahrheit, die gesellschaftliche Konjunktur des Holocaust-Themas sowie die Institutionen und Medien des öffentlichen Erinnerns.
Ebenen des Gedächtnisses
Das individuelle Gedächtnis ist nach Assmann das „dynamische Medium subjektiver Erfahrungsverarbeitung“. Es ist an eine Person gebunden, flüchtig und fehleranfällig, gewinnt aber durch soziale Beziehungen Stabilität und vermittelt persönliche Identität. Zusammen mit den Erinnerungen von Kindern und Enkeln bildet es höchstens ein „Drei-Generationen-Gedächtnis“. Auch seine materiellen Stützen wie Fotoalben, Möbel oder Kleidung verschwinden schließlich oder werden zu historischen Überresten.
Das soziale Gedächtnis entsteht, weil jedes Individuum mehreren Gruppen angehört: „Jedes Ich ist verknüpft mit einem Wir.“ Menschen teilen Überzeugungen, Wertmaßstäbe und kulturelle Deutungsmuster, ergänzen ihre Erfahrungen durch die anderer und nehmen „Sekundärerfahrungen“ in die eigene Biografie auf. Gestützt wird dieses ebenfalls zeitlich begrenzte Gedächtnis durch Erinnerungsgespräche, Briefe, Fotografien und Rituale. Zur gemeinsamen Selbstdeutung gehört neben dem Erinnern auch das bewusste oder unbewusste Vergessen von Identitätsmakeln: „Wir sind, mit anderen Worten, zu ganz wesentlichen Teilen das, was wir erinnern und vergessen.“
Das kollektive Gedächtnis reicht durch Erzählungen, Medien, Denkmäler, Jahrestage, Rituale und gestaltete Orte über Generationen und Epochen hinaus. Werden seine Inhalte institutionell gesichert und in Schulen, Museen, Bibliotheken, Theatern oder Konzerten vermittelt, entsteht ein kulturelles Gedächtnis. Dessen nicht mehr an einzelne Körper oder Lebenszeiten gebundene Inhalte fließen wieder in die soziale Kommunikation ein. So können spätere Generationen ohne eigene Erfahrung in eine gemeinsame Erinnerung hineinwachsen und eine kulturelle Identität entwickeln.
Das politische oder offizielle Gedächtnis entsteht durch eine vereinheitlichende „Engführung“ des kulturellen Gedächtnisses. Es hebt bestimmte Ereignisse hervor, verdrängt andere und konstruiert eine bereinigte nationale „Wir-Identität“. Historische Ereignisse werden dabei „mit den Augen der Identität“ neu bewertet. Selbst Niederlagen können in heroische nationale Mythen eingeordnet werden; Unpassendes fällt dem Vergessen an. Nach 1945 waren europäische Erinnerungen zudem von der bipolaren Weltordnung geprägt. Erst nach 1989 konnten sich vor allem im westlichen Teil der EU differenziertere Darstellungen gegenüber offiziellen Opfer- und Widerstandserzählungen durchsetzen. Für Polen, Ungarn, Tschechien, Russland und Serbien beobachtet Assmann dagegen eine Erneuerung nationalistischer Mythen.
Rollen, Opferbegriffe und Zeugenschaft
Für die Erinnerung an Holocaust und Zweiten Weltkrieg reichen die älteren Gegensätze Sieger und Verlierer nicht aus. Ebenso wichtig sind Täter und Opfer. Entscheidend ist etwa, ob Verlierer ihre Niederlage in einen heroischen Mythos verwandeln, zugleich moralisch Täter waren oder ob Opfer ihre Leidenserfahrungen gleichberechtigt in das kollektive Gedächtnis einbringen können.
Assmann unterscheidet zwei Opferbegriffe. Das englische „sacrifice“ bezeichnet das aktive, selbstbestimmte Opfer für ein höheres Ziel. Es kann im Gedenken an Märtyrer heroisiert werden. „Victim“ bezeichnet dagegen das passive und wehrlose Objekt einer überwältigenden Gewalt. Diese radikal asymmetrische Situation prägte den Holocaust, betrifft aber auch die Versklavung afrikanischer Einwohner, indigene Bevölkerungen, den Genozid an den Armeniern sowie verfolgte und ermordete Zivilisten weltweit.
Das traumatische Gedächtnis solcher ohnmächtigen Opfer bietet zunächst keinen höheren Sinn oder Trost. Überlebende können das Erlebte psychisch abspalten; mögliche Folgen sind Symptome, Schweigen und familiäre oder soziale Tabus. Das Schweigen der Täter hat eine andere Funktion: Es schützt vor Verfolgung und entsteht unter anderem aus Scham angesichts neuer moralischer Bewertungen. Ein angebliches „Tätertrauma“ sei daher eher ein „Trauma der Scham“. Assmann fasst den Gegensatz so: Schweigen schafft dem Opfer zeitweilig Abstand zum Trauma, dem Täter dagegen Sicherheit; aufarbeitende Erinnerung ist das therapeutische und moralische Ziel des Opfers. Täterstrategien können außerdem im Aufrechnen von Opfern, Externalisieren, Ausblenden sowie in Umdeutung oder Verdrehung bestehen.
Weil viele Opfer ermordet wurden und Überlebende häufig schwiegen, erhalten Zeugen eine zentrale Rolle. Sie bestätigen das Leiden und vermitteln es an eine „moralische Gemeinschaft als einer dritten Instanz neben Opfer und Täter“. Nach Urteil und Schuldspruch übernimmt die Gesellschaft eine sekundäre Zeugenschaft: Eine Erinnerungskultur bewahrt Zeugnisse und macht sie zu anerkannten Bestandteilen des kulturellen Gedächtnisses. Erklärungen und Schuldbekenntnisse von Staats- und Kirchenoberhäuptern deuten laut Assmann auf einen Wandel der Geschichtspolitik hin.
Formbarkeit und gesellschaftliche Konjunktur der Erinnerung
Authentische Erinnerung und historische Wahrheit sind nicht identisch. Ein gravierendes Ereignis kann sich zunächst körperlich oder seelisch einschreiben und später durch Orte oder Gegenstände als Erinnerungsblitz ins bewusste Gedächtnis treten. Sobald es erzählt, bebildert oder aufgeschrieben wird, gelangt es in das soziale oder kulturelle Gedächtnis, entfernt sich aber von seiner ursprünglichen sinnlichen Einprägung. Fremde Vorstellungen, veränderte Akzente und eine „innere Zensur“ zugunsten eines stimmigen Selbstbildes können es überformen. Eine Erinnerung kann deshalb subjektiv authentisch sein, ohne wahr zu sein, und wahr sein, ohne authentisch zu sein.
An zwei Fällen konstruierter Biografien zeigt Assmann, wie stark Identität durch Autosuggestion und das kulturelle Erwartungsklima geprägt werden kann: Ein NS-Funktionär stellte sich als linksliberaler Akademiker dar, ein sicher aufgewachsener Bürgersohn als Holocaust-Überlebender. Die Täuschungen begannen aus unterschiedlichen Motiven, wurden aber zeitweilig selbst geglaubt. Solche „Identitätspathologien“ verdeutlichen die Formbarkeit des Erinnerns im sozialen Rahmen: „Man erinnert und vergisst (...) um dazuzugehören.“
Auch der Holocaust erhielt seine heutige Bedeutung nicht automatisch. Nach Jeffrey Alexander musste sich erst ein sozialer Gedächtnisrahmen bilden. Opferdiskurs, Vorrang der Opferperspektive, „Opferkultur“ und „Erinnerungscrescendo“ erzeugten eine starke gesellschaftliche Nachfrage. In den USA erhielt der Holocaust erst „seit den 1970er Jahren einen Namen und Fokus“ und wurde zum Zentrum einer neuen jüdisch-amerikanischen Identität. Der Historiker Peter Novick kritisiert, dass dies ein umfassenderes soziales Bewusstsein geschwächt und Erfahrungen anderer Opfer ausgeklammert habe. Assmann warnt allgemein vor einer auf Opfersemantik gegründeten Identitätspolitik und vor Opferkonkurrenz.
Andere Erfahrungen wurden zeitweise ebenfalls verdrängt, etwa die Versenkung der mit Flüchtlingen überfüllten „Wilhelm Gustloff“, die Bombardierung deutscher Städte oder der lange verschwiegene Genozid an den Armeniern von 1915. Assmann lehnt es ab, deutsches Leid gegen deutsche Schuld auszuspielen. Deutsche Opfererfahrungen sollen vielmehr in Weltkriegsschuld und Täterverantwortung eingeordnet werden: „Die Norm des nationalen Gedächtnisrahmens der Deutschen ist der Holocaust.“ So kann familiäres Leid ausgesprochen werden, ohne das Schuldgedächtnis des Staates zu verdrängen.
Öffentliches Erinnern und europäische Perspektive
Die Infrastruktur des öffentlichen Gedächtnisses umfasst architektonische, personelle, mediale und konzeptionelle Schnittstellen, durch die individuelle Erinnerungen in das kollektive Gedächtnis gelangen. Museen bewahren Gegenstände im Archiv als „Speichergedächtnis“ oder präsentieren sie in Ausstellungen als „Funktionsgedächtnis“. Was gezeigt wird, hängt von den Erwartungen der jeweiligen Gegenwart ab. Am Beispiel Jorge Sempruns beschreibt Assmann, wie amerikanische Filmaufnahmen befreiter Konzentrationslager seine persönliche Erfahrung zugleich erschütterten, ihrer Intimität entkleideten, objektivierten und in das kulturelle Gedächtnis überführten.
Gedenkstätten sind „Sicherungsformen der Dauer“, Jahrestage „Sicherungsformen der Wiederholung“. Beide tragen politische Selbstdarstellung und nationale Geschichtspolitik. Gedenkstätten sind jedoch nie völlig unvermittelte Zeugnisse: Ausstellungskonzepte, Restaurierungen und frühere Zweckentfremdungen überformen ihre Authentizität; Gedächtnisorte sind daher immer auch Inszenierungen. Jahrestage machen Trauer gemeinsam erlebbar, begründen Verpflichtungen für die Zukunft und regen zur Reflexion an. Sie können aber auch zur Fortsetzung eines Mythos genutzt werden.
Nach einem anfänglichen Darstellungstabu entstand ein medial gestütztes Holocaustgedächtnis. Massenmedien setzen kurzfristige Impulse; im Internet konkurrieren Deutungen, sodass Geschichte und Erinnerung auch „von unten“ konstruiert werden. Neue Medien ersetzen Schauplätze, Archive und wiederholbare Rituale nicht. Künstlerische Formen können jedoch die historische Vorstellungskraft erweitern. Auch Kontroversen tragen zur Erinnerung bei: „Die Debatte ist das Denkmal.“
Eine europäische Identität kann nach Assmann nicht allein auf einem Wertekanon oder einer „europäischen Leitkultur“ beruhen. Sie benötigt auch ein gemeinsames „Erbe von Ruhm und Reue“. Weil Nationen und Opfergruppen unterschiedliche Erfahrungen besitzen, können sie sich nicht alle in gleicher Weise an den Holocaust erinnern. Eine universale Erinnerungsgemeinschaft ist nur möglich, wenn die Einzigartigkeit des Holocaust als Paradigma der Auslöschung von Minderheiten verstanden wird. Daraus soll der Schutz von Minderheiten als europäische Verpflichtung folgen; negative Erinnerung lässt sich so in Menschenrechte als positive, zukunftsbezogene Werte übersetzen.
Die dafür nötige dialogische Erinnerungskultur erkennt unterschiedliche Sichtweisen an, verbietet die Aufrechnung von Schuld und die Konkurrenz oder Rangordnung von Opfergruppen und bezieht die eigene Schuld ein. Ohne gemeinsame europäische Regeln droht ein „Bürgerkrieg der Erinnerungen“. Kulturwissenschaftliche Forschung soll deshalb aggressiven Mythen und der gefährlichen Dynamik kollektiver Erinnerungskonstruktionen entgegentreten und Erinnerungskultur wie Geschichtspolitik aus dem „langen Schatten“ vergangener Schlüsselerlebnisse lösen.