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Demokratie leben

Demokratie leben ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das 2014 durch die damalige …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern, Ziel und Entwicklung
  2. 2. Förderbereiche und Empfänger
  3. 3. Förderperioden und Budgets
  4. 4. Dritte Förderperiode und Beratung
  5. 5. Evaluation, Kritik und gesetzliche Absicherung

Kern, Ziel und Entwicklung

„Demokratie leben!“ ist ein 2014 von der damaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig gestartetes Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). In der dritten Förderperiode von 2025 bis 2032 gehört es zur Regierungsstrategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus – Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft“.

Das Ministerium fördert seit 2001 Programme zur Extremismusprävention. Ab Januar 2015 trat „Demokratie leben!“ an die Stelle der Ende 2014 ausgelaufenen Programme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokratie Stärken“.

Laut Förderrichtlinien soll das Programm „zur Stärkung der Demokratie und zu einem friedlichen, respektvollen Zusammenleben beitragen, Teilhabe fördern sowie die Arbeit gegen jede Form von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit ermöglichen“.

Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte allerdings an, die Förderung der etwa 200 Projekte Ende 2026 auslaufen zu lassen. Bis zum Sommer 2026 soll eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden; anschließend sollen sich Projekte neu bewerben können.

Förderbereiche und Empfänger

Das Programm umfasst fünf reguläre Förderbereiche und Sondervorhaben:

• Die bundeszentralen Infrastrukturen unterstützen etablierte zivilgesellschaftliche Organisationen, deren Tätigkeit in einem Themenfeld bundesweit wichtig ist. Dazu gehört beispielsweise der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.

• In jedem Bundesland wird ein Landes-Demokratiezentrum gefördert. Es soll die Zusammenarbeit der wichtigen Akteure koordinieren, damit landesweite oder überregionale Ziele erreicht werden.

• Partnerschaften für Demokratie organisieren auf örtlicher Ebene die Zusammenarbeit relevanter Akteure. Gefördert werden Projekte einzelner kommunaler Gebietskörperschaften oder ihrer Zusammenschlüsse.

• Innovationsprojekte zivilgesellschaftlicher Organisationen entwickeln und erproben neue Arbeitsansätze sowie neue Wege, Zielgruppen zu erreichen.

• Projekte zur Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe beraten und begleiten Menschen, die radikalisierungsgefährdet, bereits ideologisiert, wegen einschlägiger Straftaten inhaftiert oder Klienten der Bewährungshilfe sind. Sie sollen außerdem neue Arbeitsansätze entwickeln. Ein Beispiel ist die 2017 gegründete AG Strafvollzug und Bewährungshilfe.

Sondervorhaben umfassen Evaluationen, wissenschaftliche Begleitungen sowie Forschungs-, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsprojekte.

Bei den Landes-Demokratiezentren und Partnerschaften für Demokratie erhalten Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse die Zuwendungen. In den übrigen Bereichen sind es gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Alle Empfänger müssen gewährleisten, dass ihre Arbeit die freiheitliche demokratische Grundordnung fördert. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vergibt die Mittel; der Bundesrechnungshof darf die Vergabe prüfen.

Förderperioden und Budgets

In der ersten Förderperiode von 2015 bis 2019 standen vor dem Hintergrund der NSU-Prozesse zunächst Gefahren durch rechtsextreme Einstellungen und Handlungen im Mittelpunkt. Das Programm sollte Extremismusprävention, also die Vorbeugung gegen extremistische Entwicklungen, mit Demokratieförderung verbinden. 2017 kamen weitere Bereiche hinzu: Engagement gegen Hass im Netz, Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe, Vielfalt in Arbeits- und Unternehmenswelt, Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft sowie Demokratieförderung im Bildungsbereich.

Das Budget lag 2015 bei 40,5 Millionen Euro. Die Zahl der Lokalen Aktionspläne gegen rechtsextreme, fremdenfeindliche und antisemitische Tendenzen stieg von 170 auf 220. Modellprojekte gegen Islamfeindlichkeit, Antiziganismus, Antisemitismus, Homophobie und Transgender-Diskriminierung sowie für Demokratieentwicklung im ländlichen Raum erhielten bei insgesamt 6 Millionen Euro Zuschüsse von bis zu 80 % statt zuvor bis zu 50 % ihrer Kosten. Demokratiezentren der Länder sollten bis zu 400.000 Euro für die Vernetzung und Förderung mobiler Beratung und Opferberatung erhalten.

2016 stieg das Programmbudget auf 50 Millionen Euro, 2017 auf 104,5 Millionen Euro. Eine mit Scholz & Friends umgesetzte Werbekampagne sollte das Programm bekannter machen und demokratisches Engagement fördern. 2018 standen 120,5 Millionen Euro für mehr als 600 Projekte bereit; 2019 waren es 115,5 Millionen Euro.

In der zweiten Förderperiode von 2020 bis 2024 ergänzte „Vielfaltgestaltung“ die Handlungsfelder Demokratieförderung und Extremismusprävention. Die Projekte behandelten Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Besonders Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollten lernen, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. 2023 betrug das Gesamtbudget 182,0 Millionen Euro.

Dritte Förderperiode und Beratung

Die dritte Förderperiode ist für 2025 bis 2032 angegeben. Am 27. Februar 2025 starteten das Bundesinnenministerium und das Bundesfamilienministerium den bundesweiten „Beratungskompass Verschwörungsdenken“. Ratsuchende erhalten dort zunächst telefonisch oder per Chat eine Erstberatung und werden anschließend an geeignete örtliche Beratungsstellen vermittelt. Ziel sind möglichst passende Hilfs- und Beratungsangebote für Betroffene, Ratsuchende und deren Umfeld.

Die als „Verweisberatung“ bezeichnete Anlaufstelle wurde im Rahmen von „Demokratie leben!“ von einem Trägerverbund entwickelt. Ihm gehören die Violence Prevention Network gGmbH, die Amadeu Antonio Stiftung und das Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung gGmbH („modus | zad“) an. Das Angebot soll den Informations- und Beratungsbedarf zu Verschwörungsdenken und Verschwörungserzählungen decken sowie Präventions- und Beratungsstellen dauerhaft vernetzen und bedarfsgerecht unterstützen.

Evaluation, Kritik und gesetzliche Absicherung

Die Außenstelle des Deutschen Jugendinstituts in Halle an der Saale evaluiert wesentliche Teile des Programms und übernimmt dessen Gesamtevaluation. Sie begleitet unter anderem die Bereiche Land und Bund sowie die Felder Demokratieförderung und Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik begleitet den kommunalen Bereich und die Extremismusprävention. Für die wissenschaftliche Begleitung der Vielfaltgestaltung ist das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zuständig.

Der Bundesrechnungshof kritisierte, das Ministerium habe für 2020 und 2021 keine ausreichend konkreten Förderziele festgelegt und keine umfassende Wirkungskontrolle vorgenommen. Er verlangte Erfolgskontrollen für die übergeordneten Ziele, die den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 7 BHO entsprechen. Weitere Kritik betraf 2017 eine nach Ansicht des FAZ-Journalisten Markus Wehner zu geringe Förderung von Projekten gegen Linksextremismus. 2018 wurde bekannt, dass das Ministerium 51 Projektträger heimlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen ließ. 2024 wurden eine mangelnde Kontrolle einzelner Projekte und die geplante Finanzierung von Projekten für bis zu acht Jahre über spätere Legislaturperioden hinaus beanstandet.

2019 planten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zunächst eine Kürzung um 8 Millionen Euro. Zugleich drohte langjährig arbeitenden Modellprojekten wegen gesetzlicher Befristungen das Förderende. Giffey forderte deshalb ein Demokratiefördergesetz, das zunächst bei CDU und CSU auf Ablehnung stieß. Nach dem Mordattentat von Halle erklärten Scholz und Giffey am 9. Oktober 2019, die Kürzung für ein Jahr zurückzunehmen und die Förderung für die folgenden fünf Jahre auf dem Niveau von 2019 fortzuführen. Trotzdem wurden zahlreiche Projekte nicht verlängert; 120 zivilgesellschaftliche Organisationen und rund 120 Unterstützer richteten deshalb unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung einen offenen Brief an Giffey.

Nach dem Anschlag in Hanau 2020 wurde erneut über eine dauerhafte gesetzliche Förderung diskutiert. Am 16. März 2023 beriet der Bundestag einen Regierungsentwurf zur Stärkung von Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung. Er sieht eigene Bundesmaßnahmen sowie die Förderung von Maßnahmen Dritter vor, wenn diese überregional bedeutsam sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen. Nach der Aussprache wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen.

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