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Demokratiedefizit

Mit dem Vorwurf des Demokratiedefizits ist oft auch ein Angriff auf die jeweilige Organisation verbunden, ihr fehle es an hinreichender demokratischer …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Demokratie und Legitimation
  3. 3. Debatte in Deutschland
  4. 4. Europäische Union und Mehrebenensystem
  5. 5. Weitere Beispiele

Grundidee und Bedeutung

Ein Demokratiedefizit, auch demokratisches Defizit oder demokratische Defizite genannt, bezeichnet einen vermeintlichen oder tatsächlichen Mangel an Demokratie in einer politischen Organisation. Der Begriff wird vor allem für nationale und supranationale Organisationen verwendet, die selbst den Anspruch erheben, demokratisch zu sein.

Dabei geht es nicht nur um Institutionen und Verfahren, also etwa Parlamente, Wahlen oder Abstimmungen. Gemeint ist auch der Abstand zwischen dem Anspruch auf Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und dem tatsächlichen politischen Geschehen. Dieser Abstand wird mit dem Begriff Verfassungswirklichkeit verbunden: Entscheidend ist nicht nur, was in Regeln steht, sondern auch, wie Politik tatsächlich funktioniert.

Der Vorwurf eines Demokratiedefizits ist oft zugleich ein Angriff auf die jeweilige Organisation. Er bedeutet dann, dass ihr eine ausreichende demokratische Legitimation fehle. Weil der Begriff in politischen Auseinandersetzungen verwendet wird, ist er auch ein politisches Schlagwort.

Demokratie und Legitimation

Ein Demokratiedefizit wird häufig als Legitimationsdefizit verstanden. Legitimation bedeutet, dass Herrschaft, staatliches Handeln oder eine Rechtsordnung als berechtigt anerkannt wird. Trotzdem sind Demokratiedefizit und Legitimationsdefizit nicht zwingend dasselbe.

Nicht betroffen ist vor allem die sogenannte Output-Legitimation. Damit ist gemeint, dass Menschen hoheitliches Handeln oder eine Rechtsordnung auch ohne demokratische Verfahren als legitim empfinden können, wenn das Ergebnis ihnen nützt. Ein Staat oder eine Organisation kann also wegen ihrer Leistungen akzeptiert werden, auch wenn sie nicht demokratisch organisiert ist. Umgekehrt kann ein Legitimationsdefizit gerade beim Ergebnis politischen Handelns gesehen werden und nicht bei den demokratischen Verfahren.

Es gibt aber auch die Gegenposition, dass Herrschaft nur demokratisch legitimiert sein könne. Der Staatsrechtler Hermann Heller (1891–1933) formulierte: „Es gibt keine andere Herrschaftslegitimation als die demokratische.“ Deshalb wird in manchen Debatten zwischen Demokratiedefizit und Legitimationsdefizit kein Unterschied gemacht. Der Rechtswissenschaftler Utz Schliesky kritisierte, dass häufig „undifferenziert von Demokratie-, Legitimations- oder Legitimitätsdefizit gesprochen wird, obwohl dasselbe gemeint ist.“

Debatte in Deutschland

In der politischen Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff vor allem von Menschen verwendet, die mehr direkte Demokratie wünschen. Direkte Demokratie meint politische Entscheidungen durch unmittelbare Abstimmungen der Bürgerinnen und Bürger, etwa Volksentscheide. Besonders häufig wird dabei die Bundesebene genannt.

Das behauptete Defizit bestehe darin, dass politische Parteien einen immer größeren Einfluss auf Politik und Entscheidungsfindung hätten. Dadurch verliere die wahlberechtigte Bevölkerung Einfluss auf die Gestaltung des politischen Lebens. Als Lösung wird die Einführung direktdemokratischer Elemente vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang wird auch von Throughput-Legitimation gesprochen, also von Legitimation durch Beteiligung und Verfahren während des politischen Entscheidungsprozesses.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Art. 20 II, dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“ und durch Wahlen oder Abstimmungen ausgeübt wird. Auf gesamtstaatlicher Ebene hat die Bevölkerung wegen fehlender direktdemokratischer Elemente jedoch relativ wenige direkte Einflussmöglichkeiten. Auf Landes- und Kommunalebene gibt es dagegen direktdemokratische Elemente.

Umstritten bleibt, ob Volksentscheide tatsächlich „demokratischer“ sind als Entscheidungen von Parlamenten in einer repräsentativen Demokratie. Repräsentative Demokratie bedeutet, dass gewählte Vertreterinnen und Vertreter Entscheidungen treffen. Je nachdem, wie man diese Frage beantwortet, muss das Fehlen von Volksentscheiden kein Defizit sein.

2002 befürwortete der Bundestag mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene. CDU/CSU und FDP sahen jedoch kein Demokratiedefizit. Deshalb erreichte der Antrag der linken Parteien nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Ein weiterer diskutierter Punkt ist die Wahl des Bundespräsidenten. Immer wieder wird überlegt, ihn direkt vom Volk wählen zu lassen. Diese Idee wurde aber nie ernsthaft betrieben, auch wegen der Erfahrungen mit der Direktwahl des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik.

Auch außerhalb staatlicher Institutionen wird der Begriff verwendet. Manche Gewerkschaften sehen ein Demokratiedefizit in Unternehmen und fordern mehr Mitbestimmung. Zudem wird innerhalb von Parteien und Gewerkschaften historisch und aktuell über Demokratiedefizite gestritten.

Europäische Union und Mehrebenensystem

In Europa wird der Begriff Demokratiedefizit besonders häufig auf die Europäische Union und ihre Organe bezogen. Er kann aber auch für andere supranationale Institutionen und transnationale Organisationen mit großem Einfluss und geringem Zugang für Bürgerinnen und Bürger verwendet werden. Laut Encyclopædia Britannica wurde der englische Ausdruck democratic deficit im Jahr 2019 zwar grundsätzlich auf beliebige demokratische Systeme bezogen, aber am häufigsten im Zusammenhang mit supranationalen Institutionen und besonders der Europäischen Union gebraucht.

Die Jungen Europäischen Föderalisten beanspruchen, 1977 mit dem Titel The Democratic Deficit des ersten Kapitels ihres Manifests einen frühen Beleg für den Begriff geliefert zu haben. Darin kritisierten sie mangelnden Einfluss der Bürger auf Entscheidungen, sowohl innerstaatlich als auch auf der Ebene der damaligen Europäischen Gemeinschaften durch Regierungen.

Als Ursache wurden der „hohe Industrialisierungsgrad der westeuropäischen Gesellschaften“ sowie politische und wirtschaftliche Interdependenz genannt. Interdependenz bedeutet gegenseitige Abhängigkeit. Weil Staaten wirtschaftlich und politisch eng miteinander verflochten sind, kann es notwendig werden, Hoheitsrechte, also Souveränität, von Einzelstaaten auf gemeinsame Organisationen zu übertragen. Gerade dadurch entsteht laut dieser Sicht die Gefahr eines Demokratiedefizits internationaler Politik.

Ein zentraler Punkt ist die Entparlamentarisierung. Damit ist gemeint, dass nationale Parlamente Entscheidungen in einem internationalen Mehrebenensystem und übernationale Entscheidungsträger nicht im selben Maß beeinflussen oder kontrollieren können wie nationale Regierungen und Entscheidungen. Das Europäische Parlament kann diese Lücke nur teilweise ausgleichen. In seiner Zusammensetzung ist das demokratische Prinzip der Wahlgleichheit zugunsten des völkerrechtlichen Prinzips der Staatengleichheit eingeschränkt.

Weitere Beispiele

Bei der Welthandelsorganisation WTO wurde ein Demokratiedefizit auch darin gesehen, dass einzelne Staaten nicht genügend Ressourcen besitzen, um wirksam an Entscheidungen mitzuwirken. Der Artikel verweist in diesem Zusammenhang auf Global Governance, also auf Formen politischer Steuerung auf globaler Ebene.

Ein anderes Beispiel betrifft Südkorea. Dort wird es als Demokratiedefizit betrachtet, dass im Kriegsfall der amtierende US-Präsident Oberbefehlshaber des südkoreanischen Militärs ist. In Zeiten einer Waffenruhe hat Südkorea die operative Kontrolle. Im Kriegsfall wird diese Kontrolle jedoch an die USA übergeben. Südkoreanerinnen und Südkoreaner können nicht an US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen teilnehmen und haben deshalb keinen Einfluss darauf, wer im Kriegsfall Oberbefehlshaber wird.

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