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Beschneidung
Beschneidung bezeichnet verschiedene durch Schnitte vorgenommene Veränderungen der äußeren Geschlechtsorgane bei Männern und Frauen sowie Kindern.
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Begriff und Formen
Beschneidung bezeichnet verschiedene durch Schnitte vorgenommene Veränderungen der äußeren Geschlechtsorgane bei Männern, Frauen und Kindern. Bei Jungen und Männern ist „Zirkumzision“ die Fachbezeichnung. Gemeint ist die religiös, medizinisch oder kosmetisch begründete Kürzung beziehungsweise Entfernung der Penisvorhaut.
Bei Mädchen und Frauen werden mehrere Eingriffe unterschieden: Die Entfernung der Klitoris heißt Klitoridektomie. Das Einschneiden oder Einritzen der äußeren Genitalien wird als Exzision bezeichnet. Bei einer Infibulation werden die äußeren Genitalien abgetrennt und die Wunde anschließend zusammengenäht. Moderne kosmetische Formen umfassen die Kürzung oder Entfernung der Klitorisvorhaut (Klitorisvorhautreduktion) sowie die Verkleinerung oder Entfernung der Schamlippen (Schamlippenverkleinerung).
Religiöse Traditionen und medizinische Gründe
Die männliche Beschneidung hat unter anderem religiöse und kulturelle Gründe. Im Alten Ägypten wurde die Penisvorhaut bereits vom vierten Jahrtausend v. Chr. bis 400 n. Chr. entfernt; die älteste bekannte künstlerische Darstellung stammt aus der Zeit um 2300 v. Chr. und zeigt die Beschneidung erwachsener Männer. Nach jüdischem Ritus heißt die Entfernung der Vorhaut Brit Mila, nach islamischem Ritus Chitan oder Khitan. In einigen christlichen Konfessionen wurde beziehungsweise wird am 1. Januar das Kirchenfest „Beschneidung des Herrn“ gefeiert. In der römisch-katholischen Kirche wird es seit der Erneuerung der Grundordnung des Kirchenjahres 1969 nicht mehr begangen.
Eine medizinische Beschneidung kann eine Behandlungsmöglichkeit bei einer pathologischen, also narbigen, Phimose sein. Eine solche sekundäre Phimose kann dazu führen, dass eine Erektion schmerzhaft ist. Eine Beschneidung ist laut Artikel erst notwendig, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten, etwa Kortisoncreme oder Dehnen, erfolglos waren. Es gibt eine Teilbeschneidung und eine komplette Beschneidung. Im Allgemeinen führt ein Urologe den Eingriff durch.
Die Beschneidungsdebatte 2012
Auslöser der deutschen Beschneidungsdebatte war ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2012. Das Gericht wertete die religiös begründete Beschneidung eines minderjährigen Jungen als Körperverletzung. Der angeklagte Arzt wurde freigesprochen, weil er wegen der unklaren Rechtslage einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlegen sei. Nach der Begründung des Urteils wäre eine religiöse Beschneidung von Jungen jedoch strafbar gewesen.
Im Mittelpunkt standen drei Grundrechte, die in einem Spannungsverhältnis zueinander gesehen wurden: das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG, das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG und die Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG. Die Debatte knüpfte außerdem an einen Aufsatz des Rechtswissenschaftlers Holm Putzke aus dem Jahr 2008 an. Putzke bewertete die Beschneidung von Kindern als erheblichen körperlichen Eingriff, der einer rechtlichen Grundlage bedürfe. Er forderte, dass Religionsgemeinschaften ihre Traditionen gegebenenfalls an geltendes nationales und internationales Recht anpassen und nach Alternativen suchen.
Das Kölner Urteil wurde stark kritisiert. Hans-Jürgen Papier bemängelte, das Gericht habe die Beschneidung als Brauchtum und nicht als essenziellen Glaubensinhalt bewertet. Hans Michael Heinig kritisierte den seiner Ansicht nach zu unbefangenen Umgang mit der komplexen Rechtsfrage. Holm Putzke hielt das Urteil dagegen für richtig und mutig.
Viele Argumente für und gegen die Beschneidung waren bereits zuvor in juristischen, medizinischen und religiösen Fachkreisen erörtert worden. Neu waren vor allem die Politisierung und die große öffentliche Aufmerksamkeit. Befürworter, darunter jüdische Stimmen, sahen in Teilen der Kritik neuen Antisemitismus. Charlotte Knobloch erklärte, die Debatte habe dem Ruf Deutschlands in der Welt geschadet. Gegner beriefen sich überwiegend auf das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Teilweise wurde eingewandt, die Beschneidung sei im Islam nicht konstitutiv und könne bis zur Religionsmündigkeit aufgeschoben werden. Außerdem wurde auf Reformdebatten im Judentum und Widerstand gegen die Beschneidung in Israel hingewiesen. Gil Yaron zitierte eine Umfrage, nach der sich etwa ein Drittel der jüdischen Eltern in Israel vorrangig aus sozialem Druck für die Beschneidung entscheide.
Ärzte wiesen auch bei fachgerechter Durchführung auf gesundheitliche Risiken hin. Neben den allgemeinen Risiken einer Operation wurde für Beschneidungen im Säuglingsalter eine Komplikationsrate von elf Prozent genannt. Der Berufsverband der Deutschen Urologie riet von der Beschneidung ab, sofern keine zwingenden medizinischen Gründe vorlägen. Die Ärztevereinigungen fast aller westlichen Industrieländer raten von routinemäßigen Beschneidungen aus nicht-therapeutischen Gründen ab. Auch in den USA wurde die jahrzehntelange routinemäßige Beschneidung neugeborener Jungen aus hygienischen Gründen nach öffentlichen Debatten schrittweise zurückgenommen.
Vor dem Kölner Urteil war die Beschneidung grundsätzlich als nicht strafbar angesehen worden. Nach dem Urteil äußerten sich Vertreter von Religionsgemeinschaften, Juristen, Ärzten, Journalisten, Intellektuelle, Philosophen, Politiker und Historiker. Viele Ärzte und Kliniken erklärten zunächst, keine Beschneidungen mehr durchzuführen. In der Bevölkerung zeigten Umfragen eine deutliche Mehrheit für ein gesetzliches Verbot; diese Ergebnisse wurden von Vertretern jüdischer und muslimischer Religionsgemeinschaften teilweise als Hinweis auf antisemitische oder islamfeindliche Einstellungen gedeutet. Zugleich sorgten sich viele Politiker, darunter Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Westerwelle, um das internationale Ansehen Deutschlands.
Gesetzliche Regelung und Gegenbewegungen
Am 12. Dezember 2012 verabschiedete der Bundestag in dritter Beratung den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den „Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“. Ziel war, insbesondere für Juden und Muslime in Deutschland wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Zuvor hatten Juristen, Ärzte, Menschenrechtler und Journalisten vor einer vorschnellen Regelung gewarnt. Der Gesetzgeber musste das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das elterliche Bestimmungsrecht und die Religionsfreiheit gegeneinander abwägen. Seit dem 28. Dezember 2012 ist die Regelung als § 1631d BGB in Kraft.
Gegen diese Regelung entstanden Organisationen, die sich für die genitale Selbstbestimmung einsetzen. Im Mai 2013 wurde in Mainz der Verein intaktiv e. V. gegründet. Mogis e. V. setzt sich unter anderem für die Abschaffung des § 1631d BGB ein. Für den 7. Mai 2025, den 13. Jahrestag des Kölner Urteils, rief Mogis zu einem weltweiten Tag der Genitalen Selbstbestimmung auf; zahlreiche Organisationen unterstützten den Aufruf.