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Bürgerrat Klima
Der Bürgerrat Klima war ein losbasierter Bürgerrat unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident a. D. Horst Köhler, bestehend aus 160 Bürgern, …
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Aufgabe und Einordnung
Der Bürgerrat Klima war ein zivilgesellschaftlich organisierter, losbasierter Bürgerrat: 160 Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten Empfehlungen für die deutsche Klimapolitik. Er tagte in zwölf Sitzungen vom 26. April bis 23. Juni 2021 unter der Schirmherrschaft des ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler.
Seine zentrale Frage lautete, wie Deutschland die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens unter gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten erreichen kann. Die Empfehlungen richteten sich an die Parteien des Bundestages und an die nach der Bundestagswahl 2021 gebildete Bundesregierung. Im Herbst 2021 wurden sie als Bürgergutachten übergeben.
Der Rat entstand aus einer Initiative von BürgerBegehren Klimaschutz und Scientists for Future im Dezember 2020. Anders als manche Klimabürgerräte in anderen Ländern war er nicht formell an politische Institutionen angebunden, sondern nach dem Bottom-up-Prinzip aus der Zivilgesellschaft organisiert. Vorbilder waren Klima-Bürgerräte in Frankreich, Großbritannien und Dänemark sowie frühere deutsche Bürgerräte zu Demokratie und Deutschlands Rolle in der Welt.
Zusammensetzung und Organisation
Die 160 Teilnehmenden wurden in einem mehrstufigen Losverfahren ausgewählt. Zunächst kontaktierte man einige tausend Personen über zufällig ausgewählte Telefonnummern. Danach erfolgte die Auswahl nach demografischen Merkmalen, damit der Rat die deutsche Gesellschaft möglichst gut abbildet.
Bei Alter, Geschlecht, Schulabschluss, Größe des Wohnorts, Bundesland und Migrationshintergrund entsprachen die Teilnehmenden nahezu dem Bevölkerungsdurchschnitt. Beim persönlichen Stellenwert des Klimaschutzes gab es jedoch eine Abweichung: Nur 2 % der Mitglieder bezeichneten Klimaschutz als gar nicht wichtig, gegenüber etwa 11 % in der Gesamtbevölkerung. Ernst Ulrich von Weizsäcker nannte als möglichen Grund eine geringere Teilnahmebereitschaft dieser Gruppe.
Träger war der gemeinnützige Verein BürgerBegehren Klimaschutz e. V. Er war für Finanzierung, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Einbindung von Politik und Zivilgesellschaft verantwortlich. Über 60 Organisationen und Verbände unterstützten den Rat. Die Institute ifok, nexus und Institut für Partizipatives Gestalten sollten den Prozess neutral und ergebnisoffen durchführen. Wissenschaftlich beraten wurde der Rat durch ein Kuratorium unter Leitung von Ortwin Renn; ein Beirat aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sollte den Prozess beobachten und auf Ausgewogenheit achten.
Die Leistungen der Institute für Planung und Durchführung kosteten 1,9 Mio. Euro. Finanziert wurden sie durch Stiftungen, darunter Schöpflin Stiftung, Open Society Foundations, GLS Treuhand und Deutsche Postcode Lotterie; zusätzlich entstanden Kosten für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Beratungsprozess
Vor den Beratungen wurde ein inhaltlicher Rahmen aus Vorschlägen von Wissenschaft, Politik und Organisationen sowie einer bundesweiten Meinungsumfrage entwickelt. Das wissenschaftliche Kuratorium bestimmte vier Handlungsfelder: Mobilität, Gebäude und Heizung, Energieerzeugung sowie Lebensmittelerzeugung. Die Mitglieder konnten während der Beratungen weitere Themen vorschlagen.
Je 40 zufällig zugeordnete Teilnehmende arbeiteten in einem Handlungsfeld. In den ersten drei Sitzungen entstanden zunächst Zukunftsbilder und Leitsätze. Danach entwickelten vier Arbeitsgruppen Empfehlungen. Das übergreifende Thema CO₂-Bepreisung wurde in Vollversammlungen als „Instrumente der Transformation“ beraten und wissenschaftlich bewertet. Abschließend stimmte der gesamte Rat über die Empfehlungen ab; das Verfahren und die Ergebnisse wurden im Gutachten zusammengeführt.
Die zehn Leitsätze stellten das 1,5-Grad-Ziel an erste Stelle. Klimaschutz solle dem Allgemeinwohl dienen, Vorrang vor Einzelinteressen haben und durch Aufklärung und Transparenz begleitet werden. Weitere Grundsätze waren Verantwortung und Veränderungsbereitschaft aller, Klimaschutz in allen Bildungsangeboten, Generationen-, Sozial- und globale Gerechtigkeit, eine klimaneutrale Wirtschaft sowie direkte Folgen klimarelevanten Handelns für die Handelnden.
Empfehlungen für die Klimapolitik
Das Gutachten „Unsere Empfehlungen für die deutsche Klimapolitik“ enthielt insgesamt 77 vom gesamten Rat angenommene Empfehlungen. Knapp zwei Drittel erhielten mehr als 90 % Zustimmung. Eine City-Maut erreichte als einzige Empfehlung keine Mehrheit: 51 % stimmten dagegen. Drei Empfehlungen zur globalen sozialen Gerechtigkeit erhielten nur 60–70 % Ja-Stimmen.
Für die Energie empfahl der Rat unter anderem, den Kohleausstieg von 2038 auf 2030 vorzuziehen, mindestens 2 % der Fläche jedes Bundeslandes für Photovoltaik und Windenergie bereitzustellen sowie Photovoltaik auf Dächern von Neubauten ab 2022 verpflichtend zu machen. Bestandsgebäude sollten ab 2023 schrittweise nachgerüstet werden. Auch die Lebensdauer von Elektrogeräten sollte verlängert werden.
Im Bereich Mobilität sollte der öffentliche Personennahverkehr sofort ausgebaut, verbessert und günstiger werden. In den folgenden fünf Jahren sollten 70 % der verfügbaren Infrastruktur-Finanzmittel in Gleise und Radverkehr statt in Straßen fließen. Neue Verbrenner sollten bis 2027, spätestens 2030, nicht mehr zugelassen werden. Vorgeschlagen wurden außerdem sofortige Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h in Innenstädten. Klimaschäden sollten in Flugtickets eingepreist und die Einnahmen für Bahnverkehr oder eine Pro-Kopf-Rückvergütung genutzt werden. Der Rat empfahl zudem einen Anspruch auf Homeoffice ohne Zwang für Beschäftigte.
Bei Gebäuden und Wärme sollten öffentliche und behördliche Gebäude bis 2036 klimaneutral energetisch saniert werden, ausgenommen baulich ungeeignete oder in ihrer Nutzung irrelevante Gebäude. Die Sanierung von Wohngebäuden sollte abhängig vom Haushaltseinkommen gefördert werden. Erneuerbare Energieträger sollten günstiger als fossile sein; Öl- und Gasheizungen sollten ab 2026 beziehungsweise 2028 nicht mehr eingebaut werden.
Für Ernährung forderte der Rat bis 2030 eine klimafreundliche Landwirtschaft und einen klimafreundlichen Ernährungssektor. Dazu gehörten der Strukturwandel von konventioneller zu klimafreundlicher Landwirtschaft, weniger und veränderte Fleisch- und Milchproduktion, Aufklärung nach den Leitlinien der Planetary Health Diet sowie die Eindämmung systematischer Lebensmittelüberproduktion in Deutschland und der EU. Gesunde Lebensmittel sollten für alle bezahlbar sein, indem klimaschädliche Produkte teurer und klimafreundliche günstiger werden. Werbung für klimaschädliche und ungesunde Produkte, besonders an Kinder gerichtete, sollte verboten werden.
Handlungsfeldübergreifend befürwortete der Rat eine transparente CO₂-Bepreisung in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen. Die Einnahmen sollten Klimaschutz und sozialen Ausgleich finanzieren. Für eine Klimadividende stimmten gut 38 % für eine nach Einkommen gestaffelte Variante, 28 % für den gleichen Betrag pro Kopf verbunden mit einer Senkung der EEG-Umlage und 13 % für eine an Krankenkassenbeiträgen orientierte Variante. Außerdem sollte ein „Klimabudget“ pro Bürger angestrebt werden.
Wirkung und Bewertung
Bis 2022 war laut Artikel nur eine begrenzte klimapolitische Wirkung erkennbar. Dieter Rucht bezeichnete den offiziell gelobten Bürgerrat Klima 2023 hinsichtlich seiner Wirkung als „Flop“. Das Kabinett Merkel IV nahm die Empfehlungen im August 2021 mit Interesse zur Kenntnis, verwies Entscheidungen über die Umsetzung aber an die nach der Wahl zu bildende Bundesregierung. Im Juni 2022 nahm ein Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an einer öffentlichen Veranstaltung zur Umsetzung teil.
Nach Einschätzung des Knowledge Networks on Climate Assemblies wurden Empfehlungen bei Koalitionsverhandlungen berücksichtigt, nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 und der Energiekrise aber kaum weiterverfolgt. Interviews mit einem Organisator und einem Kuratoriumsmitglied zufolge entsprachen Positionen der neuen Bundesregierung teilweise ohnehin den Empfehlungen und seien nicht deren Folge. Die Regierungsparteien des Kabinetts Scholz vereinbarten im Koalitionsvertrag, Bürgerräte zu konkreten Fragen durch den Bundestag einzuberufen; dies wird auch als Folge des Bürgerrats Klima gesehen.
Teilnehmende berichteten nach Abschluss von Lerneffekten, der Suche nach Kompromissen und der Bedeutung guter Information. Befürwortende Stimmen hoben die Bereitschaft zufällig ausgewählter Bürger zu weitreichenden Maßnahmen und zum Gemeinwohl hervor. Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz empfahl weitere Bürgerräte zusammen mit anderen Beteiligungsverfahren, schränkte aber ein, dass Ratsmitglieder sich in dieser Rolle eher am Gemeinwohl orientieren könnten als in anderen Situationen.
Der VDI bewertete die Empfehlungen als ambitioniert und stimmte insbesondere einem CO₂-Preis mit sozialem Ausgleich und Klimaschutzfinanzierung zu, bezweifelte jedoch, dass die Einnahmen für alle vorgeschlagenen Zwecke reichen. Die Zeitpläne einer vollständigen Umstellung des Stromsektors auf erneuerbare Energien bis 2035 und einer zu 90 % erneuerbaren Primärenergieversorgung bis 2040 bewertete er als sehr ambitioniert. Forschende sahen zugleich Grenzen: Die komplexen Fragen seien zwar in handhabbare Felder gegliedert worden, hätten Teilnehmende aber teilweise überfordert; Zeit und Rahmen hätten keine Entwicklung echter Alternativen zur vorgegebenen Herangehensweise ermöglicht. Solche ressourcenintensiven deliberativen Verfahren blieben daher laut ihrer Bewertung relativ untergeordnet, mit begrenzter Sichtbarkeit und begrenztem politischem Einfluss.