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Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist mit etwa 113.000 (Stand 2023) Beschäftigten (davon arbeiten 42.900 in den gemeinsamen Einrichtungen – den Jobcentern – und …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Stellung und Bedeutung
  2. 2. Aufgaben und Leistungen
  3. 3. Organisation und Selbstverwaltung
  4. 4. Finanzierung und Reformen
  5. 5. Kritik, Datenschutz und Vorfälle

Stellung und Bedeutung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Sitz in Nürnberg ist die zentrale öffentliche Einrichtung für den deutschen Arbeitsmarkt und die Arbeitslosenversicherung. Sie vermittelt Arbeit, fördert Beschäftigung und berufliche Bildung und zahlt Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld. Rechtlich ist sie eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechtsaufsicht; in einzelnen Bereichen wie der Arbeitslosenstatistik und der Beschäftigung von Ausländern besitzt es außerdem ein Weisungsrecht und übt die Fachaufsicht aus.

Die BA hieß bis zum 1. Januar 2004 Bundesanstalt für Arbeit. Umgangssprachlich wird sie auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt. 2024 beschäftigte sie 114.100 Menschen und hatte ein Haushaltsvolumen von 44,6 Milliarden Euro. Damit gehört sie zu den größten Behörden und Arbeitgebern des Bundes. Für ihre Beschäftigten gilt ein eigener Tarifvertrag. Vorstandsvorsitzende ist Andrea Nahles.

Als Verwaltungsträgerin der Arbeitslosenversicherung verbindet die BA drei Aufgabenbereiche: Sie unterstützt Menschen und Unternehmen am Arbeitsmarkt, zahlt gesetzlich vorgesehene Leistungen und beobachtet beziehungsweise erforscht die Entwicklung von Berufen und Beschäftigung. Besondere Dienststellen übernehmen zusätzliche Aufgaben, etwa die Familienkassen beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag.

Aufgaben und Leistungen

Zu den Hauptaufgaben nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gehören Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarktberatung und Berufsberatung. Berufsinformationszentren beraten unter anderem Schüler, Auszubildende, Studierende, Hochschulabsolventen und Menschen, die eine Ausbildung beginnen oder sich beruflich neu orientieren wollen. Die 2020 eingeführte „Berufsberatung im Erwerbsleben“ soll Erwerbspersonen über ihre gesamte Bildungs- und Erwerbsbiografie begleiten und sie bei einer eigenständigen, tragfähigen Berufswegplanung unterstützen.

Die BA beobachtet und erforscht den Arbeitsmarkt und veröffentlicht beispielsweise monatlich den Stellenindex BA-X. BERUFENET informiert über anerkannte Ausbildungsberufe, schulische Ausbildungen, Studienfächer sowie Fort- und Weiterbildungen. Das Portal beschreibt Anforderungen, Voraussetzungen, berufliche Alternativen und Möglichkeiten einer Existenzgründung. Tätigkeiten und anerkannte Abschlüsse werden außerdem durch Tätigkeitsschlüssel erfasst.

Unterstützung können auch Menschen erhalten, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II beziehen. Unterschieden werden arbeitslose Nichtleistungsempfänger, arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger und Ratsuchende ohne Vermittlungswunsch. Aus dem jeweiligen Status entstehen unterschiedliche Rechte und Pflichten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte 2014, dass Nichtleistungsempfänger häufig nachrangig gefördert würden.

Zu den Entgeltersatzleistungen gehören Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit oder Weiterbildung, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Die aktive Arbeitsförderung umfasst unter anderem Eignungsfeststellung, Eingliederungs- und Lohnkostenzuschüsse, berufliche Weiterbildung, Gründungszuschüsse, Leistungen für Selbstständige und das Vermittlungsbudget, aus dem beispielsweise Bewerbungs- oder Reisekosten getragen werden können.

Die Förderung der Berufsausbildung beinhaltet berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung, Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe, die Förderung von Wohnheimen für Auszubildende, Ausbildungsmanagement und das Entscheidungstraining BEST. Weitere Aufgaben betreffen Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitserlaubnisse, Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht. Im Ausland wirkt die BA an der internationalen Arbeitsvermittlung und Arbeitsverwaltung mit.

Bei der Umsetzung des SGB II ist die BA in gemeinsamen Einrichtungen mit kommunalen Trägern für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – ausgenommen die Kosten der Unterkunft – und für die Eingliederung in Arbeit zuständig. Dazu zählen Beratung, Vermittlung, Qualifizierung und Arbeitsgelegenheiten. Gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger heißen Jobcenter.

Organisation und Selbstverwaltung

Die BA ist dreistufig aufgebaut: Die Zentrale in Nürnberg bildet die obere, zehn Regionaldirektionen die mittlere und 150 Agenturen für Arbeit die örtliche Verwaltungsebene. Rund 600 Geschäftsstellen und 300 Jobcenter gewährleisten die Erreichbarkeit vor Ort. Jede Arbeitsagentur besitzt ein Berufsinformationszentrum (BiZ) mit Angeboten zur Berufs- und Studienwahl, zur Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Weiterbildung.

Die Zentrale wird von der Vorstandsvorsitzenden geleitet und gliedert sich in acht Geschäftsbereiche: Controlling und Finanzen, Familienleistungen, Förder- und Geldleistungen, Informationstechnologie, Internationales, Kundenprozesse Integration, Kundenprozesse Markt sowie Personal und Organisationsentwicklung. Besondere Dienststellen sind das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die Führungsakademie, das IT-Systemhaus, das BA-Service-Haus, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, die Familienkasse und die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit.

Die Regionaldirektionen führen die Fachaufsicht über die Agenturen und tragen Verantwortung für die regionale Arbeitsmarktpolitik. Sie stimmen sich mit den Landesregierungen über Arbeitsförderung sowie Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik ab. Die zehn Bereiche sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen, Niedersachsen-Bremen, Nordrhein-Westfalen, Nord, Rheinland-Pfalz-Saarland, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt-Thüringen.

Zentrales Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat. Ihm gehören 21 ehrenamtliche Mitglieder an: jeweils sieben Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Er überwacht und berät den Vorstand, stellt den Haushaltsplan fest, genehmigt den Geschäftsbericht und schlägt der Bundesregierung die Ernennung oder Entlassung der Vorstandsmitglieder vor. Solche Personalbeschlüsse benötigen eine Zweidrittelmehrheit. Die Mitglieder werden nicht durch Sozialwahlen bestimmt, sind nicht an Weisungen der entsendenden Stellen gebunden und amtieren sechs Jahre.

Bei jeder Agentur besteht außerdem ein Verwaltungsausschuss. Er berät und überwacht die örtliche Geschäftsführung und stimmt mit ihr Arbeitsmarktprogramme und regionale Planungen ab. Auch hier sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Körperschaften zu gleichen Teilen vertreten. Die Mitgliederzahl darf höchstens 15 betragen.

Seit der Reform von 2002 wird die BA von einem Vorstand statt von einem Präsidenten geführt. Die Vorstandsmitglieder werden für fünf Jahre auf Vorschlag des Verwaltungsrats von der Bundesregierung benannt und vom Bundespräsidenten ernannt. Seit Februar 2024 gehören Andrea Nahles als Vorstandsvorsitzende, Katrin Krömer, Daniel Terzenbach und Vanessa Ahuja dem Vorstand an; Stefan Latuski ist Generalbevollmächtigter für Informationstechnologie und digitale Prozesse.

Finanzierung und Reformen

Die BA finanziert ihre Kernaufgaben und Versicherungsleistungen vor allem aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Arbeitslosenversicherung. Der Beitragssatz sank von 6,5 Prozent in den Jahren bis 2006 über 4,2 Prozent 2007 und 2,8 Prozent 2009 auf 2,4 Prozent von 2020 bis 2022; seit 2023 beträgt er 2,6 Prozent. Das angegebene Haushaltsvolumen stieg von 33,3 Milliarden Euro 2014 auf 47,8 Milliarden Euro 2025. Der Artikel weist darauf hin, dass Teile der Haushaltsdarstellung seit 2014 möglicherweise nicht aktuell sind.

Von 2007 bis 2012 erhielt die BA zusätzlich einen Anteil aus der Umsatzsteuer, zuletzt 7,238 Milliarden Euro im Jahr 2012. Diese Beteiligung endete zum 1. Januar 2013. Der Bund genehmigt den Haushalt und erstattet die Kosten zusätzlich übertragener Aufgaben wie Kindergeld oder Grundsicherungsgeld. Reichen die Mittel nicht aus, muss er nach § 364 SGB III zinslose Liquiditätsdarlehen gewähren. Nicht rückzahlbare Darlehensanteile können am Jahresende in einen Zuschuss umgewandelt werden. Nach einem Verlust von 8,14 Milliarden Euro 2010 erzielte die BA 2011 einen Überschuss von 39,91 Millionen Euro; 2014 lag der Überschuss bei 978,4 Millionen Euro. Für 2023 wurde ein Saldo von voraussichtlich plus 1,7 Milliarden Euro erwartet.

Interne Reformen laufen seit 1997. Dazu gehören Arbeitgeber-Service, dezentralisierte Leistungsgewährung, flachere Hierarchien, Teamorganisation, Kosten- und Leistungsrechnung, zentralisierte Datenhaltung, modernisierte IT, elektronische Akten, telefonische Service-Center und ein Kunden-Reaktions-Management. Der „virtuelle Arbeitsmarkt“ sollte Stellen- und Bewerberangebote leichter zugänglich machen und private Stellenbörsen besser einbinden. Das Vorhaben „Arbeitsamt 2000“, das Leistungsgewährung und Vermittlung als „Service aus einer Hand“ verbinden sollte, wurde in der Einführungsphase als nicht praxisgerecht abgebrochen.

Die von der Bundesregierung 2002 eingesetzte Hartz-Kommission bereitete gesetzliche Reformen vor. Hartz I und II sollten die Eigenverantwortung Arbeitsloser stärken, private Vermittler einbeziehen und die Voraussetzungen für Lohnersatzleistungen verschärfen. Vermittlungsgutscheine ermöglichten unter bestimmten Bedingungen die Vergütung privater Vermittler durch die BA.

Hartz III trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Das Gesetz benannte die Bundesanstalt in Bundesagentur für Arbeit und ihre Ebenen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit um. Es beschränkte die Selbstverwaltungsorgane auf Verwaltungsrat und örtliche Verwaltungsausschüsse, führte Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument ein und übertrug die Kontrollen gegen Schwarzarbeit vor Ort auf den Zoll. Die BA blieb für die Verfolgung von Leistungsmissbrauch ohne Außenprüfung zuständig.

Kritik, Datenschutz und Vorfälle

Kritik richtete sich wiederholt gegen Organisation, Vermittlungserfolg, Datenschutz und Verwaltungspraxis. Nach Vorwürfen gefälschter Vermittlungsstatistiken wurden die Auflösung der BA, eine stärkere Zuständigkeit der Kommunen oder eine Privatisierung der Vermittlung gefordert. 2013 stellte der Bundesrechnungshof fest, Agenturen hätten sich besonders auf leicht vermittelbare Personen konzentriert. Einige Vermittler zählten Auszubildende, deren Betrieb sie ohnehin übernehmen wollte, als erfolgreiche Vermittlungen. Der Vorstand leitete Gegenmaßnahmen ein.

2004 erhielt die BA einen Big Brother Award wegen datenschutzrechtlich kritisierter Fragebögen zu Arbeitslosengeld II und vermuteter umfassender Zugriffsmöglichkeiten auf Daten von Arbeitsuchenden. Das Fernsehmagazin Monitor berichtete 2009, Arbeitsuchende würden nach schriftlichen Tests ohne fachärztliche Untersuchung als dauerhaft geistig behindert eingestuft und an Werkstätten für behinderte Menschen vermittelt. Die Zahl solcher Verweisungen stieg laut Bericht von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008. 2013 kritisierte Monitor zudem, dass lediglich 55 Prüfer für 18.500 Leiharbeitsfirmen zuständig gewesen seien.

Umstritten sind auch Meldeaufforderungen mit allgemeinen Begründungen wie „Gespräch zur beruflichen Situation“. Der Artikel bewertet sie und darauf beruhende Sanktionen als rechtswidrig und verweist auf über elf Millionen Sanktionen wegen Meldeversäumnissen zwischen 2007 und 2019. Das Bundessozialgericht hielt solche Formulierungen jedoch in vier Entscheidungen von 2010 bis 2015 grundsätzlich für fallbezogene, rechtmäßige Begründungen. Damit stehen im Artikel ausdrücklich unterschiedliche rechtliche Bewertungen nebeneinander.

2019 deckten Recherchen einen Handel mit Bewerberdaten aus der Jobbörse auf. Kriminelle Datenhändler hatten sich als private Arbeitsvermittler ausgegeben; ein Händler bot vollständige Bewerbungsmappen für drei Euro pro Stück an. Die Betroffenen wussten nichts von der Weitergabe. Die BA löschte Anzeigen von knapp zwölf Unternehmen: 32.000 scheinbar angebotene Stellen beziehungsweise wegen Mehrfachanzeigen insgesamt 120.000 Anzeigen seit 2009. Anschließend änderte sie die Suche so, dass Angebote privater Vermittler nur noch nach ausdrücklicher Auswahl angezeigt werden.

Am 2. August 2020 wurde ein Brandanschlag auf die Bundesagentur für Arbeit verübt. Zwei Verdächtige wurden festgenommen; sie sollen auch für anonyme Drohschreiben an Politiker, Behörden, Ministerien und Verkehrsverbünde verantwortlich gewesen sein.

Die institutionelle Vorgeschichte reicht bis zur Gründung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 16. Juli 1927. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde am 10. März 1952 neu errichtet und nahm am 1. Mai 1952 in Nürnberg ihre Tätigkeit auf.

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