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Auschwitzprozesse

Der erste Frankfurter Auschwitzprozess (1963–1965) war mit 22 Angeklagten besonders umfangreich und dauerte 20 Monate. Die meisten Angeklagten wurden zu …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Was sind die Auschwitzprozesse?
  2. 2. Krakauer Auschwitzprozess und Höß-Prozess
  3. 3. Vorbereitung der Frankfurter Auschwitzprozesse
  4. 4. Der erste Frankfurter Auschwitzprozess (1963–1965)
  5. 5. Weitere Frankfurter Prozesse und die Wiener Prozesse
  6. 6. Neue Prozesse seit 2015: Gröning, Hanning, Zafke

Was sind die Auschwitzprozesse?

Auschwitzprozesse sind Gerichtsverfahren in Polen, Deutschland und Österreich zur juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen im KZ Auschwitz. Auschwitz war das größte nationalsozialistische Konzentrations- und Vernichtungslager; dort wurden zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Million Menschen – vor allem Juden – ermordet. Angeklagt waren Angehörige der SS-Wachmannschaften.

Der erste Auschwitzprozess war der Krakauer Auschwitzprozess (November/Dezember 1947) mit 40 Angeklagten. Der Prozess gegen den Lagerkommandanten Rudolf Höß in Warschau (März 1947) wird dagegen als „Höß-Prozess“ bezeichnet, nicht als Auschwitzprozess.

In Deutschland war die Aufarbeitung zunächst blockiert, weil strittig war, welches Recht anzuwenden sei. Verhandelt wurde schließlich auf Grundlage der Teile des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, die sowohl im Nationalsozialismus als auch in der Bundesrepublik galten. Dadurch konnten nur Täter verurteilt werden, denen eine Mordbeteiligung unmittelbar nachgewiesen werden konnte – nach der abgelaufenen Zeit und der gezielten Vernichtung von Beweisen und Zeugen oft unmöglich. Seit 2015 erlaubte eine veränderte Rechtsauffassung erstinstanzliche Prozesse gegen frühere SS-Männer ohne konkrete Mordtat; verhandelt wurde deren Beihilfe zum Massenmord.

Krakauer Auschwitzprozess und Höß-Prozess

Der Krakauer Auschwitzprozess fand vom 24. November bis 22. Dezember 1947 vor dem Obersten Nationalen Tribunal Polens gegen 40 ehemalige Angehörige der Lagerbesatzung von Auschwitz-Birkenau statt. Möglich wurde er durch die Auslieferung gefangengenommener SS-Leute aus den alliierten Besatzungszonen an Polen.

Das Ergebnis: 23 Todesurteile, 16 Hafturteile und ein Freispruch. Zu den in Krakau Hingerichteten gehörten Arthur Liebehenschel, Maria Mandl und Hans Aumeier.

Zuvor hatte der Höß-Prozess vom 11. bis 29. März 1947 in Warschau gegen den ehemaligen SS-Kommandanten Rudolf Höß stattgefunden und endete mit einem Todesurteil.

Vorbereitung der Frankfurter Auschwitzprozesse

Nach dem Nürnberger Hauptprozess und den Nürnberger Nachfolgeprozessen, in denen KZ-Verbrechen erstmals als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet wurden, begann die bundesdeutsche Aufarbeitung 1950 durch das Gesetz Nr. 13 des Alliierten Rats. Bis 1952 wurden 5.678 Angeklagte verurteilt, danach gingen die Verfahren zurück.

Eine Wende brachten die Heimkehr von Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion („Heimkehr der Zehntausend“), die neue Beweise lieferten, und der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1958. Ende 1958 wurde die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg gegründet, die Dokumente sammelte, den Verbleib von Tätern feststellte und Vernehmungsprotokolle anfertigte; die Ermittlungen gingen an die örtliche Staatsanwaltschaft über.

1958 löste eine Beschwerde des inhaftierten Adolf Rögner Ermittlungen gegen Wilhelm Boger aus, den ehemaligen Leiter des „Fluchtreferats“ der politischen Abteilung in Auschwitz. Das Internationale Auschwitz Komitee in Wien unter Hermann Langbein lieferte Beweismittel und Zeugen; am 2. Oktober 1958 erließ das Amtsgericht Stuttgart einen Haftbefehl.

1959 übergab der Journalist Thomas Gnielka dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer sieben Erschießungslisten aus Auschwitz (von Emil Wulkan aus dem brennenden Breslauer SS- und Polizeigericht mitgenommen) – Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens. Bauer wurde zur treibenden Kraft. Im April 1959 bestimmte der Bundesgerichtshof das Landgericht Frankfurt am Main als Gerichtsstand. Die Staatsanwälte Joachim Kügler und Georg Friedrich Vogel fanden u. a. den letzten Lagerkommandanten Richard Baer und den Adjutanten Robert Mulka; etwa 1400 Personen wurden vernommen.

Am 16. April 1963 wurde die 700-seitige Anklage (verfasst von Kügler, Vogel und Gerhard Wiese) gegen 23 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling eingereicht, mit 252 Zeugen und 75 Aktenbänden an Beweismaterial. Baer starb am 17. Juni 1963 in Untersuchungshaft, das Verfahren gegen Hans Nierzwicki wurde abgetrennt – es blieben 22 Angeklagte, Hauptangeklagter war nun Mulka. Vorsitzender Richter Hans Forester wurde wegen Besorgnis der Befangenheit entbunden, da er als Jude selbst verfolgt worden war.

Der erste Frankfurter Auschwitzprozess (1963–1965)

Der erste Frankfurter Auschwitzprozess („Strafsache gegen Mulka u. a.“) unter Richter Hans Hofmeyer begann am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Rathaus Römer und wurde ab 3. April 1964 im Saalbau Gallus fortgeführt. Es war der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegszeit: drei Richter und sechs Geschworene, vier Staatsanwälte, drei Nebenklagevertreter, 19 Verteidiger und 22 Angeklagte.

Die Angeklagten schützten sich gegenseitig und schoben die Schuld dem Kommandanten Rudolf Höß zu. Wesentlich war die Ausräumung des Befehlsnotstands: Gutachter stellten fest, dass kein SS-Mann nachweislich mit dem Tod bestraft worden wäre, hätte er die Vernichtungsbefehle nicht ausgeführt. Insgesamt wurden 359 Zeugen vernommen; für die überlebenden Häftlinge waren die Aussagen äußerst belastend. Wichtige Beweismittel waren die Aufzeichnungen Rudolf Höß' und ein zweiwöchiger Ortstermin einer Delegation in Auschwitz im Dezember 1964. Die Beweisaufnahme endete am 6. Mai 1965 nach 154 Prozesstagen.

Urteile am 19./20. August 1965 (nach 183 Verhandlungstagen): Von 20 verbliebenen Angeklagten wurden 16 zu Zuchthausstrafen verurteilt – sechs lebenslang, zehn zwischen 3¼ und 14 Jahren. Hans Stark erhielt 10 Jahre als Jugendstrafe; drei wurden mangels Beweisen freigesprochen. Lebenslang wurden u. a. Wilhelm Boger, Josef Klehr (Mord in 475 Fällen), Oswald Kaduk, Franz Hofmann, Stefan Baretzki und Emil Bednarek verurteilt; Robert Mulka erhielt 14 Jahre.

Der Bundesgerichtshof bestätigte 1969 das Urteil außer im Fall Franz Lucas, der 1970 mangels Ausschluss eines Putativnotstands (subjektiv angenommener Notstand) freigesprochen wurde.

Die Verfahrensakten umfassen 456 Bände; Tonaufnahmen von 318 Zeugenaussagen wurden fast fünfzig Jahre später vom Fritz Bauer Institut online zugänglich gemacht. Ende Oktober 2017 wurden Akten und Tonaufnahmen in das Weltdokumentenerbe (Memory of the World) der UNESCO aufgenommen.

Weitere Frankfurter Prozesse und die Wiener Prozesse

Zweiter Auschwitzprozess (14. Dezember 1965 bis 16. September 1966, „gegen Burger u. a.“): Es wurden knapp 140 Zeugen gehört, das Verfahren fand wenig öffentliche Beachtung. Urteile: Wilhelm Burger acht Jahre Zuchthaus (Strafe durch Untersuchungshaft und eine frühere Warschauer Verurteilung von 1953 bereits verbüßt), Josef Erber lebenslang, Gerhard Neubert dreieinhalb Jahre Zuchthaus. Der BGH bestätigte die Urteile 1970.

Dritter Auschwitzprozess (30. August 1967 bis 14. Juni 1968): Gegen zwei Funktionshäftlinge – Bernhard Bonitz und Josef Windeck – wurden lebenslange Freiheitsstrafen verhängt (Windeck zusätzlich 15 Jahre); das Verfahren gegen Erich Grönke wurde eingestellt. 130 Zeugen wurden gehört.

Nachfolgeprozesse in Frankfurt: Alois Frey wurde 1974 und Willi Rudolf Sawatzki 1976 mangels Beweisen freigesprochen; Josef Schmidt wurde 1981 zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt, das Verfahren gegen Horst Czerwinski wurde eingestellt.

Die beiden Wiener Auschwitzprozesse fanden 1972 am Landesgericht für Strafsachen Wien statt, jeweils mit zwei Angeklagten: Im ersten Prozess waren die Bauleiter Walter Dejaco und Fritz Ertl angeklagt („Wiener Architektur-Prozess“), im zweiten Otto Graf und Franz Wunsch – alle wurden freigesprochen.

Neue Prozesse seit 2015: Gröning, Hanning, Zafke

Juristische Grundlage der neuen Verfahren: Seit dem Sobibor-Prozess gegen John Demjanjuk (2011) genügt der Nachweis von Beihilfe (§ 27 StGB). Jede Mitwirkung – etwa „an der Rampe“ oder in der Lagerverwaltung – trug zum Ablauf der Tötungsmaschinerie bei; auch die Postenpflicht (Schuss ohne Warnung auf flüchtige Häftlinge) und die SS-Drohkulisse unterstützten die Vernichtung.

Lüneburger Auschwitzprozess: Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, wurde 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen (Zeitraum der „Ungarn-Aktion“ 1944) zu vier Jahren Haft verurteilt. Der BGH bestätigte das Urteil am 28. November 2016. Trotz Gnadengesuchen musste der 96-Jährige die Haft antreten; er starb am 9. März 2018, ohne die Strafe angetreten zu haben.

Detmolder Auschwitzprozess: Reinhold Hanning, früherer SS-Wachmann, musste sich 2016 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen verantworten; rund 40 Überlebende reisten als Zeugen und Nebenkläger an. Ein 3-D-Modell des Bayerischen Landeskriminalamts zeigte, was vom bestimmten Standorten aus sichtbar gewesen war. Am 17. Juni 2016 wurde Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt; er starb am 30. Mai 2017, sodass das Urteil nicht rechtskräftig wurde.

Neubrandenburger Auschwitzprozess: Gegen den 95-jährigen SS-Sanitäter Hubert Zafke (Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen) begann 2016 das Verfahren. Nach mehreren Befangenheitsanträgen wurde erstmals in der Nachkriegsgeschichte 2017 eine ganze Kammer als befangen abgelehnt; gegen den Kammervorsitzenden wird wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. Das Verfahren wurde am 11. September 2017 wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt; Zafke starb Anfang Juli 2018.

Weitere vor der Hauptverhandlung eingestellte Verfahren: u. a. gegen eine 91-jährige „Funkerin von Auschwitz“ (Kiel, Verfahren nicht eröffnet), einen 93-jährigen früheren SS-Wachmann (Hanau, verstarb vor Prozessbeginn) und einen früheren SS-Wachmann mit zuständigem Landgericht Mannheim (Anklage 2018, Verfahren Februar 2019 wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt).

Zur künstlerischen Verarbeitung gehören u. a. Peter Weiss' Theaterstück „Die Ermittlung“ (1965), Bernhard Schlinks Roman „Der Vorleser“ (1995) und der Film „Im Labyrinth des Schweigens“ (2014) über die Vorgeschichte der Frankfurter Prozesse.

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