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Übereinkommen von Paris
Das Übereinkommen von Paris trat am 4. November 2016 in Kraft, 30 Tage, nachdem 55 Staaten, die zudem mindestens 55 % der Emissionen verursachen, die …
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Kern und Bedeutung
Das Übereinkommen von Paris, häufig Pariser Klimaabkommen genannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Klimaschutz. Es wurde am 12. Dezember 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris (COP 21) von den Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) verabschiedet und trat am 4. November 2016 in Kraft. Es gilt als Nachfolge der Regelungen des Kyoto-Protokolls für die Zeit ab 2020.
Ziel ist, die globale Erwärmung auf „deutlich unter“ 2 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, sie auf 1,5 °C zu begrenzen. Das vorindustrielle Niveau ist der Mittelwert der Jahre 1850 bis 1900. Der Vertrag ist wichtig, weil alle Staaten gemeinsam den Klimawandel begrenzen, Anpassung an seine Folgen fördern und Finanzströme klimaverträglich ausrichten sollen.
Eine Überblicksstudie von Steffen et al. (2018) weist darauf hin, dass schon das 2-Grad-Ziel möglicherweise nicht ausreicht, um irreversible Rückkopplungen durch Kippelemente im Erdsystem sicher zu verhindern. Der IPCC-Sonderbericht zu 1,5 °C globaler Erwärmung von 2018 warnt vor irreversiblen Folgen, mehr Hitzeextremen, Starkniederschlägen, Dürren und zusätzlichem Meeresspiegelanstieg.
Ziele und Mechanismus
Artikel 2 nennt drei zentrale Ziele: Erstens soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden, verbunden mit Anstrengungen für 1,5 °C. Zweitens soll die Fähigkeit zur Anpassung an nachteilige Folgen des Klimawandels erhöht werden; außerdem sollen Klimaresilienz, also Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen, und eine Entwicklung mit geringen Treibhausgasemissionen gefördert werden, ohne die Nahrungsmittelproduktion zu bedrohen. Drittens sollen Finanzströme mit einem Weg zu niedrigen Treibhausgasemissionen und klimaresistenter Entwicklung vereinbar gemacht werden.
Die Staaten legen nationale Klimaschutzbeiträge vor. Unter dem Transparenzrahmen müssen sie regelmäßig über Fortschritte berichten; diese Berichte werden international begutachtet. Die Informationen fließen in die globale Bestandsaufnahme (Global Stocktake), in der der gemeinsame Fortschritt geprüft wird. Die Ergebnisse sollen bei späteren nationalen Beiträgen berücksichtigt werden und die Ambition erhöhen. Dieser Prozess wird als Hebemechanismus beschrieben.
Zum 1,5-Grad-Ziel kam es besonders auf Druck südlich gelegener Länder und niedrig gelegener Staaten wie Bangladesch oder vieler Inselstaaten, die durch Dürren, Stürme, Überschwemmungen und Meeresspiegelanstieg stark bedroht sind. Vor den Verhandlungen in Paris reichten 187 Staaten nationale Klimaaktionspläne und CO₂-Reduktionsziele ein. Stand 2023 würden die eingereichten und teils verschärften Ziele aber zu etwa 2,5 °C Erwärmung führen, mit einer Spanne von 1,9 bis 3,6 °C.
Anpassung, Emissionen und Finanzierung
Klimaresilienz bedeutet, Gesellschaften und Infrastruktur so anzupassen, dass sie mit Klimafolgen besser umgehen können. Beispiele aus dem Artikel sind höhere oder angepasste Deiche gegen Meeresspiegelanstieg, Landwirtschaft, die sich an verschobene Klimazonen anpasst, Städte mit Kaltluftschneisen gegen Wärmeinseln, Wasserrückhaltesysteme für Starkregen sowie hitzefeste Straßen und Autobahnen. Auch Energieversorgung und Transformatoren müssen bei Hitze und niedrigen Wasserständen funktionsfähig bleiben.
Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sollen anthropogene, also vom Menschen verursachte, Emissionen schrittweise eliminiert werden. Genannt werden der Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie die Beimischung von derzeit 5–10 % Bioethanol im E-10-Kraftstoff. Der Ersatz fossiler Treibstoffe durch nachwachsende Rohstoffe soll jedoch die Nahrungsmittelproduktion der wachsenden Weltbevölkerung nicht gefährden. Als weiterer möglicher Beitrag wird eine weltweite CO₂-Steuer genannt, wie sie IWF-Chefin Christine Lagarde fordert.
Bei der Klimafinanzierung wurde vereinbart, dass Industrieländer von 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden Dollar für den Umbau der Energieversorgung und zur Beseitigung klimabedingter Schäden bereitstellen. Ein großer Teil soll voraussichtlich als privatwirtschaftliche Investitionen in Entwicklungsländer fließen, nur ein vergleichsweise kleiner Anteil aus öffentlichen Quellen. Bis 2025 können weiter entwickelte Schwellenländer wie China freiwillig beitragen; ab 2026 soll ein neuer Klimafonds entstehen, der über 100 Milliarden US-Dollar hinausgeht und an dem sich auch Schwellenländer verbindlich beteiligen sollen. Eine verbindliche Entschädigung für klimawandelbedingte Schäden wurde insbesondere von den USA vermieden.
Erforderliche Maßnahmen und Prognosen
Naturwissenschaftlich bedeutet das Abkommen laut Artikel, das Zwei-Grad-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 66 % einzuhalten und zugleich eine 50-%-Chance auf 1,5 °C zu erhalten. Daraus folgt ein festes CO₂-Budget, also eine Obergrenze für Emissionen. Inklusive eines Risikopuffers von etwa 100 Milliarden Tonnen für Rückkopplungen oder Verzögerungen bei negativen Emissionen dürfen bis 2100 weltweit noch maximal 400 Milliarden Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen werden. Für eine 50-%-Chance bei linearer Absenkung der Emissionen auf null blieben der Menschheit Stand 2020 noch 19 Jahre, also bis Ende 2038.
Negative Emissionen bedeuten, bereits freigesetztes CO₂ wieder aus der Atmosphäre zu entfernen. Der Klimawissenschaftler Glen Peters betont, dass die Ziele von Paris ohne solche negativen Emissionen nicht erreichbar seien. Eine 2017 in Science veröffentlichte Roadmap verlangt, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen spätestens 2020 ihren Höhepunkt erreichen und danach pro Jahrzehnt halbiert werden: von 40 Milliarden Tonnen 2020 auf 20 Milliarden Tonnen 2030, 10 Milliarden Tonnen 2040 und 5 Milliarden Tonnen 2050. Zugleich müsste sich der Anteil kohlendioxidfreier Energiequellen alle fünf bis sieben Jahre verdoppeln. Ohne negative Emissionen müsste die Energiewende spätestens bis 2040 abgeschlossen sein.
Der Emissions Gap Report 2017 der UN sah nur ein Drittel der nötigen Emissionsminderungen für das 2-Grad-Ziel durch die damaligen Maßnahmen abgedeckt. Als wichtige Maßnahmen nennt UNEP Wind- und Solarenergie, höhere Energieeffizienz, Aufforstung und das Stoppen von Abholzungen. Stand 2022 würde sich die Erde bei vollständiger Umsetzung aller vorbehaltlos angekündigten Beiträge um etwa 2,7 °C erwärmen. Eine Studie von 2021 schätzte die Wahrscheinlichkeit, das obere Ziel von maximal 2 °C bis 2100 bei aktuellen Trends zu erreichen, auf 5 %, bei Erfüllung aller NDCs und Fortführung der Trends über 2030 hinaus auf 26 %. Ein Report der Universität Hamburg von 2023 hält das 1,5-Grad-Ziel und Dekarbonisierung bis 2050 wegen verschleppter politischer Maßnahmen für „nicht plausibel“; das 2-Grad-Ziel sei nur mit deutlich intensiverer Klimapolitik und Umsetzung erreichbar.
Ratifikation und USA
Das Übereinkommen trat am 4. November 2016 in Kraft, 30 Tage nachdem mindestens 55 Staaten, die zusammen mindestens 55 % der globalen Emissionen verursachen, ratifiziert hatten. Am 5. Oktober 2016 ratifizierten die Europäische Union, Kanada und Nepal den Vertrag; damit waren 71 Staaten mit rund 57 % der weltweiten Treibhausgasemissionen beigetreten und beide Schwellenwerte erfüllt. Deutschland schloss die Ratifikation am 5. Oktober 2016 durch Übergabe der Dokumente an die UN ab. Die Schweiz ratifizierte am 6. Oktober 2017; dort trat das Abkommen am 5. November 2017 in Kraft.
Mit Stand 17. November 2016 hatten 111 Staaten ratifiziert, am 8. Mai 2017 waren es 145 Staaten mit 82,95 % der globalen Emissionen, und am 13. Mai 2018 hatten 176 Staaten ratifiziert. Die Türkei stellte nach dem G20-Gipfel 2017 die Ratifikation zunächst in Frage, stimmte aber am 6. Oktober 2021 einstimmig dafür. Dabei erklärte sie, als „Entwicklungsland“ zuzustimmen und Auflagen nur zu befolgen, solange Wirtschaft und soziale Entwicklung nicht beeinträchtigt würden. Im April 2023 wurde bekannt, dass Grönland das Abkommen noch im selben Jahr unterschreiben und ratifizieren wollte und künftig auf Erdöl- und Erdgasförderung verzichten will.
Die USA spielten eine besondere Rolle. Präsident Donald Trump kündigte am 1. Juni 2017 den Austritt an und erklärte, die USA würden die Umsetzung der Zusagen sowie Zahlungen an den Green Climate Fund einstellen. Der Austrittsprozess wurde am 4. November 2019 eingeleitet, am 4. November 2020 schieden die USA offiziell aus. Präsident Joe Biden unterzeichnete am 20. Januar 2021 ein Dekret zum Wiedereintritt; seit 19. Februar 2021 waren die USA wieder Mitglied. Am 20. Januar 2025 unterzeichnete der wiedergewählte Trump ein Dekret, nach dem die USA das Abkommen erneut verlassen werden. Mehrere US-Bundesstaaten, Städte und Unternehmen kündigten nach Trumps erster Austrittsentscheidung an, sich weiterhin an die Ziele des Abkommens halten zu wollen.
Klagen und Kritik
Die Bedeutung des Übereinkommens für Menschenrechte und Klimaklagen ist laut Artikel noch nicht abschließend abschätzbar. Ein Gutachten der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik unter Leitung von Felix Ekardt befasst sich mit den völkerrechtlich verbindlichen Zielstellungen und möglichen Wegen, Klimaschutzziele einzufordern.
Im November 2018 wurde bekannt, dass elf Einzelkläger, darunter Josef Göppel, Hannes Jaenicke und Volker Quaschning, sowie BUND und Solarenergie-Förderverein Deutschland beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung erhoben. Sie warfen Deutschland vor, beim Umweltschutz zu versagen, weil die Klimaziele für 2020 sicher verfehlt würden und geeignete gesetzliche Vorschriften gegen den Klimawandel fehlten. Sie beriefen sich auf Schutzpflichten für Leben, körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit und Eigentum sowie auf ein behauptetes Grundrecht auf ein „ökologisches Existenzminimum“. Das Bundesverfassungsgericht gab dieser Beschwerde zusammen mit drei weiteren Beschwerden aus dem Januar 2020 teilweise statt. Klimafragen werden zunehmend vor Gericht ausgetragen: 2017 waren weltweit 884 Prozesse in 24 Ländern anhängig, in denen Klimafragen eine Rolle spielten.
Kritik am Abkommen kommt unter anderem von James E. Hansen, einem bekannten Klimawissenschaftler. Er bemängelte, das Abkommen bestehe nur aus Versprechungen und Zielen, enthalte aber keine festen Zusagen, und bezeichnete die Verhandlungen als „Betrug“ („fraud“). Auch die tatsächliche Umsetzung steht in der Kritik: Laut einem Bericht der NGO Rainforest Action Work stellten die 60 größten Banken der Welt seit dem Pariser Klimaabkommen 2015 insgesamt 3,8 Billionen USD für Unternehmen in fossilen Industrien bereit; die Gesamtfinanzierung sei trotz COVID-19-Pandemie weiter im Aufwärtstrend gewesen.