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Außerehelicher Geschlechtsverkehr
Religion. Bearbeiten. Die Sexualethik wird in einem wesentlichen Maße von der Religion mitgeprägt. Der voreheliche Geschlechtsverkehr wird von einigen …
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Begriff und Verbreitung
Außerehelicher Geschlechtsverkehr bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen, die nicht miteinander verheiratet sind. Er ist nicht dasselbe wie Ehebruch: Beim Ehebruch ist mindestens ein Beteiligter mit einem Dritten verheiratet.
In vielen Ländern ist außerehelicher Geschlechtsverkehr heute gesellschaftlicher Alltag; der größte Teil der Ehepaare hatte vor der Heirat Sex, mit dem späteren Partner oder mit anderen. Bereits der Kinsey-Report von 1948 (Befragung von 12.000 Männern in den USA) ergab, dass rund 86 % der Männer vor der Ehe Geschlechtsverkehr hatten. In einigen islamischen Staaten ist außerehelicher Geschlechtsverkehr dagegen strafbar (Stichwort Zinā).
Geschichte bis zum Frühmittelalter und Leibeigenschaft
Im Frühmittelalter standen auf außerehelichen Geschlechtsverkehr wie auf Ehebruch Todesstrafe und Geldbußen; bis ins 20. Jahrhundert war dafür der Begriff Unzucht gebräuchlich. Unehelich empfangene Kinder galten als Folge unsittlichen Verhaltens. War bei der Eheschließung eine Schwangerschaft bekannt, fand die Heirat „ohne Sang und Klang“ statt.
Leibeigene durften nur mit Genehmigung des Gutsherrn und nach Zahlung einer Heiratsabgabe heiraten; ohne diese Genehmigung durfte keine Trauung vorgenommen werden. Um eine Ehe nicht gegen den Willen des Gutsherrn zu ermöglichen, war Geschlechtsverkehr unter Ledigen verboten. Überwiegend war die „ungenoßsame“ Ehe mit Leibeigenen eines anderen Leibherrn verboten, weil die Frau mit dem Ehemann abziehen und der Herr die zu erwartenden Kinder verlieren konnte. Eine solche Ehe war nicht unwirksam, wurde aber mit einer Geldstrafe in Höhe des entgangenen Vorteils oder höher bestraft. In Württemberg durften Leibeigene eines Herrn untereinander heiraten. Besonders in Orten mit mehreren Herren lehnte die bäuerliche Bevölkerung wegen dieser Eheverbote die Leibeigenschaft ab.
Seit der Aufklärung
Mit der Aufklärung änderte sich die Einstellung allmählich durch den Gedanken der Menschenrechte. Wichtige Dokumente sind die Präambel der Unabhängigkeitserklärung der USA (1776) und die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Nationalversammlung von 1789. Artikel 4 der Erklärung von 1789: „Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet.“ Diese Rechte wurden zunächst nur frei geborenen, weißen Männern in vollem Umfang zugestanden, nicht aber Frauen, freien Schwarzen und Sklaven.
Die Psychologie wurde erst im 19. Jahrhundert eine empirische Wissenschaft; über den Sexualtrieb war zuvor wenig bekannt, viele Aspekte der Sexualität waren tabuisiert, viele Heranwachsende wurden nicht aufgeklärt. Bis zur Verbreitung des Kondoms war außerehelicher Geschlechtsverkehr vor allem mit dem Risiko von Geschlechtskrankheiten, insbesondere Syphilis, verbunden; sicher war nur, wer füreinander der erste Sexualpartner war. Deshalb galt Promiskuität als verpönt. Der Schweizer Arzt Samuel Auguste Tissot (1728–1797) propagierte als Maßnahme gegen Masturbation die Beschneidung der Vorhaut und der weiblichen Genitalien. Gegen Syphilis und ihre Spätfolgen (sog. Hirnerweichung) gab es bis ins 20. Jahrhundert keine Gegenmittel.
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Der § 1300 („Kranzgeld-Paragraph“) gab einer „unbescholtenen“ Verlobten, die ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet hatte, einen Anspruch auf Geldentschädigung, weil sie durch den Verlust der Jungfräulichkeit geringere Chancen auf eine standesgemäße Heirat hatte. War sie zuvor schon nicht mehr „unbescholten“, stand ihr kein Kranzgeld zu.
Die Entwicklung des Kondoms trug viel zum Einstellungswandel bei: 1912 entwickelte Julius Fromm erstmals eine Methode zur Herstellung nahtloser Kondome, ab 1930 wurde Latex verwendet. Kondome verhüten Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten, waren aber bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts vielerorts verboten bzw. nur für medizinische Zwecke erlaubt; in Irland galt dies noch bis Anfang der 1990er Jahre. Während der alliierten Rheinlandbesetzung (1919–1930) entstanden zahlreiche Besatzungskinder; Kinder schwarzer Väter und weißer Mütter nannte man „Rheinlandbastarde“ – sie machten außerehelichen Geschlechtsverkehr offenkundig.
Zeit des Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus erleichterten Aktivitäten von Hitlerjugend (HJ) und Bund Deutscher Mädel (BDM) außerehelichen Geschlechtsverkehr: Beide boten groß angelegte Ferienreisen und Lager an, die auch Kinder aus ökonomisch schwachen Familien erreichten. Für Mädchen gab es ein Dienst- bzw. Landjahr als hauswirtschaftliche oder landwirtschaftliche Hilfe (zunächst freiwillig, ab 1938 Pflichtjahr für alle Frauen unter 25). Die Vorbereitungslager für den Landdienst von Mädchen und Jungen lagen oft dicht nebeneinander. Allein bei 900 BDM-Mitgliedern, die 1936 vom Reichsparteitag in Nürnberg zurückkehrten, wurden anschließend Schwangerschaften festgestellt.
Der Lebensborn e. V. war ein von der SS getragener, staatlich geförderter Verein, der auf Grundlage der nationalsozialistischen Rassenhygiene die Geburtenrate „arischer“ Kinder auch bei Unehelichkeit erhöhen sollte – durch Entbindungen in Heimen und Adoption der Kinder, bevorzugt an SS-Familien. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt gründete im März 1934 das „Hilfswerk Mutter und Kind“, das mehr als die Hälfte der Spendeneinnahmen des Winterhilfswerks erhielt. Das „Deutsche Institut für Jugendhilfe e. V.“ betreute uneheliche Kinder, deren Väter die Alimente verweigerten. Im Zweiten Weltkrieg lebten viele junge Wehrmachthelferinnen („Blitzmädel“) längere Zeit mit Soldaten in Kasernen und Stellungen zusammen, wodurch es zu vielen vorehelichen Beziehungen kam.
1968er und sexuelle Revolution
Maßgeblich zur Veränderung der Einstellungen trug die sexuelle Revolution in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bei. Insbesondere die Generation der 1968er veränderte das Bewusstsein in den westlichen Industriestaaten. Hinzu kam die Entwicklung der Antibabypille, die ungewollte Schwangerschaften verhinderte.
Religion und Christentum
Die Sexualethik wird wesentlich von der Religion mitgeprägt. Vorehelicher Geschlechtsverkehr wird von einigen Religionen und Glaubensgemeinschaften abgelehnt, darunter den abrahamitischen Religionen.
Im Christentum ist der exegetische Konsens vielschichtig, aber überwiegend negativ gegenüber vorehelichem Geschlechtsverkehr. Begründet wird dies unter anderem mit dem biblischen Ideal der Ehe, wonach Mann und Frau „ein Fleisch“ werden. Zudem wird auf Exodus verwiesen: Ein Mann, der eine Frau verführt und mit ihr schläft, musste den Brautpreis zahlen oder sie heiraten, da sie auf dem Heiratsmarkt keinen Wert mehr hatte (ob wirtschaftliche oder moralische Gründe dahinterstanden, ist ungeklärt). Andere Bibelverse verurteilen sexuelle Unreinheit und Ehebruch – auf vorehelichen Geschlechtsverkehr anwendbar nur, wenn diese Begriffe die Praxis direkt einschließen oder implizieren.
Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz in Kirchen und Gemeinden zu: Nach US-Umfragen 2014–2018 hielten nur noch 37 % der jungen evangelischen Männer und Frauen vorehelichen Sex für „immer verwerflich“, während 41 % ihn für „überhaupt nicht verwerflich“ hielten (1974–1978: 44 % bzw. 27 %). Laut General Social Survey (2008–2018) hatten 86 % der weiblichen evangelikalen Fundamentalisten mindestens einen Geschlechtspartner (57 % mindestens drei), bei Männern 82 % bzw. 65 %.
Gegen vorehelichen Geschlechtsverkehr richten sich in ihren Publikationen unter anderem die Zeugen Jehovas, die Neuapostolische Kirche und die Christliche Mitte; in der Schweiz die Eidgenössisch-Demokratische Union. In den USA ist die christliche Keuschheitsbewegung verbreitet („True love waits“). 2011 gründeten Ania Goledzinowska und der Ordensbruder Fra Renzo Gobbi in Medjugorje die italienischsprachige Initiative „Cuori puri“ („Reine Herzen“), in der junge Menschen vor einem katholischen Priester geloben, bis zur Heirat zu warten.