Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Referat (Organisation)
Ein Referat ist ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet, das innerhalb einer Behörde (zum Beispiel Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien, …
Inhalt4 Abschnitte
Grundbegriff und Zweck
Ein Referat ist ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet innerhalb einer Behörde oder Organisation. Behörden können zum Beispiel Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien oder Gerichte sein; Organisationen können zum Beispiel Parteien, Verbände oder Vereine sein.
Referate sind in die Struktur der jeweiligen Einrichtung eingebunden. Sie werden von einem Referatsleiter geführt und sollen helfen, die vielen unterschiedlichen Aufgaben einer Organisation effizienter zu erledigen. Der Artikel beschreibt ausdrücklich die Situation in Deutschland.
Aufbau und Aufgabenbereiche
Zu einem Referat gehören nicht nur Aufgaben, sondern auch Personen, die dem Referatsleiter bei der fachlichen Arbeit unterstellt sind. Genannt werden Wissenschaftliche Mitarbeiter, Referenten im höheren Dienst, Sachbearbeiter im gehobenen Dienst, Bürosachbearbeiter im mittleren Dienst und sonstige Mitarbeiter.
Referate haben innerhalb ihrer Dienststelle meist eine aufgabenorientierte Organisationsstruktur. Das bedeutet: Sie sind nach bestimmten Themen oder Aufgaben gegliedert. Beispiele sind Referate für Arbeit und Wirtschaft, Umwelt und Gesundheit, Rechtsfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Forschungsförderung, Jugendförderung, Berufspraxis, Stadtentwicklung, Qualitätssicherung, barrierefreies Bauen oder weltanschauliche Fragen.
Referate in Bundesministerien
In deutschen Bundesministerien sind Referate bestimmten Unterabteilungen zugeordnet. Innerhalb der Referate gibt es weitere Untergliederungen in Sachgebiete, also kleinere fachliche Bereiche.
Referatsleiter in Bundesministerien sind meist Ministerialräte mit der Besoldungsgruppe A 16 oder B 3. Seltener sind sie Regierungsdirektoren mit der Besoldungsgruppe A 15. Besoldungsgruppen sind staatliche Gehalts- und Ranggruppen im öffentlichen Dienst.
Referate in Ober- und Mittelbehörden
In Ober- und Mittelbehörden können Referate zu sogenannten Referatsgruppen oder Gruppen zusammengefasst werden. Diese Gruppen sind mit den Unterabteilungen in Ministerien vergleichbar.
Leiter solcher Referatsgruppen sind meist Leitende Regierungsdirektoren, deren Besoldung dem Ministerialrat entspricht. Möglich sind auch Regierungsdirektoren mit dem Ziel einer Beförderung.