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Bürgerliche Gesellschaft
Sozialgeschichtlich bezeichnet bürgerliche Gesellschaft eine europäische Sozialformation des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts mit Beginn der …
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Grundidee und Bedeutung
Der Begriff „bürgerliche Gesellschaft“ ist eine Lehnübersetzung von englisch „civil society“, lateinisch „societas civilis“ und altgriechisch „koinonia politiké“. Im Deutschen ist eine Verwendung spätestens für das Jahr 1581 durch Marx Rumpolt belegt.
Der Ausdruck hat mehrere Bedeutungen. In der Philosophie, besonders bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel, bezeichnet er einen Bereich menschlicher Gemeinschaft zwischen Familie und Staat. Sozialgeschichtlich meint er eine europäische Sozialformation des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts, also der Zeit des beginnenden Industriezeitalters. Diese Gesellschaft war besonders durch Besitzbürger, also wirtschaftlich wohlhabende Bürger, und Bildungsbürger, also durch Bildung und berufliche Stellung geprägte Bürger, bestimmt.
Seit den 1990er Jahren wird „bürgerliche Gesellschaft“ in Umgangssprache und Politikwissenschaft häufig durch den neueren Begriff „Zivilgesellschaft“ ersetzt, vor allem als Übersetzung von „civil society“. Außerdem überschneidet sich der Begriff mit dem Ideal einer „Bürgergesellschaft“: einer Gesellschaft freier und mündiger Staatsbürger, die persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten unabhängig von Staat und Kirche selbstständig regeln.
Entwicklung des Begriffs
Der Begriff hat seit der griechischen Antike viele Bedeutungsänderungen erfahren. Sein Ursprung liegt in der altgriechischen „politiké koinonia“ und der lateinischen „societas civilis“. Beide Ausdrücke wurden später in andere Sprachen übertragen und unterschiedlich verstanden.
Wichtig ist, dass „bürgerliche Gesellschaft“ nicht immer dasselbe meinte. Je nach Zeit und Autor konnte der Begriff eine politische Gemeinschaft, eine rechtlich geordnete Bürgerschaft, einen gesellschaftlichen Zwischenbereich oder eine von wirtschaftlichen Klassen geprägte Gesellschaft bezeichnen.
Hegels Verständnis
Bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat die bürgerliche Gesellschaft eine zentrale Stellung. In seinen „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ von 1820 bezeichnet sie sowohl ein geschichtliches Stadium menschlichen Zusammenlebens als auch einen gesellschaftlichen Teilbereich zwischen Familie und Staat.
Hegel ordnet die Familie als unterste Stufe, den Staat als höchste Stufe und die bürgerliche Gesellschaft dazwischen ein. Sie ist also nicht einfach mit dem Staat identisch, sondern ein eigener Bereich, in dem Menschen ihre Bedürfnisse, Rechte und gesellschaftlichen Beziehungen organisieren.
Nach Hegel besteht die bürgerliche Gesellschaft aus drei Elementen: A: System der Bedürfnisse, B: Rechtspflege, C: Polizei und Korporation. Das „System der Bedürfnisse“ meint den Bereich wirtschaftlicher Abhängigkeiten und Versorgung. „Rechtspflege“ betrifft die Durchsetzung von Recht. „Polizei und Korporation“ beziehen sich auf Ordnung, Verwaltung und berufsständische Zusammenschlüsse.
Nach Reinhart Kosellecks Interpretation habe es eine solche Gesellschaft vor dem 19. Jahrhundert nicht gegeben: Sie sei zwar auf den Staat angewiesen, aber ökonomisch eigenständig und habe sich zwischen Familie und Staat „gleichsam unpolitisch hineingeschoben“.
Antike und Cicero
Ab 1828 verwendete Georg Heinrich Moser „bürgerliche Gesellschaft“ als Lehnübersetzung des lateinischen Begriffs „societas civilis“, der besonders in Ciceros Werken „De re publica“ und „De legibus“ vorkommt.
Bei Cicero hängen Gesetz, Recht und Bürgerschaft eng zusammen. Das Gesetz ist das Band, das die bürgerliche Gesellschaft zusammenhält. Weil das Recht durch das Gesetz für alle gelten soll, müssen die gegenseitigen Rechte der Bürger in demselben Staat gleich sein. Cicero versteht „res publica“ und „civitas“ als Vereinigung der durch gleiches Recht verbundenen Vollbürger zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke.
Der lateinische Ausdruck geht wiederum auf den griechischen Begriff „koinonia politiké“ zurück, der bei Aristoteles in der „Politik“ und in der „Nikomachischen Ethik“ verwendet wird. Bei Aristoteles ist die „Gemeinschaft“ („koinonia“) mit dem politischen Verband der Polisbürger verbunden. Diese Bürger leben nach Normen und einem gemeinsamen Ethos gleichberechtigt unter der Herrschaft des Gesetzes; dafür steht der Begriff „Isonomie“. Ziel, griechisch „Telos“, der politischen Gemeinschaft ist das gute Leben („tò eu zēn“) des Menschen, der als politisches Lebewesen („zōon politikón“) verstanden wird.
Der aristotelische Begriff wurde im Westen besonders durch lateinische Übersetzungen bekannt, etwa durch Wilhelm von Moerbeke und Leonardo Bruni. Später wurde er oft im Zusammenhang mit „res publica“ gebraucht. Mit der Unterscheidung von Monarchie und öffentlichem Recht wurde der Begriff zunehmend für Stände oder für die feudale Elite der Gutsherren verwendet, die ihre Macht gegenüber dem Monarchen darstellen wollten.
Marx und Kapitalismus
Bei Karl Marx wird „bürgerliche Gesellschaft“ als Übersetzung des französischen „société bourgeoise“ verwendet. Der Begriff bezeichnet bei ihm die ökonomischen Verhältnisse einer Gesellschaft, die von der Bourgeoisie beherrscht wird oder in der die kapitalistische Produktionsweise gilt.
Besonders in Marx’ frühen Schriften spielt der Begriff eine wichtige Rolle. Diese Texte stehen noch stärker unter dem Einfluss Hegels und des deutschen Idealismus als sein späteres ökonomisches Werk. Als Beispiele nennt der Artikel „Zur Judenfrage“, erschienen 1844, und „Das Elend der Philosophie“, erschienen 1847 auf Französisch und 1885 posthum durch Eduard Bernstein und Karl Kautsky ins Deutsche übersetzt.
Marx unterscheidet die bürgerliche Gesellschaft vom politischen Staat. Der Staat garantiert gleiche Bürgerrechte und schafft damit die rechtliche Grundlage für vertragliche Tauschverhältnisse zwischen formal freien und gleichen Bürgern. In der bürgerlichen Gesellschaft selbst stehen aber die ökonomischen Verhältnisse und die Herrschaft der Bourgeoisie im Mittelpunkt.
Bürgertum und Klassen
Sozialgeschichtlich ist die bürgerliche Gesellschaft eng mit Klassen und Teilgruppen des Bürgertums verbunden. Der Artikel nennt unterschiedliche sprachliche Einteilungen.
Nach Utz Haltern ist die französische Sprache bei der Analyse dieser Teilgruppen besonders differenziert: „aristocracie financière“, „haute bourgeoisie“, „bonne bourgeoisie“, „bourgeoisie moyenne“ und „bourgeoisie populaire“. Im Englischen unterscheidet man „middle class“, „lower“, „upper“ und „middle middle class“.
Im Deutschen wird die bürgerliche Gesellschaft in Großbürgertum, Kleinbürgertum, Besitzbürgertum und Bildungsbürgertum eingeteilt. Das Besitzbürgertum entspricht ungefähr dem Begriff „Bourgeoisie“. Allen genannten Sprachen gemeinsam ist die Vorstellung, dass die Spitzen des Bürgertums, besonders das Großbürgertum, zur „Oberschicht“ gehören.