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CO2-Preis mit Klimaprämie
Werden 100 % der Einnahmen aus einer CO 2-Bepreisung an die Bürger erstattet, profitieren alle, die das Klima im Vergleich zur Gesamtbevölkerung …
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Grundidee und Wirkung
Ein CO₂-Preis mit Klimaprämie, auch Carbon Fee and Dividend, Klimageld oder Klimadividende genannt, verbindet eine Abgabe auf die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl und Erdgas mit einer Rückzahlung an die Bürger. Die Abgabe kann über eine CO₂-Steuer oder über Emissionshandel nach der Cap-and-Trade-Methode erhoben werden. Steigende Abgaben gehen in die Preise fossiler Energieträger ein und sollen ihren Verbrauch verringern. Nicht kohlenstoffbasierte Energieformen werden dadurch im Wettbewerb gestärkt.
Bei einer vollständigen Rückerstattung erhält jede Person denselben Betrag. Wer im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich viele Emissionen verursacht, zahlt im Durchschnitt weniger über höhere Preise ein, als er zurückerhält. Wer überdurchschnittlich viele fossile Energien nutzt, zahlt dagegen mehr als die einheitliche Rückvergütung. Da Haushalte mit geringem Einkommen meist weniger klimaschädlich konsumieren als einkommensstarke Haushalte, kann das System einen sozialen Ausgleich schaffen und Einkommen von konsumstärkeren zu konsumsschwächeren Gruppen umverteilen.
Abgabe und Dividende
„Fee and dividend“ bedeutet Abgabe und Ausschüttung. Die Abgabe setzt für Unternehmen Anreize, weniger fossile Energie zu verwenden und alternative Techniken zu entwickeln. Die Dividende setzt für Bürger Anreize zum Sparen fossiler Energie: Auch wer wenig einzahlt, erhält die gleiche Rückzahlung wie alle anderen.
Befürworter verstehen das System als Möglichkeit für einen geordneten Übergang in ein postfossiles Zeitalter. Die Höhe der CO₂-Abgaben soll dabei im Zeitverlauf steigen. In der Regel ist die Ausgestaltung aufkommensneutral: Die Einnahmen werden vollständig oder teilweise zurückgegeben, statt dauerhaft zusätzliche staatliche Einnahmen zu schaffen.
Rechtliche Frage und Entwicklung in Deutschland
In Deutschland gilt für öffentliche Haushalte das Gesamtdeckungsprinzip (§ 7 Haushaltsgrundsätzegesetz, HGrG). Zwar sind Verwendungszwecksteuern möglich, aber keine Ausgabe darf vom tatsächlichen Aufkommen einer einzelnen Steuer abhängig gemacht werden. Der Gesetzgeber kann daher jährlich neu über die Verwendung der Einnahmen aus einer CO₂-Steuer entscheiden; Steuerpflichtige haben keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Rückerstattung.
Seit 2021 besteht im Gebäude- und Verkehrssektor eine CO₂-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS). Das Umweltbundesamt empfiehlt, den größten Teil der nEHS-Einnahmen als Klimaprämie pro Kopf zurückzuzahlen. Etwa 70 % der Einnahmen würden die zusätzlichen Kosten der Haushalte im Durchschnitt ausgleichen; untere Einkommensschichten würden netto entlastet, mittlere im Ergebnis nicht zusätzlich belastet. Für Härtefälle seien weitere Regelungen nötig. Eine einheitliche Auszahlung an alle Bürger wäre vergleichsweise günstig zu verwalten.
Die Ampelkoalition vereinbarte 2021 ein Klimageld. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wäre die Auszahlung ab 2025 technisch möglich gewesen, doch fehlte eine politische Entscheidung über die Ausgestaltung; die Einnahmen waren für andere Ausgaben verplant. Veronika Grimm nannte im Dezember 2023 für eine vierköpfige Familie bei 45 Euro CO₂-Preis mehr als 650 Euro Klimageld jährlich, bei 55 Euro mehr als 800 Euro. Finanzminister Lindner erklärte im Januar 2024, eine Umsetzung solle nicht vor der Bundestagswahl 2025 erfolgen. Nach dem Scheitern der Ampelkoalition im November 2024 setzte die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm darauf, Einnahmen aus dem Emissionshandel zur Senkung des Strompreises statt für Klimageld zu verwenden.
Politische Unterstützung in den USA
Mehr als 3500 US-Ökonomen, darunter 27 Nobelpreisträger und vier ehemalige Vorsitzende der Federal Reserve, forderten im Januar 2019 eine CO₂-Steuer mit vollständiger, für alle Bürger gleich hoher Rückverteilung. In ihrer im Wall Street Journal veröffentlichten Erklärung bezeichneten sie diese Steuer als „der kosteneffektivste Hebel, um Kohlendioxid-Emissionen zu reduzieren“; die Klimadividende solle Fairness und politische Machbarkeit sichern.
Die Citizens’ Climate Lobby setzt sich in den USA für Fee and Dividend ein. Ihr Vorschlag wurde am 24. Januar 2019 als Energy Innovation and Carbon Dividend Act (H.R. 768) ins US-Repräsentantenhaus eingebracht. Auch der Klimaforscher James E. Hansen und Dan Miller von der Roda Group sprechen sich für dieses System aus.
Beispiele aus der Schweiz, Österreich und Kanada
In der Schweiz gibt es seit Januar 2008 eine Lenkungsabgabe auf CO₂-Emissionen aus Heizöl, Kohle und Erdgas für Gebäudeheizungen. Zwei Drittel des von der Bevölkerung gezahlten Aufkommens werden gleichmäßig an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zurückerstattet. Die Auszahlung erfolgt über eine Senkung der Krankenkassenbeiträge; wegen der obligatorischen Krankenversicherung erreicht sie den gesamten Adressatenkreis. Der Transportsektor wird nicht berücksichtigt. 2021 erhielt jede in der Schweiz wohnende Person etwa 74 Franken. Auch die Einnahmen aus der VOC-Abgabe auf leicht flüchtige organische Lösungsmittel werden rückverteilt.
Österreich führte gleichzeitig mit der CO₂-Bepreisung den Klimabonus ein. Anspruch hatten alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich. Er bestand aus einem jährlich neu festgelegten Sockelbetrag und einem regionalen Zuschlag von null bis 100 %, abhängig von Infrastruktur und öffentlichem Verkehrsangebot am Wohnort; Kinder und Jugendliche erhielten die Hälfte. 2022 wurden wegen hoher Inflation 250 Euro Fixbetrag plus 250 Euro Anti-Teuerungsbonus gezahlt. 2023 lag der Sockelbetrag bei 110 Euro, 2024 bei 145 Euro. Seit 2025 wird kein Klimabonus mehr ausgezahlt.
Kanadas Greenhouse Gas Pollution Pricing Act (GGPPA) schafft seit 2018 einen Rahmen mit Mindestpreis. Provinzen können eigene Systeme einführen; sonst greift ein nationales System aus Emissionshandel für große Industrieemittenten und einer Brennstoffabgabe. In zwangsweise einbezogenen Provinzen erhalten Bürger über die Steuerrückerstattung eine Pro-Kopf-Klimaprämie, den Climate Action Incentive, aus etwa 90 % der in ihrer Provinz erhobenen Einnahmen der Brennstoffabgabe.