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Erweiterte Oberschule
Die Erweiterte Oberschule (Abkürzung EOS [ˌeːoːˈɛs], offiziell „Erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ oder „12klassige allgemeinbildende …
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Schulform und Entwicklung
Die Erweiterte Oberschule (EOS) war die höhere Schule im Bildungssystem der DDR. Sie hieß offiziell „Erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ beziehungsweise „12klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ und führte nach der 12. Klasse zur Hochschulreife. Die Bezeichnung „Gymnasium“ gab es in der DDR nicht. Die EOS war konzeptionell eine vierjährige Gemeinschaftsschule ohne innere oder äußere Differenzierung; der Klassenverband blieb bis zur Reifeprüfung bestehen.
Sie löste durch das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 2. Dezember 1959 die bisherige Oberschule ab. Zunächst gab es drei Zweige: Der A-Zweig vertiefte moderne Fremdsprachen und zielte auf drei moderne Fremdsprachen, der B-Zweig war mathematisch-naturwissenschaftlich ausgerichtet, und der C-Zweig vermittelte klassische Sprachen mit Latein und Altgriechisch. Das erste Lehrplanwerk entstand 1960 und wurde ab dem Schuljahr 1961/62 verbindlich.
Der Übergang von der Polytechnischen Oberschule (POS) zur EOS erfolgte anfangs ausschließlich nach der 8. Klasse. Bis 1968 erhielten EOS-Schüler keinen Zehnklassenabschluss; bei einem vorzeitigen Verlassen der EOS besaßen sie daher nur das Zeugnis der 8. Klasse. Die Reformbestrebungen ab 1963 zielten auf eine zehnjährige Schule für alle, eine einheitliche Allgemeinbildung und einen Abschluss nach Klasse 10.
Mit der Reform von 1967 wurden die Klassen 9 und 10 zu regulären Vorbereitungsklassen mit POS-Lehrstoff und POS-Abschlussprüfung. Dadurch sollte ein Wechsel zwischen Bildungswegen erleichtert werden. Ab 1969 war der Übergang zur EOS für besonders befähigte POS-Absolventen auch nach Klasse 10 möglich. Seit Mitte der 1970er Jahre wurde dieser Weg regelhaft vor allem für Absolventen von Kinder- und Jugendsportschulen, Schulen mit erweitertem Russischunterricht und anderen Spezialschulen genutzt. 1980 wechselte letztmals ein Jahrgang nach der 8. Klasse für vier EOS-Jahre. Ab 1983 besuchten künftige Abiturienten nach dem POS-Abschluss der 10. Klasse nur noch zwei Jahre die EOS; für Spezialschulen und Spezialklassen blieben vier EOS-Jahre möglich.
Der Unterricht fand montags bis zum Sonnabendmittag statt. Ferienzeiten wurden wie an der POS zusätzlich für Produktionseinsätze, Praktika und Projektarbeiten genutzt. Fachkräfte- und Lehrermangel führten teilweise zu überplanmäßigen Klassenfrequenzen.
Berufliche Bildungswege
Die DDR verband Allgemeinbildung grundsätzlich mit Berufsbildung und produktiver Arbeit. Deshalb entstand 1959 neben der Berufsausbildung mit Abitur ein eigener Bildungsgang „Abitur mit Berufsausbildung“. Er wurde zum 1. September 1960 wirksam und verband den vierjährigen EOS-Besuch mit einer vollständigen Berufsausbildung und einem vollwertigen Facharbeiterabschluss. Planungen sahen vor, dass Mitte der 1960er Jahre 20 % und mehr eines Jahrgangs diesen Weg aufnehmen sollten.
Ab 1. September 1963 dauerte die Ausbildung generell vier Jahre. Eine staatliche Berufsliste berücksichtigte besonders Berufe aus wichtigen Bereichen der DDR-Volkswirtschaft, Berufe mit hohen Lernanforderungen, guten Weiterentwicklungsmöglichkeiten und besonderer Bedeutung für mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Studiengänge. Genannt wurden unter anderem Berufe in der chemischen Industrie, Metallurgie, im Maschinenbau, in der Elektrotechnik, Landwirtschaft, im Bergbau, in der Bauindustrie, Glas- und Keramikindustrie sowie in Handel, Verkehr, Druck, Textilwirtschaft, Gastronomie, Pflege und elektronischer Datenverarbeitung.
Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung durften die Berufsliste regional anpassen. Die Regelungen enthielten außerdem Hinweise, welche Berufe als für Mädchen ungeeignet oder als bevorzugt für Mädchen vorgesehen galten. Eine Sonderbehandlung des A- oder C-Zweigs gab es nicht: Auch Schüler mit Schwerpunkt auf Latein und Altgriechisch konnten entsprechend dem Bedarf der Planstellenlenkung in einem Industrieberuf eingesetzt werden.
Unter Margot Honecker wurde die EOS wieder stärker auf die Hochschulreife und die Vorbereitung auf ein Studium ausgerichtet. Der polytechnische Kern blieb erhalten, wurde aber durch hochschulbezogene Formen wie die wissenschaftlich-praktische Arbeit (wpA) weitergeführt. Die Regelungen von 1966 schafften das Abitur mit Berufsausbildung faktisch ab; Schüler, die am 1. September 1966 in die Klasse 9 der EOS eintraten, durchliefen den Bildungsgang letztmals. Die Zweite EOS-Instruktion vom 13. September 1968 führte endgültig zur zweijährigen EOS mit Vorbereitungsklassen.
Ab dem 1. September 1961 gab es außerdem das Abitur mit Berufsausbildung und begleitendem Fachschulfern- oder Fachschulabendstudium. Abiturienten konnten gleichzeitig Facharbeiter werden und vorzeitig ein Studium zum Fachschulingenieur (grad. Ing.(FS)) beginnen. Die Lehrzeit wurde wegen der bereits vorhandenen Allgemeinbildung verkürzt: Aus 2 beziehungsweise 2½ Jahren wurden 1½ Jahre, aus 3 Jahren 2 Jahre. Das Studium umfasste gewöhnlich höchstens 16 Wochenstunden, davon 10 Stunden reines Studium und 6 Stunden Hausaufgaben. Zusätzlich waren 11 Konsultationstage vorgesehen: 2 in den Weihnachtsferien, 2 in den Osterferien, 1 in den Pfingstferien und 6 in den Sommerferien. Empfohlene Fachrichtungen waren unter anderem Bergbau, Elektrotechnik, Feinwerktechnik, Maschinenbau, Bauwesen, Leichtindustrie, Chemie und Landwirtschaft. Auch dieser Bildungsweg verschwand Ende der 1960er Jahre.
Unterricht und Lehrplan
Die Stundentafeln zeigen den Wandel der EOS. In der Übergangsstundentafel von 1959 umfasste der Pflichtunterricht je nach Zweig und Klassenstufe 35 bis 38 Wochenstunden. Der A-Zweig hatte besonders viele Stunden in der zweiten und dritten Fremdsprache, der B-Zweig in Mathematik und Naturwissenschaften, der C-Zweig in den alten Sprachen. 1961 waren in allen drei Zweigen durchgehend 36 Pflichtwochenstunden vorgesehen.
Die Stundentafel von 1971 galt nur noch für die Klassen 11 und 12. Sie enthielt 33 Pflichtwochenstunden und bis zu 3 fakultative Wochenstunden, also höchstens 36 Wochenstunden. Mathematik hatte in beiden Klassen 5 Stunden, Physik 3, Chemie und Biologie 2 beziehungsweise 3. Das polytechnische Fach wpA umfasste 4 Stunden je Woche. In Klasse 12 entfielen unter anderem Geographie und Geschichte, während Astronomie mit 1 Stunde und Staatsbürgerkunde mit 2 Stunden vorgesehen waren.
Die Stundentafel von 1982 verteilte den Unterricht auf Halbjahre. Der Pflichtumfang lag je nach Halbjahr bei 32 oder 33 Stunden, mit 3 fakultativen Stunden bei höchstens 35 beziehungsweise 36 Wochenstunden. Mathematik blieb mit 5 Wochenstunden durchgehend zentral. Geographie wurde zunächst in der 11. Klasse abgeschlossen. Nach dem Mauerfall im Herbst 1989 wurde sie wegen des entstandenen Wissensbedarfs in der 12. Klasse weitergeführt; Staatsbürgerkunde wurde durch Philosophie ersetzt, und eine Benotung entfiel.
Fakultativer Unterricht entstand seit Ende der 1960er Jahre zunächst in Form freiwilliger Arbeitsgemeinschaften. Mit dem Umbau zur zweijährigen EOS wurde er ab 1981 als regulärer fakultativer Unterricht eingerichtet. Er konnte schneller an neue Anforderungen angepasst werden als das reguläre Lehrplanwerk, dessen Änderungen gewöhnlich 3–5 Jahre Vorbereitung, Forschung, Konferenzen und teilweise Schulversuche erforderten. Ziele waren Berufslenkung, Studienvorbereitung, Spezialkenntnisse, Talentsichtung und Talentförderung.
Angeboten wurden beispielsweise Komplexe Zahlen, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Matrizenrechnung, Datenverarbeitung, Netzplantechnik, Festkörperphysik, Elektronik, qualitative Analyse, makromolekulare Chemie und Ökologie. Weitere Kurse betrafen Englisch, Französisch, Polnisch und Tschechisch, die beide zum 1. September 1971 genannt werden, außerdem Spanisch und Latein, Weltliteratur, Musik, Kunsterziehung sowie politische und ökonomische Themen.
Informatik und spätere Reformen
Ende der 1970er Jahre berieten das Ministerium für Volksbildung und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen über die Einbindung der Computertechnik. 1985/86 wurde das Fach „Informatik“ beschlossen. Es galt als polytechnischer Unterricht und sollte eng mit Mathematik und dem Computer verbunden sein. Die Einführung wurde durch die geringe Zahl verfügbarer Computer erschwert. Eine flächendeckende Einführung hätte den Unterricht nach damaligen Planungen bis 1992 verzögert; deshalb erhielten die Erweiterten Oberschulen Priorität. An POS wurde Informatik zunächst als Teillehrgang „Rechen- und Informationstechnik“ im Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ vermittelt.
Die amtliche Stundentafel wurde 1988 mit Wirkung zum 1. September 1989, also für das Schuljahr 1989/90, geändert. Informatik war in der 11. Klasse mit 2 Stunden im ersten und 2 Stunden im zweiten Halbjahr obligatorisch, in der 12. Klasse jedoch nicht mehr vorgesehen. Der Pflichtumfang betrug 33, 34, 33 und 32 Wochenstunden in den vier Halbjahresabschnitten; einschließlich fakultativem Unterricht waren höchstens 35, 36, 37 beziehungsweise 36 Stunden möglich.
Die Reform hielt an der mathematisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung fest und verstärkte die polytechnische Orientierung. Geographie lief nun kontinuierlicher durch die Abiturstufe. Der fakultative Unterricht wurde stärker auf die 12. Klasse konzentriert. Die Zeit für die wissenschaftlich-praktische Arbeit wurde leicht reduziert, ohne die Anforderungen an die Facharbeit zu senken. Die gewünschte Wiedereinführung von Astronomie an der EOS lehnte das Ministerium mit Verweis auf die POS ab.
Reifeprüfung und Hochschulreife
Am Ende der 12. Klasse legten die Schüler im Mai und Juni die zentrale Reifeprüfung ab. Die schriftliche Prüfung bestand aus vier Klausuren:
- Deutsch: 5 Stunden
- Mathematik: 5 Stunden
- Russisch: 1½ Stunden
- eine naturwissenschaftliche Prüfung in Physik, Chemie oder Biologie: 5 Stunden
Die mündliche Prüfung umfasste mindestens 2 und höchstens 5 Prüfungen. Anzahl und Fächer legte das Fachlehrerkollektiv fest. Häufig wurden Schüler mündlich geprüft, deren Vorzensur nicht sicher war. Auch die Sportprüfung war für alle verpflichtend.
Vorzensur und Prüfungszensur zählten jeweils zu 50 % für die Endzensur. Dadurch hatte die Reifeprüfung im Vergleich zum heutigen Abitur wegen der Zahl der Fächer und der Prüfungsanforderungen eine besonders große Bedeutung. Das Thema der zu verteidigenden Facharbeit aus der wissenschaftlich-praktischen Arbeit erschien in der Regel ebenfalls auf dem Reifezeugnis.
Für ein Abitur mit Auszeichnung konnten Schüler für die Lessing-Medaille vorgeschlagen werden. Für Gold waren in allen Fächern des Abschlusszeugnisses „sehr gut“ erforderlich. Für Silber durften höchstens zwei Fächer mit „gut“ bewertet sein.
Zulassung und Sonderformen
Die Aufnahme in die EOS war stark begrenzt. Durchschnittlich wechselten nur 2 bis 4 Schüler aus einer Grundschul- oder POS-Klasse auf die EOS; insgesamt besuchte nur 14 % eines Jahrgangs diese Schulform. Einen formalen Numerus clausus gab es nicht, doch galt ein Zensurendurchschnitt von 1,7 als Orientierung, der möglichst nicht überschritten werden sollte. Zusätzlich bestanden Quoten für Mädchen und in den 1960er Jahren eine bevorzugte Förderung von Arbeiterkindern. Das Leistungsprinzip sollte dabei erhalten bleiben.
Der Zugang erfolgte entweder durch Delegierung über die POS oder durch direkte Bewerbung an einer EOS. Neben schulischen Leistungen wurden politische Einstellung, gesellschaftliches Engagement in Pionierorganisation und FDJ sowie die Teilnahme an der Jugendweihe berücksichtigt. Berufswünsche wie Offizier oder Lehrer konnten die Aufnahme begünstigen. Auch die Bereitschaft zu drei Jahren Wehrdienst statt der regulären 18 Monate erhöhte die Chance auf einen EOS-Platz. Heinz-Elmar Tenorth bezeichnete die EOS deshalb als separaten Bildungsweg „für die Privilegierten“ und verglich ihren Anteil von 14 % mit 30 bis 40 % eines Jahrgangs im heutigen Gymnasium in Deutschland.
Die Nichtzulassung oder die Relegation von der EOS konnte als Repressionsmittel gegen Oppositionelle, kirchlich Engagierte und als „unzuverlässig“ geltende Bürger eingesetzt werden. Die Aufnahmeordnung verlangte Schüler mit guten Leistungen, hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie „politisch-moralischer und charakterlicher Reife“, die ihre Verbundenheit mit der DDR durch Haltung und gesellschaftliche Aktivität bewiesen hatten. Als benachteiligende Gründe galten unter anderem fehlende Mitgliedschaft in Massenorganisationen, kirchliche Aktivitäten, bürgerliche Familientraditionen, enge Verwandte im westlichen Ausland, die Verweigerung der Jugendweihe oder Konflikte mit schulischem Personal. Nach der Wende waren Schadensersatzansprüche nach § 3 („Verfolgte Schüler“) des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes möglich; eine selbst angenommene Aussichtslosigkeit ohne Antrag und ein „Aufstiegsschaden“ wurden jedoch nicht entschädigt.
Zu den Sonderformen gehörten Spezialschulen für Mathematik und Naturwissenschaften, moderne Sprachen, Altsprachen, Musikerziehung und die Vorbereitung auf ein Russischlehrerstudium. C-Zweig-Klassen für Latein und Altgriechisch hatten höchstens 20 Schüler je Klassenstufe und bestanden an neun EOS, darunter der Heinrich-Schliemann-Schule Berlin, der Humboldt-Schule Potsdam, der Kreuzschule Dresden, der Thomasschule Leipzig, der Latina August-Hermann-Francke Halle und der Herder-Schule Rostock. Sportlich besonders Geförderte besuchten Kinder- und Jugendsportschulen.
Weitere Einrichtungen waren die ABF II in Halle, das Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium (IVA), das von 1954 bis 1991 Schüler für ein Hochschulstudium im sozialistischen Ausland vorbereitete, sowie Spezialklassen an Hochschulen in Berlin, Halle, Rostock, Magdeburg, Merseburg und Karl-Marx-Stadt. Alternativen waren die dreijährige Berufsausbildung mit Abitur, Abendkurse an Volkshochschulen und Vorkurse an Hochschulen. Diese dauerten 12 Monate im Direktstudium oder 18 Monate im Fernstudium und führten zur fachgebundenen Hochschulreife, vor allem für technische Studiengänge. Voraussetzung waren eine abgeschlossene Berufsschulausbildung und bei Männern der absolvierte Dienst in der Nationalen Volksarmee.