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Altenpolitik (Deutschland)

Der demographische Wandel mit einem steigenden Anteil Älterer an der Bevölkerung macht für die politischen Parteien eine intensivere Altenpolitik dringender.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Bedeutung und Zuständigkeiten
  2. 2. Historische Entwicklung bis nach 1945
  3. 3. Bundesministerium, Bundesaltenplan und Altenberichte
  4. 4. Beteiligung älterer Menschen und Organisationen
  5. 5. Heutige Aufgabenfelder

Begriff, Bedeutung und Zuständigkeiten

Altenpolitik, auch Seniorenpolitik, ist ein Politikbereich, der die Rolle und Bedeutung älterer Menschen in der Gesellschaft betrifft. Sie gehört neben der Sozialpolitik zur Altenhilfe. Wegen des demographischen Wandels, also des steigenden Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung, gewinnt sie für politische Parteien an Dringlichkeit. Die praktische und finanzielle Umsetzung liegt bei den Bundesländern und Kommunen.

Der Artikel leitet eine soziale Verantwortung des Staates daraus ab, dass die Familie einschließlich älterer Menschen unter ausdrücklichem staatlichem Schutz steht. Ältere Menschen hätten zum Aufbau und Erhalt der Gesellschaft beigetragen; deshalb trage der Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Verantwortung für sie.

Historische Entwicklung bis nach 1945

Der Artikel weist selbst darauf hin, dass seine historische Darstellung sehr ungenau, pauschal und fragwürdig belegt sei. Bis weit in das 20. Jahrhundert prägten vor allem christliche Kirchen die Einrichtungen der Altenhilfe. Neben karitativen Häusern entstanden mit Unterstützung wohlhabender Bürger und Industrieller bürgerliche Hospize und Altenheime. Genossenschaften und Gesellenvereine übernahmen ebenfalls Alten- und Armenpflege.

Nach dem Ende des Deutschen Kaiserreichs und mit Beginn der Weimarer Republik übernahm der Staat mehr Verantwortung in der Sozialpolitik und damit auch für die Altersversorgung. Die „Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht“ sollte sich um verarmte Kleinrentner kümmern. Im Dritten Reich musste nach dem Artikel der „alte und kranke Volksgenosse“ gegenüber Menschen zurückstehen, die als „erbbiologisch wichtiger“ galten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen Sozialgesetze und Verordnungen zu. Zunächst stand die Bundesrepublik jedoch unter dem Zeichen einer „Verteilungspolitik“: Verpflegung, Bekleidung, Wohnraum und Arbeit mussten verteilt und verwaltet werden. Eine ausgewogene Altenpolitik hatte dabei zunächst wenig Raum.

Bundesministerium, Bundesaltenplan und Altenberichte

Ein eigenes Ministerium für Familienfragen wurde 1953 als Bundesministerium für Familienfragen eingerichtet. Es wurde 1957 zum Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen und 1963 zum Bundesministerium für Familie und Jugend umgestaltet. Nach weiteren Umbenennungen erhielt es 1994 die Bezeichnung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Damit wurden Senioren auf denselben Stellenwert wie Familie, Frauen und Jugend gestellt. Im Bereich Seniorenpolitik fördert und entwickelt das Ministerium Projekte und Programme, bringt Gesetzesentwürfe ein und arbeitet europäisch zusammen.

1992 legte das Seniorenministerium erstmals einen Bundesaltenplan vor; weitere folgten. Er ist ein zentraler Förderungsplan, zeigt Perspektiven auf und beruht auf einer internationalen Aktion für Altersfragen. Er dient auch Bundesländern und Gemeinden als Planungsgrundlage. Diese müssen die finanziellen Grundlagen schaffen und die praktische Altenhilfe finanzieren.

Die Altenberichte der Bundesregierung beschreiben die „Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik“. Seit 1993 wurden sieben Berichte veröffentlicht. Den Anstoß gab 1989 die Gerontologin und damalige Bundesministerin Ursula Lehr. Die Berichte werden durch eine Expertenkommission erstellt, die der zuständige Minister einberuft.

Beteiligung älterer Menschen und Organisationen

Parteien gründeten Altengruppen, weil nach dem Artikel künftig etwa ein Drittel der Wahlberechtigten in Deutschland über sechzig Jahre alt sein werde; dies entspreche ungefähr 4,2 Millionen potenziellen Wählern. Anfangs boten solche Gruppen vor allem gesellige Angebote. Später wurde die Forderung erhoben, „Politik mit Älteren statt für Ältere“ zu gestalten. Einige Parteien richteten unabhängige Seniorenbüros ein. Daraus entwickelten sich laut Artikel Sozialstationen, in denen ältere Menschen Beratung zur Altersversorgung erhalten können; Träger sind heute Kommunen, Senioreninitiativen oder Wohlfahrtsverbände.

Für Seniorenräte oder Seniorenvertretungen in Städten und Gemeinden gibt es keine gesetzliche Grundlage. Wo sie bestehen, unterscheiden sich Organisationsform, Zusammensetzung und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Meist beraten sie nur. Mitglieder können jedoch als „sachkundige Bürger“ in einen Stadtrat berufen werden und damit die Stellung eines ehrenamtlichen Stadtrats erhalten. Teilweise haben sich örtliche Vertretungen zu Landesseniorenvertretungen zusammengeschlossen.

Rund 120 Verbände und Vereine sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, BAGSO, organisiert. Sie ist ein überparteilicher und überkonfessioneller Dachverband und vertritt die Interessen älterer Generationen gegenüber Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Heutige Aufgabenfelder

Zum erweiterten Spektrum der Altenpolitik zählt die Altenhilfe. Sie umfasst offene Altenhilfe, ambulante Altenhilfe, teilstationäre Altenhilfe sowie Altenhilfe nach § 71 SGB XII; bis Ende 2004 galt dafür das Bundessozialhilfegesetz, BSHG.

Sachverständige und Verbände warnen nach dem Artikel fortlaufend vor Folgen der Überalterung. Zugleich habe die Altenpolitik lange nicht genügend Bewusstsein bei den „Verantwortungsträgern“ gefunden und bleibe hinter den Anforderungen einer modernen Altenpolitik zurück. Alter wird als wichtige Komponente für Deutschland und Europa beschrieben; „Alter schafft Arbeit“ und könne künftig neue Arbeitsplätze hervorbringen.

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht vor, seniorengerechte Ansätze auf allen staatlichen Ebenen und im digitalen Raum zu fördern. Genannt werden Partizipation, Engagement, soziale Sicherung, Alltagshilfen, Wohnen, Mobilität, Gesundheitsvorsorge, Bildungs- und Begegnungsangebote sowie die Überwindung von Einsamkeit. Außerdem betont der Vertrag die Rolle gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände.

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