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Rechtspolitik

Mit Rechtspolitik im weit gefassten allgemeinen Sinn ist die Gesetzgebungsarbeit in der Politik gemeint. Hierbei geht es vor allem um den Entwurf und die …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Bundesebene in Deutschland
  3. 3. Länder, Kommunen und politische Akteure
  4. 4. Organisationen und Berufsrecht
  5. 5. Schweiz und Fachzeitschrift

Grundidee und Bedeutung

Rechtspolitik meint im weit gefassten Sinn die Gesetzgebungsarbeit in der Politik. Dabei geht es vor allem darum, Rechtsnormen zu entwerfen und auszuformulieren. Rechtsnormen sind verbindliche Regeln, die das Zusammenleben und staatliches Handeln ordnen. Rechtspolitik kann neue Vorschriften schaffen oder bestehende Vorschriften ändern.

Sie betrifft nicht nur Gesetze im formellen Sinn, also vom Parlament beschlossene Gesetze, sondern auch niederrangige Rechtsvorschriften wie Verordnungen oder Satzungen. In der Regel entstehen Entwürfe für neue Gesetzestexte in Ministerien. Die Regierung bringt sie dann als Gesetzesvorlagen in die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung ein.

Rechtspolitik ist ein Querschnittspolitikfeld. Das bedeutet: Sie berührt viele Politikbereiche. Wenn ein Gesetz etwa Arbeit, Bildung oder Umwelt betrifft, führt meistens das zuständige Fachministerium die Arbeit. Das Justizministerium ist aber häufig beteiligt, weil neue Regeln rechtliche Folgen haben. Oft geschieht dies über interministerielle Arbeitsgruppen, also Arbeitsgruppen zwischen mehreren Ministerien.

Bundesebene in Deutschland

In Deutschland wird Rechtspolitik im engeren Sinn vor allem mit bestimmten Rechtsgebieten verbunden: Bürgerliches Recht oder Zivilrecht, Strafrecht einschließlich Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Prozessrecht. Prozessrecht regelt, wie Gerichtsverfahren ablaufen. Außerdem gehören die Gerichtsorganisation der Bundesgerichte und die Justizverwaltung zur Rechtspolitik im engeren Sinn. Besonders wichtig ist die Verfassungsgesetzgebung, also die Arbeit an Regeln mit Verfassungsrang.

Der Koalitionsvertrag 2021–2025 nennt mehrere Vorhaben zur Verbesserung der Gesetzgebung. Neue Gesetze sollen einen Digitalcheck und einen Praxischeck durchlaufen. Außerdem sind ein „Zentrum für Legistik“ und ein digitales Gesetzgebungsportal vorgesehen. Legistik meint die fachliche Arbeit an guten, verständlichen und systematisch passenden Gesetzestexten. Über das Portal soll sichtbar werden, in welcher Phase sich Gesetzesvorhaben befinden. Öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten sollen erprobt werden. Den Gesetzentwürfen der Bundesregierung soll künftig eine Synopse beigefügt werden, also eine Gegenüberstellung der geltenden Rechtslage und der geplanten Änderungen.

Im Strafrecht sieht der Koalitionsvertrag 2021–2025 vor, das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu überprüfen. Das Werbungsverbot für den Schwangerschaftsabbruch wurde bis zur Mitte der Legislaturperiode abgeschafft. Eine Reform des Kinderpornographie-Tatbestandes wurde in das Verfahren gegeben, damit zum Beispiel Eltern, die eine strafbare Datei aus der Chatgruppe ihrer Kinder weiterleiten, um einen Hinweis zu geben, nicht strafbar werden. Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode ist geplant, überholte Straftatbestände zu streichen, etwa den Missbrauch von Scheckkarten, weil keine mehr im Gebrauch sind. Der Mordparagraph soll weiterhin die lebenslange Freiheitsstrafe vorsehen, aber nicht mehr an die Tätertypenlehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, die Kieler Schule, anknüpfen.

Länder, Kommunen und politische Akteure

Auf Bundesebene wird Rechtspolitik in Deutschland vom Bundesministerium der Justiz umgesetzt. Auf Landesebene übernehmen diese Rolle die Justizministerien der Bundesländer. Der Schwerpunkt der Rechtspolitik der Länder liegt dort, wo die Länder Gesetzgebungskompetenzen haben. Dazu gehören vor allem Bildungspolitik und Polizeirecht. Außerdem können die Länder Ausführungsgesetze zum Bundesrecht erlassen, also Regeln, die die Umsetzung von Bundesrecht näher gestalten.

Zur Gesetzgebungskompetenz der Länder gehören auch das Justizvollzugsrecht und die Gerichtsorganisation unterhalb der Bundesgerichte. Das betrifft besonders Anzahl, Sitz und Ausstattung der Gerichte. Kommunen haben ebenfalls Rechtssetzungskompetenzen, etwa durch Satzungen und Verordnungen, aber keine Gesetze im formellen Sinn. Diese kommunale Rechtssetzung wird im Artikel nicht dem Bereich der Rechtspolitik zugeordnet.

Rechtspolitik wird nicht nur von Justizministerinnen und Justizministern gestaltet. Auch Justizpolitikerinnen und Justizpolitiker der Fraktionen in den Rechtsausschüssen der Parlamente wirken daran mit. Rechtsausschüsse sind parlamentarische Gremien, die sich besonders mit rechtlichen Fragen und Gesetzesentwürfen befassen.

Organisationen und Berufsrecht

Rechtspolitik wird auch innerhalb von Parteien vorbereitet. Viele Parteien haben dafür eigene Unterorganisationen. In der CDU ist dies auf Bundesebene der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ). Daneben gibt es Landesarbeitskreise (LACDJ), die überwiegend den Bundesländern entsprechen. In der SPD übernimmt diese Aufgabe die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), die Untergliederungen bis zur kommunalen Ebene hat.

Auch berufspolitische Vereinigungen betreiben Rechtspolitik. Genannt werden der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Richterbund. Sie vertreten berufliche Interessen und nehmen Einfluss auf rechtspolitische Fragen.

Zur Rechtspolitik gehört außerdem das Ausbildungs-, Standes- und Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren. Standes- und Berufsrecht meint Regeln für die Berufsausübung und das berufliche Verhalten. Ein Beispiel ist die Fachanwaltsordnung (FAO). Sie wird von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschlossen, benötigt danach aber die Genehmigung des Justizministers.

Schweiz und Fachzeitschrift

In der Schweiz wird der Begriff Rechtspolitik etwas anders verwendet als in Deutschland. Er bezieht sich dort vor allem auf die Entstehung von Rechtsnormen, die Justiz und Rechtsprechung im engeren Sinn betreffen. Dazu gehören vor allem Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Rechtspflege sowie im Bereich des Verfassungsrechts die Grundrechte.

Als Fachzeitschrift nennt der Artikel die Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP).

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