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Brit Mila
Die Beschneidung ist ein Gebot, das selbst von den meisten säkularen Juden befolgt wird, da sie es als wichtigen Bestandteil jüdischer Identität ansehen.
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Grundbedeutung und religiöser Kern
Die Brit Mila ist die Entfernung der Vorhaut des männlichen Gliedes nach jüdischem Brauch. Sie wird auch Zirkumzision genannt und von einem Mohel durchgeführt, also einem dafür ausgebildeten Beschneider. Im Judentum gilt sie als Zeichen des Bundes mit Gott und als wichtiger Bestandteil jüdischer Identität; deshalb wird sie auch von vielen säkularen Juden befolgt.
Die religiöse Grundlage liegt in der Erzählung vom Bund Gottes mit Abraham und seiner Familie, dem sogenannten abrahamitischen Bund. In Gen 17,10–14 wird gefordert, dass alles Männliche beschnitten werden soll; männliche Kinder sollen beschnitten werden, sobald sie acht Tage alt sind. Die Brit Mila wird daher als Eintritt eines männlichen Nachkommen in diesen Bund verstanden.
Durchführung und religiöse Regeln
Die Brit Mila findet normalerweise am achten Lebenstag eines männlichen Säuglings statt. Ist das Kind schwach oder krank, wird die Beschneidung bis nach der Genesung verschoben. Wenn Eltern ihren Sohn nicht beschneiden lassen, geht die Pflicht mit der religiösen Volljährigkeit, also mit Vollendung des 13. Lebensjahres, auf den Jungen selbst über. Nach dem Schulchan Aruch begeht er, wenn er dies dann nicht tut, jeden Tag eine Sünde.
Die Zeremonie wird von Brachot, also Segenssprüchen, begleitet; ohne sie ist sie religiös nicht gültig. Der Sandak hält das Kind auf den Knien und übergibt es dem Mohel. Bei Beschneidungen in der Synagoge wird häufig ein Beschneidungsstuhl benutzt, dessen leerer zweiter Sitz dem Propheten Elia vorbehalten ist. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Beschneidung mit oder ohne Betäubung erfolgen soll. In Israel praktizierten 380 der 400 vom Oberrabbinat anerkannten Mohalim die Brit Mila ohne örtliche Betäubung, 20 mit Betäubung (Stand 2012 oder davor). Ein Nichtjude darf die Brit Mila nicht durchführen.
Die Brit Mila gehört zu den 613 Mitzwot, den Geboten des Judentums. Auch ein männlicher Proselyt, also ein Mann, der zum Judentum übertritt, muss sich beschneiden lassen. Ist er bereits beschnitten, verlangt das orthodoxe Judentum eine symbolische zweite Beschneidung, Tippat Dam, bei der durch eine kleine Inzision mindestens ein Blutstropfen sichtbar wird. Im liberalen oder progressiven Judentum wird dies nicht immer verlangt oder praktiziert.
Sichtweisen im Judentum heute
Im orthodoxen Judentum ist die Halacha, also der rechtliche Teil der jüdischen Überlieferung, verbindlich. Die Brit Mila ist dort keine Voraussetzung dafür, Jude zu sein, denn die Zugehörigkeit ergibt sich religionsrechtlich bereits durch die Abstammung von einer jüdischen Mutter. Für männliche Nachkommen gilt sie aber als religiöse Pflicht des Vaters und als Bestätigung des Bundes mit Gott. Kommt der Vater dieser Pflicht nicht nach, geht sie mit 13 Jahren auf den Sohn über.
In manchen ultraorthodoxen Gemeinden, besonders in Israel und den USA, gibt es das Ritual Metzitzah B’peh. Dabei saugt der Mohel nach der Beschneidung Blut direkt mit dem Mund von der Wunde. Diese Praxis ist stark umstritten, weil Herpes simplex Typ 1 übertragen werden kann, mit möglichen Hirnschäden oder Todesfällen. Eine 2012 veröffentlichte CDC-Studie berichtete für New York City von etwa 3600 betroffenen neugeborenen Jungen pro Jahr in ultraorthodoxen Gemeinden; zwischen November 2000 und Dezember 2011 wurden elf Herpesfälle bekannt, zwei Kinder erlitten bleibende Gehirnschäden und zwei starben. Die Dunkelziffer ist unbekannt.
Im nicht-orthodoxen Judentum wird die Brit Mila ebenfalls vielfach als wichtiger Bestandteil des Bundes verstanden. Die World Union for Progressive Judaism sprach sich 2012 in der deutschen Debatte für das Recht aus, Beschneidungen weiterhin durchführen zu können. Eine wachsende Minderheit in nicht-orthodoxen Gemeinden praktiziert statt der Brit Mila die Brit Schalom, eine reine Namensgebungszeremonie ohne Beschneidung. In Großbritannien wird diese Alternative bei einer jüdischen Bevölkerung von knapp 300.000 jedoch nur etwa 50-mal jährlich praktiziert.
In Israel wurden nach Angaben von Rabbi Moshe Morsenau im Jahr 2011 rund 60.000 Beschneidungen durchgeführt. Beschneidungsgegner schätzen den Anteil nicht beschnittener jüdischer Söhne in Israel auf zwei bis drei Prozent und die Zahl der Familien, die auf eine Brit Mila verzichtet haben, auf mehrere Tausend.
Frühes Christentum und historische Entwicklung
In der frühen christlichen Kirche wurde die Beschneidung besonders bei der Mission unter Nichtjuden zu einem Streitpunkt. Nach der Apostelgeschichte verlangten manche Christen aus Judäa, dass auch Heidenchristen nach mosaischem Gesetz beschnitten werden müssten, um gerettet zu werden. Paulus und Barnabas widersprachen. Auf dem sogenannten Apostelkonvent in Jerusalem wurde nach Streit entschieden, den Heidenchristen diese Last nicht aufzuerlegen. Damit wurde eine beschneidungsfreie Heidenmission begründet.
Zur Geschichte der Brit Mila gehört auch die Einführung der Periah, also des vollständigen Abschabens der inneren Vorhaut von der Eichel. Nach dem israelischen Anthropologen und Soziologen Nissan Rubin gehörte diese Form nicht zu den ersten zwei Jahrtausenden jüdischer Beschneidung, sondern sei erst zur Zeit des Bar-Kochba-Aufstands 132–135 n. Chr. durch Rabbiner auferlegt worden. Sie sollte verhindern, dass die Vorhaut durch Strecken wiederhergestellt wurde; diese Praxis wird Epispasmus genannt.
Es gab mehrfach Versuche, die Brit Mila zu unterdrücken. Die Bücher 1. und 2. Makkabäer schildern Verbote und schwere Strafen unter König Antiochos IV. Epiphanes, der das Judentum in seinem Herrschaftsgebiet hellenisieren wollte. Auch in kommunistischen Regimen wurde religiöse Praxis einschließlich der Beschneidung unterdrückt, weshalb in Osteuropa nur eine kleine Minderheit jüdischer Männer beschnitten war; später nahm die Bereitschaft zur Beschneidung wieder zu.
Im Nationalsozialismus spielte Beschneidung rechtlich nicht die Grundlage der Verfolgung, denn nach den Nürnberger Gesetzen galt als Jude, wer von jüdischen Großeltern abstammte. Dennoch konnte Beschnittensein für versteckt lebende oder unter falscher Identität lebende Juden gefährlich werden, weil es zur Identifizierung benutzt werden konnte. Amtsärzte prüften bei männlichen Personen auch, ob sie beschnitten waren, wenn über eine Einstufung als „Volljude“ entschieden wurde.
Rechtliche und gesellschaftliche Kontroversen
In Deutschland wurde die religiös motivierte Beschneidung Minderjähriger lange kontrovers diskutiert. Bis 2012 war sie gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Juristisch galt sie wie ein ärztlicher Eingriff zunächst als Körperverletzung im Tatbestand; die herrschende Meinung hielt sie aber meist für gerechtfertigt, wenn sie durch einen Arzt und auf Grundlage des elterlichen Erziehungsrechts erfolgte. Andere Stimmen sahen darin eine rechtswidrige und strafbare Körperverletzung.
Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 erklärte eine religiös motivierte Beschneidung Minderjähriger für rechtswidrig, weil das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit wegen der Endgültigkeit des Eingriffs schwerer wiege als das Erziehungsrecht der Eltern und deren Religionsfreiheit. Das Urteil löste eine breite gesellschaftliche Debatte aus. Der Deutsche Ethikrat nannte als Mindestanforderungen für eine gesetzliche Regelung: umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten, qualifizierte Schmerzbehandlung, fachgerechte Durchführung und Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des Jungen. Am 12. Dezember 2012 beschloss der Bundestag mit 434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes; es trat am 28. Dezember 2012 in Kraft.
In Österreich gibt es keine besondere gesetzliche Regelung für Beschneidungen. Körperverletzung ist strafbar, und § 146a ABGB verbietet Eltern Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides. Zugleich erlaubt das Israelitengesetz der Israelitischen Religionsgesellschaft und ihren Mitgliedern, Kinder und Jugendliche nach traditionellen Bräuchen und religiösen Geboten zu erziehen. Das österreichische Justizministerium hält die religiöse Beschneidung von Jungen wegen des Elternrechts nicht für strafbar.
Der Europarat bezeichnete 2013 in Resolution 1952 (2013) die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen zusammen mit der genitalen Verstümmelung von Mädchen als Anlass „besonderer Besorgnis“. Später wurde klargestellt, dass die Religionsfreiheit geschützt werde und kein Verbot der Beschneidung beabsichtigt sei. 2015 empfahl die Parlamentarische Versammlung den Mitgliedsstaaten, ausreichende Qualifikation der Ausführenden, medizinische und hygienische Standards sowie umfassende Aufklärung der Eltern vorzuschreiben.