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Beschäftigungsstand
... (Magisches Viereck). Im Gesetz ist vom „hohen Beschäftigungsstand“ die Rede, nicht jedoch von Vollbeschäftigung. Im Vergleich zur Vollbeschäftigung deutet …
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Bedeutung des Beschäftigungsstands
Der Beschäftigungsstand beschreibt in der Volkswirtschaftslehre die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Er zeigt an, ob Unterbeschäftigung, Vollbeschäftigung oder Überbeschäftigung besteht.
Unterbeschäftigung liegt statistisch vor, wenn es weniger offene Stellen (A_A) als Arbeitslose (A_N) gibt: A_A < A_N.
Vollbeschäftigung liegt vor, wenn auf dem Arbeitsmarkt Marktgleichgewicht herrscht: A_A = A_N.
Überbeschäftigung besteht, wenn es mehr offene Stellen als Arbeitslose gibt: A_A > A_N. Sie liegt auch vor, wenn die Zahl der offenen Arbeitsplätze die Zahl der Arbeitsfähigen überwiegt und alle Arbeitsfähigen beschäftigt sind.
Ziel der Wirtschaftspolitik
Ein hoher Beschäftigungsgrad wird bei einer Arbeitslosenquote von bis zu 2 % angenommen.
Rechtliche Einordnung
Der Beschäftigungsstand wurde im Juni 1967 durch das Stabilitätsgesetz (StabG) zum Rechtsbegriff. Das Gesetz konkretisiert das in Art. 109 Abs. 2 GG genannte Staatsziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Nach § 1 StabG müssen Bund und Länder bei wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts beachten. Innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung sollen ihre Maßnahmen gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand, zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht sowie zu stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. Diese vier Ziele heißen Magisches Viereck und stehen miteinander im Zielkonflikt.
Das Gesetz verlangt einen „hohen Beschäftigungsstand“, nicht Vollbeschäftigung. Dies gilt als geringeres Anspruchsniveau, weil Stabilitätspolitik vor allem konjunkturelle Arbeitslosigkeit bekämpfen kann. Strukturelle Arbeitslosigkeit und friktionelle Arbeitslosigkeit kann sie dagegen nicht beseitigen.